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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Rödelsee
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

7. Änderung Flächennutzungsplan Rödelsee;

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der Gemeinderat Rödelsee hat in der Sitzung vom 05.03.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Rödelsee beschlossen.

Geltungsbereich der Änderung:

Im Baugebiet „Am Schwanberg“, Ortsteil Rödelsee, soll ein weiteres Baurecht geschaffen werden. Bisher ist die Fläche als Grünfläche dargestellt. Ein Teilbereich im Norden des Grundstückes Fl.Nr. 437, Gemarkung Rödelsee, soll als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.

Die Bauleitplanung für die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Änderung des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“ soll im Parallelverfahren durchgeführt werden.

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst die nördliche Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 437, Gemarkung Rödelsee.

Der Lageplan des Bauamtes vom 05.10.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes ist Bestandteil des Beschlusses (nachfolgender Lageplan ohne Maßstab).

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung kann auch in der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Bauamt, Zimmer OG 05, Marktplatz 26, 97346 Iphofen während der Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde Rödelsee unter www.roedelsee.de eingesehen werden.

Verfahrensart:

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“, Rödelsee, aufgestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Durch das Bauleitverfahren soll eine Nachverdichtung im Bereich der Jahnstraße, Rödelsee, ermöglicht werden.

Gemeinde Rödelsee
Rödelsee, 14.03.2024
Klein
1. Bürgermeister