Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Rödelsee
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Flurgang Feldgeschworene Fröhstockheim
Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 Abmarkungsgesetz (AbmG) vom 6. August 1981 (BayRS III S. 690) erlässt die Gemeinde Rödelsee folgende Anordnung
- Am 19. und 20.04.2024 findet in Fröhstockheim die Grenzbegehung der Feldgeschworenen statt.
- Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft:
- Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken
- Gemeindegrenze - Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben.
Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen. Mängel bzw. Schäden sind den Feldgeschworenen zu melden. - Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die Gemeinde Rödelsee als beteiligte Grundstückseigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen.
Kosten, die durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entstehen, sind der Gemeinde Rödelsee durch den Verursacher zu erstatten.
Gemeinde Rödelsee
Klein | Georg Appold |
1. Bürgermeister | Obmann |