Das Protokoll ist noch nicht genehmigt und stellt daher nur die vorläufige Niederschrift dar.
| 215 | Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.11.2025 |
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.11.2025, die in das Ratsinformationssystem eingestellt wurde, wird anerkannt.
Einstimmig
| 216 | Nachlese / Informationen / Erledigungen aus vorherigen Sitzungen |
| a) | 7. Änderung des Flächennutzungsplanes |
| Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit Anhörung der Träger öffentl. Belange wurde in die Wege geleitet und der Beschluss der Billigung öffentlich bekanntgemacht. |
| b) | Die Anträge auf Grundwasserentnahme wurden bearbeitet. |
| c) | Die 14. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wurde veröffentlicht. |
| d) | Die Anträge auf Solarförderung wurden bearbeitet. |
| e) | Der Übungsleiterzuschuss an den TSV Rödelsee wurde zur Zahlung angewiesen, |
| f) | Der Beitritt zum Förderverein Schlosspark Schwanberg e.V. wurde erklärt. |
| g) | Der Zuschuss zu den Konzerten auf dem Schwanberg wurde zur Zahlung angewiesen. |
| 217 | Nachlese Bürgerversammlungen |
Die Bürgerversammlungen am 18. und 20.11.2025 fanden mit guter Beteiligung der Bürgerschaft statt. Die entsprechende PowerPoint Präsentation, die Grundlage für die Ausführungen des 1. Bürgermeisters ist, sowie die Niederschrift ist im Internetauftritt der Gemeinde bereitgestellt. Es gilt jedoch das gesprochene Wort hierzu; auf das gemeinsame Protokoll der Bürgerversammlungen wird verwiesen.
| 218 | Eigene Baustellen |
| 218.1 | Ausbau Schwanberg Kreisstraße KT 56 Schwanberg, Umlegung Entwässerungsleitung |
Aufgrund der Baumaßnahme Kreisstraße KT 56, Ausbau Schwanberg zwischen St 2420 und Zufahrt Pkw-Parkplatz wurde die Gemeinde Rödelsee vom Landratsamt Kitzingen darüber informiert, dass ab März 2026 der 1. Bauabschnitt Teil 02 erfolgen soll.
Hierbei müssen an der kreuzenden Entwässerungsleitung der Gemeinde Rödelsee Umlegearbeiten vorgenommen werden.
Entsprechend dem Straßennutzungsvertrag für Leitungen der öffentlichen Versorgung vom 01.03.1995 sind diese Arbeiten von der Gemeinde Rödelsee zu veranlassen und die Kosten zu tragen. Die Gemeinde Rödelsee tritt in diesem Vertrag als „Versorgungs-(Abwasser-) unternehmen“ auf mit dem Recht auf Benutzung auf unbestimmte Zeit.
Auf Vorschlag des Landratsamts Kitzingen wurden die Arbeiten an der Entwässerungsleitung bei der Ausschreibung der Straßenmaßnahme gesondert aufgenommen, u.a. auch zur Umsetzung innerhalb des Bauabschnitts.
Die ausführende Baufirma wird diese Leistungen in einer gesonderten Rechnung mit der Gemeinde Rödelsee verrechnen.
Für die ausgeschriebenen Arbeiten „Umlegung der Entwässerungsleitung“ durch das LRA Kitzingen liegt ein Ausschreibungsergebnis von der Baufirma Leonhard Weiss vor mit einem Angebotspreis in Höhe von 9.808,75 EUR (netto).
Nach Vorlage der Unterlagen durch das LRA Kitzingen wurde der Maßnahme zur Umlegung der Entwässerungsleitung und Kostenübernahme für das vorliegende Ausschreibungsergebnis durch Herrn Bürgermeister Klein zugestimmt, als Geschäft der laufenden Verwaltung.
- Ohne Abstimmung -
| 218.2 | Neubau/Sanierung Rohrdurchlass Rödelbach am Rödelseer Weg mit Gewässerumleitung Rödelbach über Fl.Nr. 245 Gemarkung Rödelsee |
Der bestehende aus den 70-er Jahren stammende Wellstahlrohrdurchlass muss ersetzt werden. Bei einer entsprechenden Bauwerksprüfung wurden gravierende Mängel am bestehenden Wellstahldurchlass (Bauwerk Nr. 11) zur Querung des Rödelbaches nördlich des Rödelseer Wegs festgestellt. Aufgrund der Mängel kann keine Ertüchtigung des bestehenden Durchlasses erfolgen, sodass das Bauwerk erneuert werden muss.
Das Durchlassbauwerk ist ca. 10 m lang und befindet sich ca. 450 m westlich der Ortsmitte von Rödelsee und ca. 25 m westlich der KT 12 am Rödelseer Weg.
Während der Bauarbeiten, Erneuerung des Durchlasses, muss der Rödelbach im Bereich der Baugrube auf eine Länge von ca. 15-20 m umgeleitet werden. Für diese Bachumleitung wird eine befristete wasserrechtliche Erlaubnis beantragt für die bauzeitliche Gewässerumleitung.
Im Oktober 2019 war die Maßnahme mit Kosten von 82.000 € brutto geschätzt, inklusive Planung und Bauleitung.
Im Juni 2021 wurde das IB rö für die Sanierung Brücken- und Ingenieurbauwerke (19) zur Objektplanung beauftragt, u.a. auch für das Durchlassbauwerk am Rödelseer Weg.
Mit E-Mail vom 26.07.2021 wurde festgehalten, dass ohne eine Erklärung des Landratsamts bzw. des Wasserwirtschaftsamtes zur geplanten Gewässerbenutzung keine Ausschreibung vom IB rö durchgeführt werden soll, mit dem Hinweis an die Ämter, dass wir bisher nicht ausschreiben können und dadurch erhebliche Mehrkosten entstehen.
Beim IB rö wurde immer wieder nach dem Stand der Dinge nachgefragt. Durch den Wegfall des vormaligen Sachbearbeiters dort haben sich auch die Zuordnungen und Prioritäten geändert.
Eine befristete wasserrechtliche Erlaubnis auf bauzeitliche Gewässerumleitung wurde mit Bescheid vom 04.12.2024 erteilt. Mit Antrag vom 01.12.2025 wurde erneut eine befristete wasserrechtliche Erlaubnis zur Umsetzung der Maßnahme beantragt.
Für die geplante Umsetzung der Baumaßnahme „Erneuerung Wellstahldurchlass Rödelbach am Rödelseer Weg“ wurde durch das beauftragte IB rö ingenieure in Würzburg eine Leistungsbeschreibung erstellt.
Die Leistungen umfassen u.a. die bestehende Wegbefestigung rückbauen, Herstellung und Betreibung einer Wasserhaltung für die Dauer der Baumaßnahme, den bestehenden Wellstahlrohrdurchlass abbrechen und entsorgen, neune Durchlass errichten sowie Straßenbau seitlich und über den Durchlass.
Nach aktuell vorliegendem bepreisten Leistungsverzeichnisses liegt die Gesamtsumme bei ca. 87.000,- EUR (ohne Planung und Bauleitung).
Das IB rö ingenieure wird alles Weitere veranlassen, beschränkte Ausschreibung und Auftragsvergabe.
- Ohne Abstimmung -
| 219 | Sanierung des RÜB Fröhstockheim; Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach RZWas 2025 |
Nach Vorabstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt kann ein Zuwendungsantrag für dieses Projekt gestellt werden. Die Gesamtkosten sind mit 1.659.000 € (Büro Röschert, 25.09.2025) plus 20% Baunebenkosten = 1.990.800 €, gerundet 2.000.000 € angenommen. An Zuwendungen werden 555.432,50 € beantragt. Die Maßnahmendurchführung ist mit Schwerpunkt 2027 und 2028 vorgesehen. Die Antragstellung ist möglich, weil die Härteschwelle durch anrechenbare Investitionen und Unterhalt in Kanal- bzw. Wassernetz in den Jahren 1998 bis 2025 6.038.372,32 € bzw. 1.833.817,04 € aufgewendet wurden. Das Antragsformblatt und die Ermittlung der Pro-Kopf-Belastung sind Anlage zu diesem Beschluss.
Mit der Antragstellung selbst ist kein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendung verbunden. Die Bewilligung bleibt abzuwarten.
Beschluss:
Bürgermeister Klein wird mit der Antragstellung beauftragt.
einstimmig
| 220 | Abschluss Straßenbeleuchtungs- und Wartungsvertrag Straßenbeleuchtung mit der N-Ergie AG |
Der aktuelle Wartungsvertrag im Tarif „Standard“ läuft nach 20 Jahren Laufzeit aus zum 31.12.2025. N-Ergie bietet erneut einen Vertrag zur Wartung der Straßenbeleuchtung zu geänderten Konditionen:
Die Regulierung von Schäden an Straßenleuchten durch unbekannte Verursacher ist zukünftig nicht mehr Bestandteil des Vertrags. Deshalb stellen sich die Wartungskosten pro Lichtpunkt zukünftig günstiger dar mit 19,00 € netto (aktueller Preis liegt bei 20,80 € netto je Lichtpunkt).
Die vorgeschlagene Laufzeit beträgt 5 Jahre. Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils 2 Jahre, wenn er nicht von einem der Partner schriftlich 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Alternativ könnte ein Wartungsvertrag im „Komplettservice“ geschlossen werden für einen Preis von 28,60 € netto je Lichtpunkt. Da die Leuchtmittel turnusgemäß in 2026 erneuert werden, ist mit in den ersten Jahren voraussichtlich mit wenige Ausfällen zu rechnen. Deshalb empfiehlt sich ein Abschluss im Tarif „Standard“.
In Höhe der Kostenersparnis von 9,60 € (netto) je Lichtpunkt soll im Haushalt eine jährliche Rückstellung gebildet werden. Bei aktuell 335 Lichtpunkten macht das anfänglich in Summe 3.216 € (netto) bzw. 3.827 € (brutto).
Beschluss:
Bürgermeister Klein wird ermächtigt, den Straßenbeleuchtungsvertrag im Tarif „Standard“ mit N-Ergie AG abzuschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine jährliche Rückstellung für die Straßenbeleuchtung in Höhe von gerundet 3.800 € zu bilden.
einstimmig
| 221 | Information zum Umbau der Straßenbeleuchtung auf dimmbare LED Retrofit Leuchtmittel im Rahmen des turnusmäßigen Leuchtmittelwechsels in 2026 |
Mit N-Ergie AG besteht ein Vertrag zu Instandhaltung und Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlage. Auf Empfehlung von N-Ergie AG sollte ein turnusmäßiger Wechsel der Leuchtmittel erfolgen, um einen kostenintensiven Austausch von einzelnen Leuchtmitteln nach Ende ihrer Lebensdauer zu vermeiden.
Gemäß Beschluss RÖ-068/2022 erfolgt der nächste turnusmäßige Leuchtmittelwechsel in 2026. Ebenfalls bereits beschlossen ist der Wechsel zu dimmbaren LED-Retrofit-Leuchtmitteln, die eine weitere Stromkostenersparnis ermöglichen.
N-Ergie hat in der beiliegenden Präsentation den Ist-Zustand der Straßenbeleuchtung sowie die Einsparmöglichkeiten durch den Wechsel zur dimmbaren Technik, die eine automatische Nachtabsenkung vorsieht, aufgezeigt.
Die Bruttomaterialkosten für die neuen Leuchtmittel betragen ca. 16.200 €. Der Einbau erfolgt im Rahmen des oben genannten Wartungsvertrags ohne weitere Kosten und wird im Laufe des Jahres 2026 umgesetzt.
- Ohne Abstimmung -
| 222 | Rechnungen |
Folgende Rechnungen wurden zur Zahlung angewiesen:
VGem Iphofen, Ferienpassabrechnung 2025, Anteil Gemeinde — 615,83 €
Musikverein Rödelsee, Zuschuss für Bühnentechnik u. anstehende
Baumaßnahmen (gem. Beschluss 17.12.2024 TOP 236.1) — 4.134,95
LKW Kitzingen
Wasserhausanschluss Jean-Dern-Str. 3 rep. — 1.249,80 €
Wasserhausanschluss Jean-Dern-Str. 8 rep. — 1.095,40 €
Wasserhausanschluss Jean-Dern-Str. 7 rep. — 1.083,80 €
I.G.L. GmbH, Sturzflutrisikomanagement, vermessungstechn.
Leistungen — 16.730,81 €
Dr. Vocke, Rechtsanwälte, Honorarrechnung bezügl. Bauvhorhaben
Im Baugebiet „Am Schwanberg“, rechtl. Prüfung u.a. — 2.423,83 €
Antrag bzw. Einwand der Fraktion FL
Es wird angeregt, dass bei künftigen Einwänden gegen strittige Themen zunächst ein Austausch innerhalb des Gemeinderates und Abstimmung mit der Verwaltung erfolgen solle, um Kosten für Rechtsanwaltsberatungen zu sparen. Soweit erforderlich wären Themen auf eine spätere Sitzung zu vertagen, um dann sachkundig beraten und entscheiden zu können.
| 223 | Bauangelegenheiten |
| 223.1 | Bauvorhaben Wohnhausneubau, Fl.Nr. 431/5, Am Schwanberg 5, Gemarkung Rödelsee |
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „1. Änderung Am Schwanberg“, OT Rödelsee.
Die Festsetzungen werden eingehalten.
Wohnhausneubau mit Stellplätzen, Fl.Nr. 431/5, Am Schwanberg 5, Gemarkung Rödelsee
Das Vorhaben kann somit als Genehmigungsfreistellung behandelt werden.
- Ohne Abstimmung -
| 223.2 | Bauantrag zur Nutzungsänderung Festküche mit Nebenräumen,Fl.Nr. 56, Schloßstraße 2, Gemarkung Rödelsee |
In der Sondersitzung am 15.10.2024 mit einer Ortsbegehung des Areals Schloss Crailsheim wurden die bisherigen Baumaßnahmen und Investitionen erläutert.
U.a. wurde festgehalten, dass eine Nutzungsänderung für die neue Festküche und Nebenräume erforderlich wird und zu beantragen ist.
Der Bauantrag zur Nutzungsänderung der Festküche wurde digital beim Landratsamt Kitzingen durch das beauftragte Architektenbüro Hufnagel eingereicht.
Das Vorhaben befindet sich im Innerortsbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
| Antragsteller: | Gemeinde Rödelsee, An den Kirchen 2, 97348 Rödelsee |
Beschluss:
Mit der Nutzungsänderung im Anwesen Schloss Crailsheim bezgl. dem ehem. Annahmeraum/Wiegehaus/Spezialannahme/Pressenraum/Tankraum/Flaschenlager zur Festküche mit Nebenräumen, Fl.Nr. 56, Schloßstraße 2, Gemarkung Rödelsee besteht Einverständnis.
Es bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.
Einstimmig
| 224 | Anträge auf Sonderförderung von Solarstrom |
| 224.1 | Mönchshöflein 11, 97348 Rödelsee |
Der Eigentümer des Anwesens Mönchshöflein 11, 97348 Rödelsee stellt Antrag auf Förderung nach der Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee zu Nr. 2.1 (Solarstromanlage auf dem Dach in gleichzeitiger Kombination mit einem neuen Batteriespeicher und Inselbetriebsfähigkeit).
Die Antragsunterlagen samt geforderten Nachweisen sind vollständig eingereicht worden. Die Anlage ist seit 10.05.2022 in Betrieb. Gemäß der Richtlinie werden Anlagen, die vor dem 01.01.20223 in Betrieb genommen wurden nicht gefördert. Die Gemeinde Rödelsee begrüßt den Einsatz von erneuerbaren Energien und hat in der Vergangenheit bereits Anlagen gefördert, die weit vor dem 01.01.2023 errichtet wurden, wie die Anlage des Anwesens Hauptstr. 2 b, Rödelsee- Fröhstockheim (seit 2019 in Betrieb). Aus Kulanzgründen werden daher 50 % des Förderhöchstbetrages gewährt. Es wurde keine weitere Förderung beantragt.
Die Installation erfolgte durch die Fa. Reichhard, die die Ausführung sowie die Inselfähigkeit im Sinne dieser Richtlinie als eine Ersatzstrom-/Notstromfähige Anlage bestätigt hat.
Die Anlage hat eine Gesamtleistung von 9,9 kWp (10 kWp) und eine nutzbare Batteriespeicherkapazität von 8,3 kWh (8 kWh).
Hieraus errechnet sich folgende Förderung: Höchstfördersatz von 10 % aus den Nettogesamtbaukosten von 20.000 €, max. jedoch 2.250 €, somit 2.000 € (abgerundet auf volle 10 €) davon 50 % = 1.000 €.
Da nur 80 % Batteriespeicherkapazität vorgehalten wird, beträgt die Förderung nur 80 % des berechneten Betrages, somit 800 € (abgerundet auf voll 10 €).
Beschluss:
Der Eigentümer des Anwesens Mönchshöflein 11, 97348 Rödelsee erhält aus dem Förderprogramm „Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee“ den Betrag von 800 € nach Maßgabe der Förderrichtlinie.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde; ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.
einstimmig
| 224.2 | Dorfgraben 8, 97348 Rödelsee |
Die Eigentümer des Anwesens Dorfgraben 8, 97348 Rödelsee stellen Antrag auf Förderung nach der Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee zu Nr. 2.1 (Solarstromanlage auf dem Dach in gleichzeitiger Kombination mit einem neuen Batteriespeicher und Inselbetriebsfähigkeit).
Die Antragsunterlagen samt geforderten Nachweisen sind vollständig eingereicht worden. Die Anlage ist seit 19.10.2025 in Betrieb. Es wurde keine weitere Förderung beantragt.
Die Installation erfolgte durch die Fa. AWI Solar GmbH, die die Ausführung sowie die Inselfähigkeit im Sinne dieser Richtlinie als eine Ersatzstrom-/Notstromfähige Anlage bestätigt hat.
Die Anlage hat eine Gesamtleistung von 14,4 kWp (14 kWp) und eine nutzbare Batteriespeicherkapazität von 15,6 kWh (16 kWh).
Hieraus errechnet sich folgende Förderung: Höchstfördersatz von 10 % aus den Nettogesamtbaukosten von 24.340 €, max. jedoch 2.250 €.
Da die Speicherkapazität höher ist, als die Gesamtleistung, beträgt die Förderung 2.250 €.
Beschluss:
Die Eigentümer des Anwesens Dorfgraben 8, 97348 Rödelsee erhalten aus dem Förderprogramm „Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee“ den Betrag von 2.250 € nach Maßgabe der Förderrichtlinie.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde; ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.
einstimmig
| 225 | Wasserlieferungsvertrag mit der Fernwasserversorgung Franken in Uffenheim - Erhöhung der jährlichen Bestellmenge |
Im derzeitigen Wasserlieferungsvertrag vom Februar 1996 ist eine Jahresbestellmenge von 78.000 m3 festgelegt. Diese Jahresmenge wurde in der Vergangenheit immer überschritten (Wassereinkaufsmenge meist über 90.000 m3).
Nach Auskunft der Fernwasserversorgung hat diese durch Anweisungen des Wasserwirtschaftsamts nun verstärkt auf die verbrauchten Jahresmengen zu achten. Da die Jahresmenge in den letzten Jahren regelmäßig um 20 % überschritten wurde, muss die jährliche Bestellmenge gem. § 14 Abs. 2 des Wasserlieferungsvertrags neu vereinbart werden und eine einmalige Vergütung an die Fernwasserversorgung gezahlt werden. Derzeit beträgt die einmalige Zahlung für die Erhöhung der Jahresbestellmenge 0,76 € netto für jeden Kubikmeter, um den sich die bisherige Jahresmenge erhöht.
Durch das neue Baugebiet „Am Schwanberg“ wird der Verbrauch in den nächsten Jahren noch weiter steigen.
Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung der Jahresbestellmenge auf 120.000 m3 bis 132.000 m3 vor, um auch für künftige Ereignisse (größere Rohrbrüche, Mehrverbrauch durch Trockenjahre, Baugebiete etc.) einen entsprechenden Puffer zu haben.
Bei einer Erhöhung auf 132.000 m3 (Differenz zur bisherigen Jahresmenge somit 54.000 m3) beträgt die Einmalzahlung 41.040 € netto (43.912,80 € brutto).
Wassermengen, die über die Jahresbestellmenge hinausgehen, werden zzgl. zum regulären Einkaufspreis (ab 2026 1,70 €/m3 netto) mit einem Aufschlag in Höhe des doppelten Einkaufspreises berechnet, also somit 5,10 €/m3 netto.
Die Monatshöchstmenge beträgt dann automatisch 1/12 der Jahresbestellmenge, was 11.000 m³ entspricht.
Die Erhöhung der Wasserbezugsmenge stellt eine investive Ausgabe dar und wird im Vermögenshaushalt gebucht. Dies wirkt sich nur über die Abschreibungen und Zinsen aus.
In der Kalkulation ist ein leichter Anstieg beim Wasserbezug berücksichtigt. Die Satzung muss zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr geändert werden.
Beschluss:
Es wird vorgeschlagen, die Jahresbestellmenge auf 132.000 m3 zu erhöhen.
Der Wasserlieferungsvertrag mit der Fernwasserversorgung ist entsprechend zu ändern und die sich zu errechnende Einmalzahlung an die Fernwasserversorgung zu leisten.
einstimmig
| 226 | Feldgeschworene - Anpassung der Stundensätze durch den Landkreis Kitzingen |
Eine Änderung der Feldgeschworenengebühren soll in der Sitzung des Kreistags am 16.12.2025 beschlossen werden. Den Kommunen wurde daher der Antrag des Feldgeschworenenverbandes Kitzingen auf Gebührenerhöhung, die aktuelle Gebührenordnung, ein Auszug der Verrechnungsliste des Maschinenring Franken sowie eine Gebührenübersicht/Unterfranken mit der Bitte um Einschätzung zugeleitet.
Hieraus ergibt sich folgender Sachverhalt:
Die Erhöhung soll sowohl die Vergütung je angefangene Stunde für jeden Feldgeschworenen als auch den notwendigen Einsatz eines Traktors gelten. Die aktuell gültige Gebührenordnung mit den beiden Beträgen von 14,00 € ist als Anlage beigefügt. Sie sollen nun auf 16.50 € nach gut 6 Jahren angepasst werden. Dies entspricht etwa einer Anpassung von rd. 2,5 % p. a.
Der neue Stundensatz würde dann mit der Stadt Aschaffenburg im unterfränkischen Vergleich an der Spitze liegen. Die meisten Landkreise und kreisfreien Städte liegen derzeit im Schnitt bei 14 – 15 €, allerdings auch schon seit einigen Jahren, so dass wohl auch hier mit einer Anpassung in den kommenden Jahren zu rechnen ist. Ferner sind v. a. in den vergangen zwei bis drei Jahren die Preissteigerungen als auch Lohnsteigerungen deutlich ausgefallen.
Bei den Verrechnungssätzen für den Einsatz eines Traktors mit Diesel liegen die beantragten 16,50 € im Vergleich zu den Verrechnungssätzen des Maschinenrings je nach Schleppervariante mit mittleren oder im unteren Bereich.
Bürgermeister Klein hat nach Abstimmung mit den beiden Feldgeschworenenobmännern Ruß und Appold gegenüber dem Landratsamt Kitzingen signalisiert, dass die geplante Anpassung auch im Sinne der Gemeinde Rödelsee ist.
- Ohne Abstimmung -
| 227 | Informationen aus Sitzungen |
| 227.1 | Schulverband Mainbernheim-Rödelsee |
In der Sitzung des Schulverbandes Mainbernheim-Rödelsee am 24.11.2025 wurde der Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2026 mit einer Summe von 645.775 € und der Vermögenshaushalt mit einer Summe von 18.000 € beschlossen.
Insgesamt besuchen derzeit 177 (VJ 173) Schülerinnen und Schüler die Grundschule Mainbernheim-Rödelsee, davon 67 (VJ 66) Schüler aus Rödelsee und 14 (VJ 12) aus Fröhstockheim. Die voraussichtliche Entwicklung bis 2030/2031 beträgt insgesamt 234 Kinder.
Die Verwaltungsumlage wird auf insgesamt 354.000 € (VJ 350.325 €), d. h. je Verbandsschüler auf 2.000 € (VJ 2.025 €) festgesetzt. Dies entspricht für Rödelsee 162.000 € (VJ 157.950 €). Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Neben der Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2026 und den Erlass der Haushaltssatzung informierte der Schulverbandsvorsitzende Peter Kraus und die Schulleitung Eva-Maria Grill über Aktuelles aus dem Schulverband bzw. dem Schulleben.
Die digitale Ausstattung ist sehr gut. Die Rücklage beträgt 104.105 €.
Die Schülerzahlen in der Offenen Ganztagesbetreuung haben sich von 2015/2016 von 68 Kindern auf 2025/2026 114 Kinder entwickelt.
Der Raumbedarf für die Ganztagesbetreuung wird am Schulgelände Mainbernheim nachgewiesen. Die Investition wird dann über die Schulhausmiete verrechnet.
- Ohne Abstimmung -
| 227.2 | Schulverband Iphofen |
In der Sitzung des Schulverbandes Iphofen am 25.11.2025 wurde der Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2026 mit einer Summe von 1.400.500 € und der Vermögenshaushalt mit einer Summe von 115.000 € beschlossen.
Insgesamt besuchen derzeit 297 Schülerinnen und Schüler die Schule Iphofen, davon 15 (VJ 10) Schüler aus Rödelsee und Fröhstockheim.
Die Verwaltungsumlage wird auf insgesamt 860.409 € (VJ 950.482 €), d. h. je Schüler auf 2.897 € (VJ 3.419 €) festgesetzt. Dies bedeutet für die Gemeinde Rödelsee 43.455 € (VJ 34.190 €).
- Ohne Abstimmung -
| 227.3 | Gemeinschaftsversammlung Iphofen |
Der Haushalt 2026 für die Verwaltungsgemeinschaft wurde in der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung am 04.12.2025 beschlossen.
Die Verwaltungsumlage beträgt 2.393.748 € (- 23.940 € ggü. 2025). Bei 9.499 Einwohnern beträgt die Umlage weiterhin 252 € je Einwohner. Die Einwohnerzahl ging in Folge der Fortschreibung des Zensus 2022 um 95 Einwohner zurück.
Der Anteil für die Gemeinde Rödelsee beträgt bei 1.926 Einwohnern (+ 14) 485.352 € (- 3.528 €).
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
| 228 | Wartungsverträge für die Defibrillatoren; Preisanpassungen |
Für die 4 Defibrillatoren am Schwanberg, in Rödelsee am Buswartehäuschen und im Feuerwehrhaus und in Fröhstockheim bestehen Wartungsverträge, um immer einen bestimmungsgemäßen Gebrauch garantieren zu können.
Die Fa. Medisol informiert darüber, dass die Abrechnung auf einen 2-Jahres-Rhtythums und aufgrund gestiegener Personal-, Transport- und Materialkosten – auch die Tarife moderat angepasst werden.
Der neue Tarif für das Gold-Wartungspaket beträgt 250 € exkl. MwSt. (272,50 € inkl. MwSt.) für 2 Jahre.
Die Wartungsverträge beinhalten:
10% Rabatt auf Ersatzteile
Nach Notfalleinsatz gratis Elektroden und Erste-Hilfeset
Leihgerät bei Störung oder Diebstahl
Professionelle Wartung alle 2 Jahre
Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) alle 2 Jahre
Kostenloses Leihgerät während der Wartung inkl. Transportkosten
Automatische Lieferung von Elektrodensets und Batterien nach Ablauf der Haltbarkeit
Bisher 119 € jährlich ohne MwSt = für 2 Jahre 259,42 € inkl. 9 % MwSt
Ab 01.01.2026 erhöhen sich die Kosten des Gold-Wartungspakets pro Defibrillator auf 272,50 € inkl. MwSt. für 2 Jahre.
Mit dieser moderaten Erhöhung besteht Einverständnis, zumal die bisherigen Wartungen reibungslos verlaufen sind.
- Ohne Abstimmung -
| 229 | Sonstiges, Wünsche und Anträge |
| 229.1 | Themen vom Schwanberg, u.a. Schwanbergstraße, nächster Bauabschnitt |
Ab März beginnt der nächste Bauabschnitt für die Straßenbaumaßnahme. Der erste Abschnitt wurde am 06.11.2025 eingeweiht.
Die Baumaßnahmen am Schwanberg BA I wurden abgeschlossen. Der BA II folgt im Frühjahr 2026.
Mit Ablauf des 30.06.2026 wird das Haus Respiratio geschlossen, weil der Vertrag von den Landeskirchen gekündigt wurde. Ein Nachmieter wird gesucht.
| 229.2 | Aktuelles zur Kommunalwahl |
| 229.2.1 | Wahlwerbung |
Bürgermeister Klein informiert darüber, dass keine Wahlwerbung bzw. politische Äußerungen im Mitteilungsblatt und der Rödelsee.App gestattet sind, wohl aber der Hinweis bzw. die Einladung zur Aufstellungs-, Nominierungsversammlung und sonstige Versammlungen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Wahl.
| 229.2.2 | Wer kandidiert erneut? |
Von den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern kandidieren Alexandra Grubert und Bernd Lussert nicht mehr für den Gemeinderat.
Die Freie Liste Fröhstockheim hatte noch keine Nominierungsversammlung, alle drei Mitglieder wären bereit, wieder zu kandidieren.
Bürgermeister Klein wird sich ein letztes Mal zur Wahl stellen.
| 229.3 | Bauhof; Besichtigung durch die Kommunale Unfallversicherung Bayern |
Die Prüferin der Kommunalen Unfallversicherung Bayern war sehr zufrieden mit der umsichtigen Arbeit der Bauhofmitarbeiter. Lediglich eine Anmerkung gab es zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen.
Die Arbeit im Bauhofteam ist sehr gut und vorbildlich.
| 230 | Termine |
13.01., Gemeinderat
Die festliche Gemeinderatssitzung findet wieder Ende Januar statt. Die Einladung folgt rechtzeitig.
| 231 | Anfragen |
Herr Ostwald fragt wegen einem neuerlichen Wasserschaden im Kindergarten an. Details sind hierzu noch nicht bekannt, ebenso die Schadenshöhe.
Weiter erkundigt er sich, ob es richtig sei, dass es einen weiteren Streitfall wegen der Sanierungsmaßnahme im Baugebiet „Am Schlossberg“ gebe. Dies ist nicht der Fall. Der bisherige Rechtsstreit ist noch nicht abgeschlossen.
Bürgermeister Klein bedankt sich bei Herrn Krämer von der Presse für die Berichterstattung, beim Gemeinderat und der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit und bei den Gästen für das rege Interesse an den Themen in den Gemeinderatssitzungen.