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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Rödelsee
Ausgabe 11/2025
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Das Protokoll ist noch nicht genehmigt und stellt daher nur die vorläufige Niederschrift dar.

Glückwünsche

Vor Eintritt in die Tagesordnung ergehen herzliche Glückwünsche an Gemeinderat Dr. Kelle zur Vermählung.

197

Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.10.2025

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.10.2025, die über das Ratsinformationssystem versandt wurde, wird anerkannt.

einstimmig

198

Nachlese / Informationen / Erledigungen aus vorherigen Sitzungen

a)

Klimagerät für die Interimslösung, Kindergarten

Das Klimagerät wird eingebaut, um die Stromkosten zu senken, zudem sorgt es für ein besseres Raumklima. Den Auftrag hat die Fa. Gross Kälte- und Klimatechnik zum Preis von 8.152,39 € erhalten.

b)

Die Vereinbarung zur Kostenbeteiligung an der Dorferneuerung Fröhstockheim wurde abgeschlossen.

c)

Die Bauangelegenheiten werden abgearbeitet.

d)

Klage wegen Zensus

Das Bay. Landesamt für Statistik hat mit Schreiben vom 31.10.2025 Fristverlängerung zur Bearbeitung der anhängigen Klageverfahren mehrerer bayerischer Gemeinden bis zum 31.01.2026 beantragt. Es sind umfangreiche Abstimmungsprozesse mit dem zuständigen Fachbereich sowie teilweise länderübergreifende Rücksprachen erforderlich.

Eine fristgerechte Erwiderung auf die vorliegende Klagebegründung ist daher nicht möglich.

Mit Schreiben vom 03.11.2025 hat das Bay. Verwaltungsgericht die Fristverlängerung bewilligt.

Durch dieses Parallelverfahren wurde dem Ruhen der Verwaltungsstreitsache Gemeinde gegen Freistaat Bayern wegen Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl (Zensus 2022) zugestimmt, da sich ggf. Auswirkungen durch das o.g. Verfahren auf dieses ergeben.

199

Eigene Baustellen

199.1

Information Ergebnis Bohrkernuntersuchung KVP - St2420/KT12 Rödelsee

Der Gemeinderat Rödelsee wurde in der Sitzung am 16.09.2025 darüber informiert, dass auf Grundlage des vorliegenden Angebots der Auftrag zur Bohrkernuntersuchung mit einem Angebotspreis in Höhe von 6.331,22 EUR brutto an bpi Baustoffprüfinstitut in Oettingen erteilt wurde. Im Zuge der Baumaßnahme Projekt KVP Rödelsee ist die Untersuchung nach

ZTV Asphalt (Zusätzl. Techn. Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächen aus Asphalt) vorgeschrieben. In Abstimmung mit dem StBA und IB Röschert wurde die Untersuchung durchgeführt.

Die Untersuchungsergebnisse der Bohrkerne nebst Rechnung liegen vor.

IB Röschert hat nach Vorlage der Ergebnisse mitgeteilt, dass der Einweichungspunkt des Bitumens in der Tragschicht geringfügig überschritten wird. Die Überschreitungen sind nach Rücksprache mit dem Prüflabor und dem StBA unbedenklich.

Die Rechnung des beauftragten Prüfinstituts mit 6.541,67 EUR wurde angewiesen.

200

Rechnungen

Folgende Rechnungen wurden zur Zahlung angewiesen:

IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, Bbplan „Am Schwanberg“, Errichtung eines Kreisverkehrs, ergänzende schalltechn. Untersuchungen

1.739,78 €

(RIS, Gutachten)

Klos GmbH & Co. KG, Ausbau der Hauptstraße Fröhstockheim, Erstellung

Sicherheitsaudit

2.737,00 €

KFB Baumanagement GmbH Reuth

BG Am Schwanberg, GaLaBau Seufert 1. AR

20.886,27 €

Bauleistungsversicherung

533,72 €

Fessler & Sohn Bedachungsunternehmen, Abdichtung am BRK-Kinderhaus

722,69 €

August Ullrich GmbH, Elfershausen, San. Betonweg am ehem. Grüngutplatz

57.793,47 €

(Angebot: 37.445,25 €, Preissteigerung Erweiterung der Fläche und Ausführung der Bankettarbeiten)

Kanal Türpe, TV Inspektion mit Kanalreinigung diverse Straßen

7.878,99 €

LKW Kitzingen

Hausanschlussventil Fröhstockheim, Gartenstr. 30

1.146,05 €

Wasserhausanschluss rep. und Ventilbohrschelle nach Rohrbruch gewechselt auf öffentl. Grund bei Mönchshöflein 3

1.940,07 €

Maler Wandler

Dorferneuerung Fröh, Einputz- und Ausbesserungsarbeiten div. Sockelflächen

3.201,37 €

Bernd Losert Fenster & Türen, Raffstoren Schule Rödelsee

(Angebot v. 15.08.25 identisch mit Rechnungsbetrag, Beschluss v. 16.09.25)

7.138,51 €

- ohne Abstimmung -

Bgm. Klein erläuterte einzelne Rechnungsposten intensiver.

201

7. Änderung Flächennutzungsplan

201.1

Erweiterung Aufstellungsbeschluss

In der Sitzung des Gemeinderates vom 11.03.2025 wurde die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans zur Umsetzung eines Neubaus einer Kindertagesstätte beschlossen.

In diesem Zusammenhang wurde im Gespräch mit dem beauftragten Planungsbüro arz.ingenieuere besprochen, dass auch das Grundstück Fl.Nr. 60/1, Gemarkung Rödelsee, welches bisher als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen ist, mit seiner tatsächlichen Nutzung im FNP, anknüpfend an die 5. Änderung des FNP, darzustellen ist. Der bisherige Aufstellungsbeschluss ist entsprechend anzupassen.

Beschluss:

In der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rödelsee soll neben der Darstellung des gemeindlichen Grundstückes Fl.Nr. 254, Gemarkung Rödelsee, als Gemeinbedarfsfläche auch die Darstellung des Grundstücks Fl.Nr. 60/1, Gemarkung Rödelsee mit seiner tatsächlichen Nutzung als Landwirtschaftsfläche umgesetzt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, dies entsprechend bekannt zu machen.

Einstimmig

Bgm. Klein kritisiert in diesem Zusammenhang den enormen bürokratischen Aufwand, insbesondere die Beteiligung der „Träger öffentlicher Belange“, wenn man bedenkt, dass es nur um die Erweiterung des Kindergartens geht.

201.2

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Mit dem Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, Stand jeweils 11.11.2025, besteht Einverständnis.

Bürgermeister Klein wird bevollmächtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Einstimmig

202

Vollzug der Wassergesetze

202.1

Grundwasserentnahme Fl.Nr. 311/1, Gemarkung Rödelsee

Der Antragsteller beantragt die Wasserentnahme über einen Brunnen zur Gartenbewässerung, Fl.Nr. 311/1, Gemarkung Rödelsee.

Beantragt ist die Entnahme von 100 m³ pro Jahr. Gemäß Stellungnahme des WWA vom 10.10.2025 darf die Entnahme nur für die Gartenbewässerung erfolgen. Die Stellungnahme des WWA liegt bei (Anlage).

Als weitere Auflagen sind durch das WWA genannt z.B. der Einbau eines Wasserzählers oder das Führen eines Betriebstagebuches.

Beschluss:

Der Antrag auf Grundwasserentnahme zur Gartenbewässerung auf dem Grundstück Fl.Nr. 311/1, Gemarkung Rödelsee, wird zur Kenntnis genommen.

Gegen die Grundwasserentnahme bestehen unter Einhaltung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 10.10.2025 keine Einwände.

Einstimmig

202.2

Grundwasserentnahme Fl.Nr. 259/10, Gemarkung Fröhstockheim

Der Antragsteller beantragt die Wasserentnahme über einen bestehenden Brunnen zur Gartenbewässerung, Fl.Nr. 259/10, Gemarkung Fröhstockheim.

Beantragt ist die Entnahme mit 80 m³ pro Jahr. Gemäß Stellungnahme des WWA vom 27.08.2025 darf die Entnahme nur für die Gartenbewässerung erfolgen. Die Stellungnahme des WWA liegt bei (Anlage).

Als weitere Auflagen sind durch das WWA genannt z.B. der Einbau eines Wasserzählers oder das Führen eines Betriebstagebuches.

Beschluss:

Der Antrag auf Grundwasserentnahme zur Gartenbewässerung auf dem Grundstück Fl.Nr. 259/10, Gemarkung Fröhstockheim, wird zur Kenntnis genommen.

Gegen die Grundwasserentnahme bestehen unter Einhaltung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 27.08.2025 keine Einwände.

Einstimmig

203

14. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Der Kalkulationsvermerk vom 29.10.2025 wird zusammengefasst erläutert. Ein Erhöhungsgrund ist auch der Austausch der Wasserleitung in der Hauptstraße von Fröhstockheim, der als Bauunterhalt in die Gebühren einzukalkulieren ist. Hinzu kommen der Austausch der Zähler, die Reparatur von Wasserrohrbrüchen und die Einbeziehung des Wassercents für die Zukunft.

Die Satzung ist im amtlichen Teil dieses Mitteilungsblattes veröffentlicht.

Einstimmig

204

Vollzug Baugesetzbuch; Aufstellung Bebauungsplan "Hörblacher Straße", Markt Großlangheim, Beteiligung der TöB´s gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Markt Großlangheim hat am 05.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Hörblacher Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen.

Gegenstand des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebiets gemäß § 8 BauNVO.

Der Planung liegt die Entwicklung des Marktes Großlangheim zur Förderung von neuen Gewerbeflächen zugrunde. Durch die Schaffung von Gewerbeflächen kann der Markt Großlangheim diverse Expansions- und Entwicklungsziele örtlicher Betriebe ermöglichen und die bestehende Nachfrage nach gewerblichen Flächen vor Ort decken.

Der Markt Großlangheim verfügt aktuell über keine Grundstücke mit Baurecht für eine gewerbliche Nutzung, die an Bauwerber vergeben werden könnten. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist lediglich am nördlichen Rand des Marktes eine Fläche als gewerbliche Baufläche dargestellt. Während der südliche Teil dieses Bereichs bereits durch ein mittelständisches Unternehmen des Automobil-Zulieferbranche genutzt wird, ist der nördliche Teil noch unbebaut bzw. unerschlossen.

Abgesehen von diesem Areal stehen im Markt Großlangheim keine weiteren Flächen zur Entwicklung von Gewerbenutzungen zur Verfügung.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 07.10.2025 anzeigt.

Gemeindliche Belange sind nicht betroffen.

Entsprechend § 11 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe e der Geschäftsordnung hat 1. Bürgermeister Klein, dem Markt Großlangheim mitgeteilt, dass keine gemeindlichen Belange betroffen sind.

205

Vollzug Baugesetzbuch;Bebauungsplan Nr. 115 "Einkaufen am Lochweg" mit 9. Änderung Bebauungsplan "Schwarzacher Straße Ost" und 60. Änderung FNP; Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Kitzingen hat am 03.04.2025 in öffentlicher Sitzung auf Grund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 115 " Einkaufen am Lochweg" mit der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Schwarzacher Straße Ost“ im Regelverfahren nach EAG – Bau aufzustellen. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan für diesen Bereich geändert. Am 25.09.2025 wurde im Stadtrat der Stadt Kitzingen der Vorentwurf anerkannt und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 115 „Einkaufen am Lochweg“ ist die Absicht im Bereich des südlichen Lochweg eine Fläche für großflächigen Einzelhandel und Gastronomie zu schaffen. Aufgrund der im Zusammenhang stehenden Nutzungen ist das Vorhaben aus planungsrechtlicher Sicht nur in einem Sondergebiet gem. § 11 BauGB möglich. Diese Nutzung stimmt demnach nicht mit den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes überein, welcher Flächen für die Landwirtschaft darstellt. Der Geltungsbereich überschneidet sich am südwestlichen Rand mit dem Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Schwarzacher Straße Ost“. Aus diesem Grund ist auch die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Schwarzacher Straße Ost“ erforderlich.

Die Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 115 „Einkaufen am Lochweg“ der Stadt Kitzingen, sowie die 9. Änderung des Bebauungsplans „Schwarzacher Straße Ost“ und die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kitzingen werden zur Kenntnis genommen.

Gemeindliche Belange sich nicht betroffen.

Entsprechend § 11 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe e der Geschäftsordnung hat 2. Bürgermeister Lussert der Stadt Kitzingen mitgeteilt, dass keine gemeindlichen Belange betroffen sind.

206

Anträge auf Sonderförderung Solarstrom

206.1

Hauptstr. 2c, 97348 Rödelsee

Der Eigentümer des Anwesens Hauptstraße 2 c, 97348 Rödelsee stellt Antrag auf Förderung nach der Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee zu Nr. 2.1 (Solarstromanlage auf dem Dach in gleichzeitiger Kombination mit einem neuen Batteriespeicher und Inselbetriebsfähigkeit).

Die Antragsunterlagen samt geforderten Nachweisen sind vollständig eingereicht worden. Die Anlage ist seit 21.07.2025 in Betrieb. Es wurde keine weitere Förderung beantragt.

Die Installation erfolgte durch die Fa. Elektrotechnik Hochrein, die die Ausführung sowie die Inselfähigkeit im Sinne dieser Richtlinie als eine Ersatzstrom-/Notstromfähige Anlage bestätigt hat.

Die Anlage hat eine Gesamtleistung von 7,2 kWp (7 kWp) und eine nutzbare Batteriespeicherkapazität von 9,6 kWh (10 kWh).

Hieraus errechnet sich folgende Förderung: Höchstfördersatz von 10 % aus den Nettogesamtbaukosten von 13.721,36 €, max. jedoch 2.250 €., somit 1370 € (abgerundet auf voll 10 €)

Da die Speicherkapazität höher ist, als die Gesamtleistung, beträgt die Förderung 1.370 €.

Beschluss:

Der Eigentümer des Anwesens Hauptstr. 2 c, 97348 Rödelsee erhält aus dem Förderprogramm „Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee“ den Betrag von 1.370 € nach Maßgabe der Förderrichtlinie.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde, ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.

Einstimmig

206.2

Alte Iphöfer Str. 13, 97348 Rödelsee

Der Eigentümer des Anwesens Alte Iphöfer Str. 13, 97348 Rödelsee stellt Antrag auf Förderung nach der Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee zu Nr. 2.2 (Aufstellung bzw. Anbringung von Stecker-Solargeräten auf Terrasse, Balkon o.ä.)

Die Antragsunterlagen samt geforderten Nachweisen sind vollständig eingereicht worden. Die Anlage ist seit 13.08.2025 in Betrieb.

Die Anlage hat eine Leistung von 800 Watt. (seit Mai 2024 von 600 Watt auf 800 Watt erhöht)

Hieraus errechnet sich folgende Förderung:

Die Förderung beträgt 20% aus den Nettogesamtbaukosten von 495,78 €, max. jedoch 300 €, somit 90 € (Förderbetrag wird auf voll 10 € abgerundet)

Beschluss:

Der Eigentümer des Anwesens Alte Iphöfer Str. 13, 97348 Rödelsee erhält aus dem Förderprogramm „Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee“ den Betrag von 90 € nach Maßgabe der Förderrichtlinie.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde; ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.

Einstimmig

206.3

Mönchshöflein 15, Rödelsee

Der Eigentümer des Anwesens Mönchshöflein 15, 97348 Rödelsee stellt Antrag auf Förderung nach der Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee zu Nr. 2.1 (Solarstromanlage auf dem Dach in gleichzeitiger Kombination mit einem neuen Batteriespeicher und Inselbetriebsfähigkeit). Die bestehende Anlage, die bereits 2020 in Betrieb genommen wurde, wurde am 23.06.2025 mit einem Batteriespeicher aufgerüstet und als inselfähig im Sinne dieser Richtlinie in Betrieb genommen.

Die Antragsunterlagen samt geforderten Nachweisen sind vollständig eingereicht worden. Es wurde keine weitere Förderung beantragt.

Die Installation erfolgte durch die Fa. Elektro Ott, die die Ausführung sowie die Inselfähigkeit im Sinne dieser Richtlinie als eine Ersatzstrom-/Notstromfähige Anlage bestätigt hat.

Die Anlage hat eine Gesamtleistung von 9,9 kWp (10 kWp) und eine nutzbare Batteriespeicherkapazität von 9,47 kWh (9 kWh), Batteriespeichererweiterung um 9,47 kWh.

Hieraus errechnet sich folgende Förderung: Höchstfördersatz von 10 % aus den Nettogesamtbaukosten von 18.244 €, max. jedoch 2.250 €, somit 1820 € (abgerundet auf volle 10 €).

Da nur 90 % Batteriespeicherkapazität vorgehalten wird, beträgt die Förderung nur 90 % des berechneten Betrages, somit 1.630 € (abgerundet auf voll 10 €).

Beschluss:

Der Eigentümer des Anwesens Mönchshöflein 15, 97348 Rödelsee erhält aus dem Förderprogramm „Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee“ den Betrag von 1630 € nach Maßgabe der Förderrichtlinie.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde; ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.

Einstimmig

207

ILE Südost 7/22; Protokoll der 38. Lenkungsgruppensitzung

Das Protokoll der 38. Lenkungsgruppensitzung wird zur Kenntnis genommen.

Gemeinsame Elektro- und Stromprüfungen sind nicht sinnvoll.

Die gemeinsame Archivkraft wird ausgeschrieben, der Anteil der Gemeinde beträgt 20%.

Für das Klettergerüst für die Schule in Rödelsee wird ein Antrag über das Regionalbudget gestellt.

208

Übungsleiterzuschuss 2025 an den TSV Rödelsee

Übungsleiterzuschuss 2025 an den TSV

Mit Schreiben vom 22.09.2025 hat das Landratsamt Kitzingen mitgeteilt, dass der TSV Rödelsee für das Jahr 2025 wieder eine pauschale Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern in Höhe von 2.703,24 € erhält.

Bis zum Jahr 1990 wurde der Zuschuss des Freistaates Bayern durch einen weiteren Zuschuss des Landkreises in gleicher Höhe verdoppelt. Seit 1991 zahlt der Landkreis diesen Zuschuss nicht mehr. Dieser Part wurde seither von den Gemeinden übernommen.

Die Höhe des Zuschussbetrages richtet sich nach den Mitgliedereinheiten, welche aus einer Berechnung von Mitgliedern/Lizenzen resultiert und einer Fördereinheit, welche vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus festgesetzt wird. Ein Energiepreiszuschuss wurde

für das Jahr 2025 nicht mehr gewährt.

Übersicht der staatlichen Leistungen ohne Zuschläge der Vorjahre:

Die Gemeinde hat bisher die einfache Fördereinheit übernommen; sie unterstützt den TSV Rödelsee bereits anderweitig. Die Gemeinde ist dem TSV Rödelsee für dessen Leistungen für das Allgemeinwohl sehr zum Dank verpflichtet und unterstützt das auch finanziell. Lt. Bgm. Klein handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die er persönlich als verpflichtend ansieht.

Für das Jahr 2025 berechnet sich somit eine Unterstützung für 7.509 Einheiten x 0,36 somit auf 2.703,24 €.

Beschluss:

Die Gemeinde Rödelsee berechnet anhand der Fördereinheit von 0,36 eine Unterstützung von 2.703,24 €.

Einstimmig

209

Sonstiges, Wünsche und Anträge

209.1

Themen vom Schwanberg

Priorin Ursula Buske berichtet über aktuelle Themen:

Die Baustellen in der Bibliothek und den öffentlichen Toiletten sind in Fertigstellung und die Gründung des Förderverein Schlosspark Schwanberg e.V. ist ein Gewinn.

Herzlichen Dank für die Unterstützung.

209.1.1

Förderverein Schlosspark Schwanberg e.V.; Beitrittserklärung

Der Schlosspark auf dem Schwanberg ist mehr als ein Garten – er ist ein Ort der Stille, der Begegnung und des Aufatmens. Damit dieser besondere Raum auch in Zukunft für alle Menschen offen und lebendig bleibt, wurde am 9. April 2025 auf Initiative der ehrenamtlichen Schlossparkführer:innen der Förderverein Schlosspark Schwanberg e.V. offiziell gegründet.

Viele Jahre lang war der Schlosspark verwildert, verwunschen und in weiten Teilen sich selbst überlassen. Dank der Unterstützung der Denkmalpflege, des EU-Förderprogramms Leader und vieler Spender und Spenderinnen ist es 2010 gelungen, die wichtigsten Teile des Parks wieder zum Leben zu erwecken. Über 20 Schlossparkführer:innen erzählen inzwischen bei regelmäßig stattfindenden Schlossparkführungen die spannenden Geschichten des Parks weiter.

Zweck und Ziel unseres Vereins ist, in enger Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Kloster Schwanberg die Besonderheit und Schönheit des Schlossparks Schwanberg bekannt zu machen und zu erhalten.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Beschluss:

Bürgermeister Klein wird ermächtigt, den Beitritt zum Förderverein Schlosspark Schwanberg e.V. zu erklären. Der Jahresbeitrag für Kommunen beträgt 100 €.

Einstimmig

209.1.2

Antrag des Evangelischen Klosters Schwanberg auf Bezuschussung von Konzerten im Jahr 2026

Sr. Dorothea Krauß stellt mit Schreiben vom 09.10.2025 im Namen der Communität Casteller Ringe e.V. einen Antrag auf Bezuschussung der Konzerte 2026. Bei diesen Konzerten werden wie in den Vorjahren keine Eintrittsgelder erhoben. Die Kollekten reichen oft nicht aus, um die Kosten der Musiker zu decken. Es wird um einen Zuschuss gebeten.

In den Vorjahren wurden folgende Zuschüsse geleistet:

2015:

500,00 €

2017:

500,00 €

2019 bis 2025:

je 250,00 €

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Zuschussantrag zur Kenntnis und bewilligt einen Zuschuss in Höhe von 250,00 € zur finanziellen Unterstützung der Konzerte im Jahr 2026, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Einstimmig

209.2

Bürgeranfrage

Nach Worterteilung erkundigt sich ein Bürger zum Stand des zugesagten eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in Rödelsee.

Bürgermeister Klein erläutert, dass die Deutsche Glasfaser die Zusagen wohl nicht einhalten kann, wegen Mangel an Baufirmen und gestiegenen Kosten. Die offizielle Antwort des Unternehmens steht noch aus. Es wird parallel in der Verwaltung geprüft, ob ein Einstieg in das Förderprogramm möglich ist.