Das Protokoll ist noch nicht genehmigt und stellt daher nur die vorläufige Niederschrift dar.
25 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.01.2026
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.01.2026, die in das Ratsinformationssystem eingestellt wurde, wird anerkennt.
einstimmig
26 Nachlese / Informationen / Erledigungen aus vorherigen Sitzungen
| a) | Die Bauangelegenheiten sind abgearbeitet. |
| b) | Straßenbeleuchtungsvertrag |
| Zu TOP 170 vom 11.07.2025 |
| Der Straßenbeleuchtungsvertrag mit der N-Ergie ist unterschrieben zurück und hat mit der gegenseitigen Unterzeichnung Rechtswirksamkeit erreicht. |
| c) | Der Antrag auf Sonderförderung Solarstrom wurde bearbeitet. |
| d) | Der Zuschussantrag des Geistlichen Zentrums zur Konservierung von Putten und Brunnenbecken sowie Parkbänkchen aus Sandstein wurde bearbeitet. |
| e) | Zur Anmerkung von GR Ostwald aus der vorangegangenen Sitzung, dass andere Gemeinden Rückstellungen für etwaige Steuerausfälle bzw. Gewerbesteuer-Rückzahlungen bilden: |
Verwaltung: „Rückstellungen für Steuerausfälle sind sinnvoll und richtig, dann muss aber das gesamte Haushaltsgebaren extra hierauf abgestellt werden. Eine Rückstellung wird im Augenblick nur von einer Gemeinde in der VG Iphofen praktiziert. Bei Rödelsee konnten wir das in der Vergangenheit beispielsweise nicht umsetzen, weil die Mittel regelmäßig in die Planungen von Projekten geflossen sind und damit auch die Liquidität benötigt wurde. Nach den hohen Einnahmen 2022 startete z.B. die Erschließung des BG "Am Schwanberg" sowie parallel weitere umfangreiche Investitionen (Kindergarten, Schloss Crailsheim, Vinfothek etc.). Da war es schlicht und ergreifend gar nicht möglich - und gewollt? - Gelder beiseite zu legen. Im Übrigen gilt hier § 20 Abs. 2 KommHV-K, nach dem Rücklagen gebildet werden sollen, dass die rechtzeitige Leistung von Ausgaben gesichert ist. Was wir machen, ist die regelmäßige Besparung des Bausparvertrages und Rückhaltung von Mitteln für den Löwenhof - je nach Investitionsbedarf. Am Bausparvertrag werden wir festhalten, auch wenn die Mittel erst Anfang der 2030er zur Verfügung stehen.“
Bgm. Klein: Der Gemeinderat hatte gerade in Corona-Zeiten bestätigt, keine Rücklagen zu bilden - der Nachteil seinerzeit wäre ja gewesen, dass wir dafür hätten Strafzinsen zahlen müssen. Im Umkehrschluss haben wir Darlehen für sehr günstige Konditionen aufgenommen. Wenn eine Gemeinde solche Rückstellungen bildet, bedeutet das, dass Geld für sinnvolle Investitionen nicht ausgegeben werden kann, ohne zu wissen, dass man die Rückstellungen auch benötigt. Um jegliches Risiko abzuwenden hätte die Gemeinde Rödelsee in den letzten 2 Jahren insgesamt 4 Mio EUR zurückstellen müssen für Gewerbesteuern, die wir zurückzahlen mussten, für die Kreisumlage, die erhöht wurde, für die Schlüsselzuweisung, die weggefallen ist und für den Schadensersatz aus dem Rechtsstreit „Am Schlossberg“, weil das Gericht keine Entscheidung trifft, sondern weitere Gutachten einholt. Das wäre kein "Haushalten mit Weitblick", das ist reine „Verwaltung“ und „Planwirtschaft“.
Allgemein: Eine Umfrage durch Bgm. Klein bei anderen Städten und Gemeinden im Landkreis Kitzingen, ob dort solche Rücklagen gebildet werden, hat folgende Rückmeldungen ergeben:
……wir bilden diesbezüglich keine Rücklagen. Habe ich in fast 24 Jahren Dienstzeit auch noch nicht gebraucht!...
Nein…. (insgesamt 9 x)
…wenn die Gewerbesteueranmeldung weniger wird, wird “einfach“ der HHAnsatz fürs nächste Jahr gekürzt.
….haushälterisch gar nicht zulässig. Mein Kämmerer kalkuliert die Gewerbesteuer so für den HH, dass die evtl. Rückforderungen mit eingeplant sind.
….die allg. Rücklage um Mittel für Steuerrückzahlungen aufzustocken, erachte ich zwar für sinnvoll (auch wenn die Rechtsaufsicht bei gleichzeitiger Kreditaufnahme wahrscheinlich Probleme macht), bei uns waren Rückstellungen für solche Zwecke jedoch in der Vergangenheit nie ein Thema.
Es ist festzustellen, dass bis auf eine Gemeinde (Iphofen) keine andere Kommune im Landkreis solche Rückstellungen bildet.
-Ohne Abstimmung -
27 Kinderbetreuung Rödelsee / BRK-Kinderhaus - Haushalt - Neubau
27.1 Sachvortrag durch Verantwortliche des BRK-Kreisverbands zur Betreuungssituation, der Interimslösung, dem weiteren Bedarf an Betreuungsplätzen und Vorstellung des Haushaltsentwurfs 2025/26 mit Defizitübernahme
Bgm. Klein begrüßt Frau Kießlich und Herrn Bauer vom BRK und übergibt nach kurzer Einleitung das Wort an die Mitarbeiter des BRK. Diese erläutern ausführlich die Situation des BRK-Kinderhaus anhand einer Powerpoint-Präsentation. Die ist als wesentlicher Bestandteil der Niederschrift beigefügt.
Die Vertreter des BRK bestätigen die hohe Qualität, die der Container („Schatztruhe“) hat und dass dieser und die anderen Rahmenbedingungen in Rödelsee optimale Voraussetzungen für die qualifizierte Arbeit mit den Kindern sind. Jedenfalls können sich die Vertreter des BRK die Fortführung der Interimslösung auch für weitere Jahre gut vorstellen.
Bgm. Klein informiert, dass auch bei einer Vollauslastung des Kindergartens ein Defizit bleiben wird. Über die Übernahme des Defizits kann laut momentanem Stand kein Beschluss gefasst werden. Hierwegen ist die Stellungnahme des Landratsamts zur Defizitübernahme abzuwarten, die mittlerweile in neuer Fassung dort vorliegt.
- Ohne Abstimmung -
27.2 Aktuelle Bedarfsentwicklung bzw. -feststellung
Die Bedarfsplanung der Gemeinde Rödelsee wurde auf den aktuellen Stand gebracht. Man geht wie bisher auch von einer Betreuungsquote von 80 % im Krippenbereich aus. Die Einwohnerzahlen ab dem Jahr 2026 setzen sich aus einem Durchschnitt der letzten 10 Jahre (2016 - 2025) zusammen.
Einwohnerstatistik
| Geburtsjahr | Rödelsee | Fröhstockheim | Summe |
| 2013 | 15 | 3 | 18 |
| 2014 | 10 | 5 | 15 |
| 2015 | 23 | 5 | 28 |
| 2016 | 13 | 4 | 17 |
| 2017 | 12 | 2 | 14 |
| 2018 | 21 | 7 | 28 |
| 2019 | 26 | 4 | 30 |
| 2020 | 25 | 4 | 29 |
| 2021 | 39 | 5 | 44 |
| 2022 | 24 | 5 | 29 |
| 2023 | 20 | 6 | 26 |
| 2024 | 26 | 6 | 32 |
| 2025 | 12 | 7 | 19 |
| 2026 | 21,8 | 5,0 | 27 |
| 2027 | 21,8 | 5,0 | 27 |
| 2028 | 21,8 | 5,0 | 27 |
| 2029 | 21,8 | 5,0 | 27 |
| 2030 | 21,8 | 5,0 | 27 |
Für den Krippenbedarf (80 % Betreuungsquote) werden die beiden Jahrgänge vorher addiert.
Für den Bedarf der Kindergartenplätze 2026, 75% des Jahrganges 2020 sowie die Jahrgänge 2021, 2022 und 2023.
Platzbedarf Gemeinde Rödelsee (ohne Gastkinder!)
| Jahr | Krippe | KiGa | Summe |
| 2025 | 46 | 125 | 171 |
| 2026 | 40,8 | 121 | 162 |
| 2027 | 36,6 | 120 | 157 |
| 2028 | 42,9 | 99 | 142 |
| 2029 | 42,9 | 97 | 140 |
| 2030 | 42,9 | 97 | 139 |
| 2031 | 42,9 | 95 | 138 |
Vorhandene Plätze laut Betriebserlaubnis 2025/2026
| Einrichtung | Krippe | Kindergarten | Gesamt |
| Hauptgebäude Rödelsee | 28 | 75 | 103 |
| Waldgruppe Rödelsee |
| 21 | 21 |
| Außenstelle Interimsmodule befristet |
| 25 | 25 |
| Gesamt | 28 | 121 | 149 |
| Ergebnis | |||
| Plätze | Krippe | Kindergarten | Gesamt |
| Differenz 2026 | -13 | 0 | -13 |
| Differenz 2027 | -9 | 1 | -8 |
| Differenz 2028 | -15 | 22 | 7 |
| Differenz 2029 | -15 | 24 | 9 |
| Differenz 2030 | -15 | 24 | 10 |
| Differenz 2031 | -15 | 26 | 11 |
Auf eine prognostische Hinzurechnung von Kindern aus Baugebieten, Zuzügen etc. wurde verzichtet. Da der starke Jahrgang von 2021 mit 39 Kindern in den Durchschnittszahlen ab 2026 enthalten ist, ergibt dies einen kleinen Puffer.
Rein rechnerisch fehlen einige Krippenplätze, im Gegenzug besteht bei den Kindergartenplätzen ein Überhang. Durch die Möglichkeit der Einrichtung, Kinder bereits mit 2,5 Jahren von der Krippe in den Kindergarten wechseln zu lassen, sind die vorhandenen Krippenplätze ausreichend und der Überhang an Kindergartenplätzen verringert sich.
Die Zahlen für 2026 und 2027 sind schon wieder überholt; gleichwohl soll dieser Bedarf nun festgestellt werden für die weiteren Planungen.
Beschluss:
Der neue Bedarf für die Jahre 2026-2031 wird festgestellt. Auf dieser Basis ist die Planung für den Neubau eines eingruppigen Kindergartens nach dem Raumprogramm durch Frau Architektin Huller zur Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat auszuarbeiten, wobei vorher das endgültige Raumprogramm mit dem BRK als Träger abzustimmen ist.
einstimmig
27.3 Entscheidung zur Interimslösung bzw. Neubaumaßnahmen
Bescheid des Landratsamtes Kitzingen vom 16.09.2025, Erlaubnis zum Betrieb des BRK-Kinderhauses Rödelsee mit Außenstelle Waldkindergarten und Außenstelle Interimsmodule
„Hinsichtlich der Interimsmodule liegen die Erteilungsvoraussetzungen für eine befristete Betriebserlaubnis vor. Aufgrund der derzeitigen Neubausituation wird es als sachgerecht erachtet, die Betriebserlaubnis für die Interimsmodule zunächst bis 31.08.2026 zu befristen. Es ist zu erwarten, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Neubau der Kindertagestätte fertiggestellt ist.“
E-Mail von Herrn Simon, Landratsamt Kitzingen vom 22.01.2026
„Gerne teile ich bei Ihren Überlegungen meine Gedanken mit Ihnen.
Ausgangslage ist der Gemeinderatsbeschluss vom 09.04.2024 mit der Feststellung des Bedarfs an Krippen- und Kindergartenplätzen in der Gemeinde Rödelsee. Diesen Beschluss haben wir in einem Schreiben vom 24.10.2024 auch gewürdigt. Aufgrund dieser Sachlage hat die Gemeinde große Anstrengungen unternommen, den Bedarf zu decken. Es wurde zunächst eine neue Kindertageseinrichtung im Umfang von einer Krippen- und zwei Kindergartengruppen geplant und anschließend eine neue Kindertageseinrichtung mit zwei Kindergartengruppen. Seit 15. September 2025 sind Interimsmodule in unmittelbarer Umgebung des BRK-Kinderhauses als Kindertageseinrichtung mit 25 genehmigten Kindergartenplätzen in Betrieb. Dort sind derzeit noch freie Plätze vorhanden. Aktuell (KGJ 2025/2026) besuchen Kinder aus der Gemeinde Rödelsee in Geiselwind, Iphofen, Kitzingen, Kleinlangheim, Markt Einersheim, Prichsenstadt, Schwarzach a. Main, Volkach, Wiesenbronn und Wiesentheid Kindertageseinrichtungen. Nach Rücksprache mit dem BRK zeichnen sich derzeit von den Eltern, die ihre Kinder in Einrichtungen außerhalb Rödelsees untergebracht haben, keine Wechseltendenzen ab.
Sofern die Gemeinde die Kindertageseinrichtung mit einer Kindergartengruppe planen möchte, müssen - unabhängig von der Förderung nach Art. 10 BayFAG - die Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGBV III vorliegen. Dies kann es erforderlich machen, dass weitere Räume notwendig sind, die nicht über die staatliche Förderung abgedeckt sind. Bitte gehen Sie deshalb in einen Austausch mit dem BRK (als geplanten Einrichtungsträger der von Ihnen geplanten Einrichtung), da dieses das geplante pädagogische Konzept in der Einrichtung zur Umsetzung bringen muss.
Wir regen aufgrund der Gesamtlage an, dass der örtliche Bedarf nach Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) von Seiten der Gemeinde nochmal überprüft wird und ein Ausblick über das Jahr 2028 hinaus gemacht wird. Insgesamt nehmen wir den Rückgang der Bedarfe in der Fläche des Landkreises Kitzingen wahr. Insofern stellt sich die Bedarfslage überörtlich dezidiert dar. Diese Einschätzung deckt sich auch damit, dass in den Umlandgemeinden Rödelsees freie Plätze in den Kindertageseinrichtungen vorhanden sind sowie aktuell eine Vielzahl an Rödelseer Kindern in anderen Kindertageseinrichtungen betreut werden.
Gerne können wir deshalb anbieten, die bis 31.08.2026 befristete Betriebserlaubnis für die Interimsmodule um ein Jahr (bis 31.08.2027) zu verlängern, um mit einer überarbeiteten Bedarfsplanung das weitere Vorgehen abzustimmen.“
Stellungnahme des BRK zum Interimsmodul:
„Als Träger der Einrichtung möchten wir Ihnen heute unsere Einschätzung zur seit September 2025 in Betrieb befindlichen Interimsmodullösung zur Verfügung stellen.
Vorab sei erwähnt, dass wir als Träger im Vorfeld den Markt für Containerlösungen geprüft und uns bei einer vergleichbaren Einrichtung vor Ort ein Bild gemacht haben. Die dortigen Erfahrungen ließen uns zunächst skeptisch gegenüber einer Containerlösung als schnelle Antwort auf den gestiegenen Bedarf an Kitaplätzen sein. Der Zustand der besichtigten Einrichtung war eher suboptimal, insbesondere hinsichtlich Raumklima und Materialqualität.
Die von der Gemeinde bereitgestellte Interimsmodullösung unterscheidet sich jedoch deutlich positiv:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Interimsmodullösung eine praktikable, hochwertige und pädagogisch tragfähige Zwischenlösung darstellt. Die anfängliche Skepsis gegenüber Containerlösungen konnte sich nach der Inbetriebnahme nicht bestätigen. Wir als Träger sehen das Projekt daher als sehr gelungen an und halten die Maßnahme für den aktuellen Bedarf als absolut geeignet.
Einer Fortführung des Interimsmoduls bis zum 31.08.2027 stehen wir offen gegenüber.“
Sachverhalt Neubau
Aufgrund dieser Stellungnahmen kann der Neubau auch erst frühestens im Jahr 2027 umgesetzt und die Interimslösung noch bis 31.08.2027 weiter verwendet werden. Zudem ist klar, dass auf Grund der aktuellen Bedarfsfeststellung der Neubau eines eingruppigen Kindergartens ausreichend ist. Es ist nun die Aufgabe von Bgm. Klein, Architektin Huller, dem BRK als Träger und der Fachaufsicht die für die Betreuungssituation ausreichende und in der Gestaltung hochwertige Lösung zu erarbeiten, die auch mit der Regierung von Unterfranken in Bezug auf die Zuschüsse oder Fördermittel abzustimmen ist.
Auch weil aktuell kein Bedarf besteht und im übrigen ausreichend Räumlichkeiten der beiden Kirchengemeinden in Rödelsee und Fröhstockheim sowie im Gebäudebereich von Schloss Crailsheim zur Verfügung stehen, wird ein Projekt analog eines „Mehrgenerationenhauses“ oder eines besonderen Angebotes für Senioren nicht verfolgt. Maßgeblich sind hierzu auch die Erkenntnisse aus dem seniorenpolitischen Gesamtkonzept, das keine entsprechenden Maßnahmen für die Gemeinde Rödelsee bislang empfohlen hat. Die Umsetzung des Bauvorhabens „Betreutes Wohnen“ im Wohngebiet „Im Schlossgrund“ bietet zudem Gelegenheit, nach dessen Fertigstellung die Notwendigkeit weiterer Angebote im Bereich der Betreuung oder Pflege in Abstimmung mit dem Landkreis Kitzingen zu prüfen.
Für den Neubau wurden im Haushaltsplan 2025 für die Jahre 2026 und 2027 rd. 2,8 Mio. € Kosten sowie 1,251 Mio. € Fördermittel veranschlagt, damals für eine Krippen- und zwei Kindergartengruppen. Der Wegfall dieser hohen Summen wird den Haushalt deutlich entlasten.
Ob tatsächlich ein Neubau ab 2027 erforderlich ist, hängt von der zu erstellenden Bedarfsplanung ab. Möglicherweise ergibt sich daraus, dass bei einer zeitweisen Fortführung der Interimslösung und entsprechender Verlängerung der Bedarf abgedeckt werden kann. Die Wirtschaftlichkeit muss weiterhin in die Betrachtung mit einbezogen werden, bei gleichzeitiger guter Betreuung sowohl personell als auch räumlich, die aktuell und auch in Zukunft auch mit der Interimslösung nach Ansicht aller daran Beteiligten gegeben ist.
Die Stellungnahme von Herrn Simon, LRA Kitzingen, die Erfahrung des BRK auch aus der Tatsache, dass in 2025 tlw. die Auslastung in Rödelsee bei nur ca. 75 % gelegen ist sowie die Tatsache, dass auch in anderen Kindertagesstätten keine vollständige Auslastung vorherrscht, lässt darauf schließen, dass die Kinderzahlen und damit der Bedarf weiter zurück gehen. Dies kann seinen Grund auch in der wirtschaftlichen Lage oder am Wegfall von Zuschüssen für die Familien seitens des Freistaats Bayern haben.
Schlussendlich ist auch sehr positiv zu bewerten, dass die Gemeinde Rödelsee nun auch die weitere Entwicklung bzgl. der Zuwendungen des Freistaats Bayern abwarten kann, um am Ende die für die Zukunft sachlich und wirtschaftlich richtigen Entscheidungen zu treffen.
Beschluss:
| 1. | Die „Schatztruhe“ wird zunächst bis 31.08.2027 als Interimslösung fortgeführt. |
| 2. | Dem Gemeinderat sind rechtzeitig Informationen und neue Pläne zur Beratung und Beschlussfassung zum Neubau einer Kindergartengruppe nach dem Raumprogramm vorzulegen incl. der Möglichkeiten der Förderung und der Finanzierung des Eigenanteils der Gemeinde. |
| 3. | Ein eigenes oder verbundenes Projekt für „Senioren“ oder „Mehrgenerationen“ wird aus oben genannten Gründen nicht (weiter) verfolgt. |
einstimmig
28 Eigene Baustellen
28.1 Sanierungsmaßnahmen und Beleuchtung am Schulhaus Rödelsee
Grundsätzliches: Es gibt seit 2008 eine Absprache mit der Schulleitung in Rödelsee, dass die Verantwortlichen der Grundschule Rödelsee für jedes Jahr einen Betrag von bis zu 20.000 € für wünschenswerte Sanierungsmaßnahmen am und im Gebäude zur Verfügung haben. Hintergrund war u. a. die energetische Sanierung, der Austausch von Leuchtkörpern udgl. in den Folgejahren. Es sollte den Verantwortlichen freistehen, zu entscheiden, welche Räume wann und in welchem Umfang erneuert bzw. gestaltet werden sollen. Diese Wünsche werden abgestimmt und dann als Geschäft laufender Verwaltung umgesetzt, soweit keine Ausschreibung erforderlich ist.
Zudem gibt es eine Pauschale von 500 € pro Jahr, für das die Schulleitung Lehrmaterial nach freier Wahl erwerben kann.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des hochwertigen „Medienraumes“ waren im Vermögenshaushalt bis einschl. 2026 jedes Jahr 30.000 € für Hochbaumaßnahmen angesetzt. Geringfügige Ausbesserungen bis 800 € trägt der Schulverband. Seit 2015 sind ca. 50.000 € in den laufenden Unterhalt, Reparaturen bzw. Erneuerungen (zuletzt Rollos) geflossen. Hinzu kommen die 76.302 € für den Umbau des ehemaligen Sport- und Bewegungsraums in einen Medienraum.
Die Schulleitung hat für das Jahr 2026 mitgeteilt, dass der Gang, die Türen und Zargen gestrichen werden sollen. Zudem soll eine Außenbeleuchtung angebracht werden für die Wintermonate, da die Kinder teilweise in der Dunkelheit schon am Schulgelände warten. Für die jährlich zur Verfügung gestellten 500 € hat sich das Team in Rödelsee Bücher zur Leseförderung ausgesucht, die sich in den Klassen gut einsetzen lassen.
Es wird noch geklärt, ob und wie die Installation von Kameras sowohl auf dem Schulgelände in Rödelsee als auch in Mainbernheim möglich ist. Soweit hierzu Klarheit herrscht, soll auch eine Kamera installiert werden.
Aufgrund der Wünsche wurden Angebote eingeholt und wie folgt als Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt:
Installation der LED-Strahler/neue Außenbeleuchtung
Auftrag an Fa. Reichhard zum Schätzpreis 2.332,51 €, endgültige Abrechnung erfolgt basierend auf dem tatsächlichen Zeit- und Materialaufwand. Die Anbringung der Beleuchtung ist so mit Frau Grill abgesprochen.
Anstrich Gang ebenso Türen und Zargen
Der Auftrag wurde an die Fa. Wandler zum Schätzpreis von 11.623 € vergeben. Die Abrechnung erfolgt dann nach tatsächlichem Aufwand zuzüglich Materialkosten.
Die Schulleitung sucht die Farben aus und die Ausführung ist für die Osterferien geplant.
Parkmöglichkeiten
Schon vor 2 Jahren wurden die Parkplätze in der Nähe der Schule saniert und so beschildert, dass die Lehrkräfte ortsnah parken können.
Verkehrssicherheit
Im Oktober 2024 fand ein Ortstermin statt, um die Verkehrssituation zu verbessern. Ein Lösungsansatz wurde gefunden, allerdings bis heute - trotz nahezu monatlicher Erinnerung von Bgm. Klein - nicht umgesetzt. Bau- und Einwohnermeldeamt bemühen sich nun um eine zeitnahe Lösung.
Frau Grill, Schulleiterin des Schulverbandes Mainbernheim-Rödelsee bedankt sich auch im Namen des Kollegiums ganz herzlich für die rasche Bearbeitung der Wünsche!
Zitat Frau Grill: „Ich bin immer sehr dankbar, dass wir seitens der Gemeinde so viel Unterstützung erfahren und dass eine offene und wertschätzende Kommunikation gepflegt wird. Das empfinde ich als nicht selbstverständlich und freue mich immer wieder sehr, wenn ich nach Rödelsee in die Schule komme.“
-Ohne Abstimmung -
28.2 Errichtung Wasserleitung zur Kleingartenanlage an der Alten Iphöfer Straße, Fl.Nr. 384, Gem. Rödelsee
In der Sitzung des Gemeinderats Rödelsee am 15.07.2025 wurde über die Anfrage der Erschließung der Kleingärten mit der Errichtung einer Wasserleitung und Wasserzähler beraten.
Die Gemeinde Rödelsee ist Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 384 Gemarkung Rödelsee. Das Gartenland ist in Parzellen aufgeteilt und diese werden mit Nutzungsverträgen verpachtet.
Die Gartenpächter haben bisher die Möglichkeit, das benötigte Gartenwasser aus den errichteten Schöpfstellen zu entnehmen, mittels Handschöpfgeräten (Gießkanne, Eimer etc.)
Mit Schreiben vom 11.06.2025 hat das Landratsamt Kitzingen mitgeteilt, dass grundsätzlich die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ohne entsprechende Erlaubnis verboten ist.
Infolge klimatischer Veränderungen führen vor allem kleinere Gewässer immer häufiger Niedrigwasser oder trocknen aus, was zur Folge hat, dass die kleingärtnerische Nutzung nur eingeschränkt möglich ist.
Um künftigen Engpässen in der Wasserversorgung entgegen zu wirken ist es empfehlenswert, das Sammeln von Regenwasser zu verstärken.
Zu beachten sind dabei, die unterschiedlichen Größen einzelner Parzellen, Kosten, Kostenverteilung, Einzelanschluss, Gebührenabrechnungen, Frostschutzmaßnahmen.
Ein Wasseranschluss ist in der Regel erlaubt, wenn er der kleingärtnerischen Nutzung dient. Dies bedeutet, nur für die Bewässerung der Pflanzen, Händewaschen oder ähnliche Zwecke.
Folgender Beschluss wurde dazu gefasst:
„Die Gemeinde Rödelsee wird eine Wasserleitung verlegen und eine zentrale Wasserentnahmestelle einrichten zur Versorgung der Kleingartenanlage.
Das Wasser wird nach Verbrauch abgerechnet und die Gartenpächter sind an den Kosten zu beteiligen.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Informationen hierzu auch bei anderen Kommunen, dem Landratsamt und dem Wasserwirtschaftsamt einzuholen und dem Gemeinderat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.“
Für die Umsetzung der Maßnahme sowie Ermittlung von Kosten wurde eine Anfrage bei der LKW Kitzingen gestellt.
Nachfolgende ausführliche Darstellung mit verschiedenen Varianten und Kosten von der LKW Kitzingen vom 21.01.2026 (per Mail) liegt nun vor.
„Zu Ihrer Anfrage bezüglich der Kosten eines Wasseranschlusses für die Kleingärten in Rödelsee biete ich Ihnen vier Varianten an.
Bei Variante I wird in jeden Stichweg ein Abzweig vom Hausanschluss der Staudengärtnerei zu einem Schacht am Anfang des Weges verlegt.
Hier endet der Netzanschluss und die Verantwortlichkeit der Gemeinde, im Schacht ist der Wasserzähler frostfrei verbaut.
Vom Schacht kann eine unterirdische Leitung bis zu den jetzigen Schöpfstellen durch die Pächter verlegt werden.
Hier könnte entweder ein Bottich, oder ein Auslaufhahn mit Zugangsregelung verbaut werden.
Bei Variante II wird in jeden Stichweg ein Abzweig vom Hausanschluss der Staudengärtnerei zu einem Schacht im Bereich der bestehenden Schöpfstellen verlegt.
Hier endet der Netzanschluss und die Verantwortlichkeit der Gemeinde, im Schacht ist der Wasserzähler frostfrei verbaut.
Hier könnte entweder ein Bottich, oder ein Auslaufhahn mit Zugangsregelung verbaut werden.
Bei Ausführung der Varianten I, II und VI muss im Vorfeld geklärt werden, ob es satzungsgemäß wäre, den Hausanschluss so zu einer Netzleitung umzuwidmen.
Bei der Versorgung nach AVB Wasser V, wäre das eventuell mit einer Kostenrückerstattung an den Anschlussnehmer verbunden.
Außerdem ist sicherzustellen, dass der Versorgungsleistung für den bisherigen Anschlussnehmer nicht verschlechtert wird.
Dies kann nur durch technische Maßnahmen und Regelungen zur Begrenzung der Wasserentnahme der Parzellenpächter erfolgen.
Solche Regelungen scheinen jedoch gemacht um missachtet zu werden, was zu Problemen mit dem ursprünglichen Anschlussnehmer führen kann.
Bei Variante III, welche die technisch sicherste wäre, kämen zu der gewählten Variant I oder II noch circa 100 Meter kostenintensiver Tiefbau hinzu.
Sollte das in Frage kommen, so müssen konkretere Gespräche mit der Firma Rank oder einem anderen Tiefbauunternehmen geführt werden.
Meine Empfehlung Variante IV:
Meine Empfehlung lautet, einen Anschluss mit Schacht an einer möglichst zentralen Stelle.
Da das Wasser hier Geld kostet, wird es vermutlich nur genutzt wenn die Schöpfstellen keines mehr führen.
Das rechtfertigt aus meiner Sicht auch mal ein wenig Fußweg für die entfernteren Parzellen.
Entscheidend aus Versorgersicht ist jedoch, dass so das hygienische Risiko auf einen Schacht reduziert wird und bei einem Verbot von motorbetriebenen Pumpen und Beregnungsanlagen,
keine großen negativen Auswirkungen auf die Leistung des bestehenden Hausanschlusses zu erwarten sind.
Alle von uns versorgten Anlagen dieser oder ähnlicher Art haben einen zentralen Zähler von uns, in der Regel in einem Schacht.
Die meisten haben im Nachgang private Leitungen zu den einzelnen Parzellen mit Einzelmessung.
Wir rechnen aber ausschließlich über unseren zentralen Zähler mit nur einem Vertragspartner ab.
| Die Kostenschätzung für Variante I beträgt pro Stichweg: | |
| Wasserhausanschluss: | 1.900,- € |
| Schacht: | 1.500,- € |
| Tiefbau (kurze Strecke): | 4.700,- € |
| Summe: | 8.100,- € |
| Diese wäre mit drei zu multiplizieren, d.h. die Gesamtkosten betragen 24.300,- €. | |
| Die Kostenschätzung für Variante II beträgt pro (langem) Stichweg: | |
| Wasserhausanschluss: | 1.900,- € |
| Schacht: | 1.500,- € |
| Tiefbau (lange Strecke): | 13.000,- € |
| Summe: | 16.400,- € |
| Diese wäre mit zwei zu multiplizieren, die Kosten für einen kurzen Anschluss kommen hinzu. | |
| Somit betragen die Gesamtkosten 40.900,- €. | |
| Die Kostenschätzung für Variante IV beinhaltet einen kurzen Stichweg: | |
| Wasserhausanschluss: | 1.900,- € |
| Schacht: | 1.500,- € |
| Tiefbau (kurze Strecke): | 4.700,- € |
| Gesamtkosten: | 8.100,- € |
Alle Beträge sind ohne die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer angegeben.
Die technisch beste Lösung wäre die hier nicht bezifferte Variante III, unabhängig davon wieviel Stiche letztlich erschlossen werden.
Bei mehrfachem Anschluss an die bestehende Hausanschlussleitung halte ich künftige Probleme für sehr wahrscheinlich.“
Telef. Anfrage beim LRA Kitzingen, Umwelt, Natur und Landschaftspflege am 08.12.2025 zur geplanten Errichtung Wasserleitung in Kleingartenanlage wurde wie folgt beantwortet:
Soweit das Grundstück (Kleingartenanlage) nicht den Umweltbereich betrifft, dazu gehört u.a. Naturschutz, Trinkwasserschutzgebiete, Altlasten, Gewässer (angrenzend), bedarf es keinem Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis. Antrag auf Wasserversorgung wäre entsprechend beim Versorger zu stellen.
Lt. Bgm. Klein ist die Versorgung mit einer Zapfstelle ausreichend. Es wird dann eine Zählereinrichtung installiert, die den Verbrauch jedes Nutzers misst, der dann abzurechnen ist. Die Nutzer sind an den entstehenden Kosten zu beteiligen. Der Gemeinderat wird hierüber informiert.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortag zur Kenntnis. Die Planung für Variante IV soll umgesetzt werden, weil das für den Bedarf ausreichend ist.
Die Gartennutzer (Pächter) werden zur geplanten Ausführung befragt, insbesondere im Hinblick auf künftige und einmalige Kostenbeteiligungen.
einstimmig
29 Rechnungen
Folgende Rechnungen wurden zur Zahlung angewiesen:
| Rank Bauunternehmung | |
| Tiefbauarbeiten Wasserrohrbuch Fröh, Brückenweg 4 | 13.683,05 € |
| Tiefbauarbeiten Beheben Wasserrohrbruch Jean-Dern-Straße | 20.031,48 € |
| Tiefbauarbeiten Behebung Kanalbruch Mainbernheimer Str. 25, Gartenstr,. 20, Mönchshöflein 11, Mönchshöflein 9, Alte Iphöfer Straße, | 30.758,20 € |
| Tiefbauarbeiten Behebung Wasserrohrbruch, Am Schwanberg 52, Gartenstr. 30, Mönchshöflein 3 | 16.999,04 € |
| Landschaftspflegeverband Kitzingen e.V., Mitgliedsbeitrag 2026 | 597,60 € |
| CM city media | |
| Relaunch Website mit Barrierefreiheit, 1. AR | 3.041,64 € |
| Jahresbetrag Website | 975,80 € |
| Prosoz, Jahresgebühr Roedelsee.App | 1.841,12 € |
| Stevan Wurm, Rechnung Unterstützung Dezember Social Media | 577,00 € |
| Heinrich & Schleyer, Stahlfeuerwehrschränke, FFW Rö | 5.319,30 € |
| Globus, Bedarf für FFW Rödelsee | 542,34 € |
| Landratsamt, Aufwendungsersatz/Jahresbeitrag Unterhalt Tierheim 2026 | 1.926,00 € |
| Löwenhof | |
| Fa. Kape, Eingang Saal Drehtüre, Schloss defekt | 1.214,37 € |
| Tepper Aufzüge, Notruf Bereitschaft, pauschal | 756,88 € |
| Tepper Aufzüge, Basis Wartung Anlage F0300103 | 752,44 € |
| Tepper Aufzüge, Basis-Wartung Anlage F300102 | 752,44 € |
| Spekter GmbH, 2. Abschlagsrechnung Sturzflut-Risikomanagement | 44.719,61 € |
| PeTerra, Sanierung RÜB Fröhstockheim, Erkundungsbohrung, Stellungnahme | 8.715,89 € |
| MR-Datentechnik, 1 Notebook für Tourismus | 1.418,48 € |
| N-Ergie Netz | |
| PV-Anlage Crailsheimstr. 11, Vergütung für 2025: | 1.540,86 € |
| abzügl. ausbezahlte Abschläge 1.859,86 | 318,14 € |
| PV-Anlage Fröhstockheimer Weg 16, Vergütung für 2025: | 2.063,47 € |
| abzügl. ausbezahlte Abschläge 6.033,00 € | 3.969,53 € |
| PV-Anlage Vereinsheim, Vergütung für 2025: 3.085,23 € | |
| abzügl. ausbezahlte Abschläge 3.246,00 € | 160,77 € |
| PV-Anlage Schulstr. 11, Vergütung für 2025: | 382,67 € |
| abzügl. ausbezahlte Abschläge 1.727,00 € | 1.344,33 € |
| BayWa, Auftausalz | 2.922,64 € |
| abzügl. Gutschrift weg. falscher Preisberechnung 661,64 € = 2.261 € | |
| Bayerischer Komm. Prüfungsverband | |
| Beratung Abschluss 2024, Märkte | 1.299,48 € |
| Beratung Abschluss 2024, Wasserversorgung | 2.598,96 € |
| Stahl Tiete, Anzahlung Edelstahlgeländer Jahnstraße, (Versicherungsschaden), Absturzsicherung | 1.200,00 € |
| Auto Löffler, Reparatur KT - RO 510, Gemeindebus | 1.727,07 € |
| Vielweber OHG, Vereinsheim Fröh, Austausch Wärmemengenzähler | 819,79 € |
| Markt Willanzheim, Abrechnung ILE-Eigenanteil für Regionalbudget | 460,48 € |
| Schloss Crailsheim | |
| Thilo Hammer Bed. Reparatur Dachziegel Nebengebäude (Lager BRK/Weinfest) | 639,82 € |
| Bernd Losert Fenster und Türen, Aluminiumtüre Vinfothek, Vereinsküche | 6.806,80 € |
| PK Abbruch, Sondierarbeiten | 630,70 € |
30 Schloss Crailsheim
30.1 Außentüre Festküche
Eine der Forderungen des Landratsamts beim ursprünglichen Termin vor Ort war, dass die Türen der Festküche nach außen zu öffnen sind und deswegen das Türelement ausgetauscht werden muss.
Mit Herrn Losert wurde die Situation vor Ort besprochen. Ein einfaches "Umdrehen" des Türelements war nicht möglich, da alle Anschlüsse nicht mehr gepasst hätten, er keine Garantie hätte übernehmen können und auch die Problematik bei Regen, Schnee udgl. mit eindringendem Wasser nicht zu lösen gewesen wäre.
Zudem hatte die vormalige Türe eine Stolperfalle, die nun auch beseitigt ist.
Im Rahmen der Haushaltsansätze und unter Berücksichtigung der Auflagen des Landratsamtes wurde die Türe in Auftrag gegeben; die Umsetzung der Maßnahme hatte sich etwas verzögert.
Die Rechnung belief sich auf 6.806,80 €.
-Ohne Abstimmung -
30.2 Schlosskeller, Einbau einer dauerhaften Eventtheke
zu TOP 197 vom 15.10.2024
Bereits in der Sitzung am 15.10.2024 wurde über die Installation einer Theke im Schlosskeller für ca. 20.000 € berichtet und diese als noch notwendig festgestellt für die vielen Veranstaltungen.
Die Schreinerei Raunest hat für Thekenteile, Verkleidung, Böden etc. tlw. incl. Einbau einen Kostenvoranschlag in Höhe von 11.691,77 € eingereicht. Details wurden nun mit den Herren Harald und Volker Heß und der Schreinerei Raunest noch geklärt. Dies führt dazu, dass die Kosten brutto noch ca. 8.400 € betragen. Es besteht Vorsteuerabzugsfähigkeit, somit belastet nur der Nettobetrag von ca. 7.000 EUR. Auch hier wurde durch die Herren Heß bisher schon sehr viel Eigenleistung eingebracht.
Jedenfalls werden die insgesamt 20.000 € für das Thekengestell, die Kühleinheiten samt Spüle, Wasch- und Abtropfbecken mit Unterbau samt Verkleidung, Böden udgl. einhergehend mit einer hochwertigen Verarbeitung ausreichen.
Die Eventtheke wird so gebaut, dass auch ein Rückbau für Veranstaltungen wie die Christkindles Werkstätten möglich ist.
- Ohne Abstimmung -
31 Bauangelegenheiten
31.1 Tektur - Einfriedung zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 431/20, Am Schwanberg 20, Gemarkung Rödelsee
Der Gemeinderat hat bereits in den Sitzungen am 05.03.2024 und 17.06.2025 über das Bauvorhaben beraten und Beschluss gefasst. Hierauf wird verwiesen.
Nun wurde erneut ein Tektur-Antrag vom 20.01.2026 eingereicht bezüglich der Errichtung eines Zaunes auf der besteh. Stützmauer an der Nord- und Ostgrenze und eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit folgender Begründung beantragt:
Für die Errichtung des geplanten Zaunes auf der bestehenden Stützmauer entlang der Nord- und Ostgrenze wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt, da die zulässige maximale Höhe von Einfriedungen zur öffentlichen Verkehrsfläche von 1,20 m überschritten wird.
Die bestehende Stützmauer wurde bereits im Rahmen des 1. Tekturplanes genehmigt und ist Bestandteil der genehmigten Geländesituation. Der nun geplante Zaun mit einer Höhe von 1,20 m wird auf dieser Stützmauer errichtet und dient der Sicherung des Grundstücks sowie dem Schutz der privaten Wohnnutzung.
Durch die Kombination aus Stützmauer und Zaun ergibt sich entlang der Nord- und Ostgrenze eine Gesamthöhe der Einfriedung von ca. 1,73 m bis maximal 2,42 m, wodurch die Festsetzungen des Bebauungsplanes um ca. 0,53 m bis 1,22 m überschritten werden.
Die Grundzüge der Planung werden durch die beantragte Befreiung nicht berührt, da die Überschreitung ausschließlich aus der bereits genehmigten Stützmauer resultiert und der Zaun selbst die maximal zulässige Höhe von 1,20 m einhält. Eine zusätzliche bauliche Dominanz gegenüber dem öffentlichen Raum entsteht nicht.
Zur gestalterischen Einbindung und zur Reduzierung der optischen Wirkung ist eine umfassende Begrünung vorgesehen. Der Zaun wird in der Fensterfarbe des Wohnhauses ausgeführt und zusätzlich mit heimischen Sträuchern hinterpflanzt. Entlang der Ostseite ist vor der bestehenden Stützmauer eine Bepflanzung mit heimischen Pflanzen geplant, welche die wahrnehmbare Höhe der Einfriedung zur öffentlichen Verkehrsfläche hin deutlich reduziert. Die Pflege dieser Bepflanzung auf öffentlichem Grabengrund wird dauerhaft vom Bauherrn übernommen.
Öffentliche Belange werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Insbesondere entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild, die Verkehrssicherheit oder nachbarliche Belange.
Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB liegen daher vor.
Wir bitten höflichst um die Befreiung von der Festsetzung.
Wir haben unsere Planung anhand von Plänen verdeutlicht und bitten Sie höflichst unserem Projekt positiv entgehen zu sehen.
Die Vorgeschlagene Bepflanzung an der Außenseite der Mauer, an der Ostseite, befindet sich auf der öffentlichen Grünfläche mit Entwässerungsmulde. Diese ist Bestandteil des für das Baugebiet nachgewiesene Entwässerungskonzept, welches mit Bescheid vom 18.07.2023 genehmigt wurde. Hieraus geht hervor, dass die Grünflächen mit Entwässerungsmulden nur als reine Grünflächen ohne jegliche Bepflanzung auszubilden sind.
Eine Begrünung auf öffentlichen Grund kann aufgrund der wasserrechtlichen Erlaubnis nicht wie vorgeschlagen umgesetzt werden.
Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch diese Befreiung nicht berührt. Die Maßnahme ist als städtebaulich vertretbar anzusehen und sorgt am östlichen Rand des Baugebiets sogar für eine gestalterische Aufwertung.
Beschluss:
Variante 1:
Der Tektur-Antrag zur Errichtung eines Zaunes auf der bestehenden Stützmauer an der Nord- und Ostgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 431/20, Gemarkung Rödelsee wird zur Kenntnis genommen.
Am bereits gefassten Beschluss vom 17.06.2025 wird festgehalten. Die beantragte Befreiung wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend | 10 |
| Ja-Stimmen: | 3 |
| Nein-Stimmen: | 7 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
Variante 2:
Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“ hinsichtlich der Errichtung eines Zaunes auf der bestehenden Stützmauer an der Nord- und Ostgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 431/20, Gemarkung Rödelsee auf eine Gesamthöhe bis zu 2,42 m wird stattgegeben.
Die notwendigen Abstandsflächen übernimmt die Gemeinde Rödelsee.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend | 10 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 3 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
31.2 Tektur - Einfriedung zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 431/21, Am Schwanberg 21, Gemarkung Rödelsee
Der Gemeinderat hat bereits in den Sitzungen am 17.12.2024 und 11.03.2025 über das Bauvorhaben beraten und Beschluss gefasst. Hierauf wird verwiesen.
Nun wurde erneut ein Tektur-Antrag vom 21.01.2026 eingereicht bezüglich der Errichtung einer Einfriedung und eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans mit folgender Begründung:
| 1. | Ausbildung der Einfriedung entlang der nördlichen und östlichen Grundstücksgrenze im Gartenbereich als offener Metallzaun (Doppelstabmattenzaun oder vergleichbar) mit 1,20 m Höhe auf Natursteinsockel mit einer Gesamteinfriedungshöhe ab natürlichem Gelände von 1,45 m bis max. 2,40 m.Die Bauherren möchten ihr Grundstück umlaufend mit sehr viel Grün gestalten (umlaufende Hecke, ggf. mit Sträuchern und dergleichen erweitert) und gleichzeitig eine bauliche, sich optisch zurückhaltende Einfriedung schaffen. Hierzu soll auf der genehmigten Stützmauer, welche auf Oberkante des geplanten Grundstücks endet, entlang der Nord- und Ostgrenze des Grundstücks ein Metallzaun mit einer Höhe von 1,20 m ab OK Stützmauer errichtet werden. Für den Metallzaun soll ein offenenes, lichtdurchlässiges Produkt, bspw. Ein Doppelstabmattenzaun oder vergleichbar, verwendet und mit einer gestalterisch ansprechenden und durchgängigen Höhe (1,20 m) ausgeführt werden. Durch die geplante dichte Begrünung innerhalb des Grundstücks tritt der offene Metallzaun optisch vernachlässigbar in den Hintergrund. Die von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweidende Einfriedungshöhe (Höhe Stützmauer + Zaun) entlang der Nord- und Ostgrenze des Grundstücks ist insofern unkritisch, da hier keine direkten Nachbarn (Baugrundstücke) anschließen, sondern öffentliche Grünflächen bzw. Wassergräben, deren Funktionsfähigkeit durch die Einfriedung nicht beeinträchtigt, sondern durch die geplante Begründung aufgewertet wird. Die öffentlichen und nachbarschaftlichen Belange bleiben gewahrt. |
| Die Bauherren haben sich diesbezüglich mit anderen Grundstückseigentümern entlang des östlichen Randes des Baugebiets abgestimmt, um hier ein möglichst harmonisches Gesamtbild des neuen Ortsrandes zu gestalten. Siehe auch den entsprechend Tekturantrag von Fam. Weiß (Fl.Nr. 431/20). |
| 2. | Aufschüttung innerhalb der nord-östlichen Grundstücksecke um bis zu 1,20 m |
| Hinweis: im Bauantragsverfahren genehmigt wurde bereits eine Aufschüttung bis zu 1,06 m. |
| Bisher genehmigt war eine max. Aufschüttung bis zu 1,06 m im Bereich der Senke der nord-östlichen Grundstücksgrenze (vgl. hierzu Begründung zur Befreiung Nr. 7 im genehmigten Bauantrag). Das Gelände entlang dieser Grundstücksgrenze wies hierbei ein leichtes Gefälle hin zur Grundstücksecke im Nord-Osten auf. Nach genauerer Projektierung der Sockelausbildung soll die Geländeoberkante unmittelbar entlang der nördl. und östl. Grenze auf einer Höhe horizontal durchlaufen, da bei Verwendung von größeren Natursteinquadern der vorgesehene, schräge Geländeverlauf baulich nur ungenügend umsetzbar ist und eine horizontale Kante auch optisch gesehen Richtung öffentlicher Grünfläche gefälliger erscheint. Hiermit kann auch der aufgesetzte Metallzaun horizontal ohne Versatz durchlaufen. Dies bewirkt, dass im Bereich der Senke eine max. Aufschüttung von 1,2 m statt ursprünglich geplant 1,06 m notwendig wird. |
| Die Erhöhung der Aufschüttung Richtung Nord- Ost ist insofern unkritisch, da hier keine direkten Nachbarn (Baugrundstücke) anschließen, sondern öffentliche Grünflächen bzw. Wassergräben, deren Funktionsfähigkeit durch die Aufschüttung nicht beeinträchtigt wird. Die öffentlichen und nachbarschaftlichen Belange bleiben gewahrt. |
| 3. | Ausbildung eines Sockels als Stützmauer entlang der nördlichen und östlichen Grundstücksgrenze bis Oberkante geplantes Gelände |
| Siehe ergänzende Ausführungen zu 2. Geländeveränderungen; |
| Die oben beschriebene Geländeaufschüttung an der nord-östlichen Grundstücksgrenze, welche zuvor bereits bis 1.06 m genehmigt wurde, bedingt die Ausbildung eines Stütz-Sockels zur Abfangung der Geländeaufschüttung bis zu einer max. Höhe von 1,20 m bis Oberkante des geplanten Geländes. |
| Die Sockelausbildung entlang Norden und Osten ist insofern unkritisch, da hier keine direkten Nachbarn (Baugrundstücke) anschließen, sondern öffentliche Grünflächen bzw. Wassergräben, deren Funktionsfähigkeit durch den Sockel nicht beeinträchtigt wird. Die öffentlichen und nachbarschaftlichen Belange bleiben gewahrt. |
Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch diese Befreiung nicht berührt. Die Maßnahme ist als städtebaulich vertretbar anzusehen und sorgt am östlichen Rand des Baugebiets sogar für eine gestalterische Aufwertung.
Der Grundstücksnachbar hat seine Zustimmung hierzu erteilt.
Beschluss:
Variante 1:
Der Tektur-Antrag zur Errichtung einer Einfriedung, mit Änderungen der Einfriedung, Geländeaufschüttung und Sockel als Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 431/21, Gemarkung Rödelsee wird zur Kenntnis genommen.
An dem bereits gefassten Beschluss vom 11.03.2025 wird festgehalten. Die beantragte Befreiung wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend | 10 |
| Ja-Stimmen: | 3 |
| Nein-Stimmen: | 7 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
Variante 2:
Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Schwanberg“ hinsichtlich der Errichtung einer Einfriedung mit Sockelausbildung und Erhöhung der Stützmauer an der Nord- und Ostgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 431/21, Gemarkung Rödelsee auf eine Gesamthöhe bis zu 2,40 m wird stattgegeben.
Die notwendigen Abstandsflächen übernimmt die Gemeinde Rödelsee.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend | 10 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 3 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
31.3 Freiwillige Feuerwehr Rödelsee, Bau Geräteschuppen und Errichtung Pflasterfläche, Fl.Nr. 60, Crailsheimstraße 11, Gemarkung Rödelsee
Mit Schreiben vom 20.01.2026 hat die Feuerwehr Rödelsee um Unterstützung des Baus eines Geräteschuppens hinter dem Schulungsraum des Feuerwehrgebäudes Rödelsee gebeten.
(siehe Anlage).
Das Feuerwehrgerätehaus samt Anbau stößt an seine räumlichen Grenzen. Es ist vorgesehen, die bisher im Feuerwehrgerätehaus gelagerten Utensilien und Gerätschaften, z.B. Bestuhlung, alter Handwagen in diesem neuen Schuppen unterzubringen.
Der Feuerwehrverein Rödelsee hat sich schriftlich bereit erklärt, den Neubau eines Geräteschuppens mit einem Beitrag von 10.000,- EUR zu unterstützen.
Darüber hinaus wird das Bauvorhaben mit umfangreicher Eigenleistung der Mitglieder unterstütz und gefördert werden.
Zudem soll zugleich ein Teilbereich von ca. 60 qm zwischen dem Feuerwehrgelände und dem Anwesen Vollhals gepflastert werden. Diese Fläche dient als Abstellfläche, aber künftig auch für PKW´s der Einsatzkräfte.
Die Errichtung eines Geräteschuppens ist in der Regel bis zu einem Brutto-Rauminhalt von 75 m³ im Innenbereich verfahrensfrei gemäß Art. 57 Abs. 1 BayBO. Auch bei Verfahrensfreiheit müssen Abstandsflächen und Bebauungspläne eingehalten werden.
Mit einem derzeitig geplanten umbauten Raum über 75 m³ (ca. 81 m³) ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Der von Fa. Haag, Marktsteft angebotene Bausatz FFW Rödelsee Geräteschuppen zur Selbstmontage der FFW Mitglieder liegt aktuell bei ca. 9220,- EUR netto.
Für die geplante Pflasterfläche mit ca. 60 qm liegt ein Angebot von Tobias Grubert, Rödelsee vor. Mit einer geplanten Kanalanbindung werden die Arbeiten mit einem Angebotspreis von ca. 12.500,- EUR brutto angeboten.
Durch Eigenleistungen der Feuerwehr ist zu erwarten, dass der Betrag wesentlich geringer ausfällt. In Absprache mit Tobias Grubert und der Feuerwehr können 20-30 Stunden in Eigenleistung erbracht werden; genau lässt sich dies erst während der Ausführung feststellen, mit einer Kosteneinsparung von ca. 1.500.- bis 2.000,- EUR ist also noch einmal zu rechnen.
Der Preis für das Pflaster ist deshalb so hoch, da die Entwässerung der Fläche nicht mehr über das vorgesehen Fallrohr erfolgen kann, sondern über den Kanalschacht. Dadurch ergeben sich relativ viele Baggerstunden.
Die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Feuerwehr - Aktiv und Passiv bzw. Vereinsebene - basiert auf einer guten Partnerschaft. Die Angehörigen der Feuerwehr verpflichten sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Sicherheit der Gemeinde einzutreten, während die Gemeinde dieses ehrenamtliche Engagement würdigt und unterstützt.
Die Gemeinde Rödelsee wird das ehrenamtliche Engagement bei der Maßnahme finanziell unterstützen. Selbstredend übernimmt die Gemeinde die darüber hinausgehenden Kosten (über 10.000,- EUR vom Verein) im Rahmen von ca. 10.000,- EUR.
Beschluss:
Mit dem Vorhaben zur Schaffung weiterer Stellplätze sowie eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 60, Gemarkung Rödelsee durch die Freiwillige Feuerwehr Rödelsee e.V. besteht Einverständnis.
Bürgermeister Klein wird bevollmächtigt, den notwendigen Bauantrag zu unterzeichnen und beim Landratsamt Kitzingen zur Genehmigung einzureichen.
Ein Kostenzuschuss für die Maßnahme Geräteschuppen und Pflasterfläche werden von der Gemeinde Rödelsee bis zur Höhe von max. 15.000 € insgesamt übernommen.
Entsprechende Haushaltsansätze sind zu bilden.
einstimmig
32 7. Änderung Flächennutzungsplan
32.1 Abwägung Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11.03.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rödelsee gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Dieser wurde ortsüblich im amtlichen Mitteilungsblatt Ausgabe 4/25 und auf der Internetseite der Gemeinde Rödelsee bekannt gemacht.
Der Vorentwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 11.11.2025 wurde in der Sitzung vom 11.11.2025 durch den Gemeinderat beraten und gebilligt.
Die Bekanntmachung der Billigung und der frühzeitigen Beteiligung erfolgte am 28.11.2025.
Die Unterlagen zum Vorentwurf der 7. Änderung mit Stand vom 11.11.2025 waren gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 01.12.2025 bis 16.01.2026 auf der Homepage der Gemeinde Rödelsee sowie über die Verknüpfung des Zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern einzusehen.
Die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen lagen in diesem Zeitraum auch in der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen während der allgemeinen Dienstzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Am Verfahren wurden 57 Tröger öffentlicher Belange mit Nachbargemeinden beteiligt. 25 Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme, 12 haben eine Stellungnahme ohne Belange bzw. Hinweise abgegeben.
Bgm. Klein weist auf die bürokratischen Hindernisse eines sehr einfachen Vorgangs hin und beantragt, en bloc über die Beschlussvorschläge bzw. Informationen abzustimmen; dem stimmt der Gemeinderat einstimmig zu.
Beschluss:
„Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange können im Bauamt in der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen nach vorheriger Anmeldung eingesehen werden.“
Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
einstimmig
32.2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 11.11.2025 wurde im Zeitraum vom 01.12.2025 bis 16.01.2026 durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gem. § 1 Abs. 7 BauGB abgewägt.
Nach den durch den Gemeinderat vorgenommenen Abwägungen zu den während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen kann nun die förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB stattfinden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf der 7. Flächennutzungsplanänderung mit Anlagen in der Fassung vom 10.02.2026 und billigt diesen.
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
einstimmig
33 Dorferneuerung Fröhstockheim; Kostenbeteiligung an der Maßnahme "Planung Schloss- und Kirchplatz - in Zusammenarbeit mit dem Verband für Ländliche Entwicklung Unterfranken"
Das Amt für Ländliche Entwicklung hat mit Schreiben vom 02.02.2026 eine Vereinbarung über die Kostenbeteiligung zwischen der Teilnehmergemeinschaft Fröhstockheim 4 und der Gemeinde Rödelsee über die Planung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen für den Schloss- und Kirchplatz Fröhstockheim vorgelegt.
Aus der Vereinbarung kann entnommen werden, dass die geschätzten Baukosten für den Schloss- und Kirchplatz 400.000 € betragen. Für die Planungsleistung wird hieraus ein aufwandsbezogener Beitrag in Höhe von 11,5%, also 46.000 € ermittelt. 50% hiervon sowie 50% der sonstigen Planungskosten (entspricht 8.500 €) fallen demnach auf die Gemeinde Rödelsee, insgesamt somit 31.500 €.
Es wurde eine Untergrenze von 400.000 € für die Maßnahme angesetzt; höhere Investitionen werden dadurch gefördert. Der Ansatz reicht lt. Bgm. Klein sicherlich nicht für die Maßnahme aus.
Beschluss:
Um die weiteren gewünschten Dorferneuerungsmaßnahmen in Fröhstockheim, hier Schloss- und Kirchplatz umzusetzen, wird der vorgelegten Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an den Planungskosten in Höhe von 31.500 € zugestimmt.
Haushaltsmittel sind entsprechend bereitzustellen.
einstimmig
34 Anträge auf Sonderförderung von Solarstrom
34.1 Bgm.-Deppisch-Str. 1
Die Eigentümer des Anwesens Bgm.-Deppisch-Str. 1, 97348 Rödelsee stellen Antrag auf Förderung nach der Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee zu Nr. 2.1 (Solarstromanlage auf dem Dach in gleichzeitiger Kombination mit einem neuen Batteriespeicher und Inselbetriebsfähigkeit).
Die Antragsunterlagen samt geforderten Nachweisen sind vollständig eingereicht worden. Die Anlage ist seit 03.11.2025 in Betrieb. Es wurde keine weitere Förderung beantragt.
Die Installation erfolgte durch die Fa.Reichhard Elektrotechnik, die die Ausführung sowie die Inselfähigkeit im Sinne dieser Richtlinie als eine Ersatzstrom-/Notstromfähige Anlage bestätigt hat.
Die Anlage hat eine Gesamtleistung von 12,32 kWp (12 kWp) und eine nutzbare Batteriespeicherkapazität von 5,1 kWh (5 kWh).
Hieraus errechnet sich folgende Förderung: Höchstfördersatz von 10 % aus den Nettogesamtbaukosten von 14.500 €, max. jedoch 2.250 €, somit 1.450 € (abgerundet auf voll 10 €)
Da nur 42 % Batteriespeicherkapazität vorgehalten wird, beträgt die Förderung nur 42 % des berechneten Betrages, somit 600 € (abgerundet auf voll 10 €).
Beschluss:
Die Eigentümer des Anwesens Bgm.-Deppisch-Str. 1, 97348 Rödelsee erhalten aus dem Förderprogramm „Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee“ den Betrag von 600 € nach Maßgabe der Förderrichtlinie.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde; ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.
einstimmig
34.2 An der Schwanleite 6
Der Eigentümer des Anwesens An der Schwanleite 6, 97348 Rödelsee stellt Antrag auf Förderung nach der Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee zu Nr. 2.1 (Solarstromanlage auf dem Dach in gleichzeitiger Kombination mit einem neuen Batteriespeicher und Inselbetriebsfähigkeit).
Die Antragsunterlagen samt geforderten Nachweisen sind vollständig eingereicht worden. Die Anlage ist seit 18.12.2025 in Betrieb. Es wurde keine weitere Förderung beantragt.
Die Installation erfolgte durch die Fa. Elektro Panzer, die die Ausführung sowie die Inselfähigkeit im Sinne dieser Richtlinie als eine Ersatzstrom-/Notstromfähige Anlage bestätigt hat.
Die Anlage hat eine Gesamtleistung von 11,25 kWp (11 kWp) und eine nutzbare Batteriespeicherkapazität von 10,95 kWh (11 kWh).
Hieraus errechnet sich folgende Förderung: Höchstfördersatz von 10 % aus den Nettogesamtbaukosten von 17.919,70 €, max. jedoch 2.250 €. Somit 1.790 € (abgerundet auf voll 10 €)
Da die Batteriespeicherkapazität zu 100 % vorgehalten wird, beträgt die Förderung 100 % des berechneten Betrages, somit 1.790 € (abgerundet auf voll 10 €)
Beschluss:
Der Eigentümer des Anwesens An der Schwanleite 6, 97348 Rödelsee erhält aus dem Förderprogramm „Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee“ den Betrag von 1.790 € nach Maßgabe der Förderrichtlinie.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde; ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.
einstimmig
35 ILE Südost 7/22, Regionalbudget 2025 - Abrechnung des ILE-Eigenanteils
Für die geförderten Projekte im Rahmen des Regionalbudgets 2025 sind 10 % der Förderung als Eigenanteil zu übernehmen. Die restlichen 90 % der Förderung werden vom ALE Unterfranken getragen.
Da nun der Schlussbescheid des ALE zum Regionalbudget 2025 vorliegt und die Förderung eingegangen ist, kann die Abrechnung des kommunalen Eigenanteils erfolgen.
Die Gemeinde Rödelsee hat 460,48 € (letztes Jahr: 1.139,21 €) zu tragen.
Bgm. Klein berichtet von der Sitzung des Vergabeausschusses für das ILE-Regionalbudget. Die Kletterpyramide am Schulgelände wird gefördert. Leider ist einem nochmaligen Aufruf, sich für ein Förderprojekt anzumelden, erneut keiner der angeschriebenen Vereine oder Organisationen gefolgt.
- Ohne Abstimmung -
36 Sonstiges, Wünsche und Anträge
36.1 Themen vom Schwanberg
Frau Priorin Buske informiert über den Fortgang der Bauarbeiten in der Küche und im Speisesaal. Außerdem gibt Sie bekannt, dass in den nächsten Tagen die Einladung zur Eröffnung der Bücherei verschickt werden. Der Bestand der Bücherei beträgt ca. 20.000 Titel.
- Ohne Abstimmung -
36.2 Finanzen
36.2.1 Bausparvertrag
Information zum Bausparvertrag der Gemeinde: Bausparsumme: 400.000 €
Zuteilungsreife bei 50 % (voraussichtlich 2030)
Kapital Stand 31.12.2025: 75.648,70 € Zinsertrag 2025: 717,31 €
Der Bausparvertrag wurde im Zusammenhang mit der Dorferneuerung Fröhstockheim abgeschlossen, um den Anliegern zinsgünstige Darlehen ausreichen zu können. Tatsächlich sind ja die Straßenausbaubeiträge (ca. 700.000 EUR) weggefallen.
-Ohne Abstimmung -
36.2.2 Anfrage Dr. Pohl zu Gerichtsverfahren, Gutachter- und Anwaltskosten
Bgm. Klein informiert ausführlich über entstanden Kosten und die Gründe für die Verfahren.
Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten seit 2020 teilweise auch früher, um Vorgang „rund“ zu machen.
| Seit 2020 - Gerichts/Anwaltskosten insgesamt | 33.957,48 € |
| davon vom Gegner erstattet | 60.515,58 € |
| Eigenanteil Gemeinde | 73.441,90 € |
| Zusätzliche Leistung der Rechtsschutzversicherung | 37.141,53 € |
Baugebiet „Am Schlossberg“ - Streitsache Ingenieurbüro Balling
alle Kosten sind vom ib balling zu tragen
Das Landgericht hat der Gemeinde Recht gegeben. Auf Grund dessen wurde die Firma Weeth KG nach einer Ausschreibung mit der Behebung der im zugrundeliegenden Gutachten beschriebenen Schäden beauftragt; Auftrags- und somit Schadenssumme ca. 1 Mio EUR zzgl. Gutachten, Nebenkosten (Gericht, Anwalt)
Das Landgericht hat nun ein erneutes Gutachten beauftragt mit Frist bis Juli 2026, um festzustellen, ob mit den ca. 1 Mio EUR, die die Gemeinde vorausbezahlt hat, tatsächlich nur die Schäden behoben wurden, die durch das Verschulden des ib Balling entstanden sind.
Die Gemeinde hat ca. 300.000 EUR darüber hinaus investiert in die Sanierung von Anlagen außerhalb des Schadensbildes, so z. B. Schächte, Gehwege udgl., die ausdrücklich und gesondert ausgewiesen sind.
Es geht hier also um einen Erstattungsanspruch von ca. 1,3 Mio EUR, der im Haushalt der Gemeinde fehlt.
Baugebiet „Am Schlossberg“ - Streitsache Firma Weeth KG
noch keine Kosten - alle Kosten werden über die Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Die Firma Weeth KG erhebt im Nachhinein Ansprüche auf Mehrzahlung wegen zusätzlicher Belastungen durch Corona sowie Änderung der Ausführungen, die vor Ort und schriftlich in Nachträgen vereinbart wurden
Baugebiet „Im Schlossgrund“ - Streitsache Weingut Weltner 109.062,06 €
Davon seit 2020: 65.614,35 EUR -beginnend ab 2018 (B-Plan mit Normenkontrollverfahren) + 350 € wg Bauvorhaben Kirch, Im Schlossgrund als Anfrage von Herrn Weltner an RA Schneider und Coll. 2021 gezahlt
Die Kosten sind entstanden, obwohl die Gemeinde schon aktiven Lärmschutz im Betrag von ca. 300.000 € zum Schutz des Weinguts umgesetzt hatte.
Trotz vielfältiger Versuche auch des Landratsamts und auch in Aussicht gestellter höherer Geldzahlungen der Gemeinde wurden alle Angebote zu einer gütlichen Einigung stets ausgeschlagen, so auch aktuell beim Verfahren, das der Kläger gegen das Landratsamt Kitzingen führt und das Landgericht eine Güteverhandlung vorgeschlagen hatte. Auch diese wurde vom Kläger abgelehnt. In anderen Gemeinden wie z. B. Iphofen entstehen Baugebiete direkt neben Weingütern ohne Einwände.
Dazu: Weitere Kosten aufgrund erforderlicher neuer Bauleitplanung:
| Ausgleichsfläche/Naturschutz beauftragt ib arz | 9.730,00 € |
| Grundstückskauf für Ausgleichsfläche | 42.952,50 € |
| Lärmschutz: neue Gutachten IBAS | 22.036,18 € |
| Fam. Weltner fordert neues Gutachten! | |
| Kosten Bebauungs- und Flächennutzungsplan ib arz | 77.618,52 € |
| Summe | 152.337,20 € |
Kindergarten Rödelsee - Wasserschaden - Fa. Wahner bzw. Arch. Hufnagel
aktuell noch keine Kosten, Verfahren läuft am Gericht, Streitwert laut Schreiben Dr. Vocke vom 15.5.25 in Höhe von 213.618,30 € sowie Aufstellung von Arch Hufnagel vom 12.02.2025. Weitere Zahlen aus Schreiben Dr. Vocke vom 15.5.25: Gutachten zur Schadensbehebung vom 20.7.23 belief sich auf 128.000 € brutto - tatsächlich aber 213.618,30 € angefallen
| Baugebiet „Am Schwanberg“ | 17.091,38 € |
Beratungskosten zum Städtebaulichen Vertrag, Ablösungsvertrag udgl., alles in Gesamtkosten eingepreist, also keine Belastung für die Gemeinde
| Freie Liste Fröhstockheim-Rödelsee e. V. | 34.592,78 € |
Verfahren wegen Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht, Beratung wegen Anfragen verschiedenster Art, u. a. Firma Knettenbrech & Gurdulic, Akteneinsichten, diverse Anfragen
Verschwiegenheitspflicht - Kosten RA Schneider & Coll. 30.975,76 €
Erweiterung Knettenbrech und Gurdulic - Kosten RA Schneider & Coll. 971,05 €
Akteneinsicht Rechnungsprüfung - Kosten RA Vocke 222,14 €
Befreiung 3 Wohneinheit Am Schwanberg 2.423,83 €
| Anzeige wegen Umweltschäden oder Wasserverunreinigungen durch Hr. Ostwald, Hr. Tasch | ca. 3.500 EUR |
Einbau Versatzmaterial in Flurweg - Gutachten Keller ing. - 2018 in Höhe von 2.022,02 € + Planerkosten Viebahn ca. 1.000 € - Gewässeruntersuchung
| 8.310,45 EUR |
wegen Unterlassungsklage Weltner/Gde Rödelsee
| Übernahme Beratungskosten Fam. Gustav und Elke Tasch | 517,65 EUR |
auf Wunsch der FL- und FW-Fraktion, freiwillige Leistung
Erschütterungsmessung im Anwesen Benno Müller Fa. i-SECON 3.767,54 EUR
| Klage gegen Zensus | 12.358,02 EUR |
Hintergrund ist, dass durch die Anwendung veralteter Einwohnerzahlen der Gemeinde Rödelsee jährlich ein Schaden von ca. 60.000 EUR entsteht. Viele andere Kommunen klagen ebenfalls.
Für die Richtigkeit
Verwaltung Iphofen - Bauamt - Kämmerei - Bgm. Klein
09.02.2026
- Ohne Abstimmung -
36.2.3 LEADER-Förderung "Umgestaltung Vorplatz Jüdischer Friedhof Rödelsee"; Stellungnahme zum Widerspruch der Gemeinde wegen Kürzung der Förderung
Zu TOP 7.3 vom 14.01.2025 - Vorplatz Jüdischer Friedhof - Kürzung der ursprünglich in Höhe von max. 64.893 € bewilligten Förderung um 8.843,96 € - Widerspruch
Die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 21.01.2026 mitgeteilt, dass nach Prüfung der Sach- und Rechtslage der Widerspruch der Gemeinde keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Der Widerspruch wird daher nach Aktenlage zurückgewiesen, sofern die Gemeinde diesen aufrechterhält. Bis 13.02.2026 muss zu diesem Schreiben schriftlich Stellung oder der Widerspruch zurückgenommen werden.
Das Büro arc.grün wurde aufgefordert, zeitnah eine Stellungnahme zu den bestätigten Sachverhalten zu geben und einen Regulierungsvorschlag zum entstandenen Schaden von 8.843,96 € zu unterbreiten.
Das Amt hat eindeutig festgestellt, dass die der Kürzung der Förderung zu Grunde liegenden Fehler beim Büro arc.grün entstanden sind.
Das Büro arc.grün sieht grundsätzlich kein Verschulden. Man hat die Angelegenheit zur Klärung des Sachverhalts an ihre Versicherung weitergegeben.
Beim Büro arc.grün wird der Schaden weiterhin eingefordert.
Die Verwaltung prüft, ob der Widerspruch zurückgenommen werden soll. Zumindest könnte man den Widerspruchsbescheid abwarten, also den Widerspruch nicht zurücknehmen, wenn hierwegen keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde entstehen.
In gleicher Sache ist ein Schaden von ca. 10.000 € schlussendlich über die Kassenversicherung der VG Iphofen zu Gunsten der Gemeinde abgewickelt worden.
- Ohne Abstimmung -
36.2.4 Schoppenfetzer
Der Schoppenfetzer 2025/26 mit dem Thema „Krönung, Lautbuben, Ehrenamt, Brauchtum, Burschenschaft, Dorfleben, Siebener“ ist gut gelungen. Er ist eine wertvolle und hochwertige Broschüre, die auch für die Dokumentation der Geschichte wichtig ist.
Die Auflage betrug 2.500 Stück und wurde an alle Haushalte verteilt.
Beim atelier zudem entstanden Kosten in Höhe von 5.343,10 €. Der Druck bei der Druckerei Hügelschäffer kostete 3.867,50 € ergibt somit 9.210,60€ = 3,68 € pro Journal.
Aus Anzeigen konnten Einnahmen in Höhe von 2.677,50 € generiert werden, somit verbleibt ein Eigenanteil der Gemeinde: 6.533,10 €
Die Kosten in den Vorjahren waren ähnlich hoch.
Fakt ist, dass alle Weingüter und gastronomischen Betriebe vom atelier zudem angeschrieben wurden, ob sie eine Werbung schalten und alle Weingüter wurden zusätzlich angeschrieben, ob sie ihren Betrieb vorstellen wollen. Bis auf ein Weingut haben das alle getan.
- Ohne Abstimmung -
36.2.5 Feuerwehren Rödelsee und Fröhstockheim; Kommandantenbesprechung
Am 19.01.2026 fand ein Abstimmungsgespräch mit den Kommandanten beider Wehren und der Gemeinde statt.
Themen waren: Sirenenplanung, Beschaffung Pager, Alarmierung der Bevölkerung, vereins-
bezogene Ehrungen, Einkaufsberechtigungen für Globus, Ausrückestatistik, Jahresstatistik, Bauliche Maßnahmen, Kinder- und Jugendfeuerwehr, Beschaffungen z.B. Notstrom-Hänger, vernetzte Rauchmelder, Atemschutzanzüge, weitere Bekleidungen, Akkus, Funkgerät …
Die benötigten Bekleidungen und Ausstattungsgegenstände gemäß der Abstimmung werden beschafft.
Für das Feuerwehrhaus Rödelsee wurden bereits 10 Stahl-Feuerwehrschränke für die aktive Wehr zum Preis von 5.319,30 € brutto beschafft.
Der Haushaltsansatz für 2026 beträgt 40.000 €. Die Kosten für die benötigten Beschaffungen werden sich in diesem Rahmen bewegen.
- Ohne Abstimmung -
37 Termine
08.03., Kommunal- und Kreistagswahl
10.03., Gemeinderat