Von Rudolf Hahn
Teil 1
Dort, wo der Rödelbach eine Mulde in den westlichen Abhang des Schwanbergs gegraben hat, liegen kaum 500 Meter von einander entfernt die beiden Dörfer Fröhstockheim und Rödelsee. Aus dem Dorfbild von Rödelsee ragen neben den beiden Kirchen drei stattliche alte Gebäude heraus: Der Ebracherhof in einem schönen Renaissancebau, der Casteller Hof – heute Gasthaus Stier – und der Schloßbau derer von Crailsheim. Rödelsee war früher ein Ganerbendorf, das mehrere Standesherrschaften zu gleicher Zeit hatte. Ganz anders zeigt sich Fröhstockheim. Schloß, Park und Gutshof beherrschen beherrschen das Dorfbild. Ein Teil von Rödelsee und ganz Fröhstockheim war bis 1803 Eigentum der Grafen von Henneberg, deren Hauptbesitz in der Rhön, in den Haßbergen und in Thüringen lag. Bis ins südliche Franken herein hatten sie ihre befestigten Vorwerke gelegt, mit denen sie ihre Ritter für die Kriegsdienste belehnten. So belehnte Graf Berthold VII. von Henneberg am Sonntag vor dem St. Michelstag 1317 im Hofe Winsperg zu Würzburg den Ritter Johans von Tetelbach mit dem Dorf Schwarzenaume (Schwarzenau); Herr Dunrab Zolner hatte damals von ihm Obirn Bleichfeld. Eine solche Feste war auch Fröhstockheim. Im 14. Jahrhundert saßen Ritter aus verschiedenen Familien auf der Burg; Hugo und Peter von Morlbach, Hans von und zu Obersfeld, Gundeloch von Giebelstadt. Ihnen folgten von 1390 bis nach 1500 die Fuchs; dann kurze Zeit die von Heßberg und nach ihnen wurde wurden die Freiherrn von Crailsheim mit dem Rittersitz belehnt, die ihn seit 1529 inne haben. – Ein wechselndes Geschick hat zwischen 1600 und 1700 über dem hennebergischen Besitz von Fröhstockheim und Rödelsee gewaltet. Ernst von Crailsheim, der tatkräftige Kanzler Brandenburgs in Ansbach war gestorben. Friedrich von Crailsheim musste im Jahre 1611 um die Belehnung der Familiengüter bei der hennebergischen Verwaltung in Schleusingen nachsuchen. In einem feierlichen Akte wurde ihm die Burg zu Fröhstockheim mit dem alten Vorwerk, die Remenate zu Rödelsee, die bei dem Lankheimer Tor lag, der Gutshof mit 210 Morgen Feld, 25 Tagwerk Wiesen, 8 Morgen Weinberg, 18 Malter Gültkorn zugesprochen. Dazu kamen noch 22 Untertanen, die pflichtig waren das Feld zu schneiden, das Heu zu machen, die Weinberge zu bauen. Auch mit den Gütern zu Fröhstockheim wurde Friedrich von Crailsheim belehnt: mit 238 Morgen Ackerbau und 43 Morgen Wiesmahd, mit 32 Maltern Korn- und Weizengült und 21 Maltern Habergült, mit den fälligen Abgaben an Wein, Hühnern, Wachs und Pfennigen. Dazu gehörten noch 25 Untertanen, von denen 20 schuldig waren, für die Rost die Feldarbeiten des Gutshofes im Frondienste zu tun. Sie mußten die Schloßweinberge bauen, das Getreide schneiden, die Fütterung dürr machen, brachen, die verkrusteten Ackerschollen klopfen (dies nannte man „harschen“).