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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Rödelsee
Ausgabe 4/2026
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Das Protokoll ist noch nicht genehmigt und stellt daher nur die vorläufige Niederschrift dar.

69

Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.03.2026

Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.03.2026, die in das Ratsinformationssystem eingestellt wurde, wird anerkannt.

Weiterhin besteht mit der Ergänzung der Tagesordnung um den Punkt „Parken im öffentlichen Raum" Einverständnis.

einstimmig

70

Öffentlichmachung von nicht öffentlichen Beschlüssen

Folgender Tagesordnungspunkt aus der Sitzung des Gemeinderates vom 10.03.2026 wird öffentlich gemacht:

TOP 61 – Auftragsvergabe zur Erneuerung Wellstahldurchlass Rödelbach, Gemarkung Rödelsee

Der Gemeinderat Rödelsee vergibt die Arbeiten zur Erneuerung des Wellstahldurchlasses Rödelbach an die Fa. Ullrich Bau GmbH, Elfershausen zu einem Bruttopreis von 82.421,19 EUR auf Grundlage des Angebots vom 26.02.2026.

- →Ohne Abstimmung -

71

Nachlese / Informationen / Erledigungen aus vorherigen Sitzungen

a)

Die Bauangelegenheiten sind abgearbeitet.

b)

Photovoltaikanlage auf dem FFW-Haus Rödelsee

 

Mit Beschluss vom 13.05.2025 wurde der Auftrag an Elektro Reichhard, Kitzingen zur Lieferung und Leistung einer PV-Anlage auf dem Dach des Feuerwehrgerätehauses Rödelsee erteilt. Der Angebotspreis vom 27.03.2025 lag bei 31.800,- EUR, mit einem Batteriespeicher von 16,6 kWh. Es wurde beschlossen, den angebotenen Speicher auf eine max. Leistung von 14 kWh zu reduzieren.

 

Die 1. Teilrechnung in Höhe von 24.536,00 EUR wurde am 12.08.2025 angewiesen.

 

Mit Restzahlung in Höhe von 6.134,00 EUR, somit Gesamtsumme von 30.670,- EUR.

 

Die Inbetriebnahme der Anlage beim Grundversorger sowie die Registrierung beim Marktstammdatenregister der Solareinheit und des Batteriespeichers sind erfolgt.

c)

Der Antrag auf Zuschuss der Diakonie wurde ausbezahlt.

72

Rechnungen

Folgende Rechnungen wurden zur Zahlung angewiesen:

Kühnel 17 (RIS)

Aktionsschilder Satz für 5 Fröhstockheimer Aktionen

4.462,50 €

Ortseingangsschild und Aktionsschilder Rö

7.413,70 €

Weckbacher Sicherheitssysteme GmbH

Weiterer Zylinder mit allem Zubehör und Einbau, Schlossstr. 2

964,13 €

Zylinder Schlossstr. 2

597,77 €

Knettenbrech + Gurdulic,

Abuhr mehrere Container vom Bauhof

811,85 €

Vielweber OHG

FFW-Haus Fröhstockheim, Sanitärarbeiten

4.794,63 €

Wasserzählerwechsel im Gemeindegebiet,

1. Abschlagsrechnung

4.284,00 €

Motorola Solutions Germany GmbH, 22 Pager mit Zubehör, FFW

19.307,75 €

Rö Ingenieure, Dorferneuerung Fröhstockheim, Teilschlussrechnung

6.969,97 €

Balz & Eckert GmbH, Toranlagenüberprüfung FFW Rö und Fröh

523,60 €

LKW Kitzingen, Materiallieferung Wasserzähler

585,00 €

Löwenhof, Mitarbeiteressen und Versorgung Wahlauszählung

3.694,60 €

Wurm Stevan, Social Media Betreuung etc.

955,00 €

Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband

Beratung Abschluss 2024, Wasserversorgunfg

1.732,64 €

Beratung Abschluss 2024, Märkte

866,32 €

Gebr. Stolz GmbH, Neubau KVP, 3. AR

428.146,07 €

(bisher ausbezahlt 949.978,29 € = 1.378.124,36 €)

Landschaftsarchitektin Nißlein, Spiel- und Aufenthaltsplatz BG Am Schwanberg, Abrechnung LPH 5-7 pauschaliert

6.000,00 €

Reichhard Elektrotechnik, Installation

neue Außenbeleuchtung, Schule

 

1.694,30 €

LZR, Mainsand für Kindergarten

565,11 €

73

Bauangelegenheiten

73.1

Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Fl.Nr. 431/58, Am Schwanberg 58, Gemarkung Rödelsee

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „1. Änderung Am Schwanberg", OT Rödelsee.

Die Festsetzungen werden eingehalten.

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 431/58, Am Schwanberg 58, Gemarkung Rödelsee

Das Vorhaben kann somit als Genehmigungsfreistellung behandelt werden.

- Ohne Abstimmung -

73.2

Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 431/29, Am Schwanberg 29, Gemarkung Rödelsee

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „1. Änderung Am Schwanberg", OT Rödelsee.

Die Festsetzungen werden eingehalten.

Neubau eines Einfamilienhauses in Fertigbauweise mit Fertiggarage, Fl.Nr. 431/29, Am Schwanberg 29, Gemarkung Rödelsee

Das Vorhaben kann somit als Genehmigungsfreistellung behandelt werden.

- Ohne Abstimmung -

73.3

Antrag nach Art. 6 und 7 Denkmalschutzgesetz; Verlegung eines 0,4 kV Niederspannungskabel, Fl.Nrn. 1915, 1905/1, 1929/6, 1920/4, 1920/3 und 1923/6, Gemarkung Rödelsee

Die N-ERGIE Aktiengesellschaft hat für die Erweiterung des Stromnetzes am Schwanberg einen Erlaubnisantrag nach Art. 6 und 7 Denkmalschutzgesetz (DSchG) beim Landratsamt Kitzingen eingereicht.

Die Leitung läuft überwiegend auf Grundstücken des Landkreises Kitzingen sowie auf einem Grundstück der Stadt Iphofen. Diese hat die Zustimmung zur Verlegung bereits erteilt.

Bürgermeister Klein hat im Rahmen der laufenden Verwaltung dem Antrag durch Abgabe einer Stellungnahme zugestimmt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag nach Art. 6 und 7 DSchG zur Verlegung einer 0,4 kV Niederspannungsleitung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1915, 1905/1, 1929/6, 1920/4, 1920/3 und 1923/6 Gemarkung Rödelsee.

Einstimmig

74

Vollzug Baugesetzbuch;

Neuaufstellung Flächennutzungsplan Stadt Kitzingen;

frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Das Planungsbüro TB Markert, Nürnberg, hat im Auftrag der Stadt Kitzingen über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und die damit verbundene frühzeitige Auslegung nach § 4 Abs. 1 BauGB informiert.

Aus der Begründung ist zu entnehmen, dass eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erforderlich ist, um eine zukunftsweisende Basis für die künftige städtebauliche und strukturelle Entwicklung der Stadt zu erarbeiten. Die verfügbaren Flächenreserven für die Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbebebauung müssen anhand der geänderten Rahmenbedingungen neu geprüft und überarbeitet werden, sodass der Rahmen für die künftige Entwicklung mit einem Zeithorizont von ca. 15 bis 20 Jahren abgesteckt werden kann.

Im Bezug auf die Gemeinde Rödelsee finden größere Flächenneuausweisungen im Ortsteil Hoheim statt (vgl. Seite 124 bis 126 der Begründung). So ist geplant dort Flächen für die Wohn-, Misch- und Gewerbenutzung auszuweisen. Die geplante Gewerbefläche reicht unmittelbar an die Gemarkungsgrenze zu Fröhstockheim heran und kann als „Erweiterung" des bestehenden Gewerbegebiets „Am Wald" angesehen werden.

Insbesondere die Ausweisung des Gewerbegebiets ist zu begrüßen, könnte hier doch sinnvoll eine interkommunale Entwicklung von Gewerbeflächen umgesetzt werden. Bei dieser Gelegenheit wäre dann auch die Verbesserung der Verkehrssituation für das Gewerbegebiet „Am Wald", das neu entstehende Gewerbe- und Wohngebiet Hoheim sowie den Landkreisbauhof durch einen Kreisverkehr sinnvoll und wünschenswert.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Kitzingen, Stand 26.02.2026, mit den einschlägigen Anlagen.

Gemeindliche Belange sind insofern betroffen, dass an der Gemarkungsgrenze ein Wohn- und Gewerbegebiet im Ortsteil Hoheim ausgewiesen wird. Dieser Planung wird im Hinblick auf die interkommunale Entwicklung zugestimmt; bei der Ausweisung des Mischgebiets ist das bestehende Gewerbegebiet „Am Wald" und die geplante Erweiterung zu berücksichtigen.

Einstimmig

75

Sonstiges, Wünsche und Anträge

75.1

Themen vom Schwanberg

Frau Priorin Buske berichtet von der Einweihung der Bibliothek unter Anwesenheit von Frau Landrätin Bischof und der gut besuchten Osterfeier. Einige Baustellen sind noch nicht abgeschlossen.

75.2

Parken im öffentlichen Raum

In der Gemeinde Rödelsee ist wiederholt festzustellen, dass einzelne Nutzer den öffentlichen Verkehrsraum durch das Abstellen mehrerer Fahrzeuge über längere Zeiträume in erheblichem Umfang beanspruchen. In Einzelfällen entsteht der Eindruck, dass öffentliche Verkehrsflächen gezielt als dauerhafte Abstell- oder Lagerflächen genutzt werden.

Der öffentliche Verkehrsraum steht grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern im Rahmen des Gemeingebrauchs zur Verfügung. Hierzu zählt auch das zulässige Parken von zugelassenen und betriebsbereiten Fahrzeugen nach Maßgabe des § 12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Die Grenze des Gemeingebrauchs ist jedoch überschritten, wenn die Nutzung nicht mehr überwiegend verkehrsbezogen erfolgt, sondern der öffentliche Raum faktisch zweckentfremdet wird. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn

  • mehrere Fahrzeuge durch denselben Nutzer dauerhaft im öffentlichen Raum abgestellt werden,
  • Fahrzeuge über längere Zeiträume nicht bewegt werden und keine erkennbare Nutzung im Straßenverkehr erfolgt,
  • der vorhandene Parkraum in unangemessenem Umfang monopolisiert wird,
  • oder erhebliche Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit entstehen (z. B. Einschränkungen für Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr oder Anwohner).

In solchen Fällen kann eine erlaubnispflichtige Sondernutzung im Sinne von Art. 18 ff. Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) vorliegen, die ohne entsprechende Erlaubnis unzulässig ist.

Unabhängig davon können Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (z. B. Parkverstöße) sowie ordnungsrechtliche Tatbestände vorliegen.

Vor dem Hintergrund zunehmender Beschwerden aus der Bevölkerung ist ein konsequenter und einheitlicher Vollzug erforderlich, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Verkehrsraums sowie die Gleichbehandlung aller Nutzer sicherzustellen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stellt fest, dass eine übermäßige Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraums durch das Abstellen mehrerer Fahrzeuge, insbesondere ohne erkennbaren verkehrsbezogenen Zweck, im Einzelfall eine unzulässige Sondernutzung darstellen kann.

Die Verwaltung wird beauftragt, in entsprechenden Problemfällen eine konsequente Einzelfallprüfung durchzuführen. Dabei sind insbesondere Anzahl der Fahrzeuge, Dauer des Abstellens sowie die Auswirkungen auf die Allgemeinheit zu berücksichtigen.

Liegen die rechtlichen Voraussetzungen vor, wird die Verwaltung beauftragt,

ordnungsrechtliche Maßnahmen einzuleiten,

die Beseitigung unzulässiger Zustände anzuordnen,

sowie erforderlichenfalls Bußgeldverfahren bzw. Maßnahmen nach dem Straßen- und Wegerecht zu prüfen und umzusetzen.

Die kommunale Verkehrsüberwachung ist entsprechend einzubinden und auf bekannte Problemstellen zu konzentrieren.

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die betroffenen Nutzer vorrangig anzusprechen und auf die unzulässige Nutzung hinzuweisen. Sofern keine Abhilfe erfolgt, sind weitergehende Maßnahmen konsequent umzusetzen.

Die Öffentlichkeit ist über die verschärfte Handhabung in geeigneter Weise (Mitteilungsblatt, Website, Rödelse-App) zu informieren.

Einstimmig

76

Termine

19.04. Benefizkonzert auf dem Schwanberg

76.1

Termin der Konstituierenden Sitzung am 19.05.2026

Am 30.04.2026 wird die „bisherige" Geschäftsordnung planmäßig außer Kraft treten.

Das BayVGH hat beschlossen, dass die Ladung zur Konstituierenden Sitzung erst am oder nach dem 01.05. erfolgen darf (da erst da der neue Gemeinderat besteht) und eine Ladungsfrist von mind. 4 Tagen einzuhalten ist. Der Ladungs- und Sitzungstag zählt nicht mit. Somit wäre der absolut frühest mögliche Sitzungstermin der 06.05. Die für 05.05. geplante Sitzung kann demnach nicht stattfinden. Neu ist auch, dass die Konstituierende Sitzung bis spätestens 28.05. stattfinden muss (4-Wochen-Frist, vorher 2-Wochen-Frist).

Die Konstituierende Sitzung wird auf den 19.05.2026 um 19 Uhr im Rathaus Rödelsee festgelegt. Die Einladung erfolgt spätestens am 13.05.2026.

Falls bis dahin alle Einverständniserklärung für die Nutzung des Ratsinformationssystems vorliegen, wird die Sitzung elektronisch eingeladen.

77

Rückblick auf die Wahlperiode 2020-2026

2. Bürgermeister Lussert würdigt die Leistungen in dieser Zeit. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie mussten bewältigt werden, das Schloß Crailsheim wurde erworben und entwickelt, die Dorferneuerung in Fröhstockheim mit vielen öffentlichen Maßnahmen betrieben, der Grunderwerb, die Erschließung und der Abverkauf der Bauplätze im Baugebiet „Schwanberg" umgesetzt und der Kreisel zur Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz gebaut. Es wurde „verdammt viel geschafft!"

Er sprach Lob und Anerkennung für die Verwaltung aus, die nicht nur motiviert und pflichtbewusst die vielen Sitzungen vorbereitet und abgearbeitet hat, sondern auch immer kompetent mit Sachkunde und Rat zur Seite stand.

Im Auftrag von Bürgermeister Klein sagt er Dank für die konstruktive Zusammenarbeit im Gemeinderat und die gemeinsame Erarbeitung von guten Lösungen in der Arbeit zum Wohle der Gemeinde und der Bürgerinnen und Bürgern. Mit einem gemeinsamen „Feierabend" wird diese Wahlperiode zusammen mit den neuen Räten abgeschlossen werden.