Das Protokoll ist noch nicht genehmigt und stellt daher nur die vorläufige Niederschrift dar.
| 185 | Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.09.2025 |
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.09.2025, die vorab in das Ratsinformationssystem eingestellt wurde, wird mit folgender Änderung anerkannt:
Nachfolgende E-Mail von Gemeinderat Ostwald hat die Verwaltung vormittags am 14.10.2025 erreicht:
„Nachdem ich an der heutigen Gemeinderatssitzung voraussichtlich nicht teilnehmen kann, beantrage ich hiermit die Korrektur der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 16.09.2025 sowie die Richtigstellung im Mitteilungsblatt.
Es wird die Richtigstellung des TOP 168.1 - Neubau eines Dreifamilienhauses, Fl.Nr. 431/63, Am Schwanberg 63, Gemarkung Rödelsee, Befreiung für die dritte Wohneinheit beantragt.
Mit dieser Änderung genehmigt.
Einstimmig
| 186 | Öffentlichmachung von nicht öffentlichen Beschlüssen |
Folgende Tagesordnungspunkte aus der heutigen nichtöffentlichen Sitzung werden öffentlich gemacht:
| TOP 181 | Ordentliche Kreditaufnahme gemäß Haushaltsbeschluss |
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| Die Gemeinde Rödelsee wird im Rahmen des Haushaltsbeschlusses einen Kredit über 1.000.000 € bei der Bayern Labo, München, zur Finanzierung von Investitionen aufnehmen. Die Vertragslaufzeit beträgt 20 Jahre. |
| TOP 182.1 | Baugebiet "Am Schwanberg", öffentlicher Aufenthaltsplatz; Vergabe Honorarvertrag Planungsleistung sowie Gestaltung und Ausschreibung |
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| Den Auftrag zur Planung des Aufenthaltsplatzes (LPH 5 bis 8) im Baugebiet Am Schwanberg, Rödelsee, erhält Frau Landschafsarchitektin Nißlein, Höchstadt/Aisch. Die Umsetzung der Maßnahme und die damit verbundene Ausschreibung der Gewerke wurde durch den Gemeinderat beauftragt. Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinde erhebliche Kosten bei gleichbleibend guter Gestaltung spart, sowohl beim Honorar als auch bei der Ausführung. Der Gemeinderat hat dies einstimmig beschlossen. |
| TOP 182.2 | Neubau eines Tennisplatzes und Nutzungsvertrag mit TSV Rödelsee, Fl.Nr. 231/1, Gem. Rödelsee |
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| Entsprechend der bereits bestehenden vertraglichen Vereinbarungen mit dem TSV Rödelsee soll eine Tennisanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 231/1, Gemarkung Rödelsee, entstehen. Hierfür ist eine Nutzungsvereinbarung mit dem TSV Rödelsee abzuschließen und die Finanzierung sicherzustellen. Der Gemeinderat hat dies einstimmig genehmigt. |
- Ohne Abstimmung -
| 187 | Nachlese / Informationen / Erledigungen aus vorherigen Sitzungen |
| a) | THG-Prämie für KT RO 509 |
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| Die Prämie in Höhe von 155,66 € für den E-Transporter RO-509 des Bauhofes wurde ausbezahlt. |
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| Die Prämie für den zweiten E-Transporter RO 506 E steht noch aus. |
| b) | Stellplatzsatzung |
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| Sie wurde veröffentlicht und ist am 27.09. in Kraft getreten. |
| c) | Die Bauanträge wurden abgearbeitet. |
| d) | Kommunalwahl 2026 |
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| Der Wahlleiter und seine Stellvertreterin wurden berufen und informiert. |
| 188 | Rechnungen |
Folgende Rechnungen wurden zur Zahlung angewiesen:
Weinfest Rödelsee GbR, Getränke Weinfestempfang — 1.086,45 €
(2024: 710,87 €)
KLOS GmbH, Ingenieurbüro für Tiefbau und Städteplanung — 2.737,00 €
Ausbau der Hauptstr. Zwischen Kr KT13 und der Ortslage Fröhstöckheim
(Erstellung Sicherheitsaudit)
VLE Unterfranken, Kostenbeteiligung TG Fröhstockheim 4 — 7.376,35 €
Druckerei Hügelschäffer, Schoppenfetzer 25/26 — 3.867,50 €
(24/25: 5.343,10 € atelier zudem,;23/24: atelier zudem 3.558,10 €)
Tobias Grubert, Dorferneuerung Fröhstockheim — 2.564,44 €
Sitzecke „Junghansplatz“
| 189 | Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung |
| 189.1 | Niederschlagswassergebühr |
Die derzeitige Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Rödelsee muss aktualisiert werden.
Die Verwaltung in Iphofen arbeitet derzeit an einer neuen Fassung, welche dann auch mit einer überarbeiteten Form der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung zusammengeführt wird.
Da diese Vorarbeiten zur Erstellung einer neuen Satzung sehr aufwändig sind, wird die neue Satzung voraussichtlich erst ab dem 01.01.2027 in Kraft treten.
Die Überarbeitung ist u.a. aufgrund des neuen Baugebiets „Am Schwanberg“ erforderlich; zudem stehen eine Kanalsanierung und die Sanierung eines Regenüberlaufbeckens an. Diese Tatsachen machen u.a. eine Neueinstufung der Niederschlagswassergebühr erforderlich.
Sobald eine neue Satzung beschlossen wurde, werden alle betroffenen Grundstücke neu in die Niederschlagswassergebühr eingruppiert.
| 189.2 | Starkverschmutzerzuschlag |
Derzeit werden noch für fünf Winzer aus Rödelsee die Starkverschmutzerzuschläge für das Abwasser berechnet.
Zwischenzeitlich haben aber die Winzer bereits Ihre Anlage optimiert, so dass kaum noch Hefetrub in den Kanal eingeleitet wird. Auch wird der Trub und das anfallende Abwasser tlw. separat aufgefangen und auf die eigenen landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht. Somit wird die Kanalisation nicht belastet.
Da die Ermittlung des Starkverschmutzerzuschlags immer Einiges an Zeit beansprucht und durch die Maßnahmen der Winzer nicht mehr zeitgemäß ist, entfallen ab sofort die Starkverschmutzerzuschläge. Diese Maßnahme dient der Entbürokratisierung und trägt somit auch zur Verwaltungsvereinfachung bei.
In der neu zu erstellenden Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung, welche bei der Verwaltung bereits in Vorbereitung ist, wird der Passus bzgl. des Gebührenzuschlags gestrichen.
Eine aktuelle Neufassung der Satzung hierwegen ist obsolet und zu aufwändig; es wird die Anwendung praktisch umgesetzt.
Bgm. Klein weist darauf hin, dass die wasserrechtliche Erlaubnis für das RÜB noch bis 2035 gültig ist. Von daher gibt es keine Eile, die Sanierung des RÜB aus zeitlicher Sicht voranzutreiben. Zudem sind noch die Details bzgl. einer Förderung nach der RZWas zu klären. Vor der Erteilung eines entsprechenden Förderbescheids darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden.
| 190 | Information Ergebnis Verkehrslärmuntersuchung B-Plan "Am Schwanberg, Errichtung KVP - St2420/KT12 Rödelsee |
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wurde ein schalltechnisches Gutachten durchgeführt.
Im Rahmen einer Prüfung des Sachverhalts durch rö Ingenieure ist gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan kein Lärmschutz erforderlich.
Es hat sich jedoch herausgestellt, dass das Gutachten auf einem Zwischenstand der Planungen basiert, in der der Knotenpunkt im Bereich Mainbernheimer Straße/ St 2420 vorgesehen war. Die schalltechnische Bewertung berücksichtigt somit nicht den tatsächlich hergestellten Knotenpunkt (KVP).
Das Fachbüro IBAS wurde mit der Aktualisierung der schalltechnischen Berechnung mit einem Pauschalhonorar von 1.462 EUR (netto) beauftragt, um die aktuelle Planung korrekt abzubilden und gegebenenfalls erforderlich Maßnahmen zum Schallschutz zu identifizieren und umsetzbar zu machen.
Die schalltechnischen Untersuchungen zum Verkehrslärm mit Einbeziehung des KVP sind abgeschlossen. Das Ergebnis des Gutachtens liegt vor.
Mit Errichtung und Freigabe des neuen KVP, der neuen Verkehrsgeräuschsituation sind aus fachtechnischer Sicht keine zusätzlichen Maßnahmen zum Schallschutz erforderlich, weder für das Baugebiet „Am Schwanberg“ noch für die Anlieger.
Die Rechnung des Büros IBAS in Höhe von 1.462 EUR (netto) wird zur Zahlung angewiesen.
- Ohne Abstimmung -
| 191 | Dorferneuerung Fröhstockheim; Kostenbeteiligung am VLE-Grundbeitrag |
Das Amt für Ländliche Entwicklung hat mit Schreiben vom 06.10.2025 eine Vereinbarung über die Kostenbeteiligung am VLE-Grundbeitrag vorgelegt.
Die vorliegende Vereinbarung steht indirekt mit der Umsetzung zur Sanierungsmaßnahme des Kirchplatzes in Fröhstockheim im Zusammenhang. Konkret handelt sich dabei um eine „Pflichtmitgliedschaft“ im Verband für Ländliche Entwicklung (VLE) und dient der Erlangung von Leistungen für die Dorferneuerungsmaßnahme.
Bisher wurden diese Grundbeitragskosten im Rahmen der Umsetzungsmaßnahme abgerechnet. Diese Abrechnung ist zukünftig allerdings nur noch nach einer Ausführungsanordnung einer Sanierungsmaßnahme möglich.
Alle Vorleistungen/Vorplanungen können in der bisherigen Weise nicht mehr abgerechnet werden. Der Abschluss der beigefügten Vereinbarung ist notwendig.
Die Mitgliedschaft muss bis zum Erhalt der Ausführungsanordnung aufrechterhalten werden. Danach erfolgt die Abrechnung des Aufwandes des ALE mit den Umsetzungskostenrechnungen.
Aus der Vereinbarung geht außerdem hervor, dass vom festgesetzten Grundbeitrag von 7.000 € nur 50% für das Jahr 2025 durch die Gemeinde Rödelsee getragen werden müssen (nicht zuschussfähiger Anteil). Es wird auf eine jährliche Prüfung des Anteils hingewiesen.
Für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme des Kirchplatzes Fröhstockheim kommt eine separate Kostenbeteiligungsvereinbarung mit den ersten Entwurfsplänen.
Beschluss:
Um die weiteren gewünschten Dorferneuerungsmaßnahmen in Fröhstockheim umzusetzen, wird der vorgelegten Vereinbarung über die Kostenbeteiligung am VLE-Grundbeitrag zugestimmt. Haushaltsmittel sind nach der Finanzplanung einzustellen.
Einstimmig
| 192 | Neubau Kinderhaus Rödelsee |
In der Sitzung am 13.05.2025 hat der Gemeinderat Rödelsee über die Kindertagesstätte Rödelsee, aktuelle Bedarfsentwicklung bzw. Feststellung, Bauweise und Bauzeiten beraten.
Für die Übergangslösung bzgl. einer Kindergartengruppe wurde der Erwerb eines gebrauchten Containers beschlossen. In der Sitzung am 12.08.2025 wurde über den aktuellen Stand informiert. Der Container ist in Betrieb und wird sehr gut angenommen.
Der Bedarf wurde für eine Krippengruppe und eine Kindergartengruppe festgestellt.
Nach interner Abstimmung mit dem BRK als Träger des Kinderhauses wird die zusätzliche Krippengruppe künftig im Bestandsgebäude integriert und im Neubau 2 Kindergartengruppen entstehen. Die Planung wurde dem Landratsamt vorgelegt und von der Fachaufsicht genehmigt. Mit der Regierung von Unterfranken wurde dieses Vorhaben im Hinblick auf frühere Fördermaßnahmen ebenfalls abgestimmt und als unschädlich bezeichnet.
Für den geplanten Neubau einer Kindertagesstätte mit 2 Kindergartengruppen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 254, 60 (tlw.), Crailsheimstraße 11 und Großlangheimer Straße, Gemarkung Rödelsee sind die Bauantragsunterlagen vorbereitet durch das Ingenieurbüro Brändlein, Wiesentheid und liegen in Papierform vor, auch zur Durchführung der Nachbarbeteiligung. Die Nachbarn wurden hierwegen angeschrieben.
Bzgl. der Erreichbarkeit des Neubaus soll der Zugang bzw. die Zufahrt von der Großlangheimer Straße aus erfolgen. Etwaige Sicherheitsmaßnahmen werden in einem Termin vor Ort mit der Verwaltung und der Polizei im Vorfeld geklärt.
Teilweise wird das angrenzende Grundstück zum bestehenden Kindergarten (Fl.Nr. 60 Gemarkung Rödelsee) überbaut. Eine Vereinigung der beiden Grundstücke im Grundbuch wird auch nach Abschluss der Änderung des Flächennutzungsplans im Grundbuch vollzogen.
Die Umsetzung des Vorhabens soll so erfolgen, dass die Räumlichkeiten ab September 2026 genutzt werden können. Die konkrete bauliche Ausführung ist noch im Gemeinderat abzustimmen. Bevorzugt wird aktuell eine Modulbauweise aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der zeitlichen Umsetzung. Auch andere (Übergangs-)Lösungen müssen aber diskutiert werden dürfen.
Beschluss:
Gegen nachfolgenden Bauantrag bestehen keine Einwände soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.
Neubau einer Kindertagesstätte mit 2 Kindergartengruppen, Fl.Nr. 254, 60 (tlw), Großlangheimer Straße, Crailsheimstraße 11, Gemarkung Rödelsee
Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die weitere Abwicklung vorzunehmen.
Einstimmig
| 193 | Vollzug Baugesetzbuch; Änderung Flächennutzungsplan Stadt Iphofen; Beteiligung als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
Die 13. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) von Iphofen wurde bereits 2022 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Ratsgremium behandelt.
Die eingegangenen Stellungnahmen haben im Bereich der Gemarkungsgrenzen keinerlei Änderungen zur ursprünglichen Planung ergeben. Die Darstellung der Flächen für Windkraft erfolgt nicht im FNP da die Fortschreibung des Regionalplans zu diesem Thema noch nicht abgeschlossen ist.
Entsprechend § 11 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe e der Geschäftsordnung hat Bürgermeister Klein der Stadt Iphofen mitgeteilt, dass keine gemeindlichen Belange betroffen sind.
| 194 | Baugebiet "Am Schwanberg" |
| 194.1 | Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Fl.Nr. 431/7, Am Schwanberg 7, Gemarkung Rödelsee |
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „1. Änderung Am Schwanberg“, OT Rödelsee.
Die Festsetzungen werden eingehalten.
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Geräteschuppen und PV-Anlage, Fl.Nr. 431/7, Am Schwanberg 7, Gemarkung Rödelsee
Das Vorhaben kann somit als Genehmigungsfreistellung behandelt werden.
| 194.2 | Neubau eines Dreifamilienwohnhauses, Fl.Nr. 431/63, Am Schwanberg 63, Gemarkung Rödelsee |
| 194.2.1 | Rechtliche Ausführungen RA Dr. Vocke zum Befreiungsantrag bzgl. einer 3. Wohneinheit |
Bürgermeister Klein begrüßt Herrn Rechtsanwalt Dr. Vocke. Dieser erläutert anhand des beigefügten Vortrags unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Gemeinderates vom 04.04.2023, TOP 49.2, vom 07.05.2024, TOP 81.4, vom 17.12.2024, TOP 230.3, vom 08.04.2025, TOP 61.3 sowie vom 17.06.2025, TOP 112.1 die rechtliche Lage zur Ablehnung des Bauvorhabens zur Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 431/63, Gemarkung Rödelsee. Auch wird auf die rechtliche Würdigung von Rechtsanwältin Kathrin Schilling aus der Kanzlei Ulbrich & Kollegen, Würzburg vom 09.07.2025, welches ebenfalls als Anlage dem Protokoll beiliegt, eingegangen.
Fakt ist, dass der Gemeinderat bereits dreimal die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bzgl. einer dritten Wohneinheit in Aussicht gestellt hat. Lediglich wegen vorgebrachter Argumente zum Baukörper oder zur Frage, dass diese Befreiung die Grundzüge des Bebauungsplans berührt, hat die Mehrheit des Gemeinderates wohl die Zustimmung am 08.04.2025 verweigert.
Rechtsanwalt Dr. Vocke beantwortet direkte Fragen zu seinem Vortrag gegenüber den Ratsmitgliedern. Die Stellungnahme der Rechtsanwältin Schilling vom 09.07.2025 und das Rede-Konzept des Rechtsanwalts Dr. Vocke sind diesem Protokoll beigefügt.
| 194.2.2 | Erneute Erörterung und Beschlussfassung |
Zum vorliegenden Bauantrag Neubau eines Dreifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 431/63, Am Schwanberg 63, Gemarkung Rödelsee wurden erneut Unterlagen nachgereicht, Flächenberechnung und geänderte Planunterlagen. Wegen der Stellplatzsituation hat sich auch die Lage des Gebäudes geändert (es verschiebt sich um 1 m nach Norden). Bis auf die Anzahl der Wohneinheiten werden alle Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Schwanberg“ eingehalten.
Im Hinblick auf die Aussage, die Festsetzung des Bebauungsplanes zur Anzahl der Wohneinheiten ist unbestimmt, soll in einer der nächsten Sitzungen über eine erneute Änderung des Bebauungsplanes beraten werden. Rechtsanwalt Dr. Vocke empfiehlt, diese Bestimmung gänzlich aufzuheben. Die Fraktionen sind angehalten mögliche Änderungswünsche bereits jetzt vorzubringen um eine Diskussionsgrundlage zu schaffen.
Rechtsanwalt Dr. Vocke macht deutlich, dass ein Klageanspruch gegen die Gemeinde mit hoher Aussicht auf Erfolg des Bauherrn besteht, zudem Schadensersatzansprüche und die Möglichkeit, dass durch eine Klage zur Festsetzung im Bebauungsplan diese Bestimmung bzgl. der Anzahl der Wohneinheiten aufgehoben wird. Dann hätte der Bauherr gar einen Anspruch auf ein Freistellungsverfahren. Es gibt auch keine Ansprüche der Nachbarschaft, die es zu schützen gilt.
Gemeinderat Lindner erfragt noch einmal die Rechtsfolgen zur Befreiung von der Anzahl der Wohneinheiten. Dr. Vocke erläutert, dass das Gebäude selbst die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Dachneigung, Anzahl Vollgeschosse, Lage auf dem Grundstück usw. einhält. Nur die Anzahl der Wohneinheiten ändert das Maß der baulichen Nutzung nicht.
Gemeinderat Hemberger legt dar, dass er gegenüber dem Bauherrn aufgrund bereits vorgelegter Anträge in der Vergangenheit, welche neben der Anzahl der Wohneinheiten auch weitere Befreiungen vom Bebauungsplan beinhaltet haben, ein Misstrauen in diesen gesehen wird. Dr. Vocke bittet darum von dieser Ansicht Abstand zu nehmen und das Bauvorhaben sachlich zu beurteilen.
Gemeinderat Dr. Kelle bestärkt die Aussage von Dr. Vocke das Vorhaben sachlich zu beurteilen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Kubatur des Gebäudes sind eingehalten. Die Argumentationskette des Rechtsanwalts ist schlüssig.
Bürgermeister Klein informiert außerdem darüber, dass die bereits hergestellte, überbreite Zufahrt zum Grundstück Fl.Nr. 431/63, Gemarkung Rödelsee, nicht mit der Gemeinde abgestimmt war und dass der Antragsteller bereits aufgefordert wurde, diese auf das zugesagte Maß zurückzubauen.
| 194.2.3 | Aufhebung des Beschlusses vom 08.04.2025 zu TOP 49.2 |
Der Beschluss zu TOP 49.2 des Gemeinderates vom 08.04.2025 wird aufgehoben.
Abstimmung 6 zu 3
| 194.2.4 | Genehmigung der Befreiung |
Die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“ bzgl. der Anzahl der Wohneinheiten wird erteilt. Gegen den Bauantrag bestehen im Übrigen keine weiteren Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden. Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.
Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten, Fl.Nr. 431/63, Am Schwanberg 63, Gemarkung Rödelsee
Abstimmung 6 zu 3
| 195 | Sonstiges, Wünsche und Anträge |
| 195.1 | Haushalt, Freiwillige Leistung: Gemeindlicher Weinberg |
Bürgermeister Klein informiert über das jährliche Defizit seit 2022 bei der Bewirtschaftung des gemeindeeigenen Weinbergs. Wenn die Gemeinde angehalten wird, freiwillige Leistungen zu überprüfen, dann gehört auch das dazu. Für das Defizit von knapp 5.000 EUR kann ein Großteil der frühmusikalischen Erziehung sinnvoll finanziert werden.
| 195.2 | Themen vom Schwanberg |
Frau Priorin Buske informiert über den reibungslosen Fortgang der Bauarbeiten sowie das neue Jahresprogramm des Schwanbergs für 2026.