36 Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.02.2024
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 06.02.2024, die in das Ratsinformationssystem eingestellt wurde, wird anerkannt.
- Einstimmig -
37 Öffentlichmachung von nicht öffentlichen Beschlüssen
Folgende Tagesordnungspunkte aus der Gemeinderatssitzung vom 06.02.2024 werden veröffentlicht:
TOP 31.2 Genehmigung weiterer Grundstückskaufverträge im Baugebiet „Am Schwanberg“
Es wurde ein weiterer Kauf beurkundet. Insgesamt haben 65 Beurkundungen stattgefunden. Die Kaufpreissumme beträgt bisher 8.831.157 €.
TOP 32.1-3, Antrag auf finanzielle Zuwendung im Rahmen der Sonderförderung von Solarstrom gegenüber den Antragstellern
Es wurden 3 weitere Anträge genehmigt. Inzwischen wurden 32 Anträge mit einer Gesamtfördersumme von 44.189,50 € genehmigt.
TOP 33 1-3 Anträge auf Stellplatzprämie
Es wurden 3 weitere Anträge genehmigt.
- Ohne Abstimmung -
38 Nachlese / Informationen / Erledigungen aus vorherigen Sitzungen
| a) | Die Bauangelegenheiten sind abgearbeitet. |
| b) | 1. Änderung Bebauungsplan „Am Schwanberg“ |
Die Bekanntmachung wurde im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Die Auslegung war vom 04.03. - 16.04.2024 geplant; diese muss aber verschoben werden, da noch die Zuarbeit des Ingenieurbüros Röschert erforderlich ist. Die Auslegung wird dann wieder öffentlich bekannt gemacht.
- Ohne Abstimmung -
39 Aktuelles aus dem Schulverband Rödelsee-Mainbernheim
Bürgermeister Klein begrüßt die Schulleiterin Frau Grill und übergibt ihr das Wort.
Frau Grill bedankt sich bei der Gemeinde für die nun abgeschlossene Sanierung des vormaligen Aufenthalts- und Turnraumes zum Mehrzweckraum in der Grundschule Rödelsee. Die Arbeiten konnten vor vier Wochen abgeschlossen werden. Der Raum wurde bereits für einen Elternabend sowie für den Religions- und Werkunterricht genutzt. Aufgrund der eingebauten Akustikdecke kann mit den noch zu beschaffenden mobilen Einrichtungsgegenständen die Nutzung des Raumes noch vielseitiger werden.
So sollen in diesem Jahr darin noch der Aktionstag Musik sowie das FairTrade-Frühstück am 18.04.2024, zu dem der Gemeinderat herzlich eingeladen ist, abgehalten werden.
Weiterhin führt Frau Grill aus, dass am 10.05.2024 wieder der sog. Lauftag der Schüler in Mainbernheim stattfindet. Die Einnahmen kommen zum Teil auch dem Schulhof der Grundschule Rödelsee zu Gute. In den vergangenen Jahren konnten schon zahlreiche Spielgeräte angeschafft werden.
Bürgermeister Klein dankt für die Ausführungen von Frau Grill, deren Engagement samt dem Kollegium und die gute Zusammenarbeit. Des Weiteren informiert er darüber, dass die Herstellungs- und Sanierungskosten mit rund 60.000 € weit unter dem geplanten Haushaltsansatz von 100.000 € geblieben sind. Dies ist der guten Kooperation mit den ortsansässigen Firmen und der vielzähligen Abstimmungen zu verdanken.
- Ohne Abstimmung -
40 Eigene Baustellen
40.1 Rechnungen
Folgende Rechnungen wurden zur Zahlung angewiesen:
Atelier Zudem
Schoppenfetzer 2023/24 (abzügl. 2.400 € für Anzeigen) 3.558,10 €
Projekte 2023, u.a. versch. Anzeigen, Großflächenplakate, Wanderbrosch. 2.064,65 €
Maler Thomas Wandler, Einputz-, Trockenbau- und Malerarbeiten
Mehrzweckraum Schule Rödelsee 17.121,70 €
Reichhard Elektrotechnik, BRK-Kinderhaus, Versetzen der Sprechanlage 543,37 €
Metallbau Kanler & Seitz, BRK-Kinderhaus, Schlosserarbeiten 6.699,09 €
IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, schalltechn. Untersuchung Bauhof 1.981,35 €
Bayerischer Prüfungsverband
Beratung Abschluss 2022 Märkte 2.046,80 €
Beratung Abschluss 2022 PV-Anlagen 716,38 €
Beratung Abschluss 2022 Wasserversorgung 4.400,62 €
LKW Kitzingen, Jahrespauschale 2023 Wasser 25.991,50 €
Verband für ländliche Entwicklung, Kostenbeteiligung Dorferneuerung Fröh 11.726,34 €
Elektrotechnik Reichhard, Vinfothek, ehe. Kelterhalle, Schutzschalter etc. 496,30 €
Gerüstbau Pfannes, Einrüstung 2 Giebel Schloss Crailsheim 2.189,60 €
- Ohne Abstimmung -
41 Bauangelegenheiten
41.1 Rückläufe Bauanträge und Erlaubnisanträge
Folgender Bauantrag wurde genehmigt:
Neubau eines Schafstalls, Fl.Nr. 378, Gem. Rödelsee
Folgende Auflage ist zu beachten: Sofern eine Lagerung von Mist erforderlich ist, ist dafür eine Lagerfläche entsprechend Nr. 4 Anlage 37 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu errichten und der Mist auf der Fläche zu lagern.
- Ohne Abstimmung -
41.2 Bauvorhaben Überdachung eines vorh. Balkons in Holzbauweise, Fl.Nr. 281, Dorfgraben 7
Das Landratsamt Kitzingen hat am 22.01.2024 die Arbeiten am Dach, soweit es die Verlängerung des Gebäudes nach Osten betrifft, eingestellt, weil das Bauvorhaben ohne Genehmigung begonnen wurde.
Der Bauherr wurde vom Bauamt zudem aufgefordert, für sein Vorhaben einen Bauantrag zu stellen. Dieser liegt nun vor.
Das Vorhaben befindet sich im Innerortsbereich. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden.
Der Bauherr möchte seinen Balkon zu einer Loggia umnutzen, indem das bereits bestehende Dach weiter über den bisherigen Balkon gezogen wird. Dies stellt einen Anbau dar und ist baugenehmigungspflichtig.
Die Zustimmung der Nachbarn wurde erteilt.
Das Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.
Das Vorhaben wurde bereits im Landratsamt Kitzingen vorgestellt.
Das Vorhaben ist nun, nach Aussage des Landratsamtes genehmigungsfähig.
Beschluss:
Gegen nachstehend aufgeführten Bauantrag bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.
Überdachung eines vorhandenen Balkons in Holzbauweise, Fl.Nr. 281, Gemarkung Rödelsee
Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis; das schon fertiggestellte Vorhaben kann somit bestehen bleiben.
- Einstimmig-
41.3 Bauvorhaben Errichtung einer Überdachung auf der vorhandenen Terrasse, Fl.Nr. 787/14, Schlossberg 48
Die Bauherren beantragen die Genehmigung zur Errichtung einer Überdachung auf der vorhandenen Terrasse.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Spieß Ost“, OT Rödelsee.
Gem. Art 57 BayBO handelt es sich bei diesem Vorhaben nicht um ein verfahrensfreies Vorhaben. Da die Terrassenüberdachung eine Tiefe von mehr als 3 m besitzt.
Das Bauvorhaben hält alle Festsetzungen ein.
Daher kann das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt und die Gemeinde vom Bauvorhaben unterrichtet werden.
Die Genehmigungsfreistellung wird ausgefertigt.
- Ohne Abstimmung -
41.4 Antrag nach Art. 6 DSchG; Erneuerung Tor, Mainbernheimer Str. 17, Fl.Nr.217, Gem. Rödelsee, Musikverein Rödelsee e. V.
Der Musikverein Rödelsee e. V. beabsichtigt das Tor an seinem Anwesen, Fl.Nr. 217, Mainbernheimer Str. 17, Gemarkung Rödelsee, auszutauschen und die Fassade auszubessern.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Einzeldenkmal. Daher muss vor Beginn der Maßnahme eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis eingeholt werden.
Beschluss:
Gegen nachstehenden aufgeführten Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 DSchG bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.
Musikverein Rödelsee e. V. Mainbernheimer Str. 17, 97348 Rödelsee
Erneuerung Hoftor und Fassade, Fl.Nr. 217, Gemarkung Rödelsee.
Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.
- Einstimmig -
41.5 Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Fl.Nr. 431/20, Gem. Rödelsee
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich, im Baugebiet „Am Schwanberg“.
Zur Errichtung des Vorhabens beantragen die Bauherren folgende Befreiungen:
1. Dachform
2. Max. Wandhöhe 6,50 m von Grundstücksgrenze
3. Sockel als Einfriedung ist unzulässig
Genaue Bezeichnung der Art der Befreiung:
1. Zugelassene Dachformen sind Satteldächer, Pultdächer und Walmdächer.
Die Bauherren wünschen sich aus gestalterischen Gründen ein Flachdach, da mit dem Neubau ein modernes Wohngebäude geschaffen werden soll. Das Flachdach ist in der Ausführung mit einer extensiven und teilweise intensiven Begrünung vorgesehen
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans werden wie folgt Änderungen vorgenommen:
| - | Vom Gemeinderat beschlossene Änderung: DACHFORM |
|
| Auch Flachdächer auf Hauptgebäuden sind zulässig, sie müssen jedoch mit einer Dachbegrünung versehen sein. |
|
| 2. Mit der Planung wird eine Wandhöhe von 6,725 m ab NN, erreicht, d. h. die max. zulässige Wandhöhe wird um 0,225 m überschritten. |
| - | Vom Gemeinderat beschlossene Änderung: Höheneinstellung der Gebäude: |
|
| Die maximale Wandhöhe wird auf 7,00 m festgesetzt mit festem Bezugspunkt. |
|
| 3. Im Nordosten des Grundstücks ist ein Sockel mit einer Höhe von 0,50 m geplant, um das leicht abfallende Gelände abzufangen. Dieser wird mit einer Sichtschutzhecke bepflanzt. |
| - | Vom Gemeinderat beschlossene Änderung: Einfriedungen: Mit festen Sockeln als Fundament einer Einfriedung mit max. 0,50 m Höhe besteht Einverständnis. Es bestehen keine Materialvorgaben. |
Das eingereichte Vorhaben würde somit die Voraussetzung einer Genehmigungsfreistellung erfüllen, wenn die Änderung des BPlans bereits rechtskräftig wäre.
Da dies noch nicht der Fall ist, ist auf den momentan gültigen Bebauungsplan abzustellen und daher sind entsprechend Befreiungen zu beantragen.
Beschluss:
Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.
Die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Wandhöhe, der Einfriedung und der Dachform werden erteilt.
Gegen nachstehend aufgeführten Bauantrag bestehen darüber hinaus keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.
Errichtung eines Komfort-Einfamilienhauses mit Gartenlounge und zwei Doppelgaragen, Fl.Nr. 431/20, Gemarkung Rödelsee
- Einstimmig -
41.6 Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 431/12, Am Schwanberg 12
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“, Rödelsee.
Die Festsetzungen werden bis auf die max. Wandhöhe sowie die Dachform und Dachneigung eingehalten.
Die maximale Wandhöhe bei Satteldächern darf 6,50m nicht überschreiten, hier beträgt sie 6,99m. Nach der 1. Änderung des B-Planes wäre die Wandhöhe jedoch genehmigungsfrei (max. 7m).
Ein Teilbereich des Wohnhauses über dem EG soll als extensiv begrüntes Flachdach ausgeführt werden, weshalb hier eine Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich der Dachform und Dachneigung beantragt wird. Auch dies wäre nach der 1. Änderung des B-Planes genehmigungsfrei.
Die Änderung der Wandhöhe sowie der Dachform ist in der 1. Änderung des Bebauungsplanes bereits vorgesehen. Somit wäre das Vorhaben später genehmigungsfrei. Jetzt allerdings ist insoweit eine Befreiung von den einschlägigen Festsetzungen erforderlich, da die Änderung noch nicht rechtskräftig ist.
Beschluss:
Mit folgendem Vorhaben und unter Berücksichtigung der noch erforderlichen Änderungen des Bebauungsplanes besteht Einverständnis.
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 431/12, Am Schwanberg 12, Gemarkung Rödelsee
Die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der max. zulässigen Wandhöhe sowie der Dachform und Dachneigung wird erteilt.
Im Kaufvertrag ist geregelt, dass mit der Bebauung erst nach Herstellung der Erschließung begonnen werden darf. Dies wird den Bauherren nochmals mitgeteilt.
-einstimmig -
41.7 Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Geräteschuppen und PV-Anlage, Fl.Nr. 431/54, Am Schwanberg 54
Das Bauvorhaben hält alle Festsetzungen ein.
Daher kann das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt und die Gemeinde vom Bauvorhaben unterrichtet werden.
Im Kaufvertrag ist geregelt, dass mit der Bebauung erst nach Herstellung der Erschließung begonnen werden darf. Dies wird dem Bauherrn nochmals mitgeteilt.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“, Rödelsee. Die Festsetzungen werden eingehalten. Die Genehmigungsfreistellung wird ausgefertigt.
- Ohne Abstimmung -
41.8 Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei KFZ-Stellplätzen, Fl.Nr. 431/68, Am Schwanberg 68
Das Bauvorhaben hält alle Festsetzungen ein.
Daher kann das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt und die Gemeinde vom Bauvorhaben unterrichtet werden.
Im Kaufvertrag ist geregelt, dass mit der Bebauung erst nach Herstellung der Erschließung begonnen werden darf. Dies wird dem Bauherrn nochmals mitgeteilt.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“, Rödelsee. Die Festsetzungen werden eingehalten. Die Genehmigungsfreistellung wird ausgefertigt.
- Ohne Abstimmung -
41.9 Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Fl.Nr. 431/43, Am Schwanberg 43
Das Bauvorhaben hält alle Festsetzungen ein.
Daher kann das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt und die Gemeinde vom Bauvorhaben unterrichtet werden.
Im Kaufvertrag ist geregelt, dass mit der Bebauung erst nach Herstellung der Erschließung begonnen werden darf. Dies wird dem Bauherrn nochmals mitgeteilt.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“, Rödelsee. Die Festsetzungen werden eingehalten. Die Genehmigungsfreistellung wird ausgefertigt.
- Ohne Abstimmung -
41.10 Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 461/69, Am Schwanberg 69
Das Bauvorhaben hält alle Festsetzungen ein.
Daher kann das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt und die Gemeinde vom Bauvorhaben unterrichtet werden.
Im Kaufvertrag ist geregelt, dass mit der Bebauung erst nach Herstellung der Erschließung begonnen werden darf. Dies wird dem Bauherrn nochmals mitgeteilt.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“, Rödelsee. Die Festsetzungen werden eingehalten. Die Genehmigungsfreistellung wird ausgefertigt.
- Ohne Abstimmung -
41.11 Anträge nach Art. 7 DSchG - Grabungsarbeiten im Baugebiet "Am Schwanberg"
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“, Rödelsee, wäre für Grabungsarbeiten für jedes Bauvorhaben ein Antrag auf Erlaubnis nach Art. 7 DSchG zu stellen.
Mit Bescheid des Landratsamts Kitzingen wurden aufgrund der Voruntersuchung alle Baufelder freigegeben. Ein Einzelantrag für jedes Vorhaben ist somit nicht mehr zu stellen.
Die vorliegenden Anträge werden dem Landratsamt Kitzingen zur Information zur Verfügung gestellt.
Die Bauwerber werden informiert, dass die gesetzlichen Vorschriften des Denkmalschutzes gerade bei Bodenfunden zu beachten sind.
- Ohne Abstimmung -
42 Grundsatzbeschluss zu den Anträgen nach Art. 7 DSchG, Grabungsarbeiten im Baugebiet "Am Schwanberg"
Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt, da sich dies gem. TOP 41.11 erledigt hat.
- Einstimmig -
43 Änderung Flächennutzungsplan; Aufstellungsbeschluss
In der Sitzung des Gemeinderates vom 06.02.2024 wurden die Änderungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“, OT Rödelsee, beschlossen. Dabei wurde auch beschlossen, dass ein weiteres Baurecht auf der bisher als Grünfläche ausgewiesenen Fl.Nr. 437, Gemarkung Rödelsee, entstehen kann.
Diese Änderung bedarf einer Anpassung des Flächennutzungsplanes.
In der Regel werden der FNP sowie der B-Plan parallel geändert, so dass der Grundsatz des § 8 Abs. 2 BauGB, Entwicklung des B-Planes aus dem FNP gewährt ist.
Beschluss:
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Rödelsee ist im Zusammenhang mit der Ausweisung eines weiteren Baurechtes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“, OT Rödelsee, an diese anzupassen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist im Parallelverfahren mit der Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen.
Das Planungsbüro rö ingenieure, Würzburg, wird mit der Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes beauftragt.
- Einstimmig -
44 Beschaffung eines weiteren Kleinbusses
Die Nachfrage zur Nutzung eines 9-sitzigen Kleinbusses steigt stetig.
Die „Rote Zora“ (ehem. MTW FF Rödelsee) ist in die Jahre gekommen und entspricht nicht mehr den Sicherheitsstandards an technischer und sachlicher Ausstattung, gerade weil dieser Kleinbus sehr oft von Vereinen und insbesondere dem TSV für die Fahrt der Kinder und Jugendlichen zu Training und Spiel genutzt wird. Die „Rote Zora“ soll künftig nur noch für den Festbetrieb und die Vinfothek genutzt werden.
Für die vielen ehrenamtlich Tätigen wurde die „Rote Zora“ bisher kostenfrei (bis auf Betanken) als Anerkennung des Ehrenamts zur Verfügung gestellt, was auch bei dem neu zu beschaffenden Kleinbus wieder erfolgen soll. Insoweit besteht Bedarf, da auch der neu beschaffte Gemeindebus sehr stark ausgelastet ist.
Zudem benötigt der Bauhof auch ein weiteres Fahrzeug für den Tagesbetrieb, wozu auch der weitere Kleinbus genutzt werden kann.
Aus den vorgenannten Gründen soll ein weiterer Kleinbus bis zum Preis von 20.000 € beschafft werden.
Beschluss:
Bgm. Klein wird ermächtigt, bis zum Preis von 20.000 € einen weiteren 9-Sitzer Kleinbus zu erwerben.
- Einstimmig -
45 Regionalbudget des ALE für die ILE Südost 7/22
45.1 Antrag Gemeinde rsp. Vinfothek Schloss Crailsheim "Aufwertung der Außenflächen (Innenhof) von Schloss Crailsheim"
Die Außenflächen bzw. der Innenhof von Schloss Crailsheim wird von vielen Einheimischen und Gästen sowie Kindern öffentlich genutzt und „genossen“. Das Ambiente lädt zum Verweilen und Entspannen ein. Man fühlt sich wie in einer Oase. Dies soll durch die neue Möblierung der Outdoor Tische und Stühle unterstützt werden, da die bestehende Bestuhlung „in die Jahre gekommen“ ist. Die ausgesuchten Möbel passen ins Ambiente und unterstützen den Charakter und die beabsichtigte Aufwertung. Im Innenhof von Schloss Crailsheim finden viele Veranstaltungen, wie z.B. Open Air, Kabarett, Kirchweih, Weinfest, Treffen von Senioren, Treffen von Eltern, allgemein gemütliches Beisammensein etc. statt. Auch hier findet die geplante Aufwertung eine sinnvolle Verwendung und der Ortskern wird dadurch lebendiger.
Mit Antrag vom 02.02.2024 hat die Gemeinde beim Regionalbudget die Aufwertung der Außenflächen (Innenhof) von Schloss Crailsheim eingereicht.
Beantragt wurden die Beschaffung von 20 Stück Klapptischen und 120 Stück Stühlen zur Außenbestuhlung von der Fa. BEGA Vertriebs GmbH, Gunzenhausen zum Preis von brutto 23.275,44 €. Die Abrechnung erfolgt dann letztendlich über die Vinfothek Schloss Crailsheim, so dass die Umsatzsteuer wieder zurückerstattet wird, da die Bestuhlung zum größten Teil gastronomisch genutzt wird.
In der Sitzung des Entscheidungsgremiums der ILE SüdOst 7/22 am 26.02.2024 wurde der Antrag positiv beschieden und die Förderung in Höhe von 10.000 € in Aussicht gestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Maßnahme aufgrund der in Aussicht gestellten Förderung zu. Die Abwicklung hat fristgerecht zu erfolgen.
- Einstimmig -
45.2 Antrag Evangelisches Kloster Schwanberg, Geistliches Zentrum Schwanberg e.V. zur Anschaffung eines Schaukelgestells auf dem Keltenspielplatz
Bei der jährlichen Hauptinspektion des Keltenspielplatzes am 15.11.2023 wurden erhebliche Mängel am Schaukelgestell festgestellt. Der Prüfer schlug vor, die Holzpfeiler durch ein Metallschaukelgestell zu ersetzen, um eine witterungsunabhängige Sicherheitslösung zu gewährleisten.
Auf Empfehlung von Bgm. Klein hat der „Geistliche Zentrum Schwanberg e. V.“ das Projekt beim Regionalbudget angemeldet.
In der Sitzung des Entscheidungsgremiums am 26.02.2024 wurde das „Klein-Projekt“ und somit der Zuschuss von 80 % auf die Nettokosten genehmigt.
- Ohne Abstimmung -
46 Information über die Sitzung des Schulverbandes Iphofen vom 20.02.2024
In der Sitzung des Schulverbandes Iphofen am 20.02.2024 wurde der Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2024 mit einer Summe von 1.340.300 € und der Vermögenshaushalt mit einer Summe von 913.000 € beschlossen.
Zum Stichtag 01.10.2023 besuchten insgesamt 282 Schülerinnen und Schüler die Verbandsschule, davon 9 aus der Gemeinde Rödelsee.
Die Verwaltungsumlage wird auf insgesamt 917.628 €, d.h. je Verbandsschüler auf 3.254 € festgesetzt. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. Die Entwicklung der Schülerzahlen und Verwaltungsumlage ist nachstehender Tabelle zu entnehmen.
| Jahr | Gesamtschüler-zahl | Schülerzahl Gemeinde Rödelsee | Verw.-Umlage pro Schüler | Verw.-Umlage Gemeinde Rödelsee |
| 2024 | 282 | 9 | 3.254 € | 29.286 € |
| 2023 | 256 | 11 | 3.338 € | 36.718 € |
| 2022 | 250 | 11 | 4.020 € | 44.220 € |
| 2021 | 258 | 17 | 3.435 € | 58.395 € |
Bei der Mittagsbetreuung ist mit einem Defizit von -137.700 €, bei der offenen Ganztagesbetreuung mit einem Defizit von -27.600 € und bei der gebundenen Ganztagesbetreuung mit einem Defizit von -33.900 € zu rechnen.
- Ohne Abstimmung -
47 Sonstiges, Wünsche und Anträge
47.1 Zuschuss zum Wasserschaden im Schloss am Schwanberg
Die Instandsetzungsarbeiten des weiteren Wasserschadens (beim Forsthaus) sind gemäß E-Mail des Geistlichen Zentrums e.V. mit Kosten von 5.176,29 € abgeschlossen.
Der Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 520 € wird ausbezahlt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
- Ohne Abstimmung -
47.2 Zuschuss zur Wärmepumpe für den Schwanberg
Die Communität Casteller Ring hat am 14.06.2023 einen Antrag auf Unterstützung bei der Umstellung des Heizungskonzepts in der St. Michaelskirche gestellt.
Die Umstellung auf Wärmepumpe ist nun abgeschlossen. Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen 198.569,87 €.
Der gemeindliche Zuschuss in Höhe von 19.860 € kann ausbezahlt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
- Ohne Abstimmung -
47.3 KT 56; Ausbau Schwanberg zwischen St 2420 und Zufahrt Pkw-Parkplatz
Das Landratsamt Kitzingen hat mit Schreiben vom 05.02.2024 folgendes mitgeteilt:
„Der Landkreis Kitzingen plant den Ausbau der Zufahrt zum Schwanberg. Mit diesem Schreiben wollen wir Sie darüber informieren, dass wir Mitte Februar mit dem Vergabeverfahren der Baumaßnahme beginnen. Sofern wir wertbare Angebote erhalten, ist der Beginn der Baumaßnahme für Ende Juni 2024 vorgesehen.
Die Baumaßnahme wird unter halbseitiger Sperrung ausgeführt, was auch für die Baufirma ein zwingendes Kriterium zur Umsetzung ist. Dies bedeutet, dass es während den Bauarbeiten zu Behinderungen bei der Zufahrt zum Schwanberg kommen kann, ein Erreichen jedoch immer gewährleistet und stets aufrechtzuerhalten ist.
Über den genauen Bauablauf bzw. die exakten Termine werden wir Sie nochmals in einem gesonderten Schreiben informieren.“
- Ohne Abstimmung -
47.4 Restaurierung Grabdenkmal "Kramer", Zuwendung Bezirk Unterfranken
Die Unterfränkische Kulturstiftung beim Bezirk Unterfranken teilt mit Schreiben vom 14.02.2024 mit, dass für die Maßnahme Kosten in Höhe von 11.188,26 € nachgewiesen wurden und der denkmalpflegerische Mehraufwand, der im Bescheid vom 22.03.2022 festgesetzt wurde, unverändert bleibt.
Somit wird die bewilligte Zuwendung in Höhe von 1.998,72 € an die Gemeinde überwiesen.
- Ohne Abstimmung -
47.5 Vermietung zweier Kfz-Stellplätze am Rathaus Fröhstockheim
Für die hinter dem Rathaus Fröhstockheim liegenden, freien Stellplätze (nicht das Carport) wurde ein Pachtvertrag versandt. Pro Stellplatz sind demnach 25 € monatlich an die Gemeinde Rödelsee zu entrichten.
Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass stillgelegte Fahrzeuge weder auf der Straße noch auf den verpachteten Stellplätzen abgestellt werden dürfen.
- Ohne Abstimmung -
47.6 Kinderhaus Rödelsee, aktuelle Information zu Entwicklung und Bedarfsplanung
Bürgermeister Klein informiert über die von der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen aufgestellte Bedarfsplanung und über die Bedarfsplanung des Kinderhauses für die kommenden Jahre (bis 2028).
Die Betriebserlaubnis wurde von der Fachaufsicht im Landratsamt mit E-Mail vom Mai 2023 mit 124 Plätzen angegeben; im weiteren Verlauf wurde vom Landratsamt die Betriebserlaubnis auf nur noch 114 Plätze reduziert. Auf Nachfrage beim Landratsamt Kitzingen wurde erläutert, dass es sich dabei um einen Rechen- oder Schreibfehler gehandelt hätte.
Aus dieser Tatsache und weil ca. 10 „Korridorkinder“ vorhanden sind - also Kinder, die noch zurückgestellt werden vor dem Übertritt in die Schule -fehlen einige wenige Plätze schon im Jahr 2024, was sich immer mehr erhöht auf bis zu 26 Plätze in 2026 (Kindergarten und Krippe).
„Rechnerisch“ war die Bedarfsplanung der Verwaltung bis dahin unter Berücksichtigung der Betriebserlaubnis für 124 Plätze und ohne Berücksichtigung von „Korridorkindern“ korrekt.
Der zusätzliche Bedarf, der nun schon 2025 entsteht, ist somit kein Verschulden der Gemeinde, im übrigen gibt es aktuell eine Abdeckung von über 90 % der Kinder, was andernorts auch nicht erreicht wird.
Diese Tatsache sowie die bereits bekannten Neuanmeldungen bzw. Anfragen machen es notwendig, bereits in diesem Jahr einen Neubau (Modulbauweise) auf den Weg zu bringen. Ein weiterer Anbau an den bestehenden Kindergarten wird nicht für sinnvoll erachtet.
Über die notwendige Erweiterung des Raumangebots wurde im Gemeinderat und im Kindergartenbeirat schon 2022/2023 informiert. Zudem fanden zum Thema „Container- bzw. Modulbau“ auch schon Abstimmungsgespräche mit der Fachaufsicht, der Regierung von Unterfranken, dem Bayerischen Roten Kreuz, dem planenden Architekten und 5 potenziellen Firmen statt.
Das Bayerische Rote Kreuz hat die Übernahme der Trägerschaft auch für den Neubau zugesagt.
Zur nächsten Sitzung wird dazu ein ausführlicher Sachbericht zur Verfügung gestellt.
- Ohne Abstimmung -
47.7 Tennisplatz - Information aus der Sitzung des TSV
Aus dem Protokoll der Sitzung des TSV Rödelsee vom 20.02.2024 wird der Beschluss zur weiteren Gestaltung des Tennisplatzes verlesen:
„Gemäß dem Kaufvertrag vom 22.12.2016 trägt die Gemeinde Rödelsee die Kosten für die Erneuerung der Tennisanlage.
Die Umsetzung durch die Gemeinde umfasst die Einzäunung, die Bereitstellung von sechs unbefestigten PKW-Stellplätzen, die Errichtung eines Holzhauses mit angebautem Geräteschuppen (Gartenhaus mit rund 30 qm, Kaufpreis rund 8.000 €) zur Unterbringung der Gerätschaften sowie die Wasser-, Abwasser- und Stromversorgung.
Die Inneneinrichtung des Gerätehauses übernimmt der TSV Rödelsee. Ist eine Platzberegnung notwendig, so sollte diese ebenfalls durch die Gemeinde vorbereitet werden.
Die künftige Unterhaltung des Tennisplatzes und die Organisation des Spielbetriebs erfolgen weiterhin über den TSV. Gemäß dem Vorschlag der Abteilung Tennis, ist ein Spielfeld ausreichend.
Die Ausführung der Spielfläche bzw. der Belag muss mit dem ausführenden Büro von der Abteilung Tennis abgestimmt werden, da der Bodenbelag für alle Freizeitsportler bespielbar sein muss.
Für die weitere Verwendung der Fläche zwischen Tennisplatz und Sportheim können zu einem späteren Zeitpunkt Abstimmungsgespräche zwischen der Gemeinde und dem TSV Rödelsee erfolgen. Für den TSV Rödelsee hat der Ersatz der Tennisanlage höchste Priorität.“
Bgm. Klein zeigt den Kurzprospekt für ein Holzhaus samt Überdachung, das ca. 8.000 EUR kostet („Clubhaus“), das der Vorstand des „TSV“ für absolut ausreichend betrachtet. Man wird sich jetzt in den Details mit dem TSV Rödelsee abstimmen und die Ergebnisse dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.
- Ohne Abstimmung -