Das Protokoll ist noch nicht genehmigt und stellt daher nur die vorläufige Niederschrift dar.
| 46 | Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.02.2026 |
Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.02.2026, die in das Ratsinformationssystem eingestellt wurde, wird anerkennt.
einstimmig
| 47 | Öffentlichmachung von nicht öffentlichen Beschlüssen |
Folgender Tagesordnungspunkt aus der Sitzung vom 10.02.2026 wird öffentlich gemacht:
TOP 40 Auftragsvergabe Aufenthalts- und Spielplatz Baugebiet Am Schwanberg
Variante 1:
Den Auftrag zur Errichtung eines Aufenthalts- und Spielplatzes im Baugebiet „Am Schwanberg" Freizeitzentrum erhält die Firma Fösel, Garten- und Landschaftsbau GmbH aus Eltmann-Limbach, zum Angebotspreis von 150.100,53 € brutto.
| 48 | Nachlese / Informationen / Erledigungen aus vorherigen Sitzungen |
a) Kinderbetreuung / BRK-Kinderhaus Rödelsee
Nach den Sommerferien wird noch eine aktuelle Bedarfsentwicklung erstellt, auf der dann alle weiteren Beschlüsse umgesetzt werden.
b) Die Bauangelegenheiten sind abgearbeitet.
c) Errichtung Wasserleitung zur Kleingartenanlage
Die Pächter werden angeschrieben und zur geplanten Ausführung und Kostenbeteiligung befragt.
d) 7. Änderung Flächennutzungsplan
Die Auslegung wird vom 30.03. – 08.05. erfolgen.
e) Dorferneuerung Fröhstockheim
Die Vereinbarung zur Kostenbeteiligung an den Planungskosten zur Maßnahme Schloss- und Kirchenplatz wurde unterzeichnet.
f) Anträge Solarförderung
Die Anträge werden abgearbeitet.
| 49 | Rechnungen |
Folgende Rechnungen wurden zur Zahlung angewiesen:
Fahrschule Haas, Kitzingen, CE Führerschein
| Sonderfahrten | 693,00 € |
| Übungsfahrten und Prüfung | 734,76 € |
| Fernwasserversorgung Franken, Uffenheim, | |
| Anschlussbeitragsrechnung | 43.912,80 € |
| Wasserrechnung | 11.361,63 € |
| Ortsverschönerungsverein Fröhstockheim, Auslagen Pflanzen | 590,74 € |
| LKW Kitzingen | |
| Wasser Jahrespauschale 2025, Betriebsführungsvertrag | 28.509,35 € |
| Reparatur Wasserhausanschluss Jean-Dern-Str. 2 Rödelsee | 1.207,54 € |
| Vielweber, Rödelsee | |
| Kindergarten, Verbrühschutz Kinderwaschbecken | 2.498,70 € |
| Kindergarten, Erneuerung Durchlauferhitzer | 1.481,25 € |
| Kindergarten, Heißwasserspülungen | 514,08 € |
| Südwestdeutsche Salzwerke, Salz Winterdienst | 2.876,52 € |
| Stahl Tiete, Abschlussrechnung Geländer Jahnstr. (Versicherungsfall) | 1.346,60 € |
| Parkett & mehr, Bodenbeschichtung Weinfestküche Schloss Crailsheim | 2.731,05 € |
| (Im Rahmen der Prüfung durch die Gewerbeaufsicht wurde festgestellt, dass der verlegte Vinylboden noch eine Bodenbeschichtung braucht, um die Gefahr des Ausrutschens zu vermindern.) | |
| Kühnel17, Rödelseer Wegweiser 2026 | 1.420,86 € |
| Stadt Iphofen, Eigenanteil Familienstützpunkt | 4.876,20 € |
| Verband für Ländliche Entwicklung, Kostenbeteiligung TG Fröhstockheim 4 | 7.182,84 € |
| Kahlbacher Machinery GmbH, Gleitschuhe und Matschleiste für Schneeräumschild | 1.119,58 € |
| Weinfest Rödelsee GbR, Zuschuss Pizzaofen | 1.512,00 € |
| Ingenieurbüro Brändlein, Neubau Kita, Ing.-Vertrag | 79.237,38 € |
| 50 | Bauangelegenheit; Bauvorhaben Neubau von 2 Doppelhaushälften mit Carport u. Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 431/31, Am Schwanberg 31, Gemarkung Rödelsee |
Die Vorhaben befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „1. Änderung Am Schwanberg", OT Rödelsee.
Die Festsetzungen werden eingehalten.
Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Carport und Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 431/31, Am Schwanberg 31, Gemarkung Rödelsee
Die Vorhaben können somit als Genehmigungsfreistellung behandelt werden.
| 51 | 18. und 19. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Würzburg (2); Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 BauLplG i.V.m. § 9 ROG |
Der Regionale Planungsverband hat am 17.12.2025 die 19. Verordnung beschlossen.
Die Abwägung als Ergebnis der Beteiligung sowie die beschlossenen Planunterlagen wurden nun veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung erst nach Verbindlicherklärung und Bekanntmachung durch die Regierung von Unterfranken rechtskräftig wird (voraussichtlich im 2. Quartal 2026).
Die 18. Verordnung wird voraussichtlich erst im Juli 2026 im Planungsausschuss behandelt.
Beschluss vom 17.12.2025, Regionaler Planungsverband Würzburg, Planungsausschuss:
„Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg stimmt dem vorliegenden Kapitel B IV „Bodenschätze" mit den Änderungen der Ziele 2.1.1.4 und 2.1.1.6, die Vorranggebiete CA2,u „Östlich Mädelhofen", CA3,u „Östlich Roßbrunn" und TO/LE 2 „Östlich Helmstadt" betreffend, zu und beschließt die 19. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Würzburg einschließlich der Anlage zu § 1 der 19. Verordnung und dem Anhang zur Anlage des § 1 der Verordnung (=Tekturkarte 7 zu Karte 2 "Siedlung und Versorgung") sowie die Begründung mit Zusammenfassender Erklärung (ersetzt den Umweltbericht) in der Fassung dieser Vorlage zur Sitzung des Planungsausschusses am 17.12.2025.
Die heutigen Beratungsergebnisse sind zu berücksichtigen.
Dem Umgang mit den im Beteiligungsverfahren vorgetragenen Anregungen sowie der daraus resultierenden Abwägung wird zugestimmt.
Als ergänzende Unterlage liegt eine Erläuterungskarte vor, die nicht Bestandteil der Verordnung ist.
Über rein redaktionelle Anpassungen hinaus sind keine Änderungen der Unterlagen gegenüber dem Entwurf veranlasst: Das Beteiligungsverfahren hat zu keinen substanziellen Änderungen gegenüber dem Planentwurf vom 16.10.2024 geführt. Ein weiteres Beteiligungsverfahren ist daher nicht erforderlich.
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Würzburg beauftragt die Geschäftsstelle und die Regionsbeauftragte, die weiteren Schritte zum Inkrafttreten der Regionalplanänderung sowie etwaige notwendige redaktionelle Änderungen durchzuführen.
Parallel ist die Fortschreibung der gesamten Rohstoffgruppe unterer Muschelkalk einschließlich der Prüfung einer Erweiterung des Vorranggebiets CA3,u „Östlich Roßbrunn" zum Ausgleich für die Flächenrücknahme ins Verfahren zu bringen. Die vom LfU vorgeschlagene Erweiterung des Vorranggebiets CA3, u nach Westen als Ersatz für die weggefallenen Flächen wird dabei vehement eingefordert."
Die Beschlussfassung des Regionalen Planungsverbands Würzburg vom 17.12.2025 zur 19. Verordnung: Fortschreibung des Kapitels B IV Bodenschätze mit den Änderungen der Ziele 2.1.1.4 und 2.1.1.6 betreffend: Änderung der Vorranggebiete TO/LE 2 „östliche Helmstadt, CA2,u „Östlich Mädelhofen" und CA3,u „Östlich Roßbrunn" werden zur Kenntnis genommen.
Bei den vorgelegten Unterlagen wurden im Bereich der Gemeinde Rödelsee keine Änderungen vorgenommen.
Belange der Gemeinde Rödelsee sind nicht betroffen.
| 52 | 20. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Würzburg (2); Kapitel B X "Energieversorgung", Teilfortschreibung Abschnitt 5.1 "Windenergie"; Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 BayLpG i.V.m. § 9 ROG |
Der Regionale Planungsverband Würzburg hat am 17.12.2025 die 20. Verordnung beschlossen. Die Abwägung als Ergebnis der Beteiligung sowie die beschlossenen Planunterlagen wurden nun veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung erst nach Verbindlicherklärung und Bekanntmachung durch die Regierung von Unterfranken rechtskräftig wird (vorauss. Im 2. Quartal 2026).
Beschluss vom 17.12.2025, Regionaler Planungsverband Würzburg, Planungsausschuss:
„Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Würzburg stimmt dem Entwurf des Kapitels B X „Energieversorgung", Abschnitt B X 5.1 „Windenergie" (vormals „Windkraftnutzung) zu und beschließt
die 20. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Würzburg, einschließlich der Anlagen und Anhänge sowie
die Zusammenfassende Erklärung (ersetzt den Umweltbericht und enthält auch eine Zusammenstellung der Maßnahmen für eine Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen) in der Fassung der Vorlage zur Sitzung des Planungsausschusses am 17.12.2025. Die heutigen Beratungsergebnisse sind zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird festgestellt, dass mit den bereits rechtsverbindlich ausgewiesenen Vorranggebieten Windenergie der 12. und 15. Verordnung („Säule I") sowie den Vorranggebieten Windenergie der 20. Verordnung („Säule II") ein Flächenbeitragswert von 2,6% der Regionsfläche erreicht wird. Dem Umgang mit den im Beteiligungsverfahren vorgetragenen Anregungen sowie den daraus resultierenden Abwägungsergebnissen wird zugestimmt. Sitzung des Planungsausschusses Seite 7 von 9 Von einer erneuten Durchführung des Verfahrens wird gem. Art. 16 Abs. 6 Satz 5 BayLplG abgesehen, da durch die Änderungen keine neuen Beachtenspflichten eingeführt oder bestehende verstärkt werden. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Würzburg beauftragt die Geschäftsstelle und die Regionsbeauftragte, die weiteren Schritte zum Inkrafttreten der Regionalplanänderung sowie etwaige notwendige redaktionelle Änderungen durchzuführen. Als ergänzende Unterlagen liegen die Änderungsbegründung sowie der Umweltbericht vor, die jedoch nicht Bestandteil der Verordnung sind. Diese sollen ebenso wie die Fachkarten künftig auf der Homepage des Planungsverbandes sowie der Regierung von Unterfranken zusätzlich zu den formellen Unterlagen veröffentlicht werden."
Die Beschlussfassung des Regionalen Planungsverbands Würzburg vom 17.12.2025 zur 20. Verordnung zur Änderung des Regionalplans, Kapitel B X „Energieversorgung", Teilfortschreibung Abschnitt B X 5.1 „Windenergie" (vormals „Windkraftnutzung"), Stand 22.01.2025 wird zur Kenntnis genommen.
Bei den vorgelegten Unterlagen wurden im Bereich der Gemeinde Rödelsee keine Änderungen vorgenommen.
Die Ausweisung von Windvorranggebieten im Bereich der Gemeinde Rödelsee sind nicht vorgesehen. Belange der Gemeinde sind somit nicht betroffen.
| 53 | Örtliche Rechnungsprüfung 2024 |
| 53.1 | Bericht aus der Rechnungsprüfungssitzung vom 21.10.2025 und vom 10.03.2026 |
Ausschussvorsitzender Dr. Kelle berichtet aus der Rechnungsprüfung und verweist auf den Prüfungsbericht sowie die Aufarbeitung der offenen Fragen, die in Form des Memos mit der Einladung übersandt wurden.
Er dankt für die konstruktive Zusammenarbeit.
In der heutigen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wurde dem Gemeinderat empfohlen, die Jahresrechnung 2024 festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.
| 53.2 | Feststellung der Jahresrechnung 2024 |
Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024 vom 21.10.2025 und der Prüfungsbericht vom 27.02.2026 wird bekannt gegeben.
Die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 wird gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO festgestellt:
| Verwaltungshaushalt | |
| Soll-Einnahmen 1) | 5.754.345,54 EUR |
| Soll-Ausgaben 2) | 5.754.345,54 EUR |
| Vermögenshaushalt | |
| Soll-Einnahmen 1) | 5.885.690,44 EUR |
| Soll-Ausgaben 2) | 5.941.108,80 EUR |
| Gesamthaushalt | |
| Soll-Einnahmen 1) | 11.640.035,98 EUR |
| Soll-Ausgaben 2) | 11.695.454,34 EUR |
| Sollfehlbetrag | -55.418,36 EUR |
| darin enthalten: | |
| Zuf. zum Vermögenshaushalt (Zinsen, Traubengeld) | 2.712,15 EUR |
| Zuf. zum Verwaltungshaushalt zum Haushaltsausgleich | 1.156.668,63 EUR |
| Zuführung an die allgemeine Rücklage | 26.712,15 EUR |
1) gleichzeitig Summe bereinigte Soll-Einnahmen
2) gleichzeitig Summe bereinigte Soll-Ausgaben
einstimmig
| 53.3 | Entlastung für 2024 |
Gemeinderatsmitglied Dr. Kelle übernimmt als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz.
Die Feststellung der Jahresrechnung 2024 erfolgte in dieser Sitzung unter TOP 8.2
Nachdem alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, wird die Entlastung für 2024 nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO erteilt.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend | 9 |
| Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 1 |
| 53.4 | Schlussfolgerungen |
Gemeinderatsmitglied Tobias Hemberger kommt zur Sitzung hinzu.
1. Örtliche Rechnungsprüfung
Im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung der Gemeinde Rödelsee wurde von einem Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses vollständige Einsicht in notarielle Grundstückskaufverträge verlangt, die zwischen der Gemeinde und Bauwerbern abgeschlossen wurden. Die Verwaltung hat diese Verträge vollständig zur Verfügung gestellt.
Im Zuge der Prüfung wurden jedoch nicht nur die für die Rechnungsprüfung relevanten finanziellen Aspekte (insbesondere Kaufpreis, Grundstücksgröße und Zahlungsabwicklung) betrachtet, sondern auch einzelne vertragliche Regelungen inhaltlich bewertet und mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Mustervertrag verglichen.
Dabei wurden teilweise geringfügige oder sachlich begründete Anpassungen des Mustervertrags zum Anlass genommen, der Verwaltung und dem Bürgermeister schwere Vorwürfe zu machen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es notwendig, für den Gemeinderat nochmals klarzustellen, welche Aufgaben und Befugnisse die örtliche Rechnungsprüfung tatsächlich hat und wo ihre Grenzen liegen.
2. Rechtliche Grundlagen
Die örtliche Rechnungsprüfung richtet sich nach Art. 103 ff. der Bayerischen Gemeindeordnung (GO).
Danach ist die Jahresrechnung der Gemeinde durch den Gemeinderat oder einen von ihm bestellten Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Ziel dieser Prüfung ist insbesondere festzustellen,
Die Rechnungsprüfung ist damit ein Instrument der finanziellen Kontrolle der Verwaltung.
Sie ist nicht dazu bestimmt, einzelne Verwaltungsentscheidungen nachträglich politisch zu bewerten oder Verwaltungsentscheidungen inhaltlich neu zu beurteilen.
3. Einsichtsrechte des Ausschusses
Damit der Rechnungsprüfungsausschuss seine Aufgaben erfüllen kann, hat er grundsätzlich das Recht,
Dieses Einsichtsrecht besteht jedoch nicht unbegrenzt, sondern nur im Rahmen des Prüfungszwecks.
Das bedeutet: Unterlagen dürfen nur insoweit eingesehen werden, wie dies zur Durchführung der Rechnungsprüfung erforderlich ist. Im Falle von Grundstücksverkäufen betrifft dies insbesondere
4. Grenzen der Rechnungsprüfung
Die Rechnungsprüfung ist keine Vertragsprüfung im zivilrechtlichen Sinne.
Sie hat insbesondere nicht die Aufgabe, privatrechtliche Verträge der Gemeinde inhaltlich zu analysieren oder einzelne Vertragsformulierungen zu bewerten.
Die konkrete Ausgestaltung von Verträgen gehört
Es ist in der Praxis auch völlig üblich, dass Musterverträge im Einzelfall angepasst werden, wenn dies sachlich erforderlich ist oder bereits gefasste Gemeinderatsbeschlüsse berücksichtigt werden müssen.
Eine solche Anpassung stellt keine Unregelmäßigkeit im Sinne der Rechnungsprüfung dar, solange
5. Datenschutz und Verhältnismäßigkeit
Darüber hinaus ist zu beachten, dass notarielle Grundstückskaufverträge privatrechtliche Verträge mit Bürgerinnen und Bürgern sind. Diese enthalten regelmäßig
Auch im Rahmen der Rechnungsprüfung gilt daher der Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Eine vollständige Einsicht in solche Verträge ist nur zulässig, wenn die entsprechenden Inhalte für die Rechnungsprüfung tatsächlich notwendig sind. Die Rechnungsprüfung darf daher nicht zu einer umfassenden Durchsicht privatrechtlicher Verträge ohne unmittelbaren Bezug zur Finanzprüfung führen.
6. Bewertung der Art der Rechnungsprüfungen
Schon in den letzten Jahren waren die Prüfungen von einem Umfang, wie sie in anderen Mitgliedsgemeinden der Verwaltung bei weitem nicht stattfinden. Dies zeugt von einem Misstrauen einzelner Ausschussmitglieder der Verwaltung bzw. den Bürgermeistern gegenüber. Die Verwaltung ist mit dieser Art der Rechnungsprüfung überfordert, sollte sie in allen Mitgliedsgemeinden auf diese Art und Weise künftig erfolgen.
Im vorliegenden Fall wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss weitgehende Einsicht in notarielle Verträge gewährt. Die darauf aufbauende Prüfung bezog sich jedoch teilweise auf Vertragsdetails, die keinen Bezug zur eigentlichen Aufgabe der Rechnungsprüfung hatten. Die Prüfung verlagerte sich damit teilweise von einer finanzwirtschaftlichen Kontrolle hin zu einer inhaltlichen Vertragsprüfung. Dies entspricht nicht dem gesetzlichen Auftrag der Rechnungsprüfung. Zur Klarstellung der Zuständigkeiten und zur Vermeidung zukünftiger Missverständnisse ist es daher sinnvoll, die künftige Vorgehensweise eindeutig festzulegen.
7. Ziel der Klarstellung
Die Gemeinde Rödelsee legt großen Wert auf
Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Rechnungsprüfung ihre gesetzliche Aufgabe erfüllt, ohne dabei in Bereiche vorzudringen, die nicht Gegenstand der finanzwirtschaftlichen Prüfung sind.
2. Bürgermeister Lussert verweist auf den ausführlichen Sachvortrag und gibt die Entlastung der VG-Mitarbeitenden bei der aufwändigen Vorbereitung von Rechnungsprüfungen als Intention der Schlussfolgerungen an.
GR Ostwald möchte sich dem Punkt 2 nicht anschließen und den Umfang der Akteneinsicht nicht einschränken.
GR Kelle erläutert aus seiner beruflichen Perspektive das Wesen des Prüfens und möchte ebenfalls Punkt 2 nicht unterstützen. Weiterhin moniert er den Passus in Punkt 5, worin der Gemeinderat nur über solche Vereinbarungen informiert werden soll, die auf Grund der Sach- und Rechtslage nicht zu erwarten waren. Er sieht das als Einschränkung beim Prüfen. GR Eickhoff schließt sich dieser Sichtweise an.
Der Gemeinderat beschließt über die vorgeschlagenen Punkte jeweils einzeln:
Beschlüsse:
1- Klarstellung der Aufgabe der Rechnungsprüfung
Der Gemeinderat stellt klar, dass die örtliche Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 ff. GO der Kontrolle der ordnungsgemäßen Haushalts- und Finanzführung der Gemeinde dient.
Die Rechnungsprüfung umfasst insbesondere die Prüfung der Einnahmen und Ausgaben, der Kassenführung sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltung.
Eine inhaltliche Überprüfung privatrechtlicher Verträge gehört grundsätzlich nicht zum Aufgabenbereich der Rechnungsprüfung, soweit diese nicht unmittelbar finanzwirtschaftliche Auswirkungen haben.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend | 10 |
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
2- Umfang der Akteneinsicht
Unterlagen werden dem Rechnungsprüfungsausschuss grundsätzlich in dem Umfang zur Verfügung gestellt, der für die Durchführung der Rechnungsprüfung erforderlich ist.
Bei privatrechtlichen Verträgen mit Dritten beschränkt sich die Einsicht grundsätzlich auf die für die Rechnungsprüfung relevanten Inhalte, insbesondere
| - | Vertragsparteien |
| - | Grundstücksgröße |
| - | Kaufpreis |
| - | Zahlungsabwicklung. |
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend | 10 |
| Ja-Stimmen: | 0 |
| Nein-Stimmen: | 10 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
3 – Datenschutz
Der Gemeinderat stellt fest, dass bei der Rechnungsprüfung auch die Vorgaben des Datenschutzrechts zu beachten sind.
Personenbezogene Daten dürfen nur insoweit offengelegt werden, wie dies für die Durchführung der Rechnungsprüfung erforderlich ist.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend | 10 |
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
4 – zukünftige Handhabung
Die Verwaltung wird beauftragt, künftig bei Prüfungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss die Unterlagen entsprechend dem Prüfungszweck aufzubereiten und vorzulegen.
Eine vollständige Einsicht in notarielle Vertragsurkunden erfolgt nur dann, wenn dies für die Durchführung der Rechnungsprüfung zwingend erforderlich ist und dies der Gemeinderat beschließt.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend | 10 |
| Ja-Stimmen: | 4 |
| Nein-Stimmen: | 6 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
5 – Ordnungsgemäße Verwaltung
Es wird bestätigt, dass der Gemeinderat nur dann zu einem Vertrag gesondert zu informieren ist bzw. eine gesonderte Genehmigung erforderlich wird, wenn Vereinbarungen zu Lasten der Gemeinde getroffen werden, die der Gemeinderat auf Grund der objektiven Sach- und Rechtslage nicht erwarten konnte.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend | 10 |
| Ja-Stimmen: | 0 |
| Nein-Stimmen: | 10 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| 54 | Rödelsee hilft 2026 - neues Projekt |
Die Aktion „Rödelsee hilft" besteht seit dem Jahr 2002. Anlässlich des Abschlusses der Aktion Rödelsee hilft 2008 fand das 1. Benefizkonzert statt.
Die Aktion „Rödelsee hilft" 2026 könnte den Menschenskinder e. V. Würzburg, Verein zur Unterstützung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen in Würzburg und Unterfranken e. V. unterstützen.
Der gemeinnützige Verein Menschenskinder e.V. setzt sich ein für die Belange von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Belastungen und psychischen Erkrankungen. Der Verein hilft im Großen wie im Kleinen. So finanziert der Verein für Kinder, die stationär in der Klinik behandelt werden neue Kleidung oder eine neue Matratze, wenn die Familie sich dies nicht leisten kann. Der Verein schafft aber auch neue Strukturen wie z.B. das Sternstunden-Therapiehaus, in deren Räumlichkeiten Kinder mit psychischen Erkrankungen mit Musiktherapie oder Kunsttherapie Hilfe erhalten. Durch den Verein konnten Spenden gesammelt werden für einen Spielplatz in der Klinik am Greinberg für Kinder mit Mehrfachbehinderung oder für eine Kletterwand in der Tagesklinik. Aktuell steht als großes Projekt an, das neu gegründete Childhood-Haus Würzburg aufzubauen und in seinem Betreib dauerhaft zu sichern. In dem Childhood-Haus erfahren Kinder und Jugendliche Hilfe, die Opfer von Gewalt geworden sind. Alle Disziplinen kommen zum Kind und das Kind wird so in einer sicheren Umgebung vor weiteren Traumatisierungen geschützt. Alle Mitglieder des Vereins handeln ehrenamtlich ohne Entgelt, alle Spenden kommen vollumfänglich den Projekten und damit den Kindern zugute.
Beschluss:
Die Aktion Rödelsee 2026 wird den Menschenskinder e. V. Würzburg, Verein zur Unterstützung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen in Würzburg und Unterfranken e. V. unterstützen.
einstimmig
| 55 | Antrag auf Zuschuss der Diakonie zur ambulanten Krankenpflege |
Das Diakonische Werk Kitzingen e.V. hat am 24.02.2026 seinen alljährlichen Zuschussantrag für die ambulante Krankenpflege an die Gemeinde Rödelsee gestellt.
Das Diakonische Werk leistet hervorragende Arbeit im Bereich der ambulanten Krankenpflege und versorgt somit täglich ca. 120 Patientinnen und Patienten in ihrer häuslichen Umgebung im Stadtgebiet Kitzingen.
Die Gemeinde hat dies bislang mit einem Betrag von 0,50 EUR/Einwohner anerkannt.
Für das Jahr 2025 ergibt sich bei der zu Grunde zu legenden Einwohnerzahl von 1.961 ein Betrag von EUR 980,50 €.
Beschluss:
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wird für das Jahr 2025 ein Zuschuss in Höhe von 980,50 € gewährt.
Einstimmig
| 56 | ILE Südost 7/22; |
| 56.1 | Entscheidungsgremium zum Regionalbudget 2026 |
Am Mittwoch, 04.02.2026 fand im Rathaus Iphofen die Sitzung des Entscheidungsgremiums zur Beratung über das Regionalbudget 2026 statt.
Der ILE Südost 7/22 steht für das Jahr 2026 ein Regionalbudget in Höhe von 75.000 € zur Verfügung. Die Auswahl der förderfähigen Kleinprojekte wird durch das Entscheidungsgremium vollzogen. Insgesamt wurden im ILE-Gebiet Südost 7/22 17 Förderanfragen eingereicht.
Die Gemeinde Rödelsee stellte einen Antrag zur Installation einer Kletterpyramide am Schulgelände in Rödelsee. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 14.521,57 €. Die Schulkinder haben in verschiedenen Spendenläufen 5.917,30 € erlaufen und geben dieses Geld als Kostenbeteiligung Dritter zu dem Projekt. So bleibt eine Förderung von 8.604,27 €.
Die Aufträge werden nach Vorliegen des Bescheides vergeben.
| 56.2 | Archivkraft in Rödelsee |
Die neue Archivkraft Sonja Schmitt wird den ersten Bearbeitungsblock vom 23.02. – 05.05.26 in Rödelsee verbringen.
| 57 | Sonstiges, Wünsche und Anträge |
| 57.1 | Themen vom Schwanberg |
Priorin Frau Buske informiert, dass die Straßenbaumaßnahme wieder läuft.
Die eigene Baustelle zum Bauprojekt Atrium wird demnächst abgeschlossen. Die Einweihung findet am 27.03.2026 um 14.00 Uhr statt.
| 57.2 | KT 56 zum Schwanberg, 1. Bauabschnitt Teil 2 |
Ab Anfang März beginnt der Landkreis mit dem zweiten Teil des ersten Bauabschnittes KT 56 zum Schwanberg. Die Maßnahme wird bis Ende dieses Jahres andauern.
Hierbei kreuzt der Wanderweg R1 die Baustelle.
Die Wanderwegeverantwortlichen werden den Weg R1 sperren und eine Umleitung über einen anderen Weg einrichten, so ist die Sicherheit der Wandernden gewährleistet.