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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Rödelsee
Ausgabe 4/2023
Aus dem Gemeinderat
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Rödelsee vom 04.04.2023

vom 04.04.2023

45

Ortstermin Johannisbrunnenweg; Dorferneuerung Fröhstockheim 4

Im Rahmen der Tagesordnung werden der Johannisbrunnenweg, der Platz um das Waaghäusla und die Ortsstraße am westlichen Ortsrand begangen. Die Arbeiten kommen gut voran und werden auch von den Anliegern in Bezug auf die Qualität gelobt. Die Beete sind jahreszeitlich bepflanzt.

- Ohne Abstimmung -

45.1

Vergabeverfahren Johannisbrunnenweg und Rest Hauptstraße Fröhstockheim

Bgm. Klein hat mit E-Mail vom 14.02.2023 zum wiederholten Mal über das Amt für Ländliche Entwicklung bei der Teilnehmergemeinschaft Fröhstockheim 4 die Erweiterung der Maßnahme vom offiziellen Bauende bis zur Kreisstraße KT 13 und beim Johannisbrunnenweg beantragt, da sich diese Straßenabschnitte in einem sehr schlechten Zustand befinden.

Die Roe Ingenieure haben die Massen für die Erneuerung der verbleibenden Hauptstraße, ca. 290 m Länge bis zur Einmündung der KT13 überschlägig ermittelt. Die Kosten betragen ca. 370.000 €. Hinzu kommen noch die klassischen Begleitkosten für Entsorgung, Unvorhergesehenes, Gutachten und die Arbeit des Ingenieurbüros von weiteren 25 - 40 %. Beim Johannisbrunnenweg geht man von Kosten von ca. 270.000 € zzgl. vorgenannter Nebenkosten aus. Insgesamt beläuft sich das Investitionsvolumen auf ca. 850.000 €.

Mit Schreiben vom 06.03.2023 teilte Herr Kaiser von der Teilnehmergemeinschaft mit, dass nach Rücksprache im Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken der beantragten Erweiterungen der derzeit laufenden Baumaßnahme nicht entsprochen werden kann. Die Maßnahme liegt nicht im Dorferneuerungsplan und des handelt sich nicht um eine gestalterische Verbesserung. Das Förderbudget wurde bereits mit Schreiben vom 06.02.2018 deutlich von 730.000 € auf 1,4 Mio erhöht. Hiervon sind 200.000 € zweckgebunden für den Kirchplatz.

Alleine kann die Gemeinde Rödelsee diese Maßnahme nicht stemmen. Das würde aber schlussendlich den Erfolg der umfassenden Dorferneuerung erheblich schmälern, da es nicht erklärbar ist, wieso dieser schlechte Straßenabschnitt nicht mit ausgebaut wurde.

Bgm. Klein hatte schon seit 2022 immer wieder Anträge auf finanzielle Unterstützung im Rahmen bestehender Förderprogramme an das Amt für Ländliche Entwicklung und Frau Mdl Barbara Becker gestellt und darum gebeten, bei den zuständigen Behörden bzw. im Ministerium um Unterstützung zu werben.

Mit E-Mail vom 10.03. wurde noch einmal auf die Dringlichkeit hingewiesen, da der Gemeinderat am 04.04.2023 Beschluss fassen muss, sonst kann die Maßnahme nicht mehr umgesetzt werden.

Nach Rückmeldung von MdL Barbara Becker und dem Amt für ländliche Entwicklung gibt es keine Zuschüsse.

Mit Mail vom 25.03.2023 informierte Bürgermeister Klein die Gemeinderäte und die Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft Fröhstockheim darüber, dass weder für den Johannisbrunnenweg noch den verbliebenden Teil der Hauptstraße außerhalb des Fördergebietes der Dorferneuerung Zuschüsse zu erhalten sind. In diesem Zusammenhang bat er die Vorstandschaft der TG Fröhstockheim, zur Co-Finanzierung der Auflösung der Rückstellung des Förderbetrages von 200.000 € zuzustimmen. Diese Sonderrücklage hatte Bgm. Klein bei den Verhandlungen mit dem Amt für Ländliche Entwicklung im Frühjahr 2018 als Zugabe erwirkt.

Wenn die beiden Bereiche saniert werden sollen, müssen die Kosten sonach komplett von der Gemeinde getragen werden. Die TG Fröhstockheim kann hier nicht als Bauherr in Erscheinung treten und diese Maßnahmen quasi als „Nachtrag“ beschließen und umsetzen.

Die Vorstandschaft der TG Fröhstockheim hat in ihrer Sitzung am 28.03. einstimmig beschlossen, dass die Sonderrücklage von 200.000 € für die Neugestaltung des Kirchplatzes als Co-Finanzierung für die Straßenbaumaßnahmen „Hauptstraße“ und „Johannisbrunnenweg“ verwendet werden darf.

Die Durchführung dieser beiden Maßnahmen schränkt die Gemeinde Rödelsee in ihren weiteren Vorhaben gemäß der mittelfristigen Finanzplanung sehr ein. Andererseits ist es dem um ca. 1 Mio € über dem Haushaltsansatz von 2022 erzielten Gewerbesteueraufkommen und dem erfolgreichen Abverkauf der Bauplätze im Neubaugebiet „Am Schwanberg“ zu verdanken, dass auch ein „Sondervermögen“ vorhanden ist.

Die Gestaltung des Kirchplatzes und der Anbau an das Feuerwehr-Gerätehaus in Fröhstockheim müssen zunächst dem seit 2004 geplanten Ausbau des „Ebracher Hofes“ und der Entwicklung des „Bauhofes“ sowie weiteren Einzelmaßnahmen für „Schloss Crailsheim“ hintangestellt werden. Auch die notwendige Sanierung der „Alten Iphöfer Straße“ in Rödelsee sollte im Anschluss an die Erschließung des Baugebiets „Am Schwanberg“ durchgeführt werden.

Auch das wurde mit der Vorstandschaft der TG Fröhstockheim besprochen. Im Übrigen war die Ausführung am Kirchplatz Fröhstockheim im Zeitrahmen von 10 Jahren nach Beendigung der umfassenden Dorferneuerung vorgesehen.

Je nachdem, wie sich die Haushaltslage der Gemeinde Rödelsee entwickelt, sollen die Maßnahmen umgesetzt werden.

Die Beauftragung der Bauleistungen muss im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung mit einem Leistungsverzeichnis erfolgen. Das Verfahren ist mit der Vergabestelle der Regierung von Unterfranken abgestimmt.

Die bisherigen und zukünftigen Kosten der Dorferneuerung für die Sofortmaßnahmen aus dem Jahr 2012, die laufende Großbaustelle und geplante Maßnahmen beträgt für die Gemeinde gerundet 2.300.000 €. In Bezug auf die 500 Einwohner Fröhstockheims sind dies 4.600 € pro Kopf. Durch die zusätzlichen Projekte wird sich der Betrag auf ca. 2.950.000 € oder 5.900 € pro Einwohner erhöhen.

Für die Städtebauförderung im Gemeindeteil Rödelsee wurden ca. 4.200.000 € aufgewendet; dies entspricht bei 1450 Einwohnern ca. 2.900 € pro Einwohner. Dies wird zur Diskussion gestellt.

Gemeinderat Warm sieht die Erweiterungen positiv und hält die damals erzielten Ausschreibungspreise für günstig im Vergleich zum jetzigen Marktniveau. Problematisch könnten die Mauern der Anlieger und der noch nicht bekannte Kanalzustand werden.

Gemeinderat Freimann unterstützt ebenfalls die Vorschläge, weil es nicht günstiger werden wird. Gemeinderat Eickhoff ist teilweise irritiert, weil einerseits Einsparungen eingefordert werden und jetzt bisher noch nicht bekannte Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

Dank der guten Finanzlage wird die Finanzierbarkeit gegeben sein. Wichtig ist, konkrete Folgemaßnahmen zu benennen, um die Abfolge festzulegen.

Gemeinderat Dr. Kelle lässt sich die Beträge und Kosten noch einmal erläutern.

Gemeinderätin Grubert sieht den Ausbau der Alten Iphöfer Straße bzw. den Ebracher Hof in Rödelsee als wichtigeres Folgeprojekt an, stimmt aber doch mit. Dem schließt sich Gemeinderat Heß an; die Projekte in Rödelsee müssen dann Vorrang haben.

Bürgermeister Klein gibt bei dieser Gelegenheit die aktuelle Kostenermittlung für den Kreisel am Baugebiet „Am Schwanberg“ bekannt. Der Gemeindeanteil von 900.000 € bei einem Volumen von 2.800.000 € ist schwer zu schultern, zumal maximal 600.000 € in der bisherigen Finanzplanung enthalten sind. Angesichts der Kritik des Bayerischen Obersten Rechnungshofes an unwirtschaftlichen Kreisverkehren hat er bereits das Staatliche Bauamt um Prüfung von Alternativen gebeten.

2. Bürgermeister Lussert ist klar für die Umsetzung, betont aber, dass dies nicht in der persönlichen Verbindung liegt. Gemeinderat Vollhals stimmt ebenfalls zu, allerdings muss die Bestätigung für die Verwendung der 200.000 € Rücklage vorliegen. Gemeinderat Amberger freut sich für Fröhstockheim, auch wenn beim Kanal noch Unsicherheiten vorliegen.

Beschluss:

1.

Der Sanierung der Straßenzüge Johannisbrunnenweg und Hauptstraße wird zugestimmt. Die Auftragsvergabe wird im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung durchgeführt. Bürgermeister Klein wird ermächtigt, die Bauleistungen nach Auswertung der beschränkten Ausschreibung zu beauftragen.

2.

Die Maßnahmen werden nur ausgeführt, wenn auch die Sonderrücklage von 200.000 € vom Amt für ländliche Entwicklung ausgezahlt wird.

3.

Im Haushalt sind hierfür bisher 300.000 € angesetzt; für den darüber hinausgehenden Betrag sind entsprechende Haushaltsansätze zu bilden.

4.

Die weiteren, vorbeschriebenen Maßnahmen in der Gemeinde Rödelsee werden je nach Haushaltslage in der angegebenen Reihenfolge umgesetzt. Dies ist in der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.

- Einstimmig -

46

Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.03.2023

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 07.03.2023, die in das Ratsinformationssystem eingestellt wurde, wird anerkannt.

- Einstimmig -

47

Nachlese/Informationen/Erledigungen aus vorherigen Sitzungen

a)

Die Bauangelegenheiten sind abgearbeitet.

b)

Das Ingenieurbüro Köpping wurde entsprechend dem Angebot beauftragt (Statik Bauhof).

c)

Für den Bauhof wurde bereits ein Stapler der Marke Lindner zum Preis von 34.300 EUR zzgl. MwSt. bestellt. Das Fahrzeug wird in einem Top-Zustand im Juli 2023 ausgeliefert.

d)

Die Anwaltskanzlei Dr. Vocke & Partner wurde mit dem Klageverfahren gegen das IB Balling beauftragt (Sanierung Schlossberg).

e)

Der Beschluss für die besondere Anerkennung des Ehrenamtes wurde öffentlich bekannt gemacht. Viele Ehrenamtliche haben das Angebot bereits genutzt und Karten für die Veranstaltung mit Michl Müller in der Vinfothek gekauft.

f)

Kreisbrandrat Dirk Albrecht hat die Kommandanten Steven Heß und Michael Troll für die Freiwillige Feuerwehr Rödelsee bestätigt. Die förmliche Bestätigung wurde ausgefertigt. Erst Abstimmungsgespräche - auch mit den Kommandanten Schemm und Sauer von der FF Fröhstockheim - haben bereits mit Bgm. Klein stattgefunden.

g)

Herr Reuchlein bemüht sich, die baulichen und technischen Maßnahmen sowie die weiteren Zusagen umzusetzen (Dorfladen).

- Ohne Abstimmung -

48

Eigene Baustellen

48.1

Waaghäusla Fröhstockheim

Bereits in der Sitzung am 13.12.2022 wurde das Projekt „Waaghäusle“ thematisiert und der Umsetzung der Gestaltung durch Beauftragung der Büros IB Röschert und atelier zudem zugestimmt.

Die Förderanfrage über das Regionalbudget als Kleinprojekt wurde fristgerecht abgegeben. Leider hat das Entscheidungsgremium entschieden, dass das Gestaltungsprojekt „Waaghäusle“ bei der Bewertung nicht die für eine Förderung notwendige Punktezahl erreicht hat. Bei Antragstellung durfte man von einer Förderung von 10.000 EUR ausgehen.

Eine Umsetzung des Projektes soll dennoch erfolgen, auch wenn die Gemeinde die Kosten von ca. 25.000 EUR nun alleine zu tragen hat. Für den Ortsteil ist das Waaghäusle auch auf Grund seiner nun 100-jährigen Geschichte von besonderer Bedeutung. Man müsse aber versuchen, die Kosten durch Eigenleistung so gering wie möglich zu halten.

Die Firma Wittek führt die Holzarbeiten aus; das vom IB Röschert geprüfte Angebot liegt unterhalb der Kostenschätzung. Im Übrigen sollen diverse Arbeiten (Putz, Elektrik) durch den Bauhof oder Freiwillige ausgeführt werden, um die Kosten im Rahmen von 20.000 EUR zu halten.

Familie Beck (Burkholz) hat sich dankenswerter Weise bereit erklärt, dass die Gemeinde in deren Hauskeller einen Stromanschluss auf eigene Kosten herstellen darf, der das Waaghäusle künftig mit Lichtstrom versorgt. Als Entschädigung erhält Fam. Beck einmalig einen Betrag von 500 EUR.

Für Bgm. Klein ist nicht nachvollziehbar, dass andernorts Fußballnetze für förderfähig erklärt werden. Die Förderrichtlinien müssen überarbeitet werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme „Waaghäusla“ in Fröhstockheim auch ohne die Förderung über das Regionalbudget durchzuführen. Bgm. Klein wird bevollmächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen, so wie es auch im Arbeitskreis bereits vorabgestimmt wurde. Die Kosten für den Stromanschluss hat die Gemeinde zu tragen; Familie Beck erhält eine einmalige Entschädigung in Höhe von 500 EUR.

- Einstimmig -

48.2

2. Erweiterung BRK-Kinderhaus Rödelsee

48.2.1

Auftragsvergaben lose Möblierung und Festeinbauten, Auftragsbestätigungen

Für den Kindergarten Rödelsee wurde die beschränkte Ausschreibung für „Lose Möblierung“ und „Festeinbauten“ nach Abstimmung mit dem Träger und der Leitung im Kinderhaus Rödelsee durchgeführt. Die in der Anlage beigefügten Angebote wurden bewertet und seitens des Trägers und der Leitung als einzig sinnvoll und wünschenswert erklärt.

Entsprechend der jeweiligen ANMERKUNGEN auf Seite 1 der Angebote („Sollten beide Angebote in einem Auftrag erteilt und in einer Lieferung ausgeführt werden können, erhalten Sie einen Rabatt von 13 % auf Möbel und 10 % auf Spielwaren“) ergeben sich auf Grundlage der angebotenen Rabatte folgende Angebotssummen:

Netto Position

27.352,05 EUR

So.Rab. Handelswaren

-10,0 % auf 2.264,00 EUR

-226,40 EUR

Netto Gesamt

23.945,92 EUR

Netto Position

27.134,50 EUR

So.Rab. Handelswaren

-10,0 % auf 106,72 EUR

- 10,67 EUR

Individuelle Montage

948,00 EUR

Netto Gesamt

24.558,22 EUR

Folgende Kostenschätzungen sind die Grundlage:

Kostenschätzung vom März 2021: Angebote vom 14.03.2023

Lose Möblierung:

20.000,00 €

28.495,64 €

Festeinbauten:

14.160,41 €

29.224,28 €

Preissteigerung der vergangenen zwei Jahre ca. 25-30%, bedingt durch Corona, Rohstoffpreise, Krieg in der Ukraine, Inflation …aktuell somit „Lose Möblierung mit ca. 25.000,00 €“, „Festeinbauten“ mit ca. 17.700,51 €.

Der erhöhte Mehraufwand bei Festeinbauten ist vor allem bedingt durch hochwertigen und umfassenderen Ausstattung der Personalräume sowie der Kindergarderoben; dies war so in der Kostenschätzung nicht berücksichtigt.

Da die Vergabesummen jeweils netto bei unter 25.000 € liegen, konnten die Lose direkt vergeben werden.

Die maximal angekündigte Lieferzeit beträgt 14 Wochen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Aufträge für die Möblierung gemäß der vom Arch. Hufnagel geprüften Angebote vom 14.03.2023 wie folgt zu:

Angebot Nr. 8000002450 über „Lose Möblierung“ zu einem Bruttobetrag von 28.495,64 €

Angebot Nr. 8000002458 über „Festeinbauten“ zu einem Bruttobetrag von 29.224,28 €

- Einstimmig -

48.2.2

Nachtrag Elektroarbeiten und PV-Anlage

Für die Elektroinstallation und die PV-Anlage bei der Maßnahme „2. Erweiterung des BRK Kinderhauses“ wurden als Geschäft laufender Verwaltung zwei Nachträge über einen Gesamtbetrag von 9.841,35 Euro brutto vergeben.

Der Nachtrag für die Elektroinstallation beträgt 6.288,25 € brutto und begründet sich durch zusätzlich benötigtes Material zur Optimierung der Installation.

Der Nachtrag für die PV-Anlage beträgt 3.553,10 € brutto und ergibt sich durch eine gewollte Erhöhung der Leistung der PV-Anlage von 26 kWp auf 29,6 kWp. Die Erhöhung der Leistung ist durch die bessere Ausnutzung der Dachfläche entstanden, wodurch größere Module mit mehr Leistung genutzt werden können.

-einstimmig-

48.3

Klage gegen das Ingenieurbüro Balling wegen der restlichen Mängelbeseitigungskosten, Baugebiet "Am Schloßberg"

Zu TOP 38 vom 07.03.2023

Vom Gericht wurden für den Vorprozess die Kosten gemäß den Kostenfestsetzungsanträgen festgesetzt. Darin enthalten waren 5.856,23 € für die Rechnung der Firma Kanal Türpe vom 16.11.2011, Kosten von 3.679,43 € für die Rechnung der Fa. Rank vom 24.11.2022 und 43,50 € Reisekosten. Die weiter angefallenen Kosten von 1.332,80 € für das Ing.-Büro Balling, 293,18 € an die Anwaltskanzlei Dr. Vocke & Partner und 3.380,31 € für geotechnischen Bericht sind keine Prozesskosten.

Vom Ing.-Büro Balling wurden bereits 13.896,77 € + Zinsen erstattet und sind weitere 78.460,60 € + Zinsen zu erstatten, insgesamt also 92.357,61 € + Zinsen. Davon erhält die Rechtsschutzversicherung (ÖRAG) wiederum 25.565,00 €, die der Gemeinde Rödelsee dann für das weitere Klageverfahren zur Verfügung stehen.

Die Gemeinde Rödelsee hat gemäß der Honorarrechnung der Anwaltskanzlei Dr. Vocke & Partner vom 31.01.2019 bereits eine Gutschrift für erstattete Gerichtskosten von 1.270,24 € und die Zahlung der Haftpflichtversicherung von Balling von 13.896,77 € + Zinsen = 14.019,12 € erhalten. Somit stehen der Gemeinde Rödelsee noch 66.792,61 € abzgl. 13.896,77 €, mithin 52.895,84 € zzgl. Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz hieraus seit 1.1.2020 zu.

Über die Haftpflichtversicherung des Ing.-Büro Balling ist der Betrag von 52.895,84 € am 20.02.2023 auf dem Konto der Gemeinde eingegangen.

Rechtsanwalt Dr. Vocke hat dem Rechtsanwalt des Ing.-Büro Balling GmbH die Kosten für das selbstständige Beweisverfahren und der I. Instanz in Höhe von 89.251,51 € in einer Forderungsaufstellung zukommen und lassen und letztmalig die Zahlung bis 17.03.2023 angefordert. Nach Fristablauf wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Auf die beiliegenden Anlagen wird verwiesen.

- Ohne Abstimmung -

48.4

Rechnungen

Folgende Rechnungen wurden zur Zahlung angewiesen:

Parkett & Mehr, Fröhstockheim, 2. TZ  —  1.185,89 €

Schloss Crailsheim, Boden EG Küche und WC Vinfothek (Gesamt: 4.755,89 €)

Schloss Crailsheim, Weinfestküche/WC Festhelfer 2. AZ  —  7.735,00 €

Pfannes GmbH, Großlangheim

Minibagger, um die Kieselsteine aus dem Umfeld der historischen Weinkelter im Schlosshof aus Sicherheitsgründen zu entfernen  —  119,00 €

Hubarbeitsbühne für Baumpflege Schloßhof Crailsheim  —  254,66 €

BayWa AG, Kitzingen

Pflasterarbeiten Innenhof Schloss Crailsheim  —  58,24 €

Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH, Estenfeld

Kampfmittelerkundung BG „Am Schwanberg“  —  4.587,45 €

Rüttger Raumausstattungs GmbH, Iphofen

Bodenbelagsarbeiten 2. Erweiterung BRK-Kinderhaus  —  5.837,32 €

Eugen Wahner GmbH, Sulzfeld

3. AZ Gerüstbauarbeiten 2. Erweiterung BRK-Kinderhaus  —  4.771,78 €

Dr. Först Consult, Würzburg

Gigabitausbau  —  11.900,00 €

Kühnel 17, Kitzingen

Projektierungsarbeiten Ortsbeschilderung  —  2.284,80 €

Aktionsschilder u.a. Erntedankmarkt, Weinfest etc.  —  14.187,18 €

Der GR hatte am 03.02.20 und der TR am 18.12.19 das ReDesign mit Umsetzung beschlossen.

Rank Bauunternehmen GmbH, Kitzingen

Abgrabung aller Wasseranschluss „Am See 2“  —  4.385,89 €

Tiefbauarbeiten am def. Hydranten und Asphaltarbeiten, Fröh, Gartenstr. 8  —  7.057,58 €

Klos GmbH, Ingenieurbüro, Neubau Kreisverkehrsplatz BG „Am Schwanberg“

Erstellung Sicherheitsaudit, Honorar  —  2.856,00 €

Fa. Parkett & mehr, Fröhstockheim,

Bodenbelag Küche/WC Vinfothek  —  1.185,89 €

Florian Hofmann GmbH, Würzburg

Pflege von Gräben Fröhstockheim und Rödelsee  —  7.055,51 €

Metzler Feuerschutz, Würzburg

Feuerwehrwappen Rödelsee für Uniformen/Mützen  —  87,46 €

Ausstattung  —  1.180,12 €

Latzhosen  —  117,81 €

Elektro Löther, Obernbreit

1. TR Elektroinstallation BRK Kinderhaus Rödelsee  —  34.477,97 €

1. TR PV Anlage BRK Kinderhaus Rödelsee  —  43.378,64 €

Fessler & Sohn, Kitzingen

SR Dachabdichtungs- und Spenglerarbeiten BRK Kinderhaus  —  14.280 €

Elektro Reichhard, Kitzingen

Wohnung Schloss Crailsheim  —  197,56 €

Vinfothek  —  1.778,79 €

Löwenhof Heizung  —  374,84 €

Auto Zehnder, Rödelsee

Kundendienst KT-RO 501  —  402,46 €

Vinfothek (Dekoration, techn. Ausstattung Küche wie Allesschneider, Kaffeeautomat,

Induktionskochfeld, Messerblock, Mikrowelle; Büromaterialien, Spielsachen

Lesebücher, Meckerbox)  —  1.244,95 €

- Ohne Abstimmung -

49

Bauangelegenheiten

49.1

Rückläufe Bauanträge und Erlaubnisanträge

Folgende Bauvorhaben wurden genehmigt:

Erlaubnis nach Art. 7 DSchG, Erdarbeiten für Neubau eines Heizhauses für Hackschnitzelheizung mit einem Hackschnitzelbunker, Fl.Nr. 71, Gem. Fröhstockheim

Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis wurde unter Einhaltung der allgemeinen Nebenbestimmungen erteilt.

Erlaubnis nach Art. 6 DSchG, PV-Anlage auf Wohnhaus, Fl.Nr. 90, Gem. Rödelsee

Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis wurde unter Nebenbestimmungen erteilt:

Die Anordnung auf der Dachfläche, die Beschaffung der Module und die Befestigung wird in den einzuhaltenden Nebenbestimmungen näher geregelt.

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 800/33, Gem. Rödelsee

Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schlossgrund“ wurde gem. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB eine Befreiung von der Wandhöhe erteilt. Es sind 2 Stellplätze nachzuweisen bzw. herzustellen.

Errichtung einer offenen Unterstellhalle mit flachgeneigtem Dach, Fl.Nr. 310, Gem. Fröhstockheim

Die Prüfung der statischen Unterlagen hat von einem Prüfingenieur zu erfolgen und ist dem Landratsamt Kitzingen bzw. dem Prüfamt vor Baubeginn vorzulegen.

- Ohne Abstimmung -

49.2

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses, Fl.Nr. 431/61 und 431/63, Am Schwanberg 61 und 63, Gem. Rödelsee

Der Bauherr hat eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit insgesamt 6 Wohneinheiten für die Grundstücke „Am Schwanberg 61 und 63, Fl.Nr. 431/61 und 431/63, Gem. Rödelsee“ eingereicht.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Schwanberg“, OT Rödelsee.

Errichtet werden sollen insgesamt 6 Wohnungen auf 2 Grundstücken. Laut dem Bebauungsplan ist auf den Grundstücken nur eine Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäuser mit je 2 Wohneinheiten pro Grundstück bzw. Wohnhaus zulässig.

Grundsätzlich ist eine bessere Ausnutzung der Grundstücke durch eine Erhöhung der Wohnflächen gewünscht, auch wenn das dazu führt, dass eine Befreiung bzgl. der zulässigen Wohneinheiten erforderlich ist. Theoretisch könnte der Bauherr aber auf jedem Grundstück auch ein Doppelhaus errichten; dann würden auch auf jedem Grundstück bis zu 4 Wohneinheiten möglich sein.

Der Gebäudekomplex wirkt modern und gefällig, die erforderlichen Stellplätze können auf dem dann vereinigten Grundbesitz nachgewiesen werden.

Auch wenn durch die Vereinigung ein größeres Grundstück entsteht, muss keine Aufzahlung erfolgen.

Beschluss:

Das vorbeschriebene Vorhaben wird zur Kenntnis genommen und das Einverständnis in Aussicht gestellt. Die Grundstücke Fl.Nrn. 431/61 und 431/63, Gemarkung Rödelsee, sind miteinander zu verschmelzen. Mit Verschmelzung kann dann auch die Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich der zu errichtenden Wohneinheiten in Aussicht gestellt werden. Die Grundstücke werden besser ausgenutzt, was durchaus siedlungs- und bauordnungstechnisch begrüßenswert ist.

-einstimmig -

49.3

Antrag auf isolierte Abweichung und Befreiung zur Errichtung einer Gartenhütte, Fl.Nr. 800/13, Im Schloßgrund 27, Gem. Rödelsee

Das Vorhaben befindet sich im Innerortsbereich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schlossgrund“, Rödelsee.

Die Bauherren wollen eine Gartenhütte errichten. Diese hat ein Brutto-Rauminhalt von 66,12 m³ und ist somit gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BayBO verfahrensfrei.

Allerdings wird die maximale Grenzbebauung nach Art. 6 Abs. 7 BayBO nicht eingehalten, hierfür beantragen die Bauherren eine isolierte Abweichung von der maximalen Grenzbebauung.

Die Bauherren beantragen zudem eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Grenzbebauung von Nebengebäuden. Laut Bebauungsplan ist die Grenzbebauung nur für Garagen und Carports zulässig.

Es wird folgende Begründung angegeben:

Die geplante Gartenhütte soll im rückwärtigen Bereich des Grundstückes als Grenzbebauung zum Nachbarn Fl.-Nr. 800/14 errichtet werden. Die geplante Gartenhütte ist ein untergeordnetes Nebengebäude ohne jegliche Anforderungen mit dem nordöstlichen Standort an der Grenze Fl.-Nr. 800/14 (Osten) und Fl.-Nr. 800/38 (Norden)

Es werden bei der Bauausführung die gesetzlichen Vorschriften beachtet und eingehalten.

Die von den Abstandsflächenvorschriften geschützten Belange werden vorliegend nicht beeinträchtigt. Die Belichtung/Besonnung und Belüftung der Nachbarn wird nicht negativ beeinflusst oder gar beeinträchtigt, auch der Sozialabstand wird nicht beeinträchtigt.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss:

Gegen nachstehend aufgeführten Antrag auf Abweichung und Befreiung bestehen keine Einwände, soweit die weiteren gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.

Errichtung Gartenhütte, Fl.Nr. 800/13, Gemarkung Rödelsee

Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.

-einstimmig-

50

Sonstiges, Wünsche und Anträge

50.1

Information aus dem 2. Netzwerktreffen Jüdischer Friedhof

Am 22.03.2023 fand das 2. Netzwerktreffen „Jüdischer Friedhof Rödelsee“ mit insgesamt 22 Teilnehmenden in der Alten Synagoge in Kitzingen statt.

Die verschieden umzusetzenden Themenbereiche des Netzwerkes wurden thematisiert.

Zunächst wurde die Gestaltung der Netzwerkbroschüre abgestimmt, die auch digital erscheinen soll. In Kürze versendet Frau Kühnel die einzelnen Texte an die jeweiligen Gemeinden zur Durchsicht.

Beim Themenbereich „Faltkarte“ wurde hauptsächlich über die Darstellungsart bzw. Symbole in der Karte gesprochen.

Zu den Roll-up-Displays wurde erläutert, dass diese von den beteiligten Gemeinden für Vorträge ausgeliehen werden können.

Außerdem wurde ein Muster der Schmuckpaletten vorgelegt, das allgemein Anklang fand.

Ein weiteres Treffen ist nicht vorgesehen.

Das Netzwerk „Jüdischer Friedhof“ geht so in die auch zeitlich vorgesehene Umsetzungsphase.

- Ohne Abstimmung -

50.2

Ehrenamtlicher Mitarbeiter für den Friedhof Rödelsee

Ab März 2023 wird sich Herr Manfred Troll als ehrenamtlicher Mitarbeiter der Gemeinde um den Friedhof Rödelsee kümmern und wird Ansprechpartner für Angehörige, die Beerdigungsinstitute und Kirchengemeinden sein.

Herr Troll übt das Amt ehrenamtlich aus. Der Gemeinderat dankt Herrn Troll mit Applaus.

- Ohne Abstimmung -

50.3

Fördermaßnahme "Sturzflutrisikomanagement-Konzept"

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg hat die Fördermaßnahme „Sturzflutrisikomanagement-Konzept“ für die Gemeinde Rödelsee in die Ämterliste 2023 des WWA Aschaffenburgs aufgenommen.

Bis jetzt gibt es noch keine Rückmeldung des StMUVs über das diesjährige Förderprogramm und somit die Projekte, die gefördert werden können. Sobald dieses Förderprogramm feststeht informiert das WWA Aschaffenburg, ob das Projekt der Gemeinde Rödelsee darin enthalten ist und in diesem Jahr gefördert werden kann.

Nach der Aufnahme in das Förderprogramm kann ein Zuwendungsantrag gestellt werden. Nach baufachlicher Prüfung des Antrags stellt das Wasserwirtschaftsamt einen Zuwendungsbescheid aus.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine verbindliche Vergabe von Leistungen für die Konzepterstellung vor Eingang des Zuwendungsbescheids förderschädlich ist.

- ohne Abstimmung -

Bgm. Klein wünscht Frohe Ostern und hat für alle Gemeinderatsmitglieder und den „Dauer-Gast“ Benno Müller ein Osterpräsent dabei. Vor Beginn der Sitzung wurde Herrn Krämer (Presse) ein Geschenk zum 60. Geburtstag überreicht.