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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Rödelsee
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

1. Änderung Bebauungsplan „Am Schwanberg“, Gemeinde Rödelsee; Satzungsbeschluss

Die Gemeinde Rödelsee hat in öffentlicher Sitzung am 14.01.2025 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Schwanberg“, in der Fassung vom 14.01.2025, als Satzung beschlossen.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans ist die Begründung in der Fassung vom 14.01.2025 verbunden.

Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Bauamt, Marktplatz 26, 97346 Iphofen, Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung), einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

4.

nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Rödelsee geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Gemeinde Rödelsee
Rödelsee, 17.02.2025
Burkhard Klein
1. Bürgermeister