| 59 | Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.04.2023 |
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 04.04.2023, die in das Ratsinformationssystem eingestellt wurde, wird anerkannt.
Mit der Ergänzung der Tagesordnung um den TOP „Jugendarbeit“ besteht Einverständnis.
-einstimmig -
| 60 | Öffentlichmachung von nicht öffentlichen Beschlüssen |
Folgender Tagesordnungspunkt aus der Sitzung vom 04.04.2023 wird öffentlich gemacht:
TOP 55 Anträge auf Gewährung einer Förderung zur Revitalisierung der Altorte zur Nutzung vorhandener Bausubstanz. Es wurden 3 Anträge genehmigt; die Antragsteller werden informiert.
- Ohne Abstimmung -
| 61 | Nachlese / Informationen / Erledigungen aus vorherigen Sitzungen |
| a) | Die Bauangelegenheiten sind abgearbeitet. |
| b) | Verbindungsweg Rödelsee-Fröhstockheim – 8 Solarleuchten |
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| Die Fa.Winter, Rüdenhausen hat den Auftrag zur Wartung bzw. den Austausch der Solarregler für die 8 Solarleuchten am Verbindungsweg Rödelsee-Fröhstockheim zum Preis von 8.913,10 € brutto erhalten. Enthalten sind hier jeweils der neue Akkupack Lithium, neue Solarregler sowie die Austauschpauschale. Der Angebotspreis lag im Nov. 2021 bei 7.325,64 € brutto. Da jedoch leistungsfähigere Solar-Akkus geordert wurden, wurde der Auftrag um 1.587,46 € teurer. |
| c) | Fröhstockheim – Vergabeverfahren Johannisbrunnenweg und Rest Hauptstraße |
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| Beim Amt für ländliche Entwicklung wurde Antrag gestellt, die Sonderrücklage von 200.000 €, die zweckgebunden für den Kirchplatz veranschlagt wurde, für den Johannisbrunnenweg und Rest Hauptstraße freizugeben. Die Antwort steht noch aus. |
| d) | BRK-Kinderhaus |
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| Die Auftragsvergaben aus der letzten Sitzung wurden bearbeitet. |
| e) | Zuwendung an Sternsinger |
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| Die Gemeinde Rödelsee hat dem Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ e.V. eine Zuwendung von 100 € zukommen lassen. |
- Ohne Abstimmung -
| 62 | Eigene Baustellen |
| 62.1 | Ergebnisse der Elektroprüfung in der Gemeinde |
Die Firma Elektro Löther hat in Rödelsee und Fröhstockheim an verschiedenen Standorten die Elektroprüfung mit folgenden Ergebnissen durchgeführt:
Keine Mängel, die Anlage entspricht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik
Keine Mängel, die Anlage entspricht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik
Der Fehlerstromschutzschalter hat einen Nennstrom von 40A. Da Zählervorsicherungen der Größe SLS E63 eingebaut sind, muss der Fehlerstromschalter entweder vorgesichert werden oder ist gegen einen solchen mit Nennstrom von 63A auszutauschen.
Die Verdrahtung im Unterverteiler ist ebenfalls an die Absicherung anzupassen.
Erhebliche Mängel, die Anlage entspricht nicht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik.
Keine Mängel, die Anlage entspricht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik
Der Zugang zu den Verteilern ist freizuhalten
Für den Unterverteiler 2 ist keine Sicherungslegende und keine Dokumentation vorhanden.
Sämtliche Fehlerstromschutzschalter haben einen Nennstrom von 40A. Da Zählervorsicherungen der Größe SLS E63 eingebaut sind, müssen die Fehlerstromschalter entweder vorgesichert werden oder sind gegen solche mit einem Nennstrom von 63A auszutauschen.
Der Querschnitt der Zuleitung (4x10mm²) zu den Verteilern UV1; UV2; UV Tankstelle ist ebenfalls entsprechend der Absicherung 63A anzupassen oder die Leitung ist mit max.50A vorzusichern.
Im Elektroraum fehlt an der Klemmdose über den Verteilern der Deckel.
Die teilweise lose Mantelleitung über dem Einfahrtstor ist zu befestigen.
Geringe Mängel, die elektrische Anlage entspricht nicht anerkannten Regeln der Elektrotechnik.
Der Zugang zu den Verteilern ist freizuhalten
Für den Unterverteiler 2 ist keine Sicherungslegende und keine Dokumentation vorhanden.
Sämtliche Fehlerstromschutzschalter haben einen Nennstrom von 40A. Da Zählervorsicherungen der Größe SLS E63 eingebaut sind, müssen die Fehlerstromschalter entweder vorgesichert werden oder sind gegen solche mit einem Nennstrom von 63A auszutauschen.
Der Querschnitt der Zuleitung (4x10mm²) zu den Verteilern UV1; UV2; UV Tankstelle ist ebenfalls entsprechend der Absicherung 63A anzupassen oder die Leitung ist mit max.50A vorzusichern.
Im Elektroraum fehlt an der Klemmdose über den Verteilern der Deckel.
Die teilweise lose Mantelleitung über dem Einfahrtstor ist zu befestigen.
Erhebliche Mängel, die elektrische Anlage entspricht nicht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik.
Klassenraum 1/2c : Abdeckung der Steckdose in Ecke Fensterseite zerbrochen
Klassenraum 1/2a : Abdeckung der Steckdose an Wand gegenüber Tafel zerbrochen
Heizraum : An der Steckdose neben der Tür fehlt der Deckel;
Die Erdleitungen an der PA-Schiene sind nicht beschriftet;
Der Rundstahl zur Potentialausgleichsschiene ist zu befestigen
Die Zuleitung zur Steckdose an der Wand gegenüber den Wechselrichtern ist ordnungsgemäß zu befestigen
Turnraum : Die Steckdose in der Ecke auf der Pausenhofseite ist ohne Funktion
Allgemein: Es ist kein Überspannungsschutz in der Anlage eingebaut;
Die Legende im Unterverteiler Obergeschoß ist entsprechend der Raumbelegung zu ergänzen
Für die Unterverteiler ist keine Dokumentation vorhanden;
Geringe Mängel, die elektrische Anlage entspricht nicht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik.
Bodenreiniger Fakir blau, Anschlusskabel defekt – nicht bestanden
Globus, Lehrmittelraum, Anschlusskabel ist nicht zulässig und deshalb auszutauschen – nicht bestanden
Mäusegruppe Nebenraum: -Rettungswegleuchte zeigt Störung
Mäusegruppe: -Abdeckrahmen an Steckdose beschädigt
Heizraum: -An der Steckdose bei Waschmaschine fehlt der Klappdeckel
| - | der Potentialausgleich der Heizungsrohre ist zu ergänzen |
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| Gruppenraum 2: -im Bereich der Gruppe und des Neben- u. Abstellraumes sind mehrere Steckdosen ohne Funktion |
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| Allgemein: -Es sind nicht alle Steckdosen mit Kindersicherungen ausgerüstet. |
| - | Für die Unterverteiler sind keine Dokumentationen vorhanden |
| - | Die Abgänge im Zählerschrank zu den Unterverteilern sind eindeutig zu beschriften. |
| - | Die Erdleitungen an der PA-Schiene sind nicht mit dem Ziel beschriftet |
| - | Die Betriebsmittel die über die UV1 und UV2 versorgt werden sind mit den entsprechenden Sicherungsnummern zu beschriften |
| - | Die Legenden in den Unterverteilern sind so zu ändern, das die Zielbezeichnungen nachvollziehbar sind. |
Geringe Mängel – die elektrische Anlage entspricht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik.
Steckdosenleiste 3-fach, Nr. 73, Schutzkontakt verbogen, Zugentlastung defekt – nicht bestanden
Thermobndegerät, Nr 142, Intensivraum, Es befinden sich lose Teile im Gerät – nicht bestanden
Bügelmaschine im Aufenthaltsraum, Anschlusskabel Isolierung gebrochen – nicht bestanden
Mobiler Schaukasten in der Durchfahrt, Anschlusskabel beschädigt – nicht bestanden
Steckerschaltuhr bei UV Durchfahrt, Gehäuse gebrochen – nicht bestanden
Trafo für Schaukasten Eingang, keine Zugentlastung des Anschlusskabels, lose Teile innerhalb des Gehäuses – nicht bestanden
Saladette in der Küche, Schutzleiter unterbrochen – nicht bestanden
Rednerpult im Saal, Anschlusskabel an Einführung beschädigt – nicht bestanden
Ionensperator im Technikkeller, Isolationsprüfung nicht bestanden
Steckdosenleiste 3-fach blau, Technikkeller, Gehäuse gebrochen – nicht bestanden
Wasserbad Bartscher, Wohnung, Anschlusskabel beschädigt – nicht bestanden
Lichterkette Casa Deco Wohnung, keine Funktion – nicht bestanden
Lichterkette Casa Deco Wohnung, keine Funktion – nicht bestanden
Stehleuchte, Wohnung, Kabeleinführung am Schalter defekt – nicht bestanden
Keine Mängel
Der Fehlerstromschutzschalter löste selbst bei Betätigung der Prüftaste nicht aus. Er wurde nach Rücksprache mit der Gemeinde im Zuge der Prüfung ausgetauscht.
Die Dokumentation für die Stroimkreise F03 und F04 ist zu ergänzen.
Der Ausschnitt im linken oberen Feld ist zu verschließen.
Die fest verlegte Mantelleitung zur Steckdose hinter dem Tor ist mit einem Schukostecker in der Steckdose neben der UV eingesteckt, die Leitung ist fest anzuschließen.
Am Fehlerstromschutzschalter 01Q1 sind an der N-Klemme ankommend unterschiedliche Leiterquerschnitte geklemmt (10mm² und 1,5mm², der 1,5mm²Leiter ist ordnungsgemäß an einer anderen Stelle abzugreifen
Geringe Mängel, die elektrische Anlage entspricht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik.
Die Fehlerstromschutzschalter 02Q1, 07Q1, 08Q1 lösen zu bei einem zu hohen Fehlerstrom oder überhaupt nicht aus! Die Fehlerstromschalter wurden nach Rücksprache mit der Gemeinde sofort im Zuge der Prüfung ausgetauscht.
Die Sicherungslegende stimmt teilweise nicht mit den Betriebsmitteln überein.
In den D02 Vorsicherungselementen sind keine Passeinsätze vorhanden
Die Verdrahtung für die 63A Fehlerstromschutzschalter 0F9 und 0F10 ist mit 10mm² Leitern ausgeführt. Es ist hier dem Nennstrom entsprechend die Verdrahtung auf 16mm² zu ändern.
Die losen Steckklemmen bei den Abgängen für den Stromkreis 3F5 sind gegen Reihenklemmen auszutauschen.
Küche Mittelblock: An der Schukosteckdose rechte Seite fehlt ein Klappdeckel, an der CEE-Steckdose mitte ist der Klappdeckel defekt.
An der Wandleuchte Kellerabgang zum Technikraum fehlt das Leuchtenglas.
Geringe Mängel, die Anlage entspricht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik.
In den D02 Vorsicherungen fehlen die Passeinsätze
Die Sicherungslegende stimmt teilweise nicht mit den Betriebsmitteln und der Plandokumentation über ein und ist entsprechend zu ändern.
Geringe Mängel, die Anlage entspricht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik.
Die Sicherungen 01F1, 02Q1, 03Q1 sind nicht in der Legende und der Dokumentation aufgeführt.
Der Fehlerstromschutzschalter 06F1 löste selbst beim Betätigen der Prüftaste nicht aus. Nach Rücksprache mit der Gemeinde wurde er im Zuge der Prüfung ausgetauscht.
Die losen Steckklemmen im Kabelabgangsbereich sind durch Einbaureihenklemmen zu ersetzen
Die Klemmleiste der Abgänge im auf der linken Seite ist nicht bezeichnet.
Die Einführung der Zuleitung zur UV6 ist abzudichten.
Der Leiter L3 liegt im Bereich der Anschlußklemme L2 an der Klemme an.
Geringe Mängel, die Anlage entspricht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik.
Keine Mängel, die Anlage entspricht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik.
Frostwächer im WC, Gerät hat Isolationsfehler – nicht bestanden
Steckdosenleiste 3-fach im Vorraum, Anschlusskabel ist aus Gehäuse herausgezogen – nicht bestanden
Steckdosenleiste 3-fach im Vorraum, Gehäuseboden ist lose – nicht bestanden
Steckdosenleiste 3-fach im Vorraum – nicht bestanden
Kerzenleuchte im Vorraum, Zugentlastung am Stecker defekt – nicht bestanden
Keine Mängel, die Anlage entspricht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik.
Keine Mängel
Dorfladen Rödelseer Markt – ortsfeste Anlage
Dachboden: -Die defekten Leuchtmittel sind zu ersetzten
Personalraum: -Die Abdeckung der Steckdose unter der Spüle ist zerbrochen.
Ehem. Bäckerei: -Die Steckdose an der Wand neben Spülbecken ist lose
Flur Personalbereich: -Die lose Leitung neben UV1 ist mit einer Klemmdose abzuschließen.
Heizraum: -Der Potentialausgleich der Heizungsrohre ist zu ergänzen.
UV1: -Die abgehenden N und PE Leiter sind nach Stromkreisen zu kennzeichnen
- Eine Legende der Sicherungsbelegung ist nicht vorhanden
UV2: -Der Fehlerstromschutzschalter F1.3 löst bei Betätigung der Prüftaste nicht aus!
-Eine Legende der Sicherungsbelegung ist nicht vorhanden
-Die abgehenden N und PE Leitern sind nach Stromkreisen zu kennzeichnen
Verkaufskühlschränke Milchprodukte: - Auf der Oberseite fehlen teilweise die Abdeckungen
der Vorschaltgeräte.
Außensteckdose bei Baum: - Die Öffnung an der Oberseite des Klemmkastens ist zu verschließen.
Allgemein: -Für die Unterverteiler sind keine aktuellen Dokumentationen vorhanden.
- Die Betriebsmittel sind mit Stromkreisnummern zu beschriften
Erhebliche Mängel, die elektrischen Anlage entspricht nicht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik.
2er Kochplatte im Personalraum, Anschlussleitung am Stecker defekt – nicht bestanden
Keine Mängel, die Anlage entspricht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik.
Allgemein: Stromkreislegenden und Dokumentation unvollständig oder gar nicht vorhanden.
Heizraum: Steckdose an Tür lose
Lagerraum hinter Heizraum: Lichtschalter lose
Kellerraum Wohnung: Leuchtenabdeckung fehlt
Treppenhaus: Leuchte OG hat keine Schutzleiterverbindung
Wohnung OG: Steckdose in Spiegelschrank hat keine Schutzleiterverbindung!!!
Archiv: Zwei Steckdosen defekt
Die elektrische Anlage entspricht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik.
Flur bei WC: An Leuchte fehlt Schutzleiterverbindung
Für die bisherigen Prüfungen sind Kosten in Höhe von 6.655,10 € angefallen.
Die Fa. Elektro Reichhard wurde beauftragt, die einzelnen aufgezeigten Mängel in absehbarer Zeit zu beseitigen.
Folgende Objekte wurden noch nicht geprüft und werden noch abgearbeitet.
| - | Dorfmitte Verteilersäule Mai-Weihnachtsbaum |
| - | Elfleinshäusla |
| - | Feuerwehr Rödelsee |
| - | Gefriertruhe Fröhstockheim |
| - | Rathaus Rödelsee |
| - | Schloss Crailsheim |
| - | Vereinshalle Fröhstockheim |
| - | Vereinsheim Alte Schule Fröhstockheim |
- Ohne Abstimmung -
| 62.2 | Rechnungen |
Folgende Rechnungen wurden zur Zahlung angewiesen:
Bremicker Verkehrstechnik GmbH, Weilheim,
Sperrung Verkehr PKW- bzw. Lastkraftwagen Verbindungsweg Rö-Fröh — 1.474,05 €
Rank Bauunternehmen, Kitzingen
Fröh, Tiefbauarbeiten an 2 defekten Schiebern, Gartenstr. 10 — 7.591,08 €
Holzbau Paulus GmbH, Dettelbach
Erweiterung Kindergarten, Holzbauarbeiten — 53.550,00 €
Schreinerei Schwarz, Wiesentheid
Erweiterung Kindergarten, Fenster und Sonnenschutz, Gesamtkosten — 32.064,55 €
(abzügl. 1. und 2. AZ und 5 % Sicherheitseinbehalt, Auszahlungsbetrag 13.045,97 €)
Elektro Löther, Obernbreit
Anbau Kindergarten, Elektroarbeiten, 1. TR — 33.443,63 €
Anbau Kindergarten, PV-Anlagen, 1 TR — 42.077,28 €
Heinrich & Schleyer, Kitzingen
BRK-Kinderhaus, Sonnenschirme, Schutzhüllen und Ständer — 1.756,98 €
Kitabedarf Olesya Booms, Moormerland, Konstruktionsbausteine, KiTA — 516,16 €
Rö Ingenieure, Würzburg
Dorferneuerung Fröh, Sanierung Waaghäusle, Überprüfung Sanierungsleist. — 983,27 €
KFB Baumanagement GmbH, Reuth
BG Am Schwanberg, Honorar 2. Abschlag — 26.061,00 €
Fa. W. Markgraf, Weiden
Erschließung BG Am Schwanberg, 3. Abschlagsrechnung — 319.068,75 €
(Gesamtauftrag: 4.254.250,00 €, bez. bisher inkl. 2. AR 1.382.631,25 €)
Florian Hofmann GmbH, Würzburg, Gräben reinigen — 1.154,30 €
Medienkraftverstärker, Bamberg, Anzeigen für Report, TR und Vinfothek — 778,83 €
Hoch- und Tiefbau Müller, Gerolzhofen
Dorferneuerung Fröhstockheim 5, 1. Abschlagsrechnung DSL/Speedpipe — 48.000 €
N-Ergie Netz, BRK-Kinderhaus Anschluss Stromversorgung — 2.661,95 €
Schardt-Bau GmbH, Kitzingen, Rohbauarbeiten BRK-Kinderhaus, 4. AR — 53.169,60 €
(bisher geleistet: 73.379,76 €)
SDA GmbH, Kitzingen, Grünpflegearbeiten — 4.119,34 €
Vinfothek
Fa. Reichhard Elektrotechnik, Kitzingen
2 Datenleitungen für Schlosskeller installiert — 1.778,79 €
Elektro Reichhard, Steckdosen, Kabelkanäle, Leitungen gezogen … — 9.842,20 €
div. Gastrobedarf — 495,73 €
- ohne Abstimmung -
| 63 | Bauangelegenheiten |
| 63.1 | Bauantrag zur Errichtung einer Wohnanlage zum betreuten Wohnen, Fl.Nr. 800/6 und 800/7, Im Schloßgrund 13 und 15, Gem. Rödelsee, AVIAM Wildspitze GmbH |
Architekt Redelbach erläutert zusammen mit Herrn Ruppert vom Bauträger das Vorhaben.
Die Nachbarn haben die Zustimmung signalisiert, auch wenn noch keine Unterschriften geleistet wurden. Gegenüber Herrn Haaf, der in der Sitzung anwesend ist, wird die Zusage gegeben, die Böschung (ca. 75 cm) abzufangen. Die Stellplatzforderungen der Satzung sind übererfüllt. Konfliktpotenzial wird nicht gesehen, auch weil im Betreuungsumfang Fahrdienste angeboten werden. Die Spielplatzpflicht wird an anderer Stelle als an der Wohnanlage erfüllt (ehem. TSV-Gelände).
Das Vorhaben befindet sich im Innerortsbereich, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schlossgrund“, Rödelsee
Den Antragsunterlagen liegen Befreiungsanträge von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bei. Es wird eine Befreiung von der Baugrenze und bzgl. der Firsthöhe beantragt.
Der Antrag wird wie folgt begründet:
„Um auf die große Nachfrage nach Wohnraum für Senioren im ländlichen Raum zu reagieren, möchten wir ein entsprechendes Wohngebäude auf zwei zur Bebauung vorgesehene Grundstücke errichten.
- Damit eine sinnvolle Bebauung der Grundstücke möglich ist, muss von der festgesetzten Baugrenze abgewichen werden.
Die im B-Plan abgegrenzte Baufläche variiert stark in der bebaubaren Grundstücktiefe mit ca. 3,80 m an der engsten und ca. 11 m an der breitesten Stelle. Die Überschreitung befindet sich im rückwärtigen Grundstücksbereich.
Das angrenzende Nachbargrundstück Fl.-Nr. 800/38 ist im Eigentum der Gemeinde. Dort befindet sich die Fernwasserleitung, die nicht überbaut werden darf. Die Gemeinde hat ein Geh-, Fahrt-, und Leitungsrecht auf diesem Grundstück in Aussicht gestellt.
Es werden daher keine nachbarrechtlichen Belange beeinträchtigt.
Das im B-Plan vorgegebene Verhältnis von Wand- zu Firsthöhe entspricht nicht dem typisch Fränkischen Ortsbild. Um an dieser Stelle ein zweigeschossiges Gebäude samt Dachgeschoss mit ortstypischer Dachneigung herstellen zu können, ist hier die Angleichung der Firsthöhe erforderlich.
Nachbarrechtliche Belange werden nicht eingeschränkt, Abstände, Abstandsflächen zur Nachbarbebauung werden eingehalten und die Verschattung liegt auf dem Nachbargrundstück der Gemeinde Fl.-Nr. 800 / 38, das nicht bebaut werden darf.“
Anmerkung der Verwaltung:
Die Befreiung kann erteilt werden, da derartige Abweichungen städtebaulich vertretbar sind, die Grundzüge der Planung im Wesentlichen nicht berührt werden und die Abweichungen unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vertretbar sind. Die Befreiung für das Baufenster und der Überschreitung der GFZ wurde bereits in Rahmen der Bauvoranfrage durch den Gemeinderat in Aussicht gestellt.
Nach der Stellplatzsatzung sind 5 Stellplätze gefordert. Laut Bauantrag werden 8 Stellplätze errichtet, darunter ein sogenannter „Behinderten-Stellplatz“. Darüber hinaus werden auf der Fl.Nr. 800/38 bis zu drei weitere zusätzliche Stellplätze geschaffen.
Mit den Nachbarn wurde das Bauvorhaben durch die Bauherren besprochen und abgestimmt.
Beschluss:
Gegen vorstehend aufgeführten Bauantrag bestehen keine Einwände, soweit neben den zu erteilenden Befreiungen im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.
Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.
Die Zustimmung zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Hinblick auf die Baugrenze und die Firsthöhe wird erteilt. Die für die weiteren 2 bzw. 3 Kfz-Stellplätze erforderlichen Flächen samt Geh- und Fahrt- und ggfs. Leitungsrecht werden mit 2.500 EUR/Stellplatz durch eine Dienstbarkeit zu Lasten des Bauherrn zur Verfügung gestellt.
-einstimmig -
| 63.2 | Bauantrag zum Abbruch und Wiederaufbau eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes, Fl.Nr. 113, Hauptstraße 16, Gem. Fröhstockheim |
Der Bauherr möchte das bestehende landwirtschaftliche Nebengebäude abreißen und an derselben Stelle ein Gebäude neu bauen.
Das Vorhaben liegt im Innerortbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Das geplante Gebäude hat denselben Grundriss wie das Bestandsgebäude, es fügt sich (weiterhin) in die Umgebung ein. Das neue Gebäude wird lediglich 1,39 m höher als das Bestandsgebäude.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor; somit besteht mit dem Vorhaben auch seitens der Nachbarn Einverständnis.
Beschluss:
Gegen vorstehend aufgeführten Bauantrag bestehen keine Einwände, soweit im übrigen die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.
-einstimmig-
| 64 | Bebauungsplan Nr. 110 "Bahnhofsumfeld Kitzingen", Stadt Kitzingen, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
Der Stadtrat der Stadt Kitzingen hat in seiner Sitzung am 22.04.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 110 „Bahnhofsumfeld Kitzingen“ aufzustellen.
.
Die Aufstellung des BPlans wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §13a BauGB durchgeführt.
Das Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, das Umfeld des Bahnhofs einschließlich des bestehenden Bahnhofsgebäudes umzustrukturieren und um einen zentralen Busbahnhof zu ergänzen.
Die Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 110 „Bahnhofsumfeld Kitzingen“ der Stadt Kitzingen werden zur Kenntnis genommen.
Gemeindliche Belange sich nicht betroffen.
Entsprechend § 11 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe e der Geschäftsordnung hat Bürgermeister Klein der Stadt Kitzingen mitgeteilt, dass keine gemeindlichen Belange betroffen sind.
- Ohne Abstimmung -
| 65 | Herstellungsbeitragspflicht von fest überdachten Terrassen und Balkonen |
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat nunmehr seine Rechtsauffassung hinsichtlich der Auslegung des § 5 Abs. 2 Satz 5 Muster-BGS/EWS bzw. Muster-BGS/WAS offenbart.
Demnach seien auch fest überdachte Terrassen und Balkone, deren Überdachung also auf Pfosten o.Ä. ruht und die damit die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen, von der Anwendung des § 5 Abs. 2 Satz 5 erfasst.
Im Ergebnis obliegt es damit zukünftig den Satzungsgebern, ob sie die Geschossflächen von fest überdachten Terrassen und Balkonen als beitragspflichtige Geschossflächen i.S.d. Maßstabs der vorhandenen/tatsächlichen Geschossfläche erfassen wollen oder eben nicht.
Maßgeblich für die Entscheidung dürften stets die bisherige Veranlagungspraxis sowie ggf. noch anhängige Widerspruchs- oder Klageverfahren sein.
Aufgrund des für die leitungsgebundenen Einrichtungen im Bayerischen Kommunalabgabengesetz vorgegebenen Kostendeckungsprinzips handelt es sich bei der Entscheidung nicht um eine Möglichkeit etwaige Mehreinnahmen zu generieren, sondern stets nur um eine Entscheidung über den Verteilungsschlüssel.
Die bisherige Regelung der gemeindlichen Satzung lautet wie folgt:
Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Schmutzwasserableitung auslösen oder die an die Schmutzwasserableitung nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht zum Geschoßflächenbeitrag herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich eine Schmutzwasserableitung haben. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.
Nach Auffassung des Bayerischen Gemeindetages sind, je nachdem wie die gemeindliche Entscheidung des Satzungsgebers vor Ort ausfällt, folgende satzungsrechtlichen Anpassungen vorzunehmen:
1. | Gemeinde/Zweckverband will fest überdachte Terrassen und Balkone NICHT zur beitragspflichtigen Geschossfläche zählen |
Nach der oben zitierten Entscheidung des BayVGH vom 27.3.2023 genügt es hierfür in der jeweiligen BGS/WAS bzw. BGS/EWS den bereits in den Mustersatzungen des StMI von 2008 vorhandenen § 5 Abs. 2 Satz 5 aufzunehmen bzw. zu belassen:
„Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.“
2. | Gemeinde/Zweckverband will fest überdachte Terrassen/Balkone zur beitragspflichtigen Geschossfläche zählen |
Der Entscheidung des BayVGH vom 27.3.2023 ist nach Ansicht des Bayerischen Gemeindetages nicht zu entnehmen, dass eine Beitragspflicht von fest überdachten Terrassen und Balkonen generell unzulässig sei. Gemeinden bzw. Zweckverbände, die daher weiterhin (oder zukünftig) an der Festsetzung von Geschossflächenbeiträgen für diese Flächen festhalten wollen, sollten dies aber in ihrer Satzung nunmehr ausdrücklich bestimmen. Dies kann nach unserer Auffassung am einfachsten durch komplette Streichung des § 5 Abs. 2 Satz 5 Muster-BGS/EWS bzw. Muster- BGS/WAS erfolgen. Eine weitere Variante wäre die Beibehaltung dieser Regelung mit einem Zusatz, der in etwa wie folgt lauten könnte: „Dies gilt nicht für Balkone, Loggien und Terrassen, die die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen.“
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die gemeindlichen Satzungen zur Wasserabgabesatzung und Entwässerungseinrichtung so zu belassen wie bislang festgelegt und Balkone und Terrassen, soweit sie über die Gebäudefluchtlinie herausragen, nicht zu Beiträgen heranzuziehen.
Die 2. Alternative: Die Satzungen, § 5 Abs. 2 Satz 5 entsprechend der Mustersatzung zu ändern mit dem Zusatz, „Dies gilt nicht für Balkone, Loggien und Terrassen, die die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen“ wird verworfen.
-einstimmig-
| 66 | Zuschussantrag des Männergesangvereins Fröhstockheim anlässlich des 100jährigen Bestehens |
Der Männergesangverein stellt mit Schreiben vom 08.04.2023 Antrag auf Zuschuss anlässlich seines 100jährigen Bestehens.
Das Jubiläum soll am 17. und 18.06.2023 stattfinden. Für den Auf- und Abbau wird um Unterstützung durch den gemeindlichen Bauhof gebeten.
Der Verein möchte für seine Sänger neue Notenmappen und Hemden mit Holzfliege anschaffen. Die Kosten werden sich dafür auf ca. 1.200 € belaufen.
Anmerkung:
Der Posaunenchor wurde 2021 ebenfalls anlässlich dessen 50jährigen Jubiläums unterstützt.
Zuschuss Jubiläum 1.100 €
Zuschuss Kauf neue Tuba 2.480 €
Beschluss:
Der Gemeinderat bewilligt dem Männergesangverein Fröhstockheim zu seinem 100jährigen Jubiläum einen Zuschuss in Höhe von 1.200 € zur Neuausstattung mit Notenmappen und Hemden sowie einen Zuschuss in Höhe von 50 € je aktivem Sänger. Der Männergesangverein hat 20 aktive Sänger und einen Chorleiter, somit 1.050 €.
Die Leistungen durch den Bauhof werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Der Zuschuss wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht als freiwillige einmalige Leistung gewährt.
-einstimmig-
Zum Festabend wurde zeitgleich schriftlich eingeladen. Es steht unter dem Motto „Dinner und Chor“.
| 67 | Sonstiges, Wünsche und Anträge |
| 67.1 | Titelerneuerung "Fairtrade-Gemeinde" |
Mit Schreiben vom 16.03.2023 hat Faitrade Deutschland e.V. die Titelerneuerung für die nächsten 2 Jahre bestätigt. Die Urkunde wurde bereits übersandt.
Die Gemeinde Rödelsee ist inzwischen seit 27.04.2019 Fairtrade-Gemeinde.
Im letzten Jahr haben folgende Fairtrade-Veranstaltungen stattgefunden:
20.03. und 16.10.22 – Ausschank von Fairtrade-Kaffee beim Second-Hand-Basar
23.04.-24.04.22 – Teilnahme von Fair Handel GmbH, Münsterschwarzach am Rödelseer Frühling
14.07.22 – Faires Frühstück in der Grundschule
in 2020 und 2021: faire Hausaufgabenhefte für die Grundschüler Rödelsee
Verschiedene Aktionen im Kindergarten z.B. „Geschichten einer Ananas“
Weiterhin verkaufen sowohl der Dorfladen Rödelsee sowie der Klosterladen auf dem Schwanberg Fairtrade Produkte und der Löwenhof sowie die Winzerstube schenken Fairtrade-Kaffee bzw. Fairtrade-Tee aus.
Auch in der Vinfothek gibt es mehr Fairtrade-Produkte.
Vielen Dank an unsere Fairtrade-Beauftragte Martina Neuweg für ihren Einsatz.
- Ohne Abstimmung -
| 67.2 | Wasserstatistik und - verluste |
Die Wasserstatistik sowie die Wasserverluste werden zur Kenntnis genommen.
Aufgrund der relativ hohen Wasserverluste in Fröhstockheim wurden bereits verschiedene Maßnahmen getroffen, u.a. in Zusammenarbeit mit der LKW Kitzingen.
Um die Wirkung der Maßnahmen abschätzen zu können bzw. Vergleichswerte zu haben, muss nach Ablauf des aktuellen Jahres nochmals eine Gegenüberstellung / Prüfung stattfinden.
- Ohne Abstimmung -
| 67.3 | Jugendarbeit |
Mit Vertretern der Rödelseer Jugend hat Bgm. Klein Gespräche geführt. Man möchte den sog. „Kreuzkeller“ im Schloss Crailsheim als Jugendraum nutzen. Dafür sind Investitionen in Technik (Heizung, Strom udgl.) nötig. Der Baucontainer soll als mobile Reserve und für besondere Treffen weiterhin gehalten werden.
In den Haushaltsansätze 2023 und 2024 sollen je 20.000 EUR veranschlagt werden für Investitionen in die Jugendarbeit. Darin enthalten sind auch besondere Jugendbürgerversammlungen in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring, Veranstaltungen sowie Ausflüge für Jugendliche und Kinder.
Parallel dazu wurde z.B. in Fröhstockheim durch Eigenleistung von Jugendlichen, insb. Leon Burkholz, der Bauwagen wieder hergerichtet (Kosten ca. 700 EUR).
Die Jugendlichen sind spür- und sichtbar bereit, sich zu engagieren.
Die Jugend organisiert sich gerade in beiden Ortsteilen, weil sie spüren, dass sie ernst genommen werden und die Gemeinde gerne etwas unternimmt.
Es ist die Aufgabe der Jugend, sich selbst zu organisieren
Beschluss:
Die Unterstützung der Jugendarbeit wird gutgeheißen und dem Sachvortrag zugestimmt.
-einstimmig-
| 67.4 | BRK-Kinderhaus |
Der Gruppenraum ist bis auf den Wickeltisch und Kleinigkeiten fertiggestellt. Das Außengelände wird nach Planung umgesetzt.
Der Rammschutz wird durch die Fa. Schardt bis hinter die vormalige Einfahrt erweitert, danach erfolgt die Einzäunung gemäß Ausschreibung.
Das erworbene Grundstück wird schon so weit vorbereitet, dass es mit Rasen eingesät und genutzt werden kann.
Bzgl. der Betriebserlaubnis wurde schon zugestimmt, die 10 geschaffenen Krippenplätze in 20 Regelplätze umzuwandeln, ohne dass dies förderschädlich ist. Somit besteht auch für das Jahr 2023 und 2024 ausreichend Platz.
Gleichwohl muss darüber nachgedacht werden, wie die weitere Entwicklung angegangen wird. Dazu wird vom BRK als Träger die Bedarfsplanung rechtzeitig ein Jahr vorher an die Gemeinde übersandt.
- ohne Abstimmung -
| 67.5 | Maibaumaufstellen |
bezugnehmend auf TOP 57 vom 06.04.2020
Die Umsetzung soll jetzt nach Abstimmung mit den Feuerwehren bzw. den für die Aufstellung zuständigen Personen veranlasst werden.
Der Standort in Rödelsee soll in der Ortsmitte bleiben; bzgl. Fröhstockheim muss noch die Abfrage in der Bevölkerung durchgeführt werden. An und für sich bevorzugt man aber auch den bisherigen Standort.
Zusätzlich werden Aluminiumpfetten in verschiedenen Größen besorgt und das Maibaumaufstellen so koordiniert, dass diese in beiden Ortsteilen genutzt werden können.
Die Bäume werden künftig auf eine maximale Höhe beschränkt: Rödelsee 22 Meter, Fröhstockheim 17 Meter.
Mit den Verantwortlichen erfolgen nun die Detailabstimmungen.
- Ohne Abstimmung -
| 67.6 | Informationen Regionales Sturzflutrisikomanagement |
Mit Erklärung vom 08.05.2023 hat das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (WWA) per E-Mail mitgeteilt, dass das gemeindliche Vorhaben „Sturzflutrisikomanagementkonzept“ in das Förderprogramm 2023 aufgenommen wurde.
Es ist nun zeitnah der schriftliche Antrag auf Zuwendungen beim WWA nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) zu stellen. Die für die Förderung erforderlichen vollständigen Unterlagen (u. a. Ausschreibungsunterlagen und –ergebnisse) sind bis 30.09.2023 beim WWA einzureichen. Die Förderung beträgt 75 % bei zu erwartenden Kosten von bis zu 115.000 EUR. Mit dem WWA ist abgestimmt, dass das Fachbüro „SPEKTER GmbH, Herzogenaurach, der Gemeinde ein konkretes Leistungsangebot erstellt. Die Vermessungsleistungen ergeben sich erst im Laufe des Projektes. Die Betrachtung der unbebauten Außengebiete ist für die Erstellung der Starkregen-Gefahrenkarten sinnvoll. Daraus ist zu erkennen in welchem Maße oberflächlich ablaufendes Wasser von dort Siedlungsgebiete gefährdet. Die Risikoanalyse erfolgt für die Siedlungsfläche. Es werden Starkregengefahrenkarten mit hoher Qualität und Detailschärfe hergestellt mit Aussagen zu Fließtiefen mit Fließpfeilen und Fließgeschwindigkeiten. Genaue Starkregengefahrenkarten ermöglichen die ingenieurtechnische Weiterbearbeitung.
| 67.7 | Anfrage Sperrung Fröhstockheimer und Rödelseer Weg |
Der Fröhstockheimer bzw. Rödelseer Weg (zwischen Fröhstockheim und Rödelsee) wird zeitnah für den motorisierten Verkehr gesperrt, da die bestellten Absperrungen kürzlich angeliefert wurden. Der Standort der Absperrungen und eine mögliche Handhabung durch Landwirte wird mit den Betroffenen vor Ort besprochen. Ggfls. sind auch Feldwege entlang des Flutgrabens auf Fröhstockheimer Gemarkung baulich zu verbessern.
| 67.8 | Jubiläum 25 Jahre Kommandant |
Gemeinderat Volker Heß bedankte sich herzlich beim Gemeinderat für den Ehrenabend. Auch seitens der Landkreisführung wurde festgestellt, dass es solche Ehrungen nicht überall gibt.
| 68 | Termine |
| 20.05.2023 | Baustellenfest „Am Schwanberg“ für Eingeladene |
| 06.06.2023 | Gemeinderat |