| 24 | Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.01.2025 |
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.01.2025 wird anerkannt.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend | 10 |
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| 25 | Öffentlichmachung von nicht öffentlichen Beschlüssen |
Folgender Tagesordnungspunkt aus der vorausgegangenen Sitzung wird veröffentlicht:
TOP 16,
Schloss Crailsheim, Auftragsvergabe Plattformlift Schlosskeller
Die Gemeinde Rödelsee vergibt den Auftrag für die Lieferung und Montage eines Rollstuhl-Aufzugs (Plattformlift) Verbindung Keller – EG an die Firma Hiro-Lift, Bielefeld zum Angebotspreis in Höhe von 21.340,93 EUR brutto. Es lag ein zweites Angebot vor, das teurer war.
Im Baugebiet „Am Schwanberg“ wurden die letzten beiden Urkunden beurkundet, die Bauplätze sind nun komplett verkauft. Die Endabrechnung über das Baugebiet „Am Schwanberg“ folgt noch. Der Erfolg gibt der mutigen Entscheidung der überwiegenden Mehrheit des Gemeinderates Recht.
Ohne Abstimmung
| 26 | Nachlese / Informationen / Erledigungen aus vorherigen Sitzungen |
| a) | Die Sparkassenstiftung hat für die Sanierung des Nordgiebels und der östlichen Einfassungsmauer am Schloss Crailsheim einen Zuschuss in Höhe von 1.500 € geleistet. Die Raiffeisenbank Mainschleife-Steigerwald beteiligte sich bereits mit 2.500 €. |
| b) | Der Grünordnungsvertrag für Rödelsee „Am Schwanberg“ zwischen Garten- und Landschaftsbau Seufert in Oberpleichfeld und KFB – Baumanagement GmbH in Reuth wurde unterschrieben und liegt vor. |
| c) | Das Planungsbüro IB Viebahn wurde gemäß dem Beschluss des Gemeinderates für den Aufenthaltsplatz für das Baugebiet „Am Schwanberg“ beauftragt. |
| d) | Das Planungsbüro Brändlein wurde gemäß dem Beschluss des Gemeinderates für den Kindergarten-Neubau beauftragt. |
Ohne Abstimmung
| 27 | Eigene Baustellen |
| 27.1 | Schloss Crailsheim - Sanierung historische Kelter - Grundsatzbeschluss |
Im Zuge der Sanierung von „Schloss Crailsheim“ stehen nun auch die weiteren Schritte hinsichtlich der „historischen Weinkelter“ im Schlosshof an.
Die historische Kelter ist ein Blickfang und stellt historisch ein wichtiges Zeugnis des Weinbaus dar, welches als solches zu erhalten ist.
In der Gemeinderatsitzung am 08.06.2021 wurde bereits darüber beraten.
Aus Sicht der Winzer berichtete Gemeinderat Hemberger, dass die Kelter prägend für das Ambiente ist. Ein Rückbau könne erst nach einem Gesamtkonzept in Erwägung gezogen werden.
Zunächst wurde Architekt Buchholz beauftragt, die Kelter im Innenhof zu begutachten, da der Eindruck bestand, dass dies Kelter nicht mehr verkehrssicher ist und zurückgebaut werden muss.
Nach Abstimmung mit Bgm. Klein wurde sodann eine fachliche Überprüfung der historischen Kelter durchgeführt. Die entsprechende Stellungnahme/Gutachten vom Ing. Büro Rausch und Partner, Neustadt/Aisch vom 23.12.2021 liegt vor. Es wurde auch ein freibleibendes Angebot einer Holzbaufirma eingeholt, die für den Abbau und das wieder fachgerechte Aufbauen samt tlw. Instandsetzung von Einzelteilen mit 3 Facharbeiter ca. 55,00 Std kalkuliert und nur der Wiederaufbau der Kelter somit ca. 5.000 EUR kostet. Natürlich sind zunächst aktuelle Untersuchungen durchzuführen, um das Maß der notwendigen Sanierungsarbeiten zu definieren.
Das Bauwerk ist aufgrund der Abmessungen als verfahrensfreies Bauwerk nach Art. 57 Abs. 1 BayBO einzustufen.
In der näheren Umgebung befindet sich das Schloss Crailsheim, welches in der Denkmalschutzliste als Einzeldenkmal eingetragen ist. Daher ist grundsätzlich die Frage der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
Der bauliche Zustand hat sich nicht wesentlich verschlechtert; die Kelter wird immer wieder auf Sicht und Veränderungen überprüft. Allerdings werden die Risse in den Balken immer breiter und einzelne kleinere Teile lösen sich heraus. Eine Einsturzgefahr oder Gefahr für spielende Kinder besteht aktuell jedoch nicht.
Die Kelter sollte dem Grunde nach erhalten werden. Der derzeitige Standort erscheint im Hinblick auf die Veranstaltungen vor Ort und das bestehende Ambiente sehr gut. Die Wurzeln der Platanen wachsen quer und heben den Pflasterbelag; zudem sind sie zu groß und zu nah an der Kelter gewachsen, so dass bei einer Neugestaltung der Kelter und des Platzes die Platanen wohl gefällt werden müssen.
Bei den regelmäßigen Baumprüfungen wurde bereits vor Jahren festgestellt, dass die Platanen wohl nur noch ein paar Jahre dort stehen bleiben können wegen der Gefahr des Ast- oder Kronenbruchs. So werden regelmäßig die Kronen gekürzt, allerdings können auch die Bäume an der Freitreppe nicht mehr lange gehalten werden.
Im Zusammenhang mit der Sanierung von Schloss Crailsheim ist daher sowohl über den Erhalt der historischen Weinkelter, der Bäume und der Platzgestaltung vor der Vinfothek um die Kelter herum zu entscheiden. Wichtig ist, dass die Kelter einen besseren Schutz als bisher bekommt und dieser samt Kelter dann auch einen hohen Aufenthaltswert hat („Atrium mit Sitzmöglichkeiten“).
Es wird vorgeschlagen, hierzu einen offenen Ideenwettbewerb öffentlich über das Mitteilungsblatt, die Rödelsee-App und die Presse ins Leben zu rufen und die besten 10 Ideen zu prämieren. Dabei kann auch in den Generationen unterschieden werden (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren, Einheimische, Auswärtige). Einsendeschluss ist der 30.07.2025.
Eine Jury, bestehend aus einem Vertreter der Büros Viebahn und Brändlein, den Bürgermeistern, 3 Mitgliedern des Gemeinderates und 3 durch Los ausgewählte Personen, die sich hierfür bewerben können, soll eine Wertung und ein Vorschlag mit höchstens 3 Varianten für die Entscheidung des Gemeinderates erstellt werden. Dies soll bis 30.09.2025 erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme soll dann im Jahr 2026 erfolgen.
Die Gemeinderäte vertraten diverse Standpunkte, die Mehrheit befürwortet den Erhalt der Kelter. Teilweise wurde der Standort bemängelt beziehungsweise, dass die Platanen sehr dicht in der Nähe der Kelter stehen. Grundsätzlich wurde die Idee, einen „Bürger-Gestaltungswettbewerb“ auszurufen, sehr gut angenommen. Die Gemeinderäte sind gespannt, welche Ideen die Bürger zur Gestaltung des Platzes rund um die Kelter haben.
Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, dass die Historische Weinkelter erhalten und saniert wird. Die Platz-, Raum- und Umfeldgestaltung einschließlich der Freitreppe soll als Ergebnis der Ideen aus einem Wettbewerb im Jahr 2026 umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend | 10 |
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| 27.2 | Wasserrechtliche Erlaubnis Gewerbegebiet Fröhstockheim II |
Mit Bescheid vom 10.01.2025 hat das Landratsamt die beschränkte Erlaubnis nach Art. 15 Bayer. Wassergesetz erlassen.
Die Gemeinde Rödelsee erhält die stets widerrufliche beschränkte Erlaubnis für das Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser der befestigten Flächen des Gewerbegebietes Fröhstockheim II über ein Regenrückhaltebecken (Fl.Nr. 317 Gemarkung Fröhstockheim) und einen Trockengraben in den Rödelbach (Fl.Nr. 5763 Gemarkung Kitzingen).
Die Erlaubnis ist befristet bis zum 31.12.2045.
Ohne Abstimmung
| 27.3 | "Umfragen zu "Spielplätzen" und "Sicherheit" |
| 27.3.1 | Umfrageergebnis "Spielplätze" |
Erster Bürgermeister Klein stellte die Ergebnisse der Umfrage zu den Spielplätzen in Rödelsee und Fröhstockheim vor. Es beteiligten sich 51 Haushalte, dies entspricht bei insgesamt 920 Haushalten einer Beteiligung von 5,5%.
Die teilnehmenden Kinder – oder deren Eltern – äußerten sich durchweg positiv zu der Qualität, der Anzahl und den Standorten. Einzig der Wunsch nach einem Wasserspielplatz wurde häufiger genannt.
Auf die Frage nach den Auflagen eines Wasserspielplatzes äußerte sich Gemeinderat Warm, dass dieser mit Trinkwasser betrieben werden muss, was zu hohem Aufwand und hohen Kosten führt, geschätzt mindestens 200.000 – 300.000 €. Ein Grundproblem sind dabei die Anforderungen des Gesundheitsamtes, weil Wasser mit dem Austritt aus dem Rohr kein Trinkwasser mehr sein kann. Auch das Sauberhalten des Wassers ist sehr kostenintensiv. Zudem sollte das kostbare Leitungswasser nicht verschwendet werden.
Alternativ fasst Bgm. Klein die Umgestaltung von Bachufern ins Auge, z.B. am Rödelbach zwischen Fröhstockheim und Rödelsee sowie am Bach im Bereich der Pfarrgärten. Bgm. Klein verweist auf Planungen einer „Furt“ von Herrn Peter Doll in Fröhstockheim und an einen Entwurf für eine Gestaltung im Bereich des Baches an den Pfarrgärten und bittet Gemeinderat Warm, dazu Ideen zu sammeln und diese dann dem Gremium vorzustellen. Gemeinderat Warm erklärt sich hierzu bereit.
Ohne Abstimmung
| 27.3.2 | Umfrageergebnis "Sicherheit" |
An der Umfrage zur Verkehrssicherheit beteiligten sich 52 Haushalte, dies entspricht 5,6%. Das Gremium kam überein, mehrfach genannte Gefahrenstellen in Augenschein zu nehmen, um Verbesserungsmöglichkeiten zu entwickeln. Allgemein ist auch hier festzustellen, dass bei der geringen Beteiligung kein akuter Handlungsbedarf besteht.
Am Verbindungsweg zwischen Rödelsee und Fröhstockheim ist zu prüfen, ob ein Verkehrsspiegel aufgestellt werden kann.
Ohne Abstimmung
| 28 | Rechnungen |
Folgende Rechnungen wurden zur Zahlung angewiesen:
| Rö Ingenieure | |
| 3. Abschlagsrechnung Kreisverkehrsplatz Zufahrt Baugebiet Am Schwanberg | 51.825,81 € |
| Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung | |
| Kosten für Grenzwiederherstellung, Flurstück 254 | 675,65 € |
| Bernd Lossert | |
| Fenster Vinfothek Mietwohnung | 4.467,26 € |
| Thomas Buchholz | |
| Architektenleistungen Neubau Kindergarten | 847,88 € |
| Schardt Bau GmbH | |
| Pflasterfläche um Maibaumständer | 12.623,62 € |
| Auto Zehnder Reparatur, AU/HU, Fahrzeug VW-Transporter KT-RO 502 | 2.393,30 € |
Ohne Abstimmung
| 29 | Bauangelegenheiten |
| 29.1 | Antrag nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz zur Anbringung einer PV-Anlage auf einem Wirtschaftsgebäude/Pferdestall, Fl.Nr. 71, Gem. Fröhstockheim |
Auf dem Dach des Wirtschaftsgebäudes / Pferdestall soll eine PV-Anlage errichtet werden.
Die Anlage soll auf der Südseite des Daches Richtung der Pferdekoppeln installiert werden, mit einer Leistung von 24,8 kWp.
Das Objekt befindet sich in direkter Denkmalnähe zu den Einzeldenkmälern Schloss Fröhstockheim und der St. Laurentius Kirche.
Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.
Gegen den Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 DSchG bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.
Hubertus von Crailsheim, Waldhof 3, 97346 Iphofen
Errichtung einer PV-Anlage auf dem südlichen Dach des Wirtschaftsgebäudes/Pferdestall, Richtung der Pferdekoppeln, Fl.Nr. 71, Gemarkung Fröhstockheim.
Details sind mit dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Landratsamt Kitzingen abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend | 10 |
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| 29.2 | RÜB Fröhstockheim - Abstimmung Planinhalte |
In der Sitzung am 05.11.2024 wurde die aktualisierte Planung durch das IB Röschert vorgestellt, und beschlossen, dass die weitere Planung auf der vorgestellten Grundlage fortgeführt wird und die weiteren Schritte zur Klärung der Förderfähigkeit, Umlegung auf Grundstückseigentümer, Klärung möglicher Einsparungen und Beauftragung der Fachplaner erfolgen sollen.
In einem Abstimmungsgespräch am 13.01.2025 mit den Herren Wunderle und Wagner vom IB Röschert, sowie Herrn Bürgermeister Klein und Herrn Stadtel, Bauhof wurden weitere Planinhalte besprochen.
Das Protokoll vom 13.01.2025 ist als Anlage beigefügt.
Bezügl. dem weiteren Vorgehen hinsichtlich der bestehenden PV-Anlage werden durch die N-Ergie Solarstrom GmbH die denkbaren Optionen besprochen und geplant.
Zum Versetzen der PV-Anlage wird eine weitere Teilfläche aus der Pachtfläche von Fl.Nr. 219, Gem. Fröhstockheim benötigt. Der Pächter wurde zwischenzeitlich darüber informiert.
Für ausreichenden Platz muss der Zaun auf der östlichen Seite des Beckens auf das angrenzende Flurstück Fl.Nr. 219/1 gesetzt werden.
Mit dem Grundstückseigentümer wurde zwischenzeitlich Kontakt aufgenommen. Dieser wurde über die geplanten Maßnahmen informiert und das weitere Vorgehen hinsichtlich evtl. Grunderwerb eines 2 m breiten Streifens besprochen.
Der Lageplan für den Grunderwerb ist als Anlage beigefügt.
Auf Grund des Abstimmungsgesprächs auch über den Bedarf für den Bauhof und die Tatsache, dass kein Fernwasseranschluss, sondern das vorhandene Brunnen- bzw. Grunewasser genutzt wird, konnten die Gesamtkosten um ca. 260.000 € auf nunmehr ca. 1,5 Mio € gesenkt werden.
Ohne Abstimmung
| 29.3 | Vollzug Baugesetzbuch; Bebauungsplan Nr. 114 "Ware House" und 58. Änderung FNP; Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
Für den Bereich „Ware House“ hat die Stadt Kitzingen die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, um den ehemals militärisch genutzten Gebäuden einer sinnvollen Nachnutzung zuzuführen. Gleichzeitig wird der Bedarf des städtischen Bauhofs an Lagerflächen sowie an Flächen für die städtische Gärtnerei gedeckt. Die Lage des Standortes bietet sich dabei besonders an, da die Flächen von Wald umgeben und daher kaum aus dem öffentlichen Raum wahrnehmbar sind.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kitzingen ist der überplante Bereich als Fläche für Wald ausgewiesen. Die Gebäude stehen derzeit leer. Auf den Außenbereich wird bereits Bodenaushub von Baumaßnahmen im Stadtgebiet gelagert.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Ware House“ läuft das Verfahren zur 58. Änderung des Flächennutzungsplans. Die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Flächen für Wald werden darin als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Städtischer Bauhof / Städtische Gärtnerei“ dargestellt. Der Satzungsbeschluss bzgl. die Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Ware House“ wird erst nach Wirksamkeit der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen.
Die Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Ware House“ der Stadt Kitzingen, sowie der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kitzingen werden zur Kenntnis genommen.
Gemeindliche Belange sich nicht betroffen.
Entsprechend § 11 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe e der Geschäftsordnung hat Bürgermeister Klein der Stadt Kitzingen mitgeteilt, dass keine gemeindlichen Belange betroffen sind.
Ohne Abstimmung
| 29.4 | Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses Fl.Nr. 431/75, Gemarkung Rödelsee |
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“, OT Rödelsee.
Die Festsetzungen werden eingehalten.
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Keller sowie einer Garage, Fl.Nr. 431/75, Am Schwanberg 75, Gemarkung Rödelsee
Das Vorhaben kann somit als Genehmigungsfreistellung behandelt werden.
Ohne Abstimmung
| 30 | Rückläufe Bauanträge und Erlaubnisanträge |
Folgender Bauanträge wurden genehmigt:
Neubau eines Einfamilienhauses mit Fertigcarport, Fl.Nr. 431/62, Am Schwanberg 62, Gemarkung Rödelsee
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“ wird gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen folgende Befreiung erteilt:
Festsetzung der Wandhöhe: Erhöhung der zulässigen Wandhöhe auf 4,90 m.
Anbau einer Altenteilwohnung an das bestehende Wohnhaus, Fl.Nr. 232, Mainbernheimer Str. 30, Gemarkung Rödelsee
Für das Bauvorhaben sind auf dem Baugrundstück 3 Stellplätze nachzuweisen bzw. herzustellen, die straßenseitig nicht eingefriedet werden dürfen. Sie sind als solche auf Dauer zu erhalten und zu unterhalten.
Vor Beginn der Bauarbeiten ist eine Prüfung auf Bodendenkmäler vorzunehmen. Der Oberbodenabtrag darf nur unter der Aufsicht einer archäologisch oder grabungstechnischen Aufsicht erfolgen. Das Ergebnis (Aufmaß, Kurzbericht) ist dem Landesamt für Denkmalpflege unverzüglich vorzulegen.
Dachstuhlerneuerung mit Ausbau Dachgeschoss zu einer Wohneinheit mit Balkon, Fl.Nr. 325, An der Schwanleite 7, Gemarkung Rödelsee
Von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Im Mönchshöflein“ werden gem. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen folgende Befreiungen
| - | Anstatt Satteldach über 50°, Satteldach 40° Dachneigung |
| - | Anstatt Traufhöhe talseits bis 3,50 m, Traufhöhe 6,00 m |
| - | Anstatt Satteldach Erdgeschoss und ausgebautes Dachgeschoss, EG + OG + DG |
erteilt.
Ohne Abstimmung
| 31 | Freiwillige Leistungen der Gemeinde |
Bgm. Klein erläutert, dass freiwillige Leistungen der Gemeinde künftig wieder öffentlich behandelt werden. Schließlich handelt es sich um Steuergelder und wüssten im Übrigen auch Dritte schon Bescheid, sobald z. B. eine PV-Anlage gebaut wird. Die Problematik, wonach nun auch die N-Ergie AG kleine Hausanlagen absperrt, wurde erläutert.
| 31.1 | Sonderförderung Solarstrom Riedmiller |
Riedmiller Franz und Agnes, Am Buck 6, 97348 Rödelsee stellt Antrag auf Förderung nach der Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee zu Nr. 2.1 (Solarstromanlage auf dem Dach in gleichzeitiger Kombination mit einem neuen Batteriespeicher und Inselbetriebsfähigkeit).
Die Antragsunterlagen samt geforderten Nachweisen sind vollständig eingereicht worden. Die Anlage ist seit 23.10.2024 in Betrieb. Es wurde keine weitere Förderung beantragt.
Die Installation erfolgte durch die Fa. Schmitt Elektrotechnik GmbH & Co.KG, die die Ausführung sowie die Inselfähigkeit im Sinne dieser Richtlinie als eine Ersatzstrom-/Notstromfähige Anlage bestätigt hat.
Die Anlage hat eine Gesamtleistung von 10,8 kWp (11 kWp) und eine nutzbare Batteriespeicherkapazität von 5 kWh (5 kWh).
Hieraus errechnet sich folgende Förderung: Höchstfördersatz von 10 % aus den Nettogesamtbaukosten von 22.071 €, max. jedoch 2.250 €, somit 2.200 € (abgerundet auf volle 10 €).
Da nur 45 % Batteriespeicherkapazität vorgehalten wird, beträgt die Förderung nur 45 % des berechneten Betrages, somit 990 € (abgerundet auf voll 10 €).
Riedmiller Franz und Agnes erhalten aus dem Förderprogramm „Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee“ den Betrag von 990,00 € nach Maßgabe der Förderrichtlinie.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde; ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend | 10 |
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| 31.2 | Sonderförderung Solarstrom Schmitt |
Daniel Schmitt, Am Buck 14, 97348 Rödelsee stellt Antrag auf Förderung nach der Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee zu Nr. 2.1 (Solarstromanlage auf dem Dach in gleichzeitiger Kombination mit einem neuen Batteriespeicher und Inselbetriebsfähigkeit).
Die Antragsunterlagen samt geforderten Nachweisen sind vollständig eingereicht worden. Die Anlage ist seit 11.10.2023 in Betrieb. Es wurde keine weitere Förderung beantragt.
Die PV-Anlagenerweiterung erfolgte durch die Fa. Reichhard, die die Ausführung sowie die Inselfähigkeit im Sinne dieser Richtlinie als eine Ersatzstrom-/Notstromfähige Anlage bestätigt hat.
Die Anlage hat eine Gesamtleistung von 9,32 kWp (9 kWp) und eine nutzbare Batteriespeicherkapazität von 2,56 kWh (3 kWh).
Hieraus errechnet sich folgende Förderung: Höchstfördersatz von 10 % aus den Nettogesamtbaukosten von 11.755 €, max. jedoch 50% vom Förderhöchstbetrag 2.250 €, somit 1.125 €.
Da nur 33 % Batteriespeicherkapazität vorgehalten wird, beträgt die Förderung nur 33 % des errechneten Betrages, somit 370 € (abgerundet auf volle 10 €)
Daniel Schmitt erhalten aus dem Förderprogramm „Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee“ den Betrag von 370 € nach Maßgabe der Förderrichtlinie.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde; ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend | 10 |
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| 31.3 | Sonderförderung Solarstrom Heß |
Heß Steven, Am Schlossberg 43, 97348 Rödelsee stellt Antrag auf Förderung nach der Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee zu Nr. 2.1 (Solarstromanlage auf dem Dach in gleichzeitiger Kombination mit einem neuen Batteriespeicher und Inselbetriebsfähigkeit).
Die Antragsunterlagen samt geforderten Nachweisen sind vollständig eingereicht worden. Die Anlage ist seit 30.01.2025 in Betrieb. Es wurde keine weitere Förderung beantragt.
Die Installation erfolgte durch die Firma Reichhard Elektrotechnik, die die Ausführung sowie die Inselfähigkeit im Sinne dieser Richtlinie als eine Ersatzstrom-/Notstromfähige Anlage bestätigt hat.
Die Anlage hat eine Gesamtleistung von 11,96 kWp (12 kWp) und eine nutzbare Batteriespeicherkapazität von 5,1 kWh (5 kWh).
Hieraus errechnet sich folgende Förderung: Höchstfördersatz von 10 % aus den Nettogesamtbaukosten von 10.300 €, max. jedoch 2.250 €, somit 1.030 € (abgerundet auf volle 10 €).
Da nur 42 % Batteriespeicherkapazität vorgehalten wird, beträgt die Förderung nur 42 % des berechneten Betrages, somit 430 € (abgerundet auf volle10 €).
Heß Steven erhält aus dem Förderprogramm „Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee“ den Betrag von 430,00 € nach Maßgabe der Förderrichtlinie.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde; ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend | 10 |
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| 31.4 | Sonderförderung Solarstrom Stenzel |
Stenzel Frank und Manuela, Am Rathaus 22, 97348 Fröhstockheim stellt Antrag auf Förderung nach der Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee zu Nr. 2.1 (Solarstromanlage auf dem Dach in gleichzeitiger Kombination mit einem neuen Batteriespeicher und Inselbetriebsfähigkeit).
Die Antragsunterlagen samt geforderten Nachweisen sind vollständig eingereicht worden. Die Anlage ist seit 17.10.2024 in Betrieb. Es wurde keine weitere Förderung beantragt.
Die Installation erfolgte durch die Sonnenwatt Solar GmbH, die die Ausführung sowie die Inselfähigkeit im Sinne dieser Richtlinie als eine Ersatzstrom-/Notstromfähige Anlage bestätigt hat.
Die Anlage hat eine Gesamtleistung von 8,55 kWp (9 kWp) und eine nutzbare Batteriespeicherkapazität von 6,9 kWh (7 kWh).
Hieraus errechnet sich folgende Förderung: Höchstfördersatz von 10 % aus den Nettogesamtbaukosten von 16.000 €, max. jedoch 2.250 €, somit 1.600 € (abgerundet auf volle 10 €).
Da nur 78 % Batteriespeicherkapazität vorgehalten wird, beträgt die Förderung nur 78 % des berechneten Betrages, somit 1240 € (abgerundet auf voll 10 €).
Stenzel Frank und Manuela erhalten aus dem Förderprogramm „Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee“ den Betrag von 1240,00 € nach Maßgabe der Förderrichtlinie.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde; ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend | 10 |
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| 31.5 | Antrag auf Stellplatzprämie; Fl.Nr. 812/22, Gemarkung Rödelsee |
In der Sitzung des Gemeinderates vom 02.12.2019 wurde die sog. Herdprämie zur Herstellung von zusätzlichen Stellplätzen auf dem Grundstück beschlossen.
Herr Matthias Pfister hat am 04.01.2025 einen Antrag auf Stellplatzprämie für zwei weitere Stellplätze auf seinem Anwesen Im Grund 35, Fl.Nr. 812/22, Gemarkung Rödelsee gestellt.
Bebauungsplan:
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Buck III“.
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Garagen und Carports freistehend oder am Haus angebaut zugelassen. Die Errichtung von Garagen und Nebengebäuden ist auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Grenzbebauung ist bei Garagen zulässig. Je Wohneinheit sind mind. 2 PKW-Stellplätze auf privatem Grund nachzuweisen.
Das Einfamilienwohnhaus verfügte zum Zeitpunkt der Antragstellung über eine Garage und einen Carport - somit über 2 Stellplätze, welche nach Prüfung der Bauunterlagen ausreichend sind. Somit werden durch Herrn Pfister zwei weitere Stellplätze geschaffen.
Für jeden Stellplatz ist die Nutzung durch jeweils andere Fahrzeuge nachgewiesen. Die Stellplätze sind über die Straße „Im Grund“ anfahrbar.
In wie weit das Baugebiet als problematischer Straßenzug angesehen wird, ist eine Entscheidung des Ratsgremiums.
Mit Schaffung der nun beantragten weiteren zwei Stellplätzen verfügt das Anwesen dann über insgesamt 4 Stellplätze für Fahrzeuge.
Nach Rückfrage beim örtlichen Kommandanten sieht man für diesen Straßenbereich keine Gefährdung. Zudem besteht auch noch ein öffentlicher gepflasterter Streifen zum Abstellen von Fahrzeugen unterhalb des Regenüberlaufbeckens.
Beschluss:
Der Antrag auf Gewährung einer Herstellungsprämie für die Schaffung von zwei zusätzlichen Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 812/22, Im Grund 35, Gemarkung Rödelsee, durch Herrn Pfister, Rödelsee, wird abgelehnt.
Das Baugebiet „Buck“ wurde bisher nicht als problematischer Straßenzug aufgrund der beengten Straßensituation anerkannt.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend | 10 |
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| 32 | Sonstiges, Wünsche und Anträge |
| 32.1 | Schülerbeförderung ukrainischer Kinder |
Zum Jahreswechsel sind drei ukrainische Familien von Wiesenbronn nach Rödelsee gezogen (Bachgasse 16); alle drei Familien haben Kinder im schulpflichtigen Alter, diese sind seitens des Staatlichen Schulamtes der bestehenden Deutschklasse in der Mittelschule Wiesenbronn zugewiesen. Als neue Wohnsitzgemeinde ist die Gemeinde Rödelsee beförderungspflichtig.
An Schultagen müssen die Kinder morgens bis 07.05 Uhr an der der Bushaltestelle „Seegarten“ in Wiesenbronn sein, damit sie den Anschlussbus nach Wiesentheid zur Mittelschule erreichen.
Eine passende reguläre öffentliche Busverbindung gibt es zu dieser Zeit von Rödelsee nach Wiesenbronn bzw. Wiesentheid nicht. Auch das ergänzende Mobiltätsangebot „callheinz“ für Teile der Landkreise Schweinfurt, Kitzingen, Rhön-Grabfeld, Haßberge und Würzburg kommt nicht in Frage, da das callheinz-Bediengebiet Rödelsee und Umgebung leider nicht abdeckt.
Somit verbleibt als Lösung die morgendliche Beförderung der Schüler mit dem Großtraumtaxi von Rödelsee zur Bushaltestelle nach Wiesenbronn.
Der Beförderungsauftrag hierfür wurde an den Taxen-Dienst e.V. Taxizentrale erteilt zum Fahrpreis von 35,00 EUR pro Fahrt (Fahrpreis 27,00 EUR plus 8,00 EUR Großraumzuschlag/ Preise entsprechend Taxitarifordnung für den Landkreis Kitzingen).
Die Rückfahrt nach Rödelsee nach Schulschluss stellt kein Problem dar; zu diesem Zeitpunkt gibt es eine passende öffentliche Busverbindung, die die Kinder nutzen können.
Für die Busfahrten nutzen die Kinder ihr bereits vorhandenes 365 EUR-Jahresticket. Voraussichtlich wird Wiesenbronn als vormalige Wohnsitzgemeinde der Kinder die Ticket-Kosten anteilig für den Zeitraum 01.01.2025 – 31.08.2025 an die Gemeinde Rödelsee weiterberechnen (je Schüler anteilig: 8 Monate à 30,41 EUR = 243,28 EUR).
Ohne Abstimmung
| 32.2 | Regionalbudget 2024 - Abrechnung des ILE-Eigenanteils |
Für die geförderten Projekte im Rahmen des Regionalbudgets 2024 sind 10 % der Förderung als Eigenanteil zu übernehmen. Die restlichen 90 % der Förderung werden vom ALE Unterfranken getragen.
Da nun der Schlussbescheid des ALE zum Regionalbudget 2024 vorliegt und die Förderung eingegangen ist, kann die Abrechnung des kommunalen Eigenanteils erfolgen.
Die Gemeinde Rödelsee hat 1.139,21 € zu tragen.
Ohne Abstimmung
| 32.3 | Bauhof - Besuchsbericht Arbeitsschutz |
Die Firma Stilling – Arbeitsschutz – hat in 2024 den Bauhof unter seiner neuen Adresse „Jahnstraße 15“ besucht und teilte in ihrem Besuchsbericht mit, dass der Bauhof generell in einem sehr guten Zustand ist. Lediglich bei den Punkten Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Gefahrstoffunterlagen wurde Nachbesserungsbedarf festgestellt, die jedoch schon bearbeitet wurden und auch noch werden.
Ohne Abstimmung
| 32.4 | Attraktivitätssteigerung der TraumRunden |
Wandern im Kitzinger Land:
Die Gemeinde Rödelsee beteiligt sich für den Teilbaustein B) „Attraktivitätssteigerung der TraumRunden“ mit 800,00 € für die Stempel-Stationen Rödelsee und Schwanberg.
Ohne Abstimmung
| 32.5 | Festsetzung der Schulverbandsumlage "Grundschule Rödelsee" für 2025 |
Die Stadt Mainbernheim informiert über die Festsetzung der Schulverbandsumlage 2025.
Ohne Abstimmung
| 32.6 | Information der N-ERGIE zu Netzverknüpfungspunkten |
Die N-ERGIE informiert in Ihrem Schreiben zu den Netzverknüpfungspunkten.
Ebenso werden durch die N-ERGIE die Herausforderungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien aufgeführt, dass bedingt oder gar nicht steuerbare Photovoltaikanlagen dazu führen, dass aufgrund der immer weiter steigenden Einspeisung steuerbare Anlagen von über 100 kW abgeregelt werden müssen. So kann die Energiewende mithilfe der Bürgerschaft jedenfalls nicht gelingen, wenn weiterhin auch große Anlagen abgeregelt werden, was die Allgemeinheit zwischen 30 bis 40 Milliarden Euro pro Jahr kostet.
Ohne Abstimmung
| 32.7 | Informationen zu GemeinSinn des BRK- Kreisverbandes Kitzingen |
Der BRK-Kreisverband Kitzingen informiert über die Tätigkeiten der Freiwilligen-Agentur „GemeinSinn“. Die Angebote stehen jedem und jeder offen.
Ohne Abstimmung
| 33 | Themen vom Schwanberg |
Priorin Ursula informiert, dass am 15.02.2025 der Gottesdienst zum 75jährigen Jubiläum der Communität Casteller Ring stattfindet.
Am 23.03.2025 wird der neue theologisch-pädagogischen Vorstand eingeführt.
Ohne Abstimmung
| 34 | Termine, Sonstiges |
| - | Nächste Gemeinderatssitzung 11. März 2025, dazwischen einige Faschingsveranstaltungen |
| - | Herr Peter Heß informiert über seine Broschüre zum Thema „Standort, Zustand und Zuständigkeit von Marterli, Figuren udgl. in der Gemeinde“. Es wird in Erwägung gezogen, die Dokumentation für den Rödelseer Kalender bzw. den Schoppenfetzer zu verwenden. Bgm. Klein dankt Peter Hess für seinen hohen ideellen Einsatz auch in dieser Sache. Es dient der Gemeinde dazu, ggfls. ein Sanierungskonzept in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen und ist andererseits ein wichtiges Nachschlagewerk. |
| - | Die Baueinweisung „Kreisverkehr“ erfolgt am 25.02.2025. |
| - | Bgm. Klein informiert über Rodungsmaßnahmen im Bereich des Waldes neben dem Gewerbegebiet wegen des Wurzelsterbens der Eschen. Hierwegen kann es zu Beeinträchtigungen kommen; die Maßnahme dient aber der Verkehrssicherheit. |
Ohne Abstimmung