Beim Abdruck des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2025 wurde versehentlich im TOP 42.4 der falsche Text abgedruckt.
Richtig ist:
42.4 Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage, Fl.Nr. 431/21, Am Schwanberg 21, Gemarkung Rödelsee
Gemeinderat Hemberger ist gemäß Art. 49 GO persönlich beteiligt, und deshalb von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die Gemeinde Rödelsee hat in der Sitzung des Gemeinderats vom 17.12.2024 über das Bauvorhaben beraten und Beschluss gefasst.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“, Rödelsee.
Bereits beantragte und notwendige Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden erteilt, hinsichtlich der Lage des Abstellraumes als Anbau zur Garage, dem Lichtschacht für das Kellerfenster sowie der Wandhöhe.
Auf Vorschlag des Gemeinderats wurden den Bauherren verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, damit der Bauantrag nicht abgelehnt werden muss.
U.a. auch die Möglichkeit, dass die Pläne geändert werden und der Vorschlag des Gemeinderats angenommen und mit der Gemeinde Rödelsee abgestimmt wird.
Die gewünschten Geländeanpassungen im Bereich zum öffentlichen Grund können mit Stützmauern errichtet werden. Hier ist darauf zu achten, dass die Gesamthöhe der Einfriedung inkl. Sockel die Festsetzung des Bebauungsplanes (max. 1,2 m zur öffentlichen Verkehrsfläche, max. 1,5 m zu den Nachbarn), gemessen vom natürlichen Geländeverlauf, eingehalten wird.
Mit Tektur-Antrag wurden folgende Punkte geändert:
| - | Die vorgesehene Natursteinmauer als Einfriedung wurde aus den Plänen entfernt. |
| - | Die bereits in der Planung vorgesehene Geländeaufschüttung zum öffentlichen Grund mit Stützmauer bleibt erhalten. Hierbei endet die Stützmauer auf Höhe der Geländeaufschüttung. |
| - | Auf der Stützmauer ist, wie im Bebauungsplan als Einfriedung zulässig, ein Metallzaun geplant, welcher mit der Stützmauer zusammen die max. zulässige Höhe von 1,20 m zur öffentlichen Verkehrsfläche und 1,50 m zu Nachbargrundstücken nicht überschreitet. |
Zudem wurde die beantragte Befreiung zur Aufständerung der PV-Anlage auf dem Garagendach entfernt. Die PV-Anlage soll gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans ausgeführt werden.
Beschluss:
Gegen nachstehend aufgeführten Tektur-Bauantrag bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.
Neubau eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage, Fl.Nr. 431/21, Am Schwanberg 21, Gemarkung Rödelsee
Mit dem Vorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis.
Die gewünschten Geländeanpassungen im Bereich zum öffentlichen Grund können mit Stützmauern errichtet werden. Hier ist darauf zu achten, dass die Gesamthöhe der Einfriedung inkl. Sockel die Festsetzung des Bebauungsplanes (max. 1,2 m zur öffentlichen Verkehrsfläche, max. 1,5 m zu den Nachbarn), gemessen vom natürlichen Geländeverlauf, eingehalten wird.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend | 12 |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 1 (GR Hemberger) |