7. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Rödelsee
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit Anhörung Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 4a Abs. 2 BauGB
Erweiterung Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Rödelsee hat in öffentlicher Sitzung am 11.03.2025 die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für das Grundstück Fl.Nr. 254, Gemarkung Rödelsee beschlossen. Mit Beschluss vom 11.11.2025 wurde die Erweiterung des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung um das Grundstück Fl.Nr. 60/1, Gemarkung Rödelsee beschlossen.
(Zeichnung ohne Maßstab)
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit Anhörung der Träger öffentlicher Belange
Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und integrierter Grünordnung und Umweltbericht mit integriertem speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag in der Fassung vom 11.11.2025 gebilligt. Dieser soll im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB parallel durchgeführt werden (§ 4 a Abs. 2 BauGB).
Der Entwurf liegt innerhalb angemessener Frist in der Zeit vom
1. Dezember 2025 bis einschließlich 16. Januar 2026
bei der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Bauamt, Marktplatz 26, 97346 Iphofen, Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit allen Anlagen in dieser Zeit auf der Internetseite der Gemeinde Rödelsee www.roedelsee.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen und Bedenken zu den Änderungen elektronisch per E-Mail an bauamt@vgem.iphofen.de übermitteln. Weiterhin können bei Bedarf auch Stellungnahmen schriftlich, mündlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rödelsee, p.a. Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Marktplatz 26, 97346 Iphofen, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der vollen Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen werden auf jeden Fall entgegengenommen, auch wenn Sie dieser Bitte nicht entsprechen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Abwägung nach § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Soweit während der öffentlichen Auslegung keine Bedenken erhoben werden, wird Einverständnis mit der Planung angenommen.
Im Rahmen der Erstellung der Begründung zum Entwurf wurde ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Art wesentlicher umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan zur Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Arten und Lebensräume und Kultur- und Sachgüter.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt
„Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Der Beschluss der Billigung und zur Veröffentlichung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.