| 54 | Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.03.2025 |
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 11.03.2025, die in das Ratsinformationssystem eingestellt wurde, wird anerkannt.
einstimmig
55 | Nachlese/Informationen/Erledigungen aus vorherigen Sitzungen |
| a) | Die Bauangelegenheiten sind abgearbeitet. (RIS, Info) Für das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 431/70, Am Schwanberg 70, Gemarkung Rödelsee wurde, entgegen der Beschlussfassung aus der vergangenen Sitzung, das Baugenehmigungsverfahren, nicht wie von Gemeinderat Ostwald vorgetragen das Genehmigungsfreistellungsverfahren, gewählt. Die Prüfung des Bauantrags wurde durch die Verwaltung noch einmal vorgenommen und mit dem Landratsamt Kitzingen abgestimmt. Auch dieses kommt zum Ergebnis, dass das Vorhaben einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Wandhöhe benötigt und es deshalb nicht als ein Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden kann. Der Bauantrag wurde aus diesem Grund, nach Rücksprache mit Bürgermeister Klein, dem Landratsamt Kitzingen zur weiteren Bearbeitung vorgelegt. Der notwendige Beschluss ist noch zu fassen (nachfolgender Tagesordnungspunkt). Die beil. Stellungnahme der Bauverwaltung wird zur Kenntnis genommen. |
|
| Gemeinderat Ostwald befürwortet die Weiterleitung des Bauantrages zum Landratsamt, stimmt aber der Rechtsauffassung weiterhin nicht zu. Er war über die Veröffentlichung seiner Stellungnahme in der letzten Sitzung vom 11.03. im Amtsblatt nicht glücklich. Die Gemeinde besitzt die Planungshoheit. Aktuell sei diese Art der Bebauung nicht vorgesehen, dieses Bauvorhaben benötigt eine Befreiung. Er unterstellt der Verwaltung inkonsequentes Handeln, da in der Vergangenheit ähnliche Bauvorhaben als Freisteller behandelt wurden. Er wünscht weiterhin, dass zukünftig solche Stellungnahmen nicht im Amtsblatt veröffentlicht werden. Gemeinderat Eickhoff bat hierzu, man könne solche Fragen gerne im Vorfeld mit der Verwaltung klären, so dass dies nicht in der öffentlichen Sitzung in Anwesenheit von Gästen und Presse diskutiert werden müsse. Gemeinderat Ostwald begründete sein Vorgehen damit, dass ihm die Unterlagen erst seit Freitag den 04.04.2025 vorlägen. |
| b) | Die Zuschussanträge sind in Bearbeitung. |
| c) | Kulturfonds Kulturelle Bildung Die Gemeinde Rödelsee hat mit E-Mail vom 27.02.2025 einen Zuwendungsantrag aus dem Kulturfond Kulturelle Bildung des Freistaats Bayern für die Kulturstätte Schloss Crailsheim, insbesondere den Schlosskeller gestellt. Die Regierung von Unterfranken hat diesen leider abgelehnt, da keine baulichen Maßnahmen gefördert werden. |
| d) | Veröffentlichung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 11.03.2025 – Richtigstellung Unter TOP 42.4 Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage wurde versehentlich der falsche Text abgedruckt. Im nächsten Mitteilungsblatt wird eine Richtigstellung erfolgen. |
- Ohne Abstimmung -
| 56 | Öffentlichmachung von nicht öffentlichen Beschlüssen |
Folgende Tagesordnungspunkte aus der vorausgegangenen Sitzung werden veröffentlicht:
TOP 49 Auftragsvergabe Sturzflutrisikomanagement Rödelsee
Die Gemeinde Rödelsee erteilt den Auftrag für die Durchführung der Vermessungsleistungen im Rahmen des Sturzflut-Risikomanagements an die I.G.L. GmbH Ingenieurvermessung, Werneck zum Angebotspreis in Höhe von 15.818,57 € brutto
TOP 50 Auftragsvergabe Sanierung Wirtschaftsweg am ehemaligen Grüngutplatz
Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten zur Sanierung des Wirtschaftsweges in Rödelsee an die Fa. Ullrich Bau GmbH, Elfershausen zu einem Bruttopreis von 37.445,25 EUR €. Grundlage ist das Angebot vom 25.02.2025.
- Ohne Abstimmung -
| 57 | Örtliche Rechnungsprüfung 2023 |
| 57.1 | Bericht aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung 2023 |
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in den Sitzungen am 28.11.2024 und 11.02.2025 die Jahresrechnung 2023 geprüft. Dabei sind folgende wesentliche Punkte zur Nachbearbeitung und Information festgehalten worden:
Insgesamt wird auf die umfangreiche Sachverhaltsdarstellung mit Anlagen auf den Aktenvermerk vom 13.12.2024 verwiesen. Weiter wird auf das Protokoll des Rechnungsprüfungsausschusses vom 11.02.2025 Bezug genommen. Ergänzend hierzu:
1. Vinfothek Schloss Crailsheim- Honorarverträge für die planenden Büros
Es besteht ein formeller Mangel, weil die Verträge mit den Planern nicht ausdrücklich vom Gemeinderat beschlossen und vom Bürgermeister ausgefertigt wurden. Nach den Recherchen ist zumindest kein offensichtlicher finanzieller und wirtschaftlicher Schaden entstanden.
Zum Hergang wird aus der E-Mail vom Herrn Bürgermeister Klein vom 14.01.2025 zitiert, die GLB Herr Eckert mit E-Mail vom 04.02.2025 inhaltlich bestätigt hat.
„Büro Buchholz/Hufnagel:
Nach Sichtung der Akten steht fest, dass eine schriftliche Beauftragung am 20.01.2023 auf der Basis des GR-Beschlusses Nr. 223.1 vom 08.11.2022 erfolgte.
Büro Hoh:
Es liegt ein Honorarangebot vor. Im Übrigen gilt die Zusammenfassung von Herrn Bürgermeister Klein vom 14.01.2025 gem. E-Mail.“ (GLB Herr Eckert, 04.02.2025)
E-Mail von Herrn Bürgermeister Klein vom 14.01.2025:
„Das ib Hoh hat den Ingenieurvertrag im Entwurf an Herrn Eckert versandt.
Herr Eckert hat den Entwurf an Herrn Architekten Buchholz weitergeleitet; es wurde weder ein Rücklauf geprüft noch eine Wiedervorlage eingetragen.
Die Mitarbeiterin der Bauverwaltung hat die erste Anweisung getätigt und sich dabei wohl auf den Entwurf des Ingenieurvertrages gestützt in dem Vertrauen, dass diese wirksam vereinbart wurde. Es ist davon auszugehen, dass die Mitarbeiterin stets ordentlich und gewissenhaft geprüft hat.
In der Folge hat die Verwaltung die Rechnungen freigegeben, weil man von der ordentlichen Prüfung der Mitarbeiterin ausgegangen ist.
Der Gemeinde ist kein finanzieller Schaden entstanden, weil auch die Genehmigung des Honorarvertrages durch den Gemeinderat zu erwarten war.
Bürgermeister Klein muss sich auf den Prüfmechanismus in der Verwaltung verlassen können.“
2. TV-Befahrungen Kanäle
Die Ergebnisse sollen ingenieurmäßig bewertet werden, um hieraus Schlüsse für Planung und Entscheidungen für anstehende Sanierungsmaßnahmen ableiten zu können.
Die Ergebnisse sind an das Ing.-Büro Röschert gegeben worden, um diese der weiteren Planung zu Sanierungsvorhaben zugrunde zu legen. Der Gemeinderat ist über die Auswertungen zu informieren.
Gemeinderat Ostwald bat darum, dass die Ergebnisse immer ingenieurmäßig bewertet werden, nicht nur anlassbezogen.
3. Rödelseer Markt – Dorfladen
Die Kosten für die Einrichtung der Backstube wurden in voller Höhe an den Betreiber weiterverrechnet. Hierzu wurde ein Nachtrag zum bestehenden Pachtvertrag geschlossen. Die Zahlungen gehen regelmäßig ein.
Der Ausschuss hat diesen Punkt als erledigt eingestuft.
Der Ausschuss war abschließend mit den Erläuterungen und Feststellungen einverstanden (s. Protokoll vom 11.02.2025).
Der Verwaltung wird aufgetragen, bei der Bearbeitung der Vorgänge dafür Sorge zu tragen, dass Prozesse so gestaltet werden, dass Fehler künftig vermieden werden.
- Ohne Abstimmung -
| 57.2 | Feststellung der Jahresrechnung 2023 |
Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 vom 28.11.2024 wird bekannt gegeben.
Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO festgestellt:
| Verwaltungshaushalt | |
| Soll-Einnahmen 1) | 5.141.214,95 EUR |
| Soll-Ausgaben 2) | 5.141.214,95 EUR |
| Vermögenshaushalt | |
| Soll-Einnahmen 1) | 8.856.062,76 EUR |
| Soll-Ausgaben 2) | 8.856.062,76 EUR |
| Gesamthaushalt | |
| Soll-Einnahmen 1) | 13.997.277,71 EUR |
| Soll-Ausgaben 2) | 13.997.277,71 EUR |
| Sollfehlbetrag | 0,00 EUR |
| darin enthalten: | |
| Zuführung zum Vermögenshaushalt | 463.744,87 EUR |
| Zuführung an die allgemeine Rücklage | 41.488,25 EUR |
| 1) | gleichzeitig Summe bereinigte Soll-Einnahmen |
| 2) | gleichzeitig Summe bereinigte Soll-Ausgaben |
einstimmig
| 57.3 | Entlastung für 2023 |
Gemeinderatsmitglied Dr. Kelle übernimmt als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz.
Die Feststellung der Jahresrechnung 2023 erfolgte in dieser Sitzung unter TOP 4.2.
Nachdem alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, wird die Entlastung für 2023 nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO erteilt.
Gemeinderat Dr. Kelle berichtete, dass erstmalig Prüfvermerke wegen den Architektenverträgen gefertigt wurden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 58 | Freiwillige Leistungen der Gemeinde |
| 58.1 | Allgemeines zur Sonderförderung Solarstrom |
Für die Sonderförderung von Solarstrom wurden folgende Haushaltsansätze gebildet:
| 2023: | 40.000 € - verausgabt: 36.929,50 € |
| 2024: | 40.000 € - verausgabt: 27.708,00 € |
| 2025: | 40.000 € - bisher verausgabt 10.649,00 € |
| 2026: | 30.000 / 40.000 |
56 Anträge wurden bisher genehmigt; hiervon war einer für ein Balkonkraftwerk.
Insgesamt wurden Leistungen von knapp 600 kWp zu einer Batteriespeicherkapazität von 430 kWh verbaut. Die bewilligte Fördersumme beträgt insgesamt 75.286,50 €.
Das Sonderförderprogramm für die Förderung von Solarstrom wird zum 31.12.2026 auslaufen.
Da die Anzahl der Anträge weniger wird, kann der Haushaltsansatz 2025 und 2026 auf jeweils 20.000 € reduziert werden. Dies wird so im Haushaltsentwurf berücksichtigt.
- Ohne Abstimmung -
| 58.2 | Antrag auf Sonderförderung Solarstrom |
Der Antragsteller, Wiesenbronner Str. 19, stellt Antrag auf Förderung nach der Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee zu Nr. 2.1 (Solarstromanlage auf dem Dach in gleichzeitiger Kombination mit einem neuen Batteriespeicher und Inselbetriebsfähigkeit).
Die Antragsunterlagen samt geforderten Nachweisen sind vollständig eingereicht worden. Die Anlage ist seit 18.12.2024 in Betrieb. Es wurde keine weitere Förderung beantragt.
Die Installation erfolgte durch die Fa. Sunna Energie-und Elektro GmbH, die die Ausführung sowie die Inselfähigkeit im Sinne dieser Richtlinie als eine Ersatzstrom-/Notstromfähige Anlage bestätigt hat.
Die Anlage hat eine Gesamtleistung von 23,8 kWp (24 kWp) und eine nutzbare Batteriespeicherkapazität von 10,38 kWh (10 kWh).
Hieraus errechnet sich folgende Förderung: Höchstfördersatz von 10 % aus den Nettogesamtbaukosten von 29.896,91 €, max. jedoch 2.250 €.
Da nur 42 % Batteriespeicherkapazität vorgehalten wird, beträgt die Förderung nur 42 % des berechneten Betrages, somit 945 €, abgerundet auf voll 10 € = 940 €.
Beschluss:
Der Antragsteller erhält aus dem Förderprogramm „Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee“ den Betrag von 940 € nach Maßgabe der Förderrichtlinie.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde; ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 58.3 | Antrag auf Sonderförderung Solarstrom |
Der Antragsteller, Am See 2, stellt einen Ergänzungs-Antrag auf Förderung nach der Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee zu Nr. 2.1 (Solarstromanlage auf dem Dach in gleichzeitiger Kombination mit Batteriespeicher und Inselbetriebsfähigkeit). Es handelt sich um die Erweiterung der bestehenden Anlage, die bereits durch die Gemeinde gefördert wurde. Es handelt sich also nicht um eine weitere, isolierte Anlage. Daher kann für die Erweiterung der bestehenden Anlage im Rahmen der Vorgaben noch eine Förderung erfolgen, denn auch mit Gewährung der weiteren Förderung wird der Förderhöchstsatz nicht übertroffen.
Die Antragsunterlagen samt geforderten Nachweisen sind vollständig eingereicht worden. Die Erweiterung der Anlage ist seit 25.02.2025 in Betrieb. Die PV-Anlagenerweiterung erfolgte durch die Fa. Reichhard Elektrotechnik, die die Ausführung sowie die Inselfähigkeit im Sinne dieser Richtlinie als eine Ersatzstrom-/Notstromfähige Anlage bestätigt hat.
Die Anlage wurde um die Leistung von 8,2 kWp (8 kWp), sowie die Batteriespeicherkapazität um 2,75 kWh (3 kWh) erweitert im Sinne der Erstanschaffung und Inbetriebnahme einer PV-Anlage.
Hieraus errechnet sich folgende Förderung: Höchstfördersatz von 10 % aus den Nettogesamtbaukosten von 10.500 € somit 1.050 €, wegen Erweiterung jedoch nur 50 % = 525 €.
Da nur 38 % Batteriespeicherkapazität vorgehalten wird, beträgt die Förderung nur 38 % des berechneten Betrages, somit 199,50 €, abgerundet auf voll 10 € = 190 €.
Beschluss:
Der Antragsteller erhält aus dem Förderprogramm „Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee“ den Betrag von 190 € nach Maßgabe der Förderrichtlinie.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde; ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.
Bgm. Klein ist gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
einstimmig
| 59 | Eigene Baustellen |
| 59.1 | RÜB Fröhstockheim - Auftragsvergabe Baugrunduntersuchung |
Das IB Röschert ist mit der Planung und weiteren Abwicklung der Sanierung RÜB Fröhstockheim beauftragt. Weitere Beauftragungen für Fachplaner sollen erfolgen.
Für die Planung der Erdarbeiten ist ein Baugrundgutachten mit Felduntersuchungen und Laboruntersuchungen erforderlich.
Die geplante Zeitschiene vom IB Röschert sieht eine zeitnahe Beauftragung vor, damit evtl. in KW 16 mit der Baugrunduntersuchung begonnen werden kann, und die Ergebnisse (frühestens) in KW22 vorliegen können.
Bezügl. der Baugrunduntersuchung wurden vom IB Röschert Angebote eingeholt. 2 Bieter haben ein Angebot abgegeben.
Das Submissionsergebnis vom 19.03.2025 ergibt folgendes Ergebnis:
| 2 Bieter haben ein Angebot abgegeben: | |
| 1) | PeTerra GmbH, Kitzingen zum Angebotspreis von 2.809,- € netto. |
| 2) | GMP Geotechnik GmbH & Co. KG, Würzburg zum Angebotspreis von 5.089,- € netto. |
Der Auftrag für das wirtschaftlichste Angebot wurde an PeTerra GmbH von Bürgermeister Klein erteilt, als Geschäft der laufenden Verwaltung aufgrund des Grundsatzbeschlusses zur Sanierung des RÜB.
Gemeinderat Ostwald bittet um Rückmeldung, ob der Umfang des Baugrundgutachtens auch für eine Beton-Sanierung ausreichend ist.
- Ohne Abstimmung -
| 59.2 | Verwendungsnachweisprüfung Erweiterung Kindertageseinrichtung |
Die Regierung von Unterfranken informiert in ihrem Schreiben vom 12.03.2025 über das Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung – Förderung Erweiterung / Umbau der Kindertageseinrichtung
| Förderung nach Art.10 BayFAG sowie KBR 2017 - 2021 (4. SIP) | |
| abgerechnete Gesamtkosten lt. Kostenfeststellung: | 869.722,34 € |
| bewilligte zuwf. Ausgaben nach KP bleiben maßgeblich (BayFAG): | 834.516,00 € |
| bewilligte zuwf. Ausgaben (Anteil 15 neue Plätze) bleiben maßgeblich (4. SIP): | 641.280,00 € |
Aufgrund des vorstehenden Prüfergebnisses kann der Gemeinde Rödelsee somit die Restzuweisung gem. Art. 10 BayFAG in Höhe von 117.000 € bewilligt und ausgezahlt werden.
Des Weiteren kann der Gemeinde Rödelsee die bereits bewilligte Zuweisung nach dem 4. SIP in Höhe von 224.000 € ausgezahlt werden.
- Ohne Abstimmung -
| 59.3 | Bauleitverfahren Schlossgrund, weitere Kosten zum Verfahren |
Bedingt durch gesetzliche Änderungen beim Immissionsschutz mussten weitere schalltechnische Untersuchungen durchgeführt werden.
Der Auftrag für diese ergänzenden schalltechnischen Untersuchungen wurde an die IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, Bayreuth zum Preis von 9.875 € netto erteilt.
Die Ausarbeitung wurde zeitnah durchgeführt und den Gemeinderäten bereits in Kurzform übermittelt.
- Ohne Abstimmung -
| 60 | Rechnungen |
| Kindergarten Hoh Ingenieure, Teilschlussrechnung 2. Erweiterung Kindergarten – HLS | 2.405,74 € |
| Kompostwerk Würzburg GmbH, Spielplatzbelag | 847,98 € |
| RO-FLEX GmbH, Roll on-Markise Beschattung Sandkasten Kinderhaus | 7.346,20 € |
| Feststellung der endgültigen Schlussrechnung der Fa. Markgraf GmbH & Co.KG nach Abstimmung mit Verwaltung, Bgm. Klein, Fa. KFB und arz Ingenieure | 90.425,97 € |
| (Auftragssumme gem. Bauvertrag: 4.254.250 € Gesamtauftragssumme und Endsumme inkl. Nachträge: 4.491.924,75 €) Parkett & mehr Wilhelm GmbH | 16.660,00 € |
| Abschlagsrechnung Bodenbeläge Wohnung über Schloss Crailsheim Parkett & mehr Wilhelm GmbH | 3.391,69 € |
| Restsumme Bodenbeläge Wohnung über Schloss Crailsheim LKW, Betriebsführungsvertrag Wasser – Jahrespauschale 2024 | 26.964,83 € |
| Atelier zudem, Tourismusmarketing 2024/25 | 2.231,25 € |
| Druckerei Hügelschäffer GmbH, Bocksbeuteletiketten | 366,52 € |
| Gebäudeschaden durch Straßenbauarbeiten im BG „Am Schloßberg“ am Anwesen Schlossberg 9, Fa. Wandler | 4.236,40 € |
Gemeinderat Ostwald bittet um Rückmeldung, warum die Gemeinde den Schaden übernimmt und nicht der Verursacher.
- Ohne Abstimmung -
| 61 | Bauangelegenheiten |
| 61.1 | Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen, Fl.Nr. 431/61, Am Schwanberg 61, Gemarkung Rödelsee |
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „1. Änderung Am Schwanberg“, OT Rödelsee.
Die Festsetzungen werden eingehalten.
Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen, Fl.Nr. 431/61, Am Schwanberg 61, Gemarkung Rödelsee
Das Vorhaben kann somit als Genehmigungsfreistellung behandelt werden.
- Ohne Abstimmung -
| 61.2 | Antrag auf isolierte Abweichung zur Errichtung einer Stützwand, Fl.Nr. 431/49, Am Schwanberg 49, Gemarkung Rödelsee |
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“, Rödelsee. Die Bewertung findet nach den Festsetzungen der 1. Änderung zum Bebauungsplan statt.
Der Bauherr beantragt die Errichtung einer Stützwand an der nördlichen und östlichen Grundstücksgrenze. An der östlichen Grenze ist die Gemeinde Rödelsee Anlieger. Für die nördliche Grenze liegt die Zustimmung des Nachbarn vor.
Es wird folgende Begründung angegeben:
Aufgrund der Topographie und des ungünstigen Grundstückzuschnitts kann ein Teil der Freifläche nur dann sinnvoll genutzt werden, wenn das Gefälle des natürlichen Geländes ausgeglichen wird. Es ist daher eine Aufschüttung bis 0,60 m geplant. An der nördl. und östl. Grundstückgrenze sind Stützwände geplant, bis zu einer Höhe von 0,75 m. Die mittlere Höhe der gesamten Stützwand beträgt 0,50 m.
In der direkten Umgebung, z.B. Haus Nr. 46, Flurstück 431/46 ist bereits eine Stützmauer an dessen nördl. und östl. Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 1,30 m mit entspr. Auffüllung vorhanden.
Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden nicht berührt.
Beschluss:
Der beantragten Abweichung wird zugestimmt, da durch das Vorhaben keine Belange der Gemeinde Rödelsee beeinträchtigt werden.
Die gewünschten Geländeanpassungen können mit Stützmauern errichtet werden. Hier ist darauf zu achten, dass die Gesamthöhe der Einfriedung inkl. Sockel die Festsetzung des Bebauungsplanes (max. 1,2 m zur öffentlichen Verkehrsfläche, max. 1,5 m zu den Nachbarn), gemessen vom natürlichen Geländeverlauf, eingehalten wird.
Gemeinderat Ostwald verweist auf den Bebauungsplan, wo Stützmauern nicht festgehalten sind und aufgrund von moderaten Geländeanpassungen eigentlich nicht notwendig sind. Man solle keinen Präzedenzfall schaffen.
Dieser Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.
| 61.3 | Bauantrag zum Neubau eines Dreifamilienwohnhauses, Fl.Nr. 431/63, Am Schwanberg 63, Gemarkung Rödelsee |
Das Vorhaben befindet sich im Innerortsbereich, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „1. Änderung Am Schwanberg“, OT Rödelsee.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht eingehalten.
In einer Bauvoranfrage wurde in der Sitzung des Gemeinderats Rödelsee am 07.05.2024 für das Bauvorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Anzahl der max. Wohneinheiten in Aussicht gestellt. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine weiteren Befreiungen erteilt werden.
Der nun neu eingereichte Bauantrag bedarf folgender Befreiung vom Bebauungsplan:
|
| - | Anzahl der Wohneinheiten |
|
|
| Es sollen drei Wohneinheiten geschaffen werden. |
Die weiteren Festsetzungen werden eingehalten.
Beschluss:
Gegen nachstehend aufgeführten Bauantrag bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.
Neubau eines Dreifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 431/63, Am Schwanberg 63, Gemarkung Rödelsee.
Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.
Die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Anzahl der Wohneinheiten wird erteilt.
Zweiter Bürgermeister Lussert informiert, dass dem Bauherren die Genehmigung eines Hauses mit drei Wohneinheiten bereits in Aussicht gestellt wurde. Auch Gemeinderat Kelle betont, dass man zu seinem Wort stehen soll.
Gemeinderat Ostwald sieht in den drei Wohneinheiten einen Widerspruch zum Charakter des gesamten Baugebietes und fürchtet Regressansprüche der Anwohner.
Abstimmungsergebnis: 3:7
Das Vorhaben ist somit abgelehnt.
| 61.4 | Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit einem Doppelcarport u. einem offenen Stellplatz, Fl.Nr. 431/70, Am Schwanberg 70, Gemarkung Rödelsee |
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“, Rödelsee. Die Bewertung findet nach den Festsetzungen der 1. Änderung zum Bebauungsplan statt.
Die Festsetzungen werden bis auf die max. Wandhöhe eingehalten.
Die in der 1. Änderung zum Bebauungsplan zulässigen Wandhöhe beträgt maximal 5,00 m, wenn das zweite Vollgeschoss im Dachgeschoss liegt, ansonsten beträgt sie maximal 7,00 m.
Eine Befreiung hinsichtlich der Wandhöhe wird beantragt. Die geplante Höheneinstellung wird notwendig, da das Erdgeschoss zum einen oberhalb der Rückstaubebene liegt und sich das Gebäude zum anderen in den topographischen Geländeverlauf einfügt.
Nach dem aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan würde dies erneut eine Befreiung bedeuten.
Eine geplante gewerbliche Nutzung „Kosmetikstudio“ im Erdgeschoss ist zulässig, wenn Sie im Mischgebiete dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben dienen, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Ein Stellplatz für die gewerbliche Nutzung ist im Bauantrag nachgewiesen (gesamt: 3 Stellplätze).
Beschluss:
Gegen den nachstehend aufgeführten Bauantrag bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.
Neubau eines Einfamilienhauses mit einem Doppelcarport und einem offenen Stellplatz, Fl.Nr. 431/70, Am Schwanberg 70, Gemarkung Rödelsee
Mit dem Vorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis.
Die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der max. zulässigen Wandhöhe wird erteilt.
Begründung: Die maximal zulässige Gesamthöhe First wird eingehalten. Diese beträgt bei Pultdächern max. 7,0 m, bei anderen Dachformen 12,0 m.
einstimmig
| 61.5 | Bauantrag zur Errichtung eines Garagen- und Containerplatzes, Fl.Nr. 312/5 und 317/4, Am Wald 40, Gemarkung Fröhstockheim |
Das Vorhaben befindet sich im Innerortsbereich, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Fröhstockheim II“.
Die bestehende Gewerbeanlage soll erweitert werden. Hierzu finden im Bestand Änderungen statt und es sollen in einem zweiten Bauabschnitt neue Gebäude entstehen.
Der Bauantrag wurde bereits im September 2024 eingereicht. Das Landratsamt hat nach einer ersten Prüfung zahlreiche Unterlagen nachgefordert. Diese liegen nun vor.
Aus den Antragsunterlagen geht nicht hervor, dass das Grundstück bereits entgegen der ersten Baugenehmigung aus 2017 auch im Süden bereits bebaut wurde. Die Planung weicht außerdem vom Bestand des Luftbildes ab.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden für den Baukörper Nr. 7 nicht eingehalten. An der westlichen Grundstücksgrenze soll die Baugrenze überschritten werden. Das dort geplante Gebäude soll mit einer Länge von 25 m direkt auf der Grundstücksgrenze zur Straße errichtet werden. (Gebäude ist bereits errichtet)
Auf dem südlichen Teil des Grundstücks soll ein neues Gebäude entstehen (Baukörper 6). Dieses hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein.
Die bereits bestehenden Gebäude (Container) sollen zum Teil aufgestockt und mit einem Pultdach versehen werden. Die zulässigen Gebäudehöhen werden eingehalten. Eine Festsetzung zur Materialität der Baukörper besteht nicht.
Für den ersten Bauabschnitt wurde bereits eine Befreiung von der Grundflächenzahl erteilt. Diese ist ebenfalls für den zweiten Bauabschnitt notwendig. Auch bedarf das Vorhaben einer Befreiung von der Grünordnung des Bebauungsplanes.
Beschluss:
Der Bauantrag zur Errichtung eines Garagen- und Containerparks sowie der Aufstockung von bestehenden Containern sowie die Errichtung einer Lagerhalle, Fl.Nr. 312/5 und 317/4, Gemarkung Fröhstockheim, wird zur Kenntnis genommen.
Dem Bauvorhaben wird grundsätzlich zugestimmt. Die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für das Gebäude Nr. 7 von der westlichen Baugrenze wird nicht erteilt. Für den zweiten Bauabschnitt wird keinerlei Befreiung vom Bebauungsplan ausgesprochen. Die Versiegelung ist auf das notwendigste Maß zu beschränken.
Gemeinderat Ostwald erläutert, dass kein Anspruch besteht, Abweichungen vom Bebauungsplan bei nachträglich eingereichten Anträgen genehmigen zu lassen. Lediglich bebauungsplankonforme Anträge hätten nachträglich die Möglichkeit auf Genehmigung. Das Landratsamt würde in diesem Fall die Verhältnismäßigkeit prüfen.
Einstimmig
| 62 | Zensus 2022; Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl mit Stand vom 15.05.2022 |
Das Bayerische Landesamt für Statistik hat für die Gemeinde Rödelsee zum 15.05.2022 die durch den Zensus 2022 ermittelte amtliche Einwohnerzahl von 1.884 Personen festgestellt. Im Melderegister haben wir zum gleichen Stand 1.912 Einwohner verzeichnet.
Unterschiede zwischen Bevölkerungsfortschreibung und Melderegister können sich durch die unterschiedliche Verarbeitung von Zu- und Abgängen ergeben. Während die Melderegister von uns tagesaktuell geführt werden, verarbeiten die statistischen Ämter die Datenlieferungen monatsweise. Somit ergeben sich zeitliche Verschiebungen zwischen der Verbuchung im Melderegister und der Verarbeitung in der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung.
Außerdem wird die Abweichung durch Wegzug von Ausländern, die melderechtlich nicht erfasst wurden, durch Karteileichen und durch Mehrfachanmeldungen begründet.
Auch das Meldeverhalten Studierender entspricht z.B. nicht immer den rechtlichen Vorschriften. Trotz Wohnortwechsel in der jeweiligen Universitätsstadt verbleibt die Meldung mit Hauptwohnsitz häufig bei der Familie. Im Rahmen der Haushaltsbefragung des Zensus wurden die Studierenden an der Anschrift der Familie möglicherweise als nicht existent festgestellt und als Überfassung (Karteileiche) der Bevölkerungszahl abgezogen.
Dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge dürfen Einzeldaten, die im Rahmen einer amtlichen Statistik erhoben worden sind, den abgeschotteten Bereich der amtlichen Statistik grundsätzlich nicht wieder verlassen und insbesondere nicht an Verwaltungsbehörden zur eigenen Verwendung außerhalb der amtlichen Statistik zurückgespielt werden. Dieses sogenannte Rückspielverbot führt dazu, dass uns keine Adress- oder Personendaten bzw. Details zu den festgestellten Über- und Unterfassungen aus Gründen des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung genannt werden können und wir deshalb das Melderegister nicht entsprechend korrigieren können.
Beschluss:
Da diese Feststellung Einbußen für bei den Schlüsselzuweisungen, der Einkommensteuerbeteiligung und der Investitionspauschale nach sich ziehen, wird Klage erhoben. Eine Deckungszusage der Bayerischen Versicherungskammer wurde bereits eingeholt.
Abstimmungsergebnis: 9:1
1
| 63 | Fröhstockheimer Kirchweih GbR - Zuschussantrag für die Anschaffung eines Kombidämpfers mit Untergestell |
Die Fröhstockheimer Kirchweih GbR stellt mit Schreiben vom 26.03.2025 Antrag auf einen Zuschuss für die Anschaffung eines Kombidämpfers mit Untergestell.
Der GbR ist es ein Anliegen, an der Kirchweih regionale und hochwertige Speisen anzubieten. Der Kombidämpfer würde helfen, die Zubereitung der Speisen noch weiter zu optimieren und das Essensangebot breiter aufzustellen.
Die geplanten Gesamtkosten für Kombidämpfer und Untergestell belaufen sich auf 4.425,47 €.
Für die Gemeinde Rödelsee ist die Vereinsarbeit der Fröhstockheimer Kirchweih GbR ein wichtiger Bestandteil im Bereich Kulturpflege und die Unterstützung ein starkes Zeichen für die Bedeutung der Fröhstockheimer Kirchweih.
Aufgrund von Anschlüssen und Programmierung – so Gemeinderat Heß – ist Verleihe und Transport nicht sinnvoll.
Da mit diesen Informationen es daher für die Zukunft nicht praktikabel sein wird, den Kombidämpfer als Gemeinde anzuschaffen und dann an die in Frage kommenden Vereine zu verleihen wird ein Zuschuss von 50 % des Anschaffungspreises vorgeschlagen.
Zweiter Bürgermeister Lussert wirft auch die Frage auf, wie die Gemeinde Zuschussanträge in Zukunft behandeln möchte. Gemeinderätin Grubert schlägt eine Deckelung pro Jahr je Verein vor und frägt, ob die Verwaltung eine Übersicht erstellen könne, welche Zuschüsse bisher beantrag wurden.
Vereine sollen seitens der Gemeinde unterstützt werden, allerdings soll hieraus kein „Selbstbedienungsladen“ entstehen.
Ähnlich dem Zuschuss für die Fässer der Burschenschaft schlägt das Gremium einen Zuschuss von 2000€ vor.
Beschluss:
Die Gemeinde unterstützt die Anschaffung des Kombidämpfers mit 2.000 €. Entsprechende Haushaltsansätze sind zu bilden.
einstimmig
| 64 | Sonstiges, Wünsche und Anträge |
Gemeinderat Warm frägt, ob es bei der Fröhstockheimer Dorferneuerung noch offene Posten gäbe, bzw. auch wann die Halterungen für die City-Roller angebracht werden. Des Weiteren würden beim „Frosch“ aus dem Verteilerschrank noch die Leerrohre herausschauen.
Gemeinderat Amberger erwähnt auch das noch bestehende Loch am Sportplatz, das noch beseitigt werden müsse.
- Ohne Abstimmung -
| 64.1 | Themen vom Schwanberg |
Priorin Buske berichtet von großer Betriebsamkeit am Schwanberg mit den Vorbereitungen auf das Osterfest.
Ende April beginnt der deutsche evangelische Kirchentag in Hannover.
Am 7. Mai 2025 findet der erste Vortrags- und Diskussionsabend des Freundeskreises auf den Schwanberg statt. Der Abend steht unter dem Titel „Demokratie lernen, schützen, leben – immer und immer wieder“.
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| 65 | Termine |
| 05.04. | 19 Uhr | Benefizveranstaltung „Rödelsee hilft“ |
| 06.04. | 14 Uhr | Ehrenempfang im Keller Schloss Crailsheim |
| 26./27.04. |
| Rödelseer Frühling |
| 13.05. | 19 Uhr | Gemeinderatssitzung |
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