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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Rödelsee
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Entrichtung der Hundesteuer

Öffentliche Zahlungserinnerung

per 15. März 2023

Bekanntmachung

Am 15. März 2023 wird die Hundesteuer fällig. Hunde, die im Bereich der Gemeinde Rödelsee gehalten werden und älter als vier Monate sind, unterliegen der Steuerpflicht. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, alle Hunde, die dieses Alter erreicht haben, oder noch erreichen, anzumelden. Ebenso sollte uns jede Veränderung in der Hundehaltung (Tötung, Verendung, Kauf, Ersatzbeschaffung usw.) mitgeteilt werden.

Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird die Steuer zum Fälligkeitstermin abgebucht.

Eine weitere Zahlungserinnerung erfolgt nicht.

Nutzen Sie für Ihre laufend wiederkehrenden Zahlungen das Einzugsverfahren. Es erübrigt sich die Überweisung und Sie versäumen nicht den Zahlungstermin.

Klein, 1. Bürgermeister