Die Gemeinde Rödelsee erlässt auf Grund Art. 5, 8 und 9 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes folgende
2. Satzung
zur Änderung der
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 01.01.2017
§ 1 Änderung
§ 2 Abs. 4 Buchstabe a) wird ersatzlos gestrichen.
§ 2 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 07.02.2023
Das bedeutet, dass die Gemeinde letztmals die Gartenwasserzähler tauscht und künftig keine Abwassergebühren für Gartenwasser mehr entstehen. Zudem ist ab 2024 der Grundstückseigentümer selbst für den Gartenwasserzähler verantwortlich.