7. Änderung Flächennutzungsplan Rödelsee;
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Der Gemeinderat Rödelsee hat in der Sitzung vom 11.03.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes Rödelsee beschlossen.
Geltungsbereich der Änderung:
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 254, Gemarkung Rödelsee, soll ein Kindergartengebäude entstehen.
Das Gebiet der Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden: Fl.Nr. 255, Gemarkung Rödelsee
Im Westen: Fl.Nr. 60/1, Gemarkung Rödelsee
Im Süden: Fl.Nr. 60, Crailsheimstr. 11, Gemarkung Rödelsee
Im Osten: Großlangheimer Straße Fl.Nr. 833/2, Gemarkung Rödelsee
Es umfasst das Grundstück Fl.Nr. 254, Gemarkung Rödelsee.
Der Lageplan des Bauamtes vom 03.04.2025 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung kann in der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Bauamt, Zimmer OG 05, Marktplatz 26, 97346 Iphofen während der Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde Rödelsee unter www.roedelsee.de eingesehen werden.
Verfahrensart:
Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der 7. Änderung für das o.g. Grundstück von einer unbeplanten Fläche zu einer Fläche für den Gemeinbedarf geändert.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Durch das Bauleitverfahren soll ein erschließbares Grundstück für den Allgemeinbedarf überplant werden.