Anlage zur Niederschrift
E-Mail Bgm. Klein am 03.08.2025
Betreff: Re: Anträge der Freien Liste zur Gemeinderatsitzung am 12.08.2025
Sehr geehrter Gemeinderat Ostwald,
Ihr Antrag - und diesen kann ich schwerlich Ihrer Fraktion, sondern ausschließlich Ihnen persönlich zuordnen - ist wieder einmal befremdlich, ja tlw. sachfremd, liegen Ihnen doch alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vor.
Ich sehe keine Notwendigkeit, gesonderte Unterlagen zu übersenden oder ins RIS einzustellen.
Zur Begründung:
1. Der Kaufvertrag wurde wie alle anderen Verträge vom Gemeinderat nach dem Mustervertrag genehmigt. Andernfalls hätte ich dafür gesorgt, dass spezielle Vereinbarungen auch hervorgehoben worden wären. Ich gehe ehrlich und verantwortlich mit dem Gemeinderat um.
Sie persönlich bringen leider auch hier Dinge durcheinander (richtig wäre der Vertrag mit Herrn ……- gewesen) und verwirren Ihre Kollegen, den Gemeinderat bzw. Ihre Anhängerschaft.
Die Entwicklung ist im konkreten Fall eine ganz andere, als von Ihnen wohl auch anderswo dargestellt. Das muss Ihnen anhand der
gefassten Beschlüsse des Gemeinderats bekannt sein.
2. Wir sind bzw. ich bin auch in dieser Sache so transparent, dass Sie wissen (!), dass der Bauwerber keine weiteren Grundstücke erworben hat.
Der Bauwerber ist nicht der von Ihnen oder Ihren Parteifreunden in der Öffentlichkeit dargestellte „Bauträger“, dem es nur darum geht, mit dem „Unglück“ anderer Menschen Geld zu verdienen.
Es ist fast schon infam zu unterstellen, dass es in Kaufverträgen spezielle Regelungen gibt, die dem Gemeinderat nicht bekannt gegeben wurden.
Sie, Herr Ostwald, verstören auch mit dieser Suggestion wieder einmal das Vertrauen zueinander.
Als praktische Antwort auf Ihre unterschwelligen Unterstellungen und die angedrohte Anzeige bei der Kommunalaufsicht werden daher künftig nichtöffentliche Protokolle gemäß den. Im Gemeinderat beschlossenen Geschäftsordnung nicht mehr ins RIS eingestellt, sondern in der Sitzung verlesen.
Die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung (Paragrafen 4, 22, 23 und besonders 25 Abs. 2) werden künftig besonders beachtet.
3. Die Bauverwaltung in der Verwaltung (die Sie persönlich so schelten und andernorts öffentlichkeitswirksam loben) und das Landratsamt haben die Unterlagen geprüft und festgestellt, dass ALLE VORGABEN DES BEBAUUNGSPLANS eingehalten werden, bis auf die vom Gemeinderat im Rahmen einer von Bauwerber auch so verstandenen verbindlichen Bauvoranfrage (Vorbescheid) GENEHMIGTE Befreiung im Hinblick auf die 3. Wohneinheit.
4. Herr Rechtsanwalt Dr. Vocke wird nicht bei der nächsten Sitzung des Gemeinderats anwesend sein. Dieser Tagesordnungspunkt wird wohl erst im September behandelt.
Dabei geht es unter anderem auch um die Frage der Beeinflussung des Gemeinderats bzw. der Öffentlichkeit mit rechtlichen Aussagen Ihrerseits zum Sachverhalt i. S. der Rechtsberatungsverfugnis.
Nicht nur in diesem Fall sondern auch andernfalls trifft diese Problematik immer wieder auf.
Sehr geehrte Damen und Herren,
seien und bleiben Sie alle (oder zumindest die überwiegende sachbezogene Mehrheit) versichert, dass wir als Verwaltung und ich persönlich für die Gemeinde auch diesen Sach- und Rechtsverhalt sorgfältig und sachlich prüfen
werden.
Die leider von einigen wenigen Personen in die Welt gesetzten und in bestimmten Kreisen verbreiteten unsachlichen, polemischen und nachweislich unwahren Behauptungen in dieser Sache dienen jedenfalls nicht der sachlich notwendigen und objektiven Notwendigkeit der richtigen Entscheidungsfindung.
Mit freundlichen Grüßen
Am 03.08.2025 um 17:16 schrieb Markus Ostwald <markus:
Sehr geehrter Herr 1. Bürgermeister Klein,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
für die nächste Gemeinderatssitzung am 12.08.2025 ist unter anderem die Anwesenheit von Herrn Rechtsanwalt Dr. Vocke geplant, der sich zum Bauantrag eines Dreifamilienwohnhauses auf Fl. Nr. 431/63 (Am Schwanberg 63) äußern wird.
In diesem Zusammenhang beantragen wir die nicht öffentliche Offenlegung der Kaufvertragsurkunde zu diesem Grundstück (gerne können persönliche und personenbezogene Daten geschwärzt werden). Weiterhin bitten wir um Information, wann der Gemeinderat die Urkunde genehmigt hat. Unsere Recherchen im Ratsinformationssystem waren leider erfolglos.
Uns geht es bei der nicht öffentlichen Offenlegung der Urkunde insbesondere darum, ob diese vollinhaltlich dem vom Gemeinderat freigegebenen Musterkaufvertrag entspricht oder ob es Abweichungen hierzu gibt. Sollte es grundsätzlich Abweichungen auch bei anderen Grundstücksverkäufen im Baugebiet „Am Schwanberg“ zum freigegebenen Musterkaufvertrag geben, so beantragen wir die Vorlage einer Aufstellung der Abweichungen mit Bezug zu den jeweiligen Grundstücken.
Weiterhin wäre es uns wichtig zu erfahren, ob der Eigentümer der Fl. Nr. 431/63 weitere Grundstücke im Baugebiet „Am Schwanberg“ erworben hat.
Leider liegen uns zur genauen Beurteilung des Vorhabens auf Fl. Nr. 431/63 (Am Schwanberg 63) nicht die vollständigen Bauantragsunterlagen vor, vor allem fehlen die Grundrisse mit Darstellung der Freianlagen (Parkplätze etc.). Diese beantragen wir, vollständig in das Ratsinformationssystem einzustellen.
Unseres Erachtens kann der Gemeinderat nur bei Vorliegen dieser grundlegenden Unterlagen eine fundierte Entscheidung und eine Risikoabschätzung vornehmen.
Wir bitten und beantragen, diese Informationen bereits mit Übersendung der Einladung in das Ratsinformationssystem einzustellen.
Mit freundlichen Grüßen