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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Rödelsee
Ausgabe 11/2024
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

200

Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01.10.2024

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 01.10.2024, die in das Ratsinformationssystem eingestellt wurde, wird anerkannt.

Gemeinderatsmitglied Ostwald verweist auf seinen persönlichen Antrag vom 02.11.2024 zur Änderung der Niederschrift vom 01.10.2024 und Richtigstellung im nächsten Mitteilungsblatt. Bürgermeister Klein erklärt, dass hierfür Herr Eckert der Ansprechpartner sei und fordert ihn auf, einen Formulierungsvorschlag zu übersenden bzw. mit Herrn Eckert abzustimmen.

Einstimmig

201

Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.10.2024

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 15.10.2024 wird anerkannt.

Gemeinderatsmitglieder Warm und Ostwald bitten um Überlassung einer detaillierten Kostengliederung. Bürgermeister Klein entgegnet, dass hierzu ausreichend Informationen schon seit der Sitzung im Juni 2023 vorlagen.

einstimmig

202

Öffentlichmachung von nicht öffentlichen Beschlüssen

Folgende Tagesordnungspunkte aus der Sitzung des Gemeinderates werden veröffentlicht:

TOP 173.1

Ingenieurvertrag zum Kreisverkehrsplatz

Bürgermeister Klein wird ermächtigt, die Leistungsphasen 8 - 9 zu beauftragen.

TOP 173.2

Kreisverkehr an der St 2420; Auftragsvergabe

Der Vergabevorschlag vom 30.09.2024 wird zur Kenntnis genommen. Den Auftrag erhält die Fa. Gebr. Stolz GmbH & Co.KG zum geprüften Preis von 1.457.427,56 € brutto. Vor Beauftragung sind die Zuschussvoraussetzungen sicherzustellen. Die Regierung von Unterfranken hat die Erlaubnis zum Maßnahmenbeginn erteilt, die Firma Stolz GmbH & Co. KG hat den Auftrag angenommen. Alles Weitere wird sich zeigen.

TOP 174

Bauhof Rödelsee - Ergänzung eines Fuhrparks

Der Beschaffung des Goupil Elektro Plattformwagen G4 LITHIUM gem. Angebot der Fa. Suffel Fördertechnik GmbH & Co.KG, Niedernberg vom 25.09.2024 zum Preis von 42.780,50 € wird zugestimmt. Bgm. Klein hat Zuschüsse seitens der N-Ergie AG und der LKW Kitzingen GmbH in Höhe von insgesamt 5.400 EUR erreicht und einen weiteren Nachlass auf den vom Gemeinderat beschlossenen Kaufpreis.

TOP 177

Der Gemeinderat beschließt, das Defizit für das Jahr 2022 in Höhe von 45.005,42 € für den Betrieb des Kindergartens auszugleichen.

203

Nachlese / Informationen / Erledigungen aus vorherigen Sitzungen

a) Eintragung des Gewannes „Hoheleite“ in die Weinbergsrolle

Mit Schreiben vom 20.02.2021 hat der Vorstand des Weinbauvereins Rödelsee e.V., die Eintragung der Gewanne in die Weinbergsrolle beantragt. In seiner Sitzung am 09.03.2021 hat der Gemeinderat Rödelsee darüber beraten.

Aufgrund der geschichtlichen Bedeutung sowie der besonderen, beschriebenen Geologie, Bodenbeschaffenheit und den gemäß Antrag aufgeführten Begründungen hat der Gemeinderat Rödelsee der Eintragung des Gewanns „Hoheleite“ in die Weinbergsrolle zugestimmt.

Der Antrag mit Lageplan und Beschlussauszug wurde an die Regierung von Unterfranken weitergeleitet. Seitens der Regierung von Unterfranken wurden mit Schreiben vom 03.08.2021 beim Weinbauverein verschiedene Unterlagen nachgefordert, vor allem für die Nutzung, Berechtigte, Erzeugerzusammenschlüsse sowie amtlicher Katasterauszug.

Eine Flurkarte mit den darin eingezeichneten Grundstücken für das Gewann „Hohe Leite“ wurde in Zusammenarbeit mit der Verwaltung vorbereitet und ebenfalls eingereicht.

Zudem wurde am 10.10.2023 beim Vermessungsamt eine „Sonderleistung zur Änderung der Weinbergsrolle“ eine neue Gewanne „Hohe Leite“ beantragt.

Die Änderung der Lagebezeichnung wurde im Fortführungsnachweis vom 18.12.2023 vom Vermessungsamt aufgelistet.

Die Gemeinde Rödelsee hat sodann den Weinbauverein Rödelsee e. V. über die Eintragung im Grundbuch schriftlich informiert, mit der Bitte, die Eintragung bei der Regierung von Unterfranken zu veranlassen. Diese Vorgehensweise wurde einem Informationsblatt der Landesanstalt für Weinbau, Forsten und Landwirtschaft entnommen.

Auf Grund der Nachfrage eines Winzers im September 2024 wurde die Gemeinde noch einmal tätig und hat abschließend den Antrag auf Eintragung des Gewannes „Hohe Leite“ in die Weinbergsrolle mit den erforderlichen Unterlagen beantragt. Dass dies durch die Gemeinde zu erfolgen hatte, war aus den vorliegenden Unterlagen und Informationen der Landesanstalt für Weinbau, Forsten und Landwirtschaft nicht ersichtlich.

Mit Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 27.09.2024 wurde der Weinbauverein Rödelsee e.V. über die beantragte Eintragung des Gewannes „Hoheleite“ in die Weinbergsrolle informiert.

Die Eintragungsnachricht der Regierung von Unterfranken liegt auch der Gemeinde Rödelsee vor.

b) Vereinfachte Umlegung „Am Schwanberg“

Mit Beschluss vom 11.Oktober 2024 hat das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung den Beschluss über die vereinfachte Umlegung gefasst. Dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung liegt der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Am Schwanberg“ zugrunde.

Nahezu alle Grundstücke wurden quadratmetergenau vermarkt und festgestellt, dass lediglich eine Gesamtfläche von 124 qm bei einigen Grundstücken im Gesamtwert von 24.345,00 EUR auszugleichen ist. Die Verwaltung wird nach Rechtskraft des Umlegungsverfahrens die entsprechenden Forderungen ausgleichen bzw. anfordern auf Grundlage der jeweiligen Kaufvertragsurkunde

Die Eigentümer sowie die Gemeinde Rödelsee als Eigentümerin wurden mit Schreiben vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung jeweils über deren Rechte betreffenden Festsetzungen informiert.

Die Abwicklung der Mehr-/Minderzuteilung der Flächen ist seitens der Gemeinde Rödelsee abzuwickeln.

c) Schloss Crailsheim, Vinfothek Kühl- und Gefrierzelle

Für den Betrieb der Vinfothek sowie für die Nutzung von den Festbetreibern wurde die Montage einer Kühl- und Gefrierzelle beauftragt. Nach Absprache und Auswertung der Angebote haben sich die Verantwortlichen (Herren Heß, Herr Hammer, Weinfestgesellschaft) für das Angebot der Firma pursystembau ausgesprochen. Mit Beschluss vom 04.06.2024 wurde die Firma pursystembau zum Angebotspreis von 24.377,15 Euro brutto gemäß Angebot vom 10.05.2024 vom Gemeinderat beauftragt.

Im Nachgang wurde seitens der Firma pursystem eine Anpassung hinsichtlich der erforderlichen Maße Breite/Höhe notwendig. Die Änderung wurde nach Abstimmung mit den Verantwortlichen erforderlich und von Bgm. Klein mit einem Bruttobetrag in Höhe von 26.604,83 Euro bestätigt (siehe Beschluss vom 02.07.2024).

Die Lieferung und die Montage der Kühl- und Tiefkühlzelle in der Vinfothek ist nun abgeschlossen. Die Rechnung beläuft sich 26.604,83 Euro gesamt.

Position 1: Tiefkühlzelle mit 12.631,85 Euro brutto

Position 2: Kühlzelle mit 13.972,98 Euro brutto

- Ohne Abstimmung -

204

Sanierung RÜB Fröhstockheim - Vorstellung der aktualisierten Planung durch IB Röschert - Grundsatzbeschluss

Bgm. Klein bedankt sich bei Herrn Röschert für die Spende einer neuen und leistungsfähigeren Pumpe für den Wasserlauf in Fröhstockheim im Wert von ca. 1.000 EUR.

Herr Wunderle von rö ingenieure gmbh stellt anhand einer Präsentation die Sanierungsplanung für das RÜB Fröhstockheim vor. Die Präsentation wird Bestandteil dieser Niederschrift.

Der ursprüngliche Planungsauftrag stammt aus dem Jahr 2021, wegen Personalveränderungen hat sich die Bearbeitung dieses Projektes bis jetzt gezogen.

Die Planung aus 2021 wurde vollständig überarbeitet und aktualisiert.

Das bestehende RÜB-Becken muss ertüchtigt werden und wird zu einem Durchlaufbecken umgebaut mit dem Ziel, das Bauwerk dem Stand der Technik nach dem Wasserhaushaltsgesetz anzupassen. Die Projektplanung hinterlegt eine Gemeindeentwicklung in den nächsten 20 Jahren und gewinnt daraus deine überschlägige Schmutzfrachtberechnung, die für die Größe des Beckenvolumens relevant ist. Der Bestand von ca. 560 m³ kann durch eine Erweiterung um 400 m³ auf ca. 970 m³ ausgeweitet werden, soweit der Bedarf besteht. Dies ist in der aktuellen Kostenschätzung noch nicht berücksichtigt (Aufwand liegt bei ca. 500.000 € nach heutigen Werten).

Auf Nachfrage bestätigt Herr Wunderle, dass sich der Sanierungsbedarf oder ein Mehrbedarf nicht aus der Entwicklung des Neubaugebiets „Am Schwanberg“ ergibt.

Die Kostenberechnung ergibt einen Mittelbedarf von 2.129.000 € brutto inkl. 20 % Nebenkosten.

Im nächsten Schritt müssen die Fachplaner für Tragwerksplanung und EMSR-Technik beauftragt werden. Weiter sind die Planungen mit der Stadt Kitzingen als Betreiber der Kläranlage und dem Wasserwirtshaftsamt abzuklären. Die Ausschreibung soll im Winter 2024/2025 erfolgen. Umbau und Sanierungen am Betonbauwerk erfolgen 2025 im Frühjahr.

Die Planung ist noch auf sinnvolle Einsparmöglichkeiten zu prüfen. Die Fertigstellung soll bis Mitte 2026 erfolgen.

Auf Nachfrage von Gemeinderatsmitglied Ostwald wird von Bgm. Klein erläutert, dass noch keine konkrete Festlegung zur Finanzierung vorliegt. Zunächst ist die Förderfähigkeit nach RZWAS abzuklären. Weiter ist zu klären, wie die Kosten auf die Grundstückseigentümer mittels Verbesserungsbeiträgen und/oder über Gebühren umgelegt werden. Dies ist aber auch bislang schon immer wieder geschehen.

Problematisch ist auch die mögliche Rückzahlung bereits vereinnahmter Verbesserungsbeiträge, die auf Grund längerer Verzögerungen im Projektablauf noch nicht verwendet wurden. Hier hat ein Bürger einen Antrag gestellt, der nun auch für alle vollzogen werden muss. Dies ist mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden.

Einsparpotenzial gibt es aktuell nur im Bereich des „Low-Cost-Gebäudes“ für Technik, sanitäre Einrichtung und Büro. Dies wird noch detailliert geklärt.

Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, dass die weitere Planung auf der vorgestellten Grundlage fortgeführt wird und die weiteren Schritte zur Klärung der Förderfähigkeit, Umlegung auf Grundstückseigentümer, Klärung möglicher Einsparungen und Beauftragung der Fachplaner erfolgen sollen.

einstimmig

205

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan, Stellenplan 2024 und Finanzplan 2025 bis 2027

205.1

Beratung der Anträge der Gemeinderatsfraktion Freie Liste Fröhstockheim-Rödelsee e.V. vom 03.09.2024 zum Haushalt 2024 und Schloss Crailsheim

Gemeinderatsmitglied Ostwald erklärt, dass er mit der abgeänderten Formulierung im Beschlussvorschlag zur Behandlung der Anträge der Freien Liste zum Haushalt nicht einverstanden sei. Der Gemeinderat solle über die ursprünglichen Anträge beraten und beschließen.

Dies wird zur Abstimmung gestellt.

Der Gemeinderat beschließt, über die Anträge als Ganzes zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend

11

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

5

Persönlich beteiligt:

0

Damit erfolgt die Beratung und Beschlussfassung wie in der Beschlussvorlage beschrieben insgesamt und wie beschrieben.

Haushaltsplan 2024

1. Zeitpunkt Vorlage Haushalt 2024

Die zeitlich späte Vorlage des Haushalts ist auf verschiedene Unwägbarkeiten und die Belastbarkeit von verschiedenen Haushaltsansätzen zurückzuführen. Dies war mit Bürgermeister Klein besprochen, weil wichtige und den Haushalt extrem belastende Fragen wie z.B. Schadenersatzleistung BG „Am Schlossberg“, Vorlage aktuelle Kostenermittlung BG „Am Schwanberg“, Kostenentwicklung Schloss Crailsheim oder Vergabe Kreisverkehr zum Baugebiet "Am Schwanberg" bisher nicht geklärt waren.

Eine Vorberatung und ggf. Beschlussfassung wie anfangs geplant noch im Juli gestaltete sich dann wider Erwarten auch aus terminlichen Gründen schwierig.

Beschlussvorschlag zum Antrag der FL:

Die Verwaltung ist bemüht, die Beratung und Beschlussfassung des Haushalts künftig vor Beginn der 2. Jahreshälfte zu ermöglichen.

2. Planung Haushalt 2025

Die Planungen zum Haushalt 2025 sollen zeitnah im neuen Jahr erfolgen. Die Plandaten werden für den voraussichtlich zu stellenden Antrag auf Bedarfszuweisungen benötigt.

Nach Planung des Kämmerers wird der Haushalt der Gemeinde Rödelsee in der Reihenfolge neben den beiden anderen Gemeinden nach vorne gezogen.

Verwaltungshaushalt

3. 0.1300.1599 u.a., Jubiläum FFW Rödelsee

Bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Zahlenwerks lagen der Verwaltung noch keine Informationen zu der Kostenbeteiligung des Feuerwehrvereins Rödelsee zum Jubiläum 2024 vor. Soweit hier eine Einnahme folgt, wird die unter Zuschüsse für laufende Zwecke bei 0.1300.1780 nachgewiesen.

Durch das widrige Wetter am Samstag und Sonntag konnten nicht die gewünschten Umsätze erzielt werden. Gleichwohl hat die Freiwillige Feuerwehr über mehrere Wochen Ehrenamtliche gebunden und auch am Festwochenende eingesetzt, die natürlich auch zu versorgen waren. Insgesamt sind Kosten von 56.323,12 EUR entstanden, denen Einnahmen incl. Spenden in Höhe von 23.650,58 EUR gegenüberstehen. Der Verein hat für Materialien, die er für sich selbst weiter verwendet der Gemeinde sogar einen Betrag von 1.800 EUR erstattet. Der Feuerwehrverein selbst hatte Ausgaben von 10.670,75 EUR und Einnahmen von 3.275 EUR, was ein negatives Ergebnis von 7.395,75 EUR alleine für den Feuerwehrverein ergibt. Das darüber hinaus entstandene Defizit von 15.276,79 EUR hat die Gemeinde zu tragen, da schon dem Grunde nach der Festkommers mit einem Betrag von ca. 10.000 EUR von der Gemeinde veranstaltet war. Es ist dem Fleiß der Ehrenamtlichen zu verdanken, dass sich trotz des schlechten Wetters und des Totalausfalls am Sonntag (Festzug mit über 400 Teilnehmenden) das negative Ergebnis noch in Grenzen hielt. Die Ehrenamtlichen unserer Feuerwehr Rödelsee müssen uns diesen einmaligen Aufwand wert sein.

4. HHSt. 0.4640.7069

Hier wurden 50.000 € als Zuschuss zum Betriebskostendefizit 2023 veranschlagt. Nach dem Betriebsführungsvertrag werden 90 % und max. 60.000 € der ungedeckten Kosten bezuschusst.

Nachdem für 2024 und die Folgejahre zum Zeitpunkt der Planung keine genaueren Daten vorlagen, wurden pauschal jeweils 5.000 € im Finanzplanungszeitraum veranschlagt - wohl wissend, dass sich hier Änderungen ergeben können. Im Übrigen dürfte der Inhalt des Betriebsträgervertrages bekannt sein; zudem haben die Verantwortlichen des Trägers hierzu schon im Gemeinderat Stellung bezogen.

5. HHSt. 0.6100.6555

Der Ansatz im Finanzplan 2025 über 10.000 € wurde zunächst und vorsorglich als Pauschalansatz auf Grund der anhängigen Nachbarschaftsklagen im Baugebiet „Im Schlossgrund“ veranschlagt.

6. Unterabschnitt 0.7900

Die Ausgaben in diesem Unterabschnitt sind im Wesentlichen geprägt von der Öffentlichkeitsarbeit. Im vergangenen Jahr wurde hierüber unter anderem die neue Ortseingangsbeschilderung (Restkosten auch 2024) abgewickelt. Regelmäßige Werke wie der „Schoppenfetzer“ oder der „Rödelseer Kalender“ werden ebenfalls hier nachgewiesen.

Daneben wurde für den Tourismusbereich eine Mitarbeiterin eingestellt, deren Personalausgaben in diesem Unterabschnitt nachzuweisen sind.

Die aktuellen Gesamtausgaben zum 06.09.2024 betragen bei der HHSt. 0.7900.6312 32.314,98 €.

An Einnahmen stehen Beiträge für den „Touristikrat“ und die Abrechnung zum „Schoppenfetzer“ zur Verfügung.

Die Situation wurde in der Sondersitzung des Gemeinderates am 15.10. hinreichend erläutert.

Beschlussvorschlag zum Antrag der FL:

Der Antrag wird abgelehnt. Die Haushaltsansätze bleiben unverändert. Gerade durch besondere, einmalige Anschaffungen oder die Zuordnung von Personalkosten auch aus dem Bauhof mit 26 T EUR und der vollen Personalstelle von Frau Grubert sind die Zahlen unter einem anderen Blickwinkel zu sehen.

7. Unterabschnitt 0.8412

Die Umsatzentwicklung bei der Vinfothek verläuft seit Beginn stetig und mit steigender Tendenz.

Ausgabenseitig sind sämtliche Personalausgaben für den Personalpool veranschlagt. Weiter die regulären Kosten für den Wareneinkauf, Bewirtschaftung und Zweckausstattung. Die Mitarbeiterin für den Tourismus ist ausschließlich und vollständig wie unter Pkt. 6 beschrieben bei 0.7900 veranschlagt und eingerechnet.

Kalkulatorische Kosten in Form von Zinsen und Abschreibungen sind bisher zutreffend nicht ermittelt, veranschlagt und verbucht worden. Da die baulichen Maßnahmen noch bis in das Jahr 2026 zu erwarten sind, erfolgt dann auch erst die Veranlagung.

Die Situation wurde im Übrigen ebenfalls in der Sondersitzung des Gemeinderates am 15.10. hinreichend erläutert.

Beschlussvorschlag zum Antrag der FL:

Der Antrag wird abgelehnt. Es gibt ein schlüssiges Konzept; die Verwaltung selbst könnte gar kein Konzept erstellen und Dritte kosten zigtausende Euro ohne Gewähr für Erfolg. Werbung und Tourismus kosten Geld; gegensteuern könnte man über einen Fremdenverkehrsbeitrag, der in Gemeinden wie Rödelsee möglich wäre. Im Vergleich zu anderen Gemeinden könnte so bei einer Ferienwohnung (20 T EUR Umsatz) ein Beitrag von 500 EUR jährlich, aus einem Restaurant (300% EUR Umsatz) bis zu 2.500 EUR und aus einem großen Übernachtungsbetrieb (500 T EUR Umsatz) ca. 1.050 EUR gewonnen werden. Schlussendlich führt dies auch wieder zu einer Belastung der Betriebe.

Die Situation wurde im Übrigen ebenfalls in der Sondersitzung des Gemeinderates am 15.10. hinreichend erläutert.

8. HHSt. 0.8700.7180

Hier handelt es sich um den jährlichen Betriebskostenzuschuss an den Betreiber des Dorfladens Rödelsee.

Im Gewerbemietvertrag vom 11.07.2019 wurden ursprünglich monatlich 1.785 € brutto (jährlich 18.000 € netto bzw. 21.420 € brutto) vereinbart. Der Zuschuss wird nach § 4 Nr. 4.5 des Vertrages für den „[…Betrieb des Dorfladens und seiner Sozialstruktur sowie die Unterstützung der Touristinfo samt Café- und Kuchenangebot…]“ geleistet.

Mit Beschluss Nr. 217/2022 vom 08.11.2022 wurde der jährliche Zuschuss auf Grund der schwierigen betriebswirtschaftlichen Entwicklung des Dorfladens auf 30.000 € netto (35.700 € brutto) erhöht.

Der Zuschussbedarf besteht weiterhin, auch wenn einige Mitglieder im Gemeinderat und in der Bürgerschaft dies infrage stellen. Wenn der Dorfladen geschlossen hat, fehlt für die Bürgerschaft und die Gäste eine wichtige Anlaufstelle.

Vermögenshaushalt

9. HHSt. 1.4601.3670

Die zu erwartende Zuwendung steht im Zusammenhang mit einer „Spielplatzablöse“ aus einem Grundstückskaufvertrag aus dem Jahr 2022 im Baugebiet „Im Schlossgrund“ für ein größeres soziales Wohnbauprojekt. Die Fälligkeit der Zahlung richtet sich nach der Bestandskraft der Baugenehmigung für das Vorhaben. Die Erteilung einer Genehmigung steht auch im Zusammenhang mit der rechtlichen Entwicklung zum Bauleitplanverfahren in diesem Baugebiet. Der Investor hat erklärt, nach Beginn der Baumaßnahme die Zahlung zu leisten.

10. HHSt. 1.4640.3680

Zum Sachstand über eine Einigung mit dem Schadenverursacher bzw. einer Versicherung liegen hier keine neuen Informationen vor. Ob der Schaden ganz oder zumindest teilweise geltend gemacht werden kann und ersetzt wird, ist unklar. In der Folge kann es tatsächlich sein, dass die Einnahmeposition im Risiko steht - zumindest 2024 - nicht erfüllt zu werden. Der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt mit einer schnellen Regulierung zu Gunsten der Gemeinde beauftragt.

11. HHSt. 1.4980.9881

Der Gemeinderat möge hier entscheiden, wann das „Solarförderprogramm“ auslaufen soll, die Haushaltsansätze ab 2025 werden dann entsprechend im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 angepasst.

Beschlussvorschlag zum Antrag der FL:

Der Antrag wird abgelehnt. Grundsätzlich wird auf die Diskussion und den Grundsatzbeschluss vom 01.10.2024 verwiesen, die Förderung zunächst in den Beträgen und für die Jahre 2025 und 2026 noch zu belassen. Hintergrund ist auch, dass das Förderprogramm Wirkung zeigt und nicht benötigte Ansätze wie auch in den Vorjahren zum Ausgleich an anderer Stelle verwendet werden können. Da auch Mitglieder des Gemeinderates schon vom Förderprogramm profitiert haben, sollte man den Mitbürgern das Recht auch zugestehen.

12. HHSt. 1.5900.9500

Wie die Formulierung in der Erläuterung zeigt, handelt es sich bei den Ansätzen 2024 bis 2027 nicht um konkrete Maßnahmen sondern um eine pauschale Veranschlagung.

2024 sind hier noch keine Ausgaben angefallen.

13. HHSt. 1.6301.3401

Hier handelt es sich um die Veranschlagung von Verkaufserlösen im Gewerbegebiet Fröhstockheim, verteilt auf 2024 und 2025 in der Summe 900.000 €.

Dem Gemeinderat hat sich der Investor bereits öffentlich vorgestellt, es gibt zudem einen Grundsatzbeschluss.

14. HHSt. 1.6303.3610

Nach den letzten Rücksprachen mit Herrn Bürgermeister Klein zur Haushalts- und Finanzplanung wurden die genannten Ansätze (und ebenso im Ausgabenbereich bei HHSt. 1.6303.9510, 9511 und 9520) im abgebildeten Zeitrahmen veranschlagt. An der Förderkulisse hat sich unseres Wissens nichts verändert, die Bemerkungen entsprechen dem Grunde nach denen aus dem Haushalt 2023. Lediglich die Mittelbereitstellung in einzelnen Haushaltsjahren wurde an die Haushalts- und Finanzlage angepasst. Sind hier (zeitliche) Änderungen zur Umsetzung vorgesehen, können sie im Rahmen des Haushalts 2025 neu eingeplant werden.

Beschlussvorschlag zum Antrag der FL:

Der Antrag wird abgelehnt. Die Ansätze und die zeitliche Zuordnung der Projekte bleibt unverändert. Es wird auf den Prioritätenbeschluss des amtierenden Gemeinderats verwiesen. Die Informationen zu den besonderen Zuschüssen vom AlE hat der Gemeinderat im Übrigen bereits in zwei nichtöffentlichen Sitzungen erhalten. Es ist Bgm. Klein gelungen, noch einmal weitere Fördermittel von ca. 200-250.000 EUR für die Maßnahmen der Dorferneuerung zu gewinnen. Umsetzungsziel für die Abschlussmaßnahmen der Dorferneuerung wie abgestimmt das Jahr 2028. Der Ausbau des Teilstücks der Hauptstraße zur Kreisstraße hin ist zeitlich nicht an Fördermittel gebunden.

15. HHSt. 1.6304.9520

Der Erläuterungstext wurde bei den letzten Eingaben leider nicht angepasst.

Er bezieht sich auf die voraussichtliche Bauzeit in 2025. Im Jahr 2026 fallen nach der vorliegenden Planung voraussichtlich keine Kosten mehr an.

16. HHSt. 1.7000.3539

Die Planansätze wurden (ebenso auch bei den Ausgaben HHSt. 1.7000.9535) aus dem Haushalt 2023 übernommen.

Die Verbesserungsbeiträge sollen die Finanzierung der investiven Ausgaben bei den HHSt. 1.7000.9535 und 9820 sicherstellen.

Beschlussvorschlag zum Antrag der FL:

Der Antrag wird abgelehnt. Die Bürgerschaft wurde schon vor Jahren über die wohl entstehenden Kosten (ca. 2 Mio. EUR) informiert. Leider hat es das Ingenieurbüro Röschert bisher nicht geschafft, die Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen. Das führt auch dazu, dass die Vorauszahlungen (ca. 250.000 EUR) verjährt und - wie das ein Fröhstockheimer Bürger beantragt hat - zurück zu gewähren sind. Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden und wird vollzogen, auch wenn es die Verwaltung erheblich belastet. Das Projekt wird - wie schon mehrfach - erst im Gemeinderat vorgestellt und beraten, dann entscheidet der Gemeinderat grundsätzlich und die Ergebnisse werden dann der Bürgerschaft vorgestellt und damit die Bürgerschaft wie üblich beteiligt. Diese Vorgehensweise muss nicht beantragt werden, sie ist Bestandteil der ordentlichen Politik in der Gemeinde Rödelsee.

17. HHSt. 1.7910.9650

Hier handelt es sich 2024 um eine Korrektur auf Grund des Förderverfahrens zu den Beratungskosten nach der Gigabitrichtlinie.

Die VGem Iphofen wickelt das Verfahren im dortigen Haushalt ab. Die Erstattung bei der Gemeinde Rödelsee wurde als Ausgabenabsetzung angewiesen.

18. HHSt. 1.8412.3600

Der Förderantrag wurde gestellt und mit Bescheid vom 28.05.2024 wurden die Mittel in der genannten Höhe bewilligt.

19. HHSt. 1.8412.9350 und 9450

Die Mittel wurden entsprechend der Meldungen aus der Bauverwaltung veranschlagt, die sich wiederum auf die Auftragsvergaben bzw. Abstimmungen mit dem Architekturbüro beziehen.

20. HHSt. 1.8802.9320 => 1.8802.9400

Die Veranschlagung der Grunderwerbskosten dürfte m.E. nicht in Frage stehen - vermutlich Fehler in der Nennung der HHSt.

Bei HHSt. 1.8802.9400 wurden die von der Bauverwaltung genannten Mittel nach dem geplanten Baufortschritt veranschlagt.

Sollten hierzu Änderungen bei der Ausführung bzw. Zeitplan vorgenommen werden sollen, möge der Gemeinderat entsprechendes beschließen.

Die Mittelbereitstellung würde dann ggf. in der Haushaltsplanung 2025 bzw. Finanzplanung 2026 bis 2028 neu dargestellt.

Beschlussvorschlag zum Antrag der FL:

Beide Anträge werden abgelehnt. Auf die Information der Sondersitzung vom 15.10.2024 wird verwiesen. Alle Investitionen dienen im Wesentlichen dem Substanzerhalt im weitesten Sinn und der künftigen Nutzung. Leerstand bedeutet Substanzverlust. Der Gemeinderat hatte alle Maßnahmen für den Schlosskeller vorher auch in ihrem finanziellen Umfang benannt bekommen bzw. Aufträge hierzu und auch weitere Aufträge i. d. R. selbst vergeben.

21. HHSt. 1.9101.9100

2026 ergibt sich nach den vorliegenden Planzahlen ein Überschuss, der haushaltsrechtlich zunächst der Rücklage zuzuführen ist und anschließend 2027 zur Haushaltsfinanzierung wieder entnommen wird (s. HHSt. 1.9101.3100 im Finanzplan 2027).

2026 sind diverse höhere Einnahmen veranschlagt, die zu einem Überschuss führen (z.B. HHSt. 1.6304.3610 Restfördermittel Kreisverkehr, HHSt. 1.6304.3670 Schadenersatzleistung BG „Am Schlossberg“), weil die dazugehörigen Ausgaben bereits in den Vorjahren entstanden sind.

Mit der möglichen Kreditaufnahme 2025 steht dies nicht in Zusammenhang, weil diese vollständig 2025 zur Haushaltsfinanzierung benötigt wird.

22. Freiwillige Leistungen der Gemeinde Rödelsee

Auf dieses Thema wurde seitens der Finanzverwaltung in den Vorberichten seit 2015 regelmäßig hingewiesen.

Auch die großzügige Praxis bei der Ausgabe von Gutscheinen sollte hierbei überdacht werden.

Das Begrüßungsgeld für Bauwerber im Baugebiet „Am Schwanberg“ ist bei HHSt. 0.4980.7880 veranschlagt.

Die Gemeinde Rödelsee leistet viel für seine Bürgerschaft; im Verhältnis zum Gesamthaushalt jedoch ist dies verschwindend gering. Die bisher geübte Praxis sollte daher beibehalten werden. Die „Gutscheine“ sind vornehmlich eine Belohnung für ehrenamtliche Tätigkeiten, bei Ehrungen und Auszeichnungen, bei Geburtstagen und Jubiläen.

23. Stellenplan

Entgegen der Darstellung im Entwurf werden insgesamt nur 9,3 Stellen für 24 Beschäftigte benötigt. Das liegt unter dem Plansoll der Vergangenheit und zeigt den effizienten und engagierten Einsatz des Personals. Offenbar lag ein Übertragungsfehler seitens der Personalverwaltung oder ein Schreibfehler vor bei der Angabe im Entwurf.

Schloss Crailsheim/Vinfothek

Die Anträge der FL vom 03.09.2024 zum Schloss Crailsheim und zur Vinfothek sind mit der Sondersitzung am 15.10.2024 abgehandelt und erledigt. Die Investitionen in Schloss Crailsheim bzw. die Vinfothek in den Folgejahren sind nicht der Grund für die notwendigen Darlehensaufnahmen in 2024, weil sie erst ab 2025/2026 getätigt werden. Der Schlosskeller kann sehr wohl für mehr als 12 Veranstaltungen genutzt werden, die Sondergenehmigung zielt nur auf die Veranstaltungen ab, für die die Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung gilt. Gleichwohl wird man sich - wie schon im Vorfeld mit den bauleitenden Architekten abgestimmt - nach dem erfolgten Umbau bzw. Sanierungen nun auf der Basis des Sicherheitskonzepts mit dem Brandschutz und den erforderlichen und/oder wünschenswerten Genehmigungen für Nutzungsänderungen bzw. den Sonderbau befassen. In der Sondersitzung am 15.10. wurden dem Grunde nach die hierfür weiter erforderlichen baulichen Maßnahmen wie 2. Fluchtweg, Neubau der Verbindung zwischen Schlossgebäude und Nebengebäude sowie 2. Rettungsweg für das OG Schloss Crailsheim vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen. Diese Maßnahmen wurden im Übrigen auch schon in den Konzepten und Fortschreibungen der Planungen in verschiedenen Gemeinderatssitzungen behandelt.

Grundsätzliches:

Grundsätzlich ist festzustellen, dass auch eine „Dorferneuerung“ keine "Pflichtaufgabe" der Gemeinde im klassischen Sinn darstellt; dies gilt für die „Städtebauförderung“ in gleicher Weise. Die Gemeinde verbessert die Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse vor Ort. Dabei ist zu berücksichtigen, dass anders als in Rödelsee, die Anlieger in Fröhstockheim nicht mit Anliegerbeiträgen (Straßenausbaubeiträge) belastet wurden, die in der mittelfristigen Finanzplanung mit ca. 700.000 EUR veranschlagt waren. Auch diese Einnahmen wurden nicht realisiert und fehlen rechnerisch dem Haushalt.

Besonders wichtig ist festzustellen, dass für die erheblichen Investitionen der Gemeinde in die Dorferneuerung (bisher) keine eigenen Kredite erforderlich waren.

Trotz des "Gleichbehandlungsgrundsatz-Beschlusses“ des Gemeinderates vom 05.02.2018 wird der Pro-Kopf-Anteil für die Aufwendungen in Fröhstockheim nahezu doppelt so hoch sein, wie der für die Städtebauförderung Rödelsee. Auch die Investitionen in das "Schloss Crailsheim/Vinfothek" holen dies nicht auf.

Der Gemeinderat hat Grundsatzbeschlüsse gefasst, die auch in den kommenden Jahren gerade für Fröhstockheim erhebliche weitere Investitionen in den Kirchplatz, die Hauptstraße (Verbindung zur Kreisstraße), den Johannisbrunnenweg und den An- und Neubau im Bereich der Feuerwehr vorsehen. Alleine dadurch entsteht eine ganz erhebliche Belastung für die Zukunft, die insgesamt nur durch Einnahmen aus der Erweiterung des Gewerbegebiets, die stetig steigende Einkommensteuerentwicklung aber schlussendlich auch durch neue Kredite gegenfinanziert werden kann. Im Vergleich zu anderen Gemeinden im Landkreis, die bereits jetzt eine Pro-Kopf-Verschuldung von bis zu 3.500 EUR aufzeigen, steht die Gemeinde gut da, wenn man die erheblichen Investitionen in der Vergangenheit betrachtet. Der Wegfall von freiwilligen Leistungen im Umfang von 20.000 EUR pro Jahr, kann diese Investitionen in keiner Weise befördern und steht in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis.

Es wurde ein Grundsatzbeschluss bzgl. der Priorisierung der Maßnahmen zwischen Rödelsee und Fröhstockheim vom aktuellen Gemeinderat gefasst, der nach wie vor Geltung hat.

Die weiteren Pflichtaufgaben wie Kindergarten, Sanierung RÜB fordern die Gemeinde ohnehin und überdies stark.

Bgm. Klein hatte schon mehrfach betont, dass durch die unerwartet hohen Einnahmen aus der Gewerbesteuer in 2022 für die Jahre 2024-2026 ganz andere Voraussetzungen geschaffen wurden, die so in den Haushaltsplanungen nicht vorhersehbar waren und einen Kreditbedarf von bis zu 3 Mio. EUR für erforderlich gesehen, wenn die Maßnahmen auch umgesetzt werden sollen.

Die durch die hohen Gewerbesteuern erhöhte Steuerkraft der Gemeinde führt eben in 2024 zum Wegfall der Schlüsselzuweisungen in Höhe von knapp 600.000 EUR und zur Erhöhung der Kreisumlage um ca. 700.000 EUR. Dazu kommt ein Einbruch der Gewerbesteuer - wie ihn auch andere Städte und Gemeinden zu verzeichnen haben - und der Rückzahlung von Gewerbesteuervorauszahlungen in Höhe von über 700.000 EUR. Alleine dadurch ist der Gemeinde eine finanzielle Lücke von knapp 2 Mio. EUR entstanden.

Jedenfalls ist die Verschuldung für das Jahr 2024 nicht darauf zurückzuführen, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 15.10. weitere Investitionen in Schloss Crailsheim für die Jahre 2025/2026 beschlossen hat.

Dazu kommt, dass auch in 2024 die erwartete Rückzahlung der knapp 1 Mio. aus der Schadensregulierung "Am Schlossberg" nicht geflossen ist und dass die Gemeinde erhebliche Mehrausgaben in die Dorferneuerung und Schloss Crailsheim hat fließen lassen.

Gleichwohl unterstreicht dies alles im Umkehrschluss die finanzielle und wirtschaftliche Stärke der Gemeinde Rödelsee.

Dies zeigt auch die Auswertung des Bayerischen Landesamtes für Statistik vom 30.09.2024, die der Gemeinde Rödelsee eine vorläufige Steuerkraft von 2.406.022 EUR für 2025, das sind je 1.258,38 EUR pro Einwohner und damit Platz 8 im Landkreis Kitzingen, aufzeigt. Im Jahr 2024 wurde die endgültige Steuerkraft auf 3.118.196 EUR festgesetzt, das sind 1.625,75 EUR pro Einwohner und damit Platz 4 (!) im Landkreis Kitzingen.

Auch wenn bekannt ist, dass sich viele Ansätze vor allen Dingen in der mittelfristigen Finanzplanung noch erheblich ändern, sollte der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan (je 2024) sowie Finanzplan 2025-2027 in der vorliegenden Form genehmigt werden. Das Landratsamt hat bereits die Zustimmung hierzu in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend

11

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

5

Persönlich beteiligt:

0

205.2

Stellungnahmen der Gemeinderatsfraktionen der CSU und der Freien Wähler Rödelsee-Fröhstockheim

Der Kämmerer erläutert, dass die Vorlage des Haushalts in Absprache mit Herrn Bürgermeister Klein bewusst auf den Sommer geplant war, um insbesondere zu den Projekten Baugebiet „Am Schlossberg“ und „Am Schwanberg“, Dorferneuerung Fröhstockheim, Kreisverkehr und Kindergarten belastbares Zahlenmaterial vorliegen zu haben.

Gerade wegen der besonderen Situation im Haushaltsjahr 2024 bei ausbleibenden Schlüsselzuweisungen, rückläufigen Gewerbesteuereinnahmen und gleichzeitig stark erhöhter Kreisumlage war dies angebracht. Aus terminlichen Gründen war eine Vorlage im Juni/Juli nicht mehr möglich. Die Beratung und Beschlussfassung im September wurde dann auf Grund der umfangreichen Fragestellung der Freien Liste vom Bürgermeister zeitlich verschoben. Aus diversen Gründen wird nun leider erst heute darüber beraten.

Eine frühere Vorlage, Beratung und Beschlussfassung ist in jedem Falle auch im Sinne der Finanzverwaltung. Der Haushalt 2025 soll entsprechend frühzeitig vorgelegt werden, weil auf Grund der starken Gewerbesteuerschwankungen ein Antrag auf Bedarfszuweisungen gestellt werden soll.

Die Formulierungen im Vorbericht sind der besonderen Haushaltssituation 2024 geschuldet und entsprechend durchaus drastisch gewählt, um deutlich auf die Problempunkte hinzuweisen.

Gemeinderatsmitglied Lindner bemängelt, dass im Haushalt 2024 zu wenig Sparmöglichkeiten aufgezeigt und genutzt werden. Bürgermeister Klein entgegnet, dass das Zahlenwerk solide geplant ist und die Grundsatzbeschlüsse zu verschiedensten Projekten berücksichtigt. Die aufgezeigten Einsparmöglichkeiten stehen in keinem Verhältnis zum Gesamthaushalt. Zudem sind gerade die „freiwilligen Leistungen“ sehr wichtig und ist die vom Kämmerer bemängelte „Gutscheinpraxis“ eine Win-Win-Situation für die Betriebe und die Gemeinde.

Gemeinderatsmitglied Eickhoff sieht keine Gründe für weitere Sparmaßnahmen, erkennt aber die finanzielle und vom Kämmerer deutlich beschriebene Sondersituation im Jahr 2024 an. Freiwillige Leistungen werden nach seiner Ansicht bedarfsgerecht ausgereicht.

Gemeinderatsmitglied Ostwald lobt die Qualität des Haushalts, verdeutlicht aber den Inhalt der Anträge der Freien Liste, insbesondere hebt der die Wichtigkeit der frühzeitigen Vorlage des Zahlenwerks hervor.

- Ohne Abstimmung -

205.3

Beschlussfassung Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan, Stellenplan 2024 und Finanzplan 2025 bis 2027

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024, den Stellenplan 2024 sowie den Finanzplan 2025 bis 2027 in der vorgelegten Form. Die Haushaltssatzung 2024 hat folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung

der

Gemeinde Rödelsee

Landkreis Kitzingen

für das

Haushaltsjahr 2024

Aufgrund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Rödelsee folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  5.779.500 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  7.135.800 € ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 635.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)  —  365 v.H.

b) für die Grundstücke (B)  —  345 v.H.

2.

Gewerbesteuer  —  350 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.

Rödelsee,

Klein, 1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis:

Anwesend

11

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

3

Persönlich beteiligt:

0

205.4

Kreditaufnahmen - Umschuldung

Die Gemeinde Rödelsee hat am 11.03.2022 einen Kredit in Höhe von 1 Mio. € aufgenommen. Dieser wurde damals zum Haushaltsausgleich 2021 insbesondere im Zuge der Sanierungsmaßnahmen im BG „Am Schlossberg“ benötigt.

Es wurde damals eine Endfälligkeit zum 30.12.2024 vereinbart, da ein früherer Mittelrückfluss aus Schadenersatzansprüchen erwartet worden war.

Nachdem sich dies länger als erwartet hinzieht und die Haushaltslage 2024 auf Grund geringerer Gewerbesteuereinnahmen, ausbleibender Schlüsselzuweisungen und deutlich höherer Kreisumlage angespannt ist, wird der Kredit in einen langfristigen Kredit umgeschuldet.

Nach der vorliegenden Haushaltsplanung wird eine 10-jährige Laufzeit mit regelmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen als Ratenkredit angestrebt.

Die Angebote werden termingerecht eingeholt. Nach Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter wird der Gemeinderat informiert.

Der endfällige Kredit in Höhe von 1 Mio. € bei der DZ HYP Kredit-Nr. 3326 2700 00 wird zum 30.12.2024 in einen langfristigen Kredit mit einer neuen Laufzeit von 10 Jahren umgeschuldet. Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen. Der Gemeinderat wird in der nächstfolgenden Sitzung über die Kreditvergabe informiert.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend

11

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

205.5

Kreditaufnahme zum Haushaltsausgleich 2024

Im Haushalt 2024 ist eine Kreditermächtigung in Höhe von 635.000 € enthalten. Die Mittel werden zur Finanzierung der Investitionen im laufenden Haushaltsjahr benötigt, um damit den Haushaltsausgleich sicherzustellen.

Der Haushalt sieht eine Laufzeit von 10 Jahren mit regelmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen als Ratenkredit vor. Die Angebote werden termingerecht eingeholt.

Nach den vorliegenden Haushaltsdaten liegt die Nettoneuverschuldung unter Berücksichtigung der laufenden Tilgungsleistungen bei rd. 198.700 € im Jahr 2024 (s. Vorbericht zum Haushalt 2024 Seite 6).

Die Gemeinde Rödelsee nimmt im Rahmen des Haushalts 2024 einen Kredit in Höhe von 635.000 € auf. Die Kreditvergabe erfolgt an den Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen. Der Gemeinderat wird in der nächstfolgenden Sitzung über die Kreditvergabe informiert.

Einstimmig

206

Beratung und Beschlussfassung Hebesätze Grundsteuer A und B ab 2025

Das neue Grundsteuerrecht tritt zum 01.01.2025 in Kraft, die bisherigen Hebesätze für die Grundsteuern A und B verlieren automatisch ihre Geltung. Jede Gemeinde muss ab 2025 neue Hebesätze festlegen.

Zwischenzeitlich liegen die neuen Messbeträge für die Grundsteuer A zu rund 80 % und für die Grundsteuer B zu rund 90 % vor. Auf dieser Datengrundlage wurde eine Kalkulation für neue Hebesätze vorgenommen. Die Empfehlung für eine Aufkommensneutralität beim Steueraufkommen wird dabei berücksichtigt.

Die Kalkulationstabelle zu den neuen Grundsteuerdaten wird erläutert. Es wird deutlich gemacht, dass die sog. Aufkommensneutralität ausschließlich auf die Gemeinde als Steuergläubiger zu beziehen ist. Gleichwohl kann es bei den Steuerpflichtigen im Einzelfall sowohl zu Entlastungen als auch zu höheren Belastungen kommen in Abhängigkeit von den individuellen Steuermessbeträgen.

Der Gemeinderat beschließt, die Grundsteuer A mit einem Hebesatz von 330 v. H. und die Grundsteuer B mit 185 v. H. ab 01.01.2025 festzusetzen.

Die Hebesätze und das Steueraufkommen werden im Herbst 2025 geprüft, um zu entscheiden, ob ggf. eine Nachbesserung erforderlich ist. Die steht vor allem im Zusammenhang mit den im Augenblick noch nicht abschließend vorliegenden Messbetragsdaten.

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Festsetzung Grundsteuerhebesätze in der vorgelegten Form. Der Entwurf hat folgenden Wortlaut:

Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Rödelsee (Hebesatzsatzung)

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1998 ((GVBl. S 796), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385, 586)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerisches Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) erlässt die Gemeinde Rödelsee folgende Satzung:

§ 1 Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)  —  330 v. H.

2.

Grundsteuer B (für Grundstücke)  —  185 v. H.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Gemeinde Rödelsee
Klein, 1. Bürgermeister

Einstimmig

207 Tarifanpassung für den Nutzungsvertrag zum Verleih der Gemeindebusse

Das Nutzungsentgelt für den Verleih der beiden Gemeindebusse liegt deutlich unter den marktüblichen Konditionen. Gewerbliche Autovermietungen berechnen für den Verleih von Kleinbussen (7-9 Sitzplätze) durchschnittlich eine Tages-Leihgebühr von rund 255,- €.

Die Gemeinde verleiht die Gemeindebusse für aktuell 60,- € pro Tag.

Zusätzlich gewährt die Gemeinde einen Ehrenamtsrabatt in Höhe von 25%.

Grundsätzlich möchte die Gemeinde mit dem Verleih der Busse keinen Gewinn erzielen. Da jedoch die Unterhaltskosten für Fahrzeuge beständig steigen, soll ab 01.01.2025 eine Tarifanpassung erfolgen.

Die zukünftige Tagesleihgebühr soll 120,- € betragen.

Der Ehrenamtsrabatt in Höhe von 25% soll erhalten bleiben.

Mit dieser Gebühr liegt die Gemeinde weiterhin deutlich unter den Preisen von gewerblichen Anbietern, kann aber dennoch ihre Kostendeckung leicht verbessern.

Einstimmig

208

Eigene Baustellen

208.1

Photovoltaikanlagen der Gemeinde

In der Sitzung am 01.10.2024 wurde erörtert, dass Gewerbetreibende aus dem Gewerbegebiet „Am Wald“ in Fröhstockheim sowie auch die Gemeinde Rödelsee seitens der N-Ergie Netz GmbH mit Schreiben vom 13.09.2024 als Betreiber von 2 Photovoltaikanlagen (Rödelsee, Fröhstockheimer Weg 16 (alter Bauhof) und Fröhstockheim, Hauptstraße) um Nachprüfung durch ein Fachunternehmen gebeten wurden. Bei den beiden genannten Photovoltaikanlagen funktioniert der Funkrundsteuerempfänger nicht bzw. ist nicht betriebsbereit und kann von der N-Ergie nicht gesteuert werden (§ 9 EEG).

Dieser Sachverhalt kann die Versorgungssicherheit gefährden und muss daher unverzüglich instandgesetzt bzw. eingebaut werden.

Die Fa. Elektro Reichhard wurde am 23.09.2024 beauftragt, diesen MUSS-Zustand herzustellen. Die Kosten müssen vom Anlagenbetreiber, also der Gemeinde, übernommen werden.

Allerdings wurden die Anlagen von der Firma Elektro Reichhard selbst ausgeführt. Es wird daher intern geklärt, ob diese auch die Kosten der „Nachrüstung“ tragen muss, oder ob es sich hierbei um eine von der N-Ergie zu vertretende Forderung handelt, die der Firma Reichhard bei der Installation nicht bekannt sein konnte.

Die N-Ergie AG hat nun direkt mit der Firma Elektro Reichhard die Mängel der technischen Ausführung geklärt, abgestimmt und die notwendigen Informationen erhalten. Die Funkrundsteuerempfänger sind zu überprüfen. Durch die Firma Elektro Reichhard konnten die von der N-Ergie beanstandeten Mängel an den beiden PV-Anlagen behoben werden.

Die Inbetriebsetzungsprotokolle für die beiden PV-Anlagen, Fröhstockheimer Weg 16 in Rödelsee und Hauptstraße 2 in Fröhstockheim wurden gleichzeitig mit den Rechnungen durch die Firma Elektro Reichhard vorgelegt.

Auf direkte Nachfrage bei der Firma Elektro Reichhard, ob den Mangel die Firma zu vertreten hat und ob mit den beiden vorliegenden Rechnungen in Höhe von gesamt 218,12€ (130,85€ + 87,27€) nun das Problem behoben ist, wurde abschließend seitens Elektro Reichhard erklärt, dass Sie mit der Prüfung des FRE (Fundrundsteuerempfänger) beauftragt wurden, da die Gemeinde Rödelsee vom Netzbetreiber dazu eine Aufforderung zur Prüfung erhalten hatte. Damit ist der Vorfall, bzw. die Vorfälle seitens Elektro Reichhard erledigt.

- Ohne Abstimmung -

208.2

Rödel-See - Maßnahmen zur Teichpflege

Der „Rödel-See“ ist verlandet; gleichzeitig wird er als Fischgewässer genutzt.

Um die Verlandung zu beheben bzw. zu kontrollieren ist nach Rücksprache zwischen dem Seepächter, Hr. Rohde, und dem Fischwirtschaftsmeister des Bezirks Unterfranken folgendes zu veranlassen:

Nach der bereits erfolgten Abfischung wird das Gewässer zunächst nahezu wasserlos liegen gelassen d.h. der Wasserzulauf wird so gut wie möglich abgestellt. Der Ablauf/Mönch wird bestmöglich sauber gemacht, sodass das Wasser komplett abläuft. Vom Mönch her wird ein sog. Entwässerungsgraben durch den Schlamm hergestellt, sodass das Wasser aus dem Schlamm ablaufen kann. Dadurch verliert der Schlamm die Feuchtigkeit und setzt sich ab. Zurück bleibt festes Sediment. Dieser ausgetrocknete Zustand dauert mindestens 2 Monate, mit der Hoffnung auf kalte Temperaturen, welche die Maßnahmen deutlich beschleunigen und begünstigen. Man redet vom sog. „Ausfrieren“ des Fischteichs.

Diese Maßnahmen werden nun nach jeder Abfischung (ca. 3 - 5 Jahre) vom Seepächter, Herrn Rohde, umgesetzt.

Nach Aussage des Bezirks Unterfrankens würde eine Entschlammung mit schwerem Gerät nur drei bis vier Jahre von Erfolg sein, danach wäre dieser wieder im Teich weil durch Laubeinfall, Kot von Wasservögeln/Fischen, Algenwuchs, Staubeintrag durch Wind und Wetter neuer Schlamm entsteht.

Üblicherweise werden solche Gewässer in der Obhut des Bezirks oft erst nach 10 - 15 Jahren entschlammt.

Die Kosten für eine Entschlammung mit technischem Gerät belaufen sich auf rund 35.000 € brutto (vgl. beigefügte Angebote) und könnten in ein paar Jahren entstehen.

208.3

Spielplatzprüfungen 2024

Die Prüfberichte der Firma Stilling Spielplatzsicherheit, Bad Mergentheim zeigen, dass die Spielplätze und die Geräte gut gewartet und gepflegt werden.

Es sind nur noch Kleinigkeiten an Schule und Schlossberg was den Fallschutz betrifft auszubessern.

Beim Spielplatz an der Schule muss das eine Klettergerät wegen des Kopfbalkens überprüft werden.

Beim Bolzplatz „Fit for Fun“ muss der neue Zielbock der Seilbahn komplett ausgetauscht und einbetoniert werden, Kosten ca. 4.500 €.

Zudem muss der Kopfbalken der Schaukel mit sonstigen Ersatzteilen ausgetauscht werden.

Der Bauhof wird die aufgezeigten Mängel in Kürze beheben bzw. sind Angebote angefordert.

- Ohne Abstimmung -

208.4

Baugebiet "Am Schwanberg" - Vegetationstechnische Bodenarbeiten, Pflanzlieferung und Pflanzung, Pflegearbeiten; Ermächtigung

Die Ausschreibung Grünordnung für das Baugebiet „Am Schwanberg“ in Rödelsee wurde an die Firmen versandt. Aufgrund der Voranfrage haben 6 Firmen ihr Interesse an der Ausschreibung bekundet, 5 Firmen haben keine Kapazität. Die Ausschreibungsunterlagen wurden zwischen 25. und 28.10.2024 versandt.

Bei den Pflegemaßnahmen bzw. Wässerungsgängen wurden in einem eigenen Titel als Bedarfspositionen die erweiterten Pflegearbeiten mit hereingenommen.

Sollten die Ausschreibungsergebnisse zum Gesamtkostenplan passen, würden diese beauftragt, ansonsten würden ggfls. die Wässerungsgänge für die Ansaaten reduziert.

Die tatsächliche Beauftragung der Firmen ergibt sich bei den Verhandlungen.

Die mit 10 % gekürzten Massen für die Strauchpflanzungen hat das Planungsbüro im reduzierten Umfang beibehalten. Sollten sehr gute Ergebnisse stattfinden, so würden diese dann wieder dazu kommen, wenn es das Budget erlaubt. Hierüber erfolgt eine sep. Abstimmung mit der Gemeinde.

Die Angebotsabgabe ist terminiert für Freitag, den 08.11.2024, 12.00 Uhr. Es ist sinnvoll, dass die Vergabe vor der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgt, wenn die Unternehmer mit der Maßnahme noch in diesem Jahr beginnen sollen.

Beschluss:

Bürgermeister Klein wird bevollmächtigt, die Auftragsvergabe der Grünordnung für das Baugebiet „Am Schwanberg“ im Rahmen der Kostenschätzung an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Der Gemeinderat ist in der nächsten Sitzung darüber zu informieren

Einstimmig

209 Rechnungen

Folgende Rechnungen wurden zur Zahlung angewiesen:

Ackermann GmbH, Wiesenbronn, Reparatur Vandalismus am terroir f

Weckbacher Sicherheitssysteme GmbH, Aufmaß Schlösser und Montage SimonsVoss u.a. Vereinsheim Fröhstockheim

N-Ergie, Straßenbeleuchtung Am Schloßberg 45

IBAS Bauphysik, Baugebiet „Im Schlossgrund“, schalltechnische Bearbeitung/Projektierung zu Bebauungsplan

Wittek Holzbau / Zimmerarbeiten KiGa

Martin Roßmark / Bearbeitung Weinberg am terroir f von Jan. bis Sept.

Auto Zehnder / Verkauf VW Transporter „Rote Zora“

(das Fahrzeug ist nicht mehr wirtschaftlich zu reparieren und wird gegen eine gleichhohe Rechnung für den Aufwand der Werkstatt an diese abgegeben)

Pur Systembau / Kühl und Tiefkühlzelle

Reichhard / Schloss Crailsheim Elektro

(divers, Festküche/ehem. Annahme/Kelterstation)

- Ohne Abstimmung -

210

Beteiligung als Träger öffentlicher Belange

210.1

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 107 "Einzelhandelszentrum Marshall Heights", Stadt Kitzingen und 54. Änderung FNP; Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Die wesentlichen Einzelhandelsbetriebe, die im Bereich der Sondergebietsfläche ansiedeln möchten, besitzen ihren Standort derzeit westlich des Planungsbereiches an der Dagmar-Voßkühler-Straße. Dieser Standort ist, nach Einschätzung der Betriebe, aus anfahrtstechnischer Sicht, insbesondere im Hinblick auf die Anlieferung, als wenig vorteilhaft und teilweise problematisch einzustufen.

Gleichzeitig besteht durch die umliegenden Wohnsiedlungsstrukturen, die baulich teilweise direkt an die Einzelhandelsbetriebe anbinden, erhebliche Einschränkungen durch immissionstechnische Vorgaben in nahezu alle Richtungen. Entgegen der derzeit angedachten Planung ist für diesen Bereich kein grundlegendes und zusammenhängendes Schutzkonzept bezüglich der Immissionssituation vorhanden bzw. umsetzbar, um die umgebende Wohnbebauung angemessen vor negativen Einwirkungen zu schützen.

Gleichzeitig befinden sich die Betriebe überwiegend in dem im Rahmen des Flächennutzungsplanes ermittelten Überschwemmungsgebiet des Repperndorfer Mühlbaches. Da die jeweiligen Einrichtungen nicht hochwasserfrei gelegt sind besteht hier die theoretische Gefährdung durch ein Hochwasserereignis. Aus diesem Grund sollte dieser Bereich grundsätzlich von baulichen Nutzungen, die den Hochwasserabfluss einschränken, freigehalten werden. Durch die direkte Lage des zukünftigen Standortes an der Bundesstraße 8 und die die kurzen Anbindungswege ist auch von einer Reduzierung der Verkehrsströme im Anbindungsbereich der Dagmar-Vosskühler-Straße sowohl durch Lieferverkehr als auch durch Einkaufsverkehr auszugehen, wodurch die Verkehrsbelastung des Kreuzungsbereiches reduziert wird.

Daher streben diese Einzelhandelsbetriebe an, den bisherigen Standort aufzugeben und an den Standort der vorliegenden Bebauungsplanaufstellung für das Sondergebiet Einzelhandel umzusiedeln, der nach Ansicht der Unternehmen als auch der Stadt Kitzingen, eine wesentlich bessere verkehrstechnische Anbindung besitzt und so als wirtschaftlich vorteilhafter gesehen wird.

Der überplante Bereich stellt eine ehemals militärisch genutzte Konversionsfläche dar. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich der Änderung, wie auch der gesamte Bereich der militärischen Konversionsfläche, als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule dargestellt.

Eine konkrete Planung in Bezug auf eine dementsprechende Entwicklung wurde jedoch bisher nicht weiterverfolgt. Der überwiegende Teil der bestehenden Gebäude in diesem Bereich wird zwischenzeitlich für Wohnzwecke genutzt. Somit ist hier eine räumliche Angliederung an bestehende Siedlungsstrukturen gegeben die gleichzeitig einen bisher unterrepräsentierten Versorgungsraum darstellen.

Im Zusammenhang mit der Umsiedlung der bestehenden Einzelhandelsbetriebe ist gleichzeitig die Neuansiedlung von Einzelhandelsbetrieben vorgesehen, die in der Handelsstruktur von Kitzingen nicht oder nur unterrepräsentiert sind. Somit ist gleichzeitig von einer Stärkung der städtischen Einzelhandelsstruktur und einem verbreiterten Einkaufsangebot für die örtliche Bevölkerung auszugehen.

Im Vorfeld der Planungsmaßnahmen wurde im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes vom 23.03.2023 bereits ermittelt, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die bestehenden Einzelhandelsstrukturen der Stadt Kitzingen zu erwarten sind.

Das Planungsgebiet selbst befindet sich in einem Bereich der mäßig bis stark nach Norden in den Talraum des Repperndorfer Mühlgrabens abfällt. Bei dem Gelände handelt es sich um Bereiche mit zwischenzeitlich aufgegebenen Sporteinrichtungen, sowie brachgefallenen militärischen Nebennutzungsflächen.

Der nördliche Rand des Planungsbereiches wird durch bestehende Verkehrsflächen in Form der Bundesstraße 8 als auch durch die bestehende Erschließungs- und Zufahrtsstraße in das ehemalige Militärgelände gebildet. Westlich, östlich und südlich grenzen ehemalige Militäreinrichtungen an, die teilweise bereits für Wohnbauzwecke umstrukturiert wurden.

Durch die vorliegende Talraumsituation liegt gleichzeitig eine optische Abschirmung der zukünftigen baulichen Einrichtungen gegenüber dem umliegenden weiträumigen Landschaftsbild vor. Somit sind an diesem Standort keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild anzunehmen.

Ergebnis der Prüfung:

Die Planunterlagen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 107 „Einzelhandelszentrum Marshall Heights“ der Stadt Kitzingen, sowie der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kitzingen werden zur Kenntnis genommen.

Gemeindliche Belange sich nicht betroffen.

Entsprechend § 11 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe e der Geschäftsordnung hat Bürgermeister Klein der Stadt Kitzingen mitgeteilt, dass keine gemeindlichen Belange betroffen sind.

210.2

Bebauungsplan Nr. 111 "Kleingartenanlage In der Leisten", Stadt Kitzingen und 52. Änderung FNP; Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 111 „Kleingartenanlage. In der Leisten“ ist die Absicht der Stadt Kitzingen, als Ersatz für die im Zuge der Umgestaltung des Bahnhofsumfelds entfallenden Kleingärten sowie aufgrund der vorhandenen hohen Nachfrage von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Kitzingen als Ergänzung des bestehenden Angebots eine neue Kleingartenanlage anzulegen.

Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Dauerkleingärten gemäß Bundeskleingartengesetz zu schaffen, ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

Zudem soll in diesem Zuge die Lagerfläche des Bauhofs, die sich ebenfalls hier in den südlichen Leisten befindet, gesichert und Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über Anbindung an die westlich verlaufende „Johann-Adam-Kleinschroth-Straße“ bzw. den „Steigweg“. Das Plangebiet umfasst ca. 2,6 ha.

Die Stadt Kitzingen hat sich dabei bereits seit einiger Zeit mit einer Erweiterung des Angebots an Kleingärten beschäftigt und verschiedene Standorte im Stadtgebiet geprüft (vgl. Kap. 5 der Begründung zur parallel durchgeführten Änderung des Flächennutzungsplans).

Um die planungsrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen an die Bauleitplanung zu erfüllen, wird der Bebauungsplan mit Umweltbericht einschließlich der Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und der Betrachtung artenschutzrechtlicher Belange aufgestellt.

Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 111 „Kleingartenanlag In der Leisten“ der Stadt Kitzingen, sowie der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kitzingen werden zur Kenntnis genommen.

Gemeindliche Belange sich nicht betroffen.

Entsprechend § 11 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe e der Geschäftsordnung hat Bürgermeister Klein der Stadt Kitzingen mitgeteilt, dass keine gemeindlichen Belange betroffen sind.

211

Bauangelegenheiten

211.1

Rückläufe Bauanträge und Erlaubnisanträge

Folgende Bauanträge wurden genehmigt:

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 431/10, Gem. Rödelsee, Am Schwanberg 10

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“ wird gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen folgende Befreiung erteilt: festgesetzte Wandhöhe wird überschritten.

Die Angabe zur Gebäudehöhe wurde als ungefähr, mit einem Wellenzeichen, angegeben. Diese hat der Planer mit einem exakten Maß separat zu bestätigen.

„Die Maße wurden auf volle Zentimeter gerundet und aus diesem Grunde mit dem ungefähr-Zeichen versehen. Dies ist in der planerischen Darstellung im Ingenieurbau üblich und wurde deshalb von mir so gewählt. Es handelt sich somit um die tatsächlich geplanten Höhen mit Rundungen im Bereich von max. + bzw. - 0,5 cm. Größere Abweichungen zu den angegebenen Maßen sind nicht vorgesehen und würden auch, im Falle des Falles, durch eine Tektur zum Bauantrag zur Genehmigung vorgelegt.“

Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz - Baudenkmalschutz;

Aufbringung einer PV-Anlage auf dem Dach der „alten Brennerei“ (DN), Fl.Nr. 44, Kirchplatz 5, Gemarkung Fröhstockheim

Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz - Baudenkmalschutz;

Aufbringung einer PV-Anlage (DN), Fl.Nr. 71, Kirchplatz 6, Gemarkung Fröhstockheim

Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz - Baudenkmalschutz;

Restaurierung der Putten im Schlosspark Schwanberg und im Puttengarten, Schloss Schwanberg, Schwanberg 3, Gemarkung Rödelsee

- Ohne Abstimmung -

211.2

Bauvorhaben auf Fl.Nr. 431/59, Am Schwanberg 59, Gemarkung Rödelsee

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“, OT Rödelsee. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.

Das Bauvorhaben Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplätzen, Fl.Nr. 431/59, Am Schwanberg 59, Gemarkung Rödelsee, ist als Genehmigungsfreistellung zu behandeln.

Die Gemeinde wird darüber unterrichtet.

- Ohne Abstimmung -

211.3

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage, Fl.Nr. 431/72, Am Schwanberg 72, Gemarkung Rödelsee

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“, OT Rödelsee.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden in Teilbereichen nicht eingehalten.

Die Dachform für das Wohnhaus wird als Flachdach errichtet.

Die Photovoltaikanlage auf dem Flachdach des Wohnhauses wird als aufgeständerte Anlage errichtet.

Folgende Befreiung ist beantragt:

Die Dachform für das Wohnhaus wird als Flachdach errichtet.

Aus städtebaulicher Sicht ist diese Abweichung von den zugelassenen Dachformen Satteldächer, Pultdächer und Walmdächer im Bebauungsplan vertretbar, auch hinsichtlich der geplanten 1. Änderung zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien sind ohne Aufständerung zulässig nach den Festsetzungen des derzeit gültigen Bebauungsplanes.

Hinsichtlich der geplanten 1. Änderung zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes, sind bei Flachdächern Photovoltaikanlagen als aufgeständerte Anlage hinter der Attika möglich.

Diese Vorgabe wird nicht eingehalten.

Die weiteren Festsetzungen werden eingehalten.

Gegen nachstehend aufgeführten Bauantrag bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.

Neubau Einfamilienhaus mit Carport und Garage, Fl.Nr. 431/172, Am Schwanberg 72, Gemarkung Rödelsee

Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.

Die notwendige Befreiung für die Errichtung eines Flachdaches auf dem Wohnhaus wird erteilt.

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die aufgeständerte Photovoltaikanlage wird nicht erteilt. Die Anlage kann hinter der Attika aufgestellt werden.

Einstimmig

211.4

Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Bau einer Garten-/Holzhütte, Fl.Nr. 325, An der Schwanleite 7, Gemarkung Rödelsee

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Mönchshöflein“, Rödelsee.

Untergeordnete Nebenanlagen werden nur ausnahmsweise zugelassen, wenn deren Nutzungszweck der Grundstücke dient und deren Eigenart dem Bebauungsplan nicht widerspricht.

Der Geräteschuppen selbst ist aufgrund der Größe (3m x 6m) verfahrensfrei.

Mit dem Vorhaben zur Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 325, Gemarkung Rödelsee besteht Einverständnis.

Die notwendige Ausnahme vom Bebauungsplan „Im Mönchshöflein“ wird ausgesprochen.

Einstimmig

212

BRK Kinderhaus

212.1

Defizitausgleich und Erhöhung der Elternbeiträge

Der BRK Kreisverband Kitzingen plant, ab 01.09.2025 die Elternbeiträge im BRK-Kinderhaus Rödelsee um ca. 34-34 % zu erhöhen.

Der gesetzliche Förderanspruch des BayKiBiG deckt nur 60 % der Gesamtbetriebskosten eines Trägers. Nicht gedeckte Kosten müssen somit über den Defizitausgleich und über Elternbeiträge abgedeckt werden.

Da für die pädagogischen Fachkräfte ab Januar 2025 eine tarifliche Einkommenssteigerung von 7,5 % festgelegt wurde, ist auch aus diesem Grund eine Anpassung der Elternbeiträge unerlässlich.

Ab September 2024 konnte die Betriebserlaubnis von bisher 119 Plätzen auf 124 Plätze erweitert werden. Dadurch wird die Auslastung gesteigert und eine Vollbelegung ab Februar 2025 erwartet.

Zusätzlich wird ein strammer Personalschlüssel angestrebt. 2024 wurde ein Personalschlüssel von 8,3 erreicht und 2025 ist ein Personalschlüssel von durchschnittlich 9,5 zu erwarten.

Die vorgeschlagenen Beiträge werden der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Bgm. Klein stellt noch einmal fest, dass die Eltern jeweils 100 EUR monatlich vom Freistaat bzw. über das BayKiBiG erhalten. Bringt man ein Kind in den „Kindergarten“ für bis zu 5 Stunden täglich, beträgt der aktuelle Beitrag z. B. 120 EUR. Das bedeutet: die Eltern zahlen für 20 Tage à 5 Stunden 20 EUR, also 1 Euro Tag. Die hochwertige Arbeit des pädagogischen Teams muss wertgeschätzt und ordentlich refinanziert werden.

Über die erhöhten Elternbeiträge können die notwendigen Einnahmen zur Minimierung des Defizits generiert werden.

Der Gemeinderat ist mit der vom Träger jeweils geplanten Beitragsanpassung einverstanden.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend

11

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt:

0

212.2

Neubau gem. Bedarfsplanung - Grundsatzbeschluss

Der BRK Kreisverband Kitzingen teilt mit Schreiben vom 30.10.2024 mit, dass er die Trägerschaft der geplanten neuen Einrichtung aus wirtschaftlichen Gründen nicht übernehmen wird.

Diese Entscheidung geschieht entgegen aller bisherigen Gespräche und Zusagen. Das stellt die Gemeinde nun vor die Tatsache, das Bauprojekt nochmals zu überdenken.

Bürgermeister Klein informiert über eine mögliche Kooperation mit dem Markt Geiselwind, in dessen BRK-Kinderhaus für eine Dauer von voraussichtlich fünf Jahren 50 Betreuungsplätze frei sein dürften. Die Gemeinde geht für die nächsten fünf Jahre von einem Bedarf von bis zu 40 Betreuungsplätzen aus. Aus dieser Sicht wäre eine Kooperation dem Grunde nach eine gute Lösung. Weitere Informationen müssen noch folgen.

Im Dezember wird ein Elterninfoabend mit der KiTa-Leitung und Vertretern des BRK stattfinden.

Eine Entscheidung sowohl über eine eigene Baumaßnahme zur Schaffung neuer Plätze als auch die Kooperation mit dem Markt Geiselwind wird dann im Januar 2025 getroffen.

Bgm. Klein hat im Übrigen für alle in Frage kommenden Bauweisen konkrete Angebote vorliegen, die er dem Gemeinderat noch zukommen lässt. Es ist weiterhin möglich, dass auch bei Beschlussfassung im Januar 2025 der Raum- und Platzbedarf durch einen Neubau in Rödelsee gewährleistet wird. Die Baukosten zzgl. Nebenkosten und Ausstattung werden sich aber in jedem Fall um ca. 2 Mio EUR bewegen.

Sicherlich ist die Frage der Entfernung für die Eltern schwierig, neben dem Anspruch auf einen Betreuungsplatz gibt es aber auch gerichtliche Entscheidungen, wonach eine Entfernung von bis zu 30 Minuten in Kauf genommen werden kann/muss.

Es ist nicht auszuschließen, dass das neue Gebäude der Gemeinde nach wenigen Jahren nicht mehr oder nur zum Teil genutzt wird, was ggfls. auch eine Rückforderung von Zuschüssen mit sich bringen kann. Klar ist aber auch hier, dass nicht das Neubaugebiet „Am Schwanberg“ „schuld“ ist am Mehrbedarf an Betreuungsplätzen, sondern zwei geburtenstarke Jahrgänge während der Corona-Zeit.

- Ohne Abstimmung -

213

Sonstiges, Wünsche und Anträge

213.1

„Black Week"

Der Verwaltung liegt ein Antrag einer Bewohnerin aus Fröhstockheim vor, als Zeichen für den Umwelt- und den Tierschutz, die Straßenbeleuchtung für eine geraume Zeit, z. B. eine Woche, auszuschalten.

Die technische Möglichkeit zur Umsetzung wurde vorab bei der N-Ergie Netz GmbH mit folgender Antwort angefragt:

Die Beleuchtungspflicht obliegt der Gemeinde. Die Beleuchtung kann nach eigenem Ermessen für eine Woche ausgeschaltet werden. Der Bauhof hat für jede Schaltstelle einen Schlüssel und kann die Steuersicherung öffnen.

Im Hinblick auf Verkehrssicherungspflicht und Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wurde durch die N-Ergie der Hinweis gegeben, das eine vergleichbare Anfrage bislang noch nicht vorgelegen hat.

Zur Beurteilung der rechtlichen Frage wurde Herr Dr. Vocke um Stellungnahme gebeten:

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten, Art. 51 Abs. 1 BayStrWG

Auch zivilrechtlich kann für Gehwege aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Beleuchtungspflicht bestehen. Wenn es nachts auf einem Gehweg zum Sturz eines Fußgängers kommen sollte und die Gehwegbeleuchtung abgeschaltet ist, wird der Fußgänger gegen die Gemeinde Schadensersatz wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung geltend machen. Vorherige Hinweise im Mitteilungsblatt oder im Internet ändern daran nichts.

Gemeinderat Ostwald betont, dass ein Abschalten der Beleuchtung nicht in Frage kommt.

Der Gemeinderat hatte schon einen Grundsatzbeschluss hierzu gefasst.

Der Gemeinderat fasst folgenden (weiteren) Beschluss (Alt. 2):

Die Gemeinde Rödelsee hält sinnvolle Maßnahmen zum Umwelt-und Naturschutz für sehr wichtig und hat selbst schon einige Projekte umgesetzt bzw. angestoßen. Die Problematik etwaiger Personen- und Sachschäden und die Haftungsproblematik steht jedoch in keinem Verhältnis zur Sinnhaftigkeit der Abschaltung der Beleuchtung. Dem Antrag, die Straßenbeleuchtung kurz- oder mittelfristig auszuschalten, wird nicht stattgeben.

einstimmig

213.2

Ferienbetreuung 2024

Die Aufwendungen der Stadt Mainbernheim beliefen sich für die Betreuung in den Oster-, Pfingst- und Sommerferien im Jahr 2024 auf insgesamt 10.380,82 €.

Laut Aufstellung der Stadt Iphofen vom 20.08.2024 erhält die Stadt Mainbernheim aus den Elternbeiträgen einen Anteil von 7.180,00 € als Ersatz für die finanziellen Aufwendungen.

Das Defizit der Stadt Mainbernheim beträgt 3.200,82 €, das sich nach Absprache von Bürgermeister Klein und Bürgermeister Kraus die beiden Gemeinden Rödelsee und Mainbernheim im Wege des Schulverbandes Mainbernheim-Rödelsee teilen.

Es wird von Bürgermeister Kraus vorgeschlagen im Verhältnis der Anzahl (insgesamt 166) der Schüler/innen im vergangenen Schuljahr 2023/2024, d.h. 71 Rödelsee und 95 Mainbernheim, aufzuteilen.

3.200,82 € : 166 Schüler = 19,28(204819) €

Mainbernheim

95 Schüler x 19,28 € = 1.831,79 €

Rödelsee

71 Schüler x 19,28 € = 1.369,03 €

Der Anteil der Gemeinde Rödelsee in Höhe von 1.369,03 € wurden an die Stadt Mainbernheim angewiesen.

Im Übrigen wurden die Kosten für die Ferienbetreuung für 2025 neu kalkuliert und die Eltern in den Grund- und Hauptschulen gemäß dem beigefügten Schreiben unterrichtet.

Es ist sehr erfreulich, dass die erfolgreiche und qualifizierte Ferienbetreuung aus 2024 auch im Jahr 2025 fortgesetzt wird. Die Elternbeiträge müssen aber auch hier angehoben werden, wobei es eine Sozialklausel für betroffene Familien gibt.

-Ohne Abstimmung-

213.3

Themen vom Schwanberg

Am 20.11.2024 um 9.00 Uhr (Buß- und Bettag) wird ein Rundfunkgottesdienst vom Schwanberg übertragen.

Die neue Pfarrerin ist zwischenzeitlich im Amt und hat ihren Dienst aufgenommen.

-Ohne Abstimmung-

213.4

Sitzungstermine 2025

(Sitzungsort jeweils im Rathaus Rödelsee)

Dienstag, 14.01.

19 Uhr

Samstag, 25.01.

18 Uhr (Festliche Neujahrssitzung)

Dienstag, 11.02.

19 Uhr

Dienstag, 11.03.

19 Uhr

Dienstag, 08.04.

19 Uhr

Dienstag, 13.05.

19 Uhr

Dienstag, 03.06.

19 Uhr

Dienstag, 15.07.

19 Uhr

Dienstag, 12.08.

19 Uhr auf dem Schwanberg

Dienstag, 09.09.

19 Uhr

Dienstag, 14.10.

19 Uhr

Dienstag, 11.11.

19 Uhr

Dienstag, 09.12.

19 Uhr

-Ohne Abstimmung-

214

Termine

10.12.

Gemeinderatssitzung

18.11.

Bürgerversammlung in Fröhstockheim

19.11.

Bürgerversammlung in Rödelsee

Folgende Termine werden bekannt gegeben:

18.11.2024

Bürgerversammlung Fröhstockheim

19.11.2024

Bürgerversammlung Rödelsee

10.12.2024

Gemeinderatssitzung

-Ohne Abstimmung-