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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Rödelsee
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 01.01.2017

Die Gemeinde Rödelsee erlässt auf Grund Art. 5, 8 und 9 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes folgende

2. Satzung

zur Änderung der

Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 01.01.2017

§ 1 Änderung

§ 2 Abs. 4 Buchstabe a) wird ersatzlos gestrichen.

§ 2 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Rödelsee,
GEMEINDE RÖDELSEE
Klein, 1. Bürgermeister

Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 07.02.2023

Das bedeutet, dass die Gemeinde letztmals die Gartenwasserzähler tauscht und künftig keine Abwassergebühren für Gartenwasser mehr entstehen. Zudem ist ab 2024 der Grundstückseigentümer selbst für den Gartenwasserzähler verantwortlich.