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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Rödelsee
Ausgabe 5/2025
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Das Protokoll ist noch nicht genehmigt und stellt daher nur die vorläufige Niederschrift dar.

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Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.04.2025

Gemeinderat Ostwald hat folgende E-Mail eingereicht:

„In der Gemeinderatssitzung am 05.11.2024 wurde die aktuelle Planung für die Sanierung des RÜB Fröhstockheim durch die RÖ Ingenieure GmbH vorgestellt. Wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, wurde hierbei auch angegeben, dass für die bestehenden Betonbauwerke eine Betonsanierung geplant ist. Dem ging oder geht vermutlich ein Betongutachten voraus, um den Umfang der Betonsanierung planen zu können.

Das vor der RÖ Ingenieure GmbH für die Gemeinde planende Ingenieurbüro (ich meine, das war Baurconsult) hatte seinerzeit wohl eine Edelstahlauskleidung des Beckens vorgeschlagen.

Im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe für ein Baugrundgutachten an die PeTerra GmbH in der Gemeinderatssitzung am 13.05.2025 hatte ich angefragt, ob die Ergebnisse des Betongutachtens bereits vorliegen, da bei einer nicht wirtschaftlichen Betonsanierung (Baurconsult kam vor vielen Jahren zum Schluss, dass eine Edelstahlauskleidung wohl wirtschaftlicher ist) ggf. eine Umplanung notwendig sein könnte, welche Einfluss auf die Baugrunduntersuchung haben könnte. D.h., evtl. weitere Bereiche des Baugrundes erkundet werden müssten.

Meine Anfrage wurde bereits in der Niederschrift zur Gemeinderatssitzung vom 08.04.2025 vollkommen sinnbefreit wiedergegeben.

„Gemeinderat Ostwald bittet um Rückmeldung, ob der Umfang des Baugrundgutachtens auch für eine Betonsanierung ausreichend ist.“

Nachdem ich davon ausgehe, dass die Rückmeldung der RÖ Ingenieure GmbH unter TOP 2 der Gemeinderatssitzung am 13.05.2025 auch Einzug in das Mitteilungsblatt der Gemeinde nehmen wird, bedarf dieser Punkt der Richtigstellung, da meine Anfrage eine andere war und die Antwort der RÖ Ingenieure GmbH damit keinen Bezug zur eigentlichen Anfrage hat.

Ich habe in der Vergangenheit in den meisten Fällen darauf verzichtet, Korrekturen zu fordern, da in der Regel die Niederschrift der Gemeinderatssitzung bereits im Mitteilungsblatt der Gemeinde abgedruckt ist, bevor diese vom Gemeinderat genehmigt wird.

Die Veröffentlichung der Niederschrift im folgenden Mitteilungsblatt ist für die Information der Bürgerinnen und Bürger positiv, jedoch nur, wenn Inhalte auch sinngemäß wiedergegeben werden.

In diesem Zusammenhang weise ich auf Art. 54 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hin, welcher folgende Vorgabe beinhaltet:

„Die Niederschrift ist von der oder dem Vorsitzenden und von der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.“

Meiner Rechtsauffassung nach kann eine Veröffentlichung der Niederschrift erst nach dieser Genehmigung erfolgen (siehe Kommentar zur GO Prandl / Zimmermann / Büchner / Pahlke Lfg. 156), damit für die Gemeinderatsmitglieder die Möglichkeit besteht, nicht korrekt wiedergegebene Aussagen, Fragen etc. vor Veröffentlichung richtigstellen zu lassen.

Um künftige Beachtung wird gebeten.

Anmerkung Verwaltung/Bgm. Klein

Zu Anfrage bzw. Richtigstellungsantrag Hr. GR Ostwald:

Zunächst zum Inhaltlichen in Bezug auf das RÜB FröhstockheiM.

Lt. Hr. Wunderle, rö ing. sind keine weiteren Untersuchungen des Baugrundes erforderlich. Der untersuchte Bereich deckt das neue Pumpwerk und auch die Fläche für ggfs. notwendige Erweiterungen ab. Das Gutachten bezgl. des Baugrundes von PeTerra liegt noch nicht vor, soll aber diese Woche fertig werden. Aktuell sind die Edelstahlpreise sehr hoch, das war zum Zeitpunkt der Planung von BaurConsult noch anders (2016-2018). Rö empfiehlt daher eine Sanierung des Betons. Das macht auch ggf. erforderliche Erweiterungen des Beckens einfacher.

In der Planung war die Edelstahlauskleidung nie Thema, deswegen versteht man bei rö die Diskussion nicht wirklich. Den bei rö vorliegenden Unterlagen zufolge hat auch Baur Consult die Edelstahlauskleidung verworfen.

Rö Ing. hat die Betonsanierung aus mehreren Gründen vorgeschlagen:

  • Das Becken hat Undichtigkeiten; die müssen behoben werden, sonst wird jede Verkleidung hinterläufig
  • Der Beton ist teilweise brüchig und abgängig; da hilft nur entfernen und wieder aufbauen
  • Die Auskleidung macht keinen Sinn, wenn das Becken mal erweitert werden muss
  • Kosten und Nutzen stehen in keinem Verhältnis zur Auskleidung mit Edelstahl

Zur Frage der Veröffentlichung des Protokolls:

Die Regel ist seit vielen Jahren, dass aus Gründen der Aktualität die Protokolle schon vor der Genehmigung im Gemeinderat veröffentlicht werden. Es steht jedem Gemeinderat zu, Änderungswünsche dazu zu äußern, die dann natürlich im nächsten Protokoll auch enthalten sind.

In der Geschäftsordnung ist keine anderslautende Vorgabe enthalten.

Der Versand z. B. an die Presse wird auch in Kommentarstellen gebilligt, wenn es einen Hinweis gibt, ob das Protokoll schon genehmigt ist.

Im Mitteilungsblatt und gegenüber der Presse wird künftig angeführt: Das Protokoll ist noch nicht genehmigt und stellt daher nur die vorläufige Niederschrift dar.

An dieser Regelung sollte festgehalten werden.

GR Ostwald kündigt bei diesem Vorgehen eine Rüge bei der Kommunalaufsicht an.

Bgm. Klein möchte über die Beibehaltung abstimmen; GR Ostwald erwidert, dass dies nicht möglich sei; er lancierte vorab einen Antrag zur Geschäftsordnung an.

Anmerkung der Verwaltung: Die Diskussion und Beschlussfassung hätte als Tagesordnungspunkt gem. § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung durchgeführt werden können; die Rechtsansicht von GR Ostwald ist nicht korrekt.

Aufgrund der vorangegangenen Diskussion um die Protokollführung der vergangenen Sitzung, bei der 2. Bürgermeister Lussert den Vorsitz hatte, wendet sich dieser besonders an GR Ostwald und bittet um ein besseres Miteinander. Hinweise, Fachfragen oder Nachfragen sollten möglichst vor der Sitzung mit der Verwaltung abgestimmt werden bzw. dort schriftlich eingereicht werden, um eine fehlerhafte Protokollierung zu vermeiden. Man höre mancher Argumentation auf Grund der Länge und zu fachlichen Darstellung oft nicht mehr zu. Dies dann auch noch richtig zusammenzufassen, ist nahezu unmöglich. Er findet es befremdlich, dass gerade die Kollegen der Fraktion der „Freien Liste“ nie nach einer Sitzung zum Austausch bleiben.

Bgm. Klein weist darauf hin, dass der Sitzungsleiter für die Art der Protokollführung zuständig ist. Ein reines Ergebnisprotokoll ist aus seiner Sicht nicht ausreichend, da es den Werdegang und wichtige Redebeiträge sonst nicht für die Öffentlichkeit darstellen kann.

Abschließend:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.04.2025, die in das Ratsinformationssystem eingestellt wurde, wird mit vorgenannter Änderung anerkannt.

Einstimmig

74

Nachlese / Informationen / Erledigungen aus vorherigen Sitzungen

a)

Restarbeiten Dorferneuerung

Das Aufstellen des Mobiliars erfolgt durch Vermittlung von Bgm. Klein und nach Abstimmung mit dem Bauhof durch Herrn Tobias Grubert. Ende März hat hierzu ein Termin mit dem Bauhof und Hrn. Grubert stattgefunden, bei dem die Positionen vor Ort markiert wurden. Das Mobiliar wird voraussichtlich in zwei bis drei Wochen montiert.

-

Die Leerrohre, die am Verteilerschrank rausragen, wurden damals bewusst etwas länger gelassen, damit der Versorger (Telekom) im Zuge des Glasfasereinbaus die Rohre auf die für sie richtige Länge stutzen können.

-

Bzgl. des Loches am Bolzplatz muss die Steuerung noch in die Säule eingebaut werden. Darum wurde die Fa. Elektro Reichhard im April darum gebeten, den Aufwand hierfür abzuschätzen, damit dies beauftragt werden kann.

b)

Schäden im Baugebiet „Am Schlossberg“

Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass die Gemeinde ohne Anerkennung einer eigenen Schuld zunächst die Kosten verauslagt und im Verfahren gegen die Firma Weeth KG wieder vorträgt. Damit ist Herrn RA Dr. Vocke auch im Verfahren beauftragt. Es ist und bleibt den Eigentümern nicht zumutbar, auf eine Gerichtsentscheidung zu warten, um die Schäden zu beheben oder einen Ersatz für die geleisteten Zahlungen zu erhalten. Im übrigen wurden bereits 4 andere Rechnungen auf diese Weise dem Gemeinderat in den letzten 2 Jahren zur Kenntnis gebracht.

c)

Die Bauangelegenheiten wurden abgearbeitet.

d)

Die Solarstromförderanträge wurden abgearbeitet.

e)

RÜB Fröhstockheim – Sonstiges

In der Sitzung am 08.04.2025 wurde der Auftrag an PeTerra GmbH für eine Baugrunduntersuchung erteilt. Vorbehaltlich der noch immer offenen Fragen fehlen noch 514.565,73 €, um den Schwellenwert zur Förderung zu überschreiten. Die Verwaltung kann daher die Veranschlagung einer RZWas-Förderung zum jetzigen Zeitpunkt nicht unterstützen, weil es den Grundsätzen nach §7 KommHV-Kam zuwiderläuft.

f)

Bauleitplanung Schlossgrund

Die Architektenverträge zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung der Bebauungspläne „Wohngebiet Im Schlossgrund“ und „Mischgebiet Im Schlossgrund“ wurden ausgefertigt.

- ohne Abstimmung -

75

Öffentlichmachung von nicht öffentlichen Beschlüssen

Folgender Tagesordnungspunkt aus der vorausgegangenen Sitzung wird veröffentlicht:

TOP 68 Abschluss eines Erdgasliefervertrages für kommunale Einrichtungen mit Festpreisbindung

Die Gemeinde Rödelsee bezieht über 6 Lieferstellen Erdgas. Der Jährliche Verbrauch liegt bei rund 120.000 kWh. Die Gemeinde pflegt bewusst Geschäftsbeziehungen zu regionalen Unternehmen und hat sich daher seit vielen Jahren für die Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) als Lieferanten entschieden. Im aktuellen Liefervertrag ist ein variabler Gaspreis vereinbart (Sondervertragspreis „Individual“).

Da die Gaspreise am Markt aktuell recht moderat sind, könnte sich eine Festpreisbindung für die Zukunft rechnen. LKW ist bereit, eine Festpreisbindung rückwirkend ab 01.01.2025 einzuräumen. Dem wurde zugestimmt, wodurch sich schon im 1. Quartal 2025 wesentliche Einsparungen ergeben haben.

Beschluss:

Die Gemeinde Rödelsee bekennt sich weiter zur Regionalität und ermächtigt Bürgermeister Klein, eine 3-jährige Festpreisbindung für die Lieferjahre 2025 - 2027 zu den Konditionen 7,217 ct/kWh für den kommunalen Erdgasverbrauch mit der LKW Kitzingen vertraglich zu vereinbaren.

76

Zusammenarbeit mit Herrn Stevan Wurm u. a. Social-Media, Relaunch Internetseite Gemeinde Rödelsee

Der Internetauftritt der Gemeinde Rödelsee ist veraltete und ist unübersichtlich. Auch besteht die gesetzliche Frist zur Einrichtung eines barrierefreien Internetauftritts bis zum 28.06.2025 gem. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Der Verwaltung liegt ein Angebot zur Relaunch mit Umsetzung der Barrierefreiheit der Firma City Media über rund 13.000 € netto vor.

Herr Stevan Wurm bietet ebenfalls die Leistungen für eine Relaunch des Internetauftritts mit Umsetzung der Barrierefreiheit an und stellt sich sowie sein Konzept, welches auch den Aufritt der Gemeinde Rödelsee in den Sozialen Netzwerken verbessern soll, vor. Den Internetauftritt des Jüdischen Friedhofs Rödelsee hat er bereits gestaltet.

Sollte eine Beauftragung stattfinden, wird der Server sowie die Domain künftig nicht mehr gemietet, sondern gehört der Gemeinde. Auch werden Vorteile darin gesehen, dass Herr Wurm vor Ort schneller reagieren kann als ein anderer Anbieter. Als Rückversicherung nennt Herr Wurm einen Geschäftspartner aus Fürth, welcher im Falle längerer Ausfallzeiten einspringen kann.

Die Integration der Informationen aus den Sozialen Netzwerken sowie der Internetseite in die Rödelsee-App wird geprüft. Auch wird der Einsatz von künstlicher Intelligenz, insbesondere bei der Stichwortsuche erfragt. Dies kann derzeit nicht angeboten werden, aber die Suche selbst soll verbessert werden.

Die Pflege und inhaltliche Füllung der Seite wird auch bei Umsetzung durch Herrn Wurm weiterhin durch die Verwaltung vorgenommen.

Herr Wurm wird seine Präsentation noch einmal zusenden und auf die Fragen des Rates darin eingehen. Eine Diskussion bzw. Auftragsvergabe erfolgt dann in einer der nächsten Sitzungen.

- ohne Abstimmung -

77

Eigene Baustellen

77.1

Kindertagesstätte Rödelsee, aktuelle Bedarfsentwicklung bzw. Feststellung, Bauweise und Bauzeiten, Stellungnahme der Regierung von Unterfranken und der Fachaufsicht, Abstimmungsgespräch zwischen Gemeinde und BRK

Leider ist der Bauantrag seit 12.03. in der Verwaltung mehr oder weniger unbearbeitet liegen geblieben; unser Plan war ja, in den Sitzungen im Mai bzw. Juni die weiteren Schritte zu gehen, damit wir möglichst zeitnah zum Wunschtermin "September 2025" weitere Plätze zur Kinderbetreuung schaffen.

Diese zwei Monate und viele andere Monate vorher sind verstrichen - auch weil es einen Architektenwettbewerb geben sollte, der nur Zeit und Geld gekostet hat und meines Erachtens nicht einmal richtig ausgewertet wurde und weil die Zuordnung in der Verwaltung und die Zuarbeit nicht wirklich organisiert war.

Aber egal - wir brauchen Lösungen - und darüber sind wir nun mit dem BRK als künftigem Träger und Frau Huller vom Planungsbüro übereingekommen:

Es ist gelungen, eine Übergangslösung für eine Kindergartengruppe zu schaffen, indem wir einen bisher im Landkreis Würzburg aufgestellten Container kaufen können. Von einer Miete (1.500 € wöchentlich zzgl. MwSt. und ohne weitere technische Ausstattung) würde ich Abstand nehmen, da wir diese Übergangslösung für ein Jahr mindestens brauchen. Und dann entspricht die Miete dem Kaufpreis! Es werden noch einige Verbesserungen durch Klimageräte und technische Ausstattung ausgeführt, die in Summe ca. 50.000 € ausmachen. Zudem muss natürlich die Ausstattung für den Betrieb beschafft werden - ca. 80.000 €, was aber für die neuen Räumlichkeiten genutzt werden kann - also nicht verloren ist. Die Standortfrage wird auch in nächster Zeit geklärt.

Die pädagogische Betreuung für diese Gruppe durch das BRK ist sichergestellt; aktuell gibt es im übrigen auch kein Personal, das weitere Betreuung leisten könnte. Nur durch die Kooperation mit dem bestehenden Kinderhaus ist auch im Krankheitsfall der laufenden Betrieb gewährleistet.

Leider haben die Eltern nicht wirklich wahrgenommen, dass sie sich bei Bedarf nach Betreuungsplätzen an die Gemeinde wenden sollte. Daher sind bei uns aktuell ca. 30 Plätze in der Bedarfsanfrage, im Kindergarten (bis 2028) jedoch ca. 70 Plätze im Krippen- und Kindergartenbereich.

Diese Zahlen sowie die Vor- und Nachteile einer Container-, Modul- oder klassischen Bauweise gilt es nun gegenüber zu stellen und die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Unser Ziel ist es, eine moderne Anlage, die den Ansprüchen gerecht wird, möglichst 2026 gebaut und in Betrieb genommen zu haben. Ich habe mich hierwegen mit einigen anderen Kommunen in Verbindung gesetzt, die mir bestätigen konnten, dass die Skepsis vor der Container- oder Modulbauweise wohl überall da war, die Kinder, Eltern und das pädagogische Personal aber mit den neu modifizierten Anlagen sehr gut zurechtkommen. Die Beständigkeit der neuen Raummodule wird mit mehr als 20 Jahren angegeben und die Raumqualität ist mit dem klassischen Baukörper vergleichbar.

Die Vorteile beim Modul- oder der Containerbauweise liegen aber ganz klar in den Kosten für den "Rohbau" und in der Zeitschiene. Die Bürgermeister bzw. Kämmerer mit denen ich in dieser Angelegenheit gesprochen habe, konnten durchweg von einer Kostenreduzierung von mehr als der Hälfte gegenüber dem klassischen Bau in Holz und/oder Stein und einer Verringerung der Bauzeiten auf zuverlässig etwa ein Drittel berichten. Ein Neubau in Containerbauweise wurde so innerhalb von 3 Monaten nach Baugenehmigung bezugsfertig erstellt! Das würde insgesamt auch dazu führen, dass wir auch mit der Containerlösung immer noch deutlich unter den Prognosen liegen und angemessene Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, die lt. Regierung bei einer Belegung von mindesten 10 Jahren auch gefördert werden können. Auch mit der Fachaufsicht stehen wir diesbezüglich in engem Kontakt - wenn wir uns mit dem BRK einig sind, werden auch von dort keine überhöhten Forderungen eingebracht.

Die detaillierten Entscheidungen treffen wir in jedem Fall noch vor der "Sommerpause", also entweder im Juni oder im Juli - dann aber mit sehr genauen Zahlen.

Klar ist, dass jederzeit Bedarf an solchen Containern besteht und diese Baumodule von anderen Gebietskörperschaften oder Unternehmen auch in Zukunft auch benötigt werden. So können wir also auch davon ausgehen, dass entweder der Übergangs-Container zu einem anderen Zweck verkauft oder für unsere Zwecke genutzt werden könnte.

Der Kaufpreis beträgt netto 117.800 EUR zzgl. Mehrwertsteuer 22.382 EUR somit insgesamt 140.182 EUR. Der Schwellenwert für die Vergabe baulicher Anlagen (Bestand mind. 6 Monate) liegt bei 250.000 EUR hinzu kommen noch Klimageräte, Ausstattung, Ver- und Entsorgung, Außenanlagen, Pacht für Grundstück, Nebenkosten Arch. Huller

An den Containern sind noch technisch notwendige Arbeiten sowie die Installation von Klimageräten zur Nutzung für die Kindertagesstätte notwendig. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 50.000 €. Zudem muss die Ausstattung für den Betrieb beschafft werden, Kostenschätzung ca. 80.000 €, welche aber für die neuen Räumlichkeiten genutzt werden kann - also nicht verloren ist.

Der Standort der Containeranlage ist noch nicht final abgestimmt; Verhandlungsgespräche laufen. Die Nähe zur bestehenden Einrichtung ist dabei wichtig.

Die pädagogische Betreuung für diese Gruppe durch das BRK ist sichergestellt. Nur durch die Kooperation mit dem bestehenden Kinderhaus ist auch im Krankheitsfall der laufenden Betrieb gewährleistet.

Es liegen der Gemeinde aktuell der Bedarf von 30 Plätzen über die Bedarfsabfrage vor, der Kindertageseinrichtung wurden bis 2028 bereits 70 Plätze genannt.

Bei einer Entscheidung für die Anschaffung der Container ist gegenüber der klassischen Bauweise der Vorteil ausschlaggebend, dass innerhalb von drei Monaten nach Baugenehmigung eine Bezugsfertigkeit hergestellt sein kann. Bei einer Nutzungsbindung von 10 Jahren ist die Anschaffung der Container auch durch die Regierung von Unterfranken förderfähig.

In der Sitzung im Juni werden die Zahlen und Fakten gegenübergestellt; ob ggfls. der klassische Bau mit einer Folgenutzung auch im Bereich Betreuung/Senioren o. ä. ins Auge gefasst werden sollte, wird dabei ebenfalls entschieden. Jedenfalls muss die Gemeinde auch sorgsam mit den Kosten sein.

Beschluss:

Bürgermeister Klein wird bevollmächtigt, die angebotenen Container zu erwerben, für den Standort einen Pachtvertrag zu vereinbaren und die notwendigen baulichen Maßnahmen (Fundament, Wasser- und Abwasseranschluss) sowie technische Ausstattung sowie Klimatisierung zu beauftragen. Auch wird Bürgermeister Klein bevollmächtigt, die Beschaffung der Ausstattung in Abstimmung mit der Kindertageseinrichtung bis max. 80.000 € zu beauftragen.

Dem für die Errichtung der Containeranlage notwendigen Bauantrag wird zugestimmt. Dieser kann nach Klärung des Standortes direkt dem Landratsamt Kitzingen zur Genehmigung vorgelegt werden.

Für die Außenflächen wird der Schlosspark mit den darin vorhandenen Spielbereichen vorgehalten.

Das weitere Vorgehen, auch im Hinblick auf die geplante Errichtung des Gebäudes in Modulbauweise, wird in der kommenden Sitzung behandelt.

Einstimmig

77.2

Kreisverkehrsplatz

77.2.1

Erschütterungen

Aufgrund der Baumaßnahme Projekt KVP Rödelsee hat das Büro rö ingenieure, Würzburg, mehrfach eine Beschwerde eines Anliegers bekommen, dass durch die Verdichtungen der Fahrspur in der Kreisfahrbahn mit Walzen, Erschütterungen bemerkt wurden.

Für das genannte Projekt wurden daher Erschütterungsmessungen angeordnet.

Nach Angebotseinholung durch das Büro rö ingenieure wurde der Auftrag auf Erschütterungsüberwachung mit einem Angebotspreis in Höhe von 4.660,04 € brutto an i-SECON GmbH GmbH in Roßdorf von Bürgermeister Klein erteilt, als Geschäft der laufenden Verwaltung.

- ohne Abstimmung -

77.2.2

Nachträge

Für die Maßnahme „Kreisverkehrsplatz Zufahrt Baugebiet Am Schwanberg, Gemeinde Rödelsee“ wurden als Geschäft der laufenden Verwaltung Nachträge für die Straßen- und Tiefbauarbeiten, Herstellung eines Durchlasses, erteilt.

1) Nachtrag 01: Zusätzliche Leistungen Bodenverbesserung

Für die notwendigen zusätzlichen Leistungen - Bodenverbesserung des Erdplanums im Fahrbahnbereich herstellen – sieht der Titel 1.7 Bodenbewegung keine Vertragsposition vor. Entgegen der Aussage des Bodengutachters, dass für den relativ kleinen Bereich des KVP eine Bodenverbesserung nicht wirtschaftlich sein wird, wird das Nachtragsangebot vorgelegt.

Das Nachtragsangebot 01 beinhaltet eine Reduzierung der Gesamtauftragssumme um 12.541,97 € brutto

2) Nachtrag 02: Zusätzliche Leistungen

Für die Tröpfchen-Bewässerung des Innenkreises sowie den TSV Rödelsee, wird ein Wasserzählerschacht mit Systemtrenner erforderlich. Im Auftrag war lediglich ein Betonfertigschacht als Sickerschacht mit automatischen Entleerungsventil vorgesehen. Dieser kann durch die Installation des Wasserzählerschachtes entfallen.

Das Nachtragsangebot 02 beinhaltet eine Erhöhung der Gesamtauftragssumme um 5.082,17 € brutto.

- ohne Abstimmung -

77.2.3

Verkehrsverhalten, Umleitung

Mit Vertretern der Polizei Kitzingen, des Landratsamtes, Herrn Stadtel vom Bauhof, Bgm. Klein und einem Vertreter der Firma. Vestra hat eine Verkehrsschau stattgefunden. Ziel war es, die Anordnung der Verkehrsbeschilderung besser zu koordinieren und deutlicher zu machen.

Gem. der Verkehrsschau wurde ein geänderter Verkehrszeichenplan erstellt.

Dieser wird nun mit Wirkung zum 19.05.2025 umgesetzt. Dies wird schriftlich und bildlich dargestellt und in der Rödelsee-App, dem Internetauftritt der Gemeinde und über die Presse veröffentlicht. Zuwiderhandlungen können dann leichter durch die Polizei geahndet werden.

Die Baustellenzufahrt zum Baugebiet „Am Schwanberg“ ist künftig nur noch für Baustellenfahrzeuge frei. Die Anwohner haben die Alte Iphöfer Straße bzw. die Jahnstraße zu nutzen.

Schon jetzt ist die Belastung gerade für die Anwohner der Alten Iphöfer Straße sehr hoch; man ist sehr dankbar, dass es von dort keine Beschwerden oder Anzeigen gibt.

Für die Umleitung über die Betonstraße am ehem. Häckselplatz vorbei gilt:

-

Diese darf nur für den landwirtschaftlichen Verkehr, deren Flächen unmittelbar in der Nähe liegen

-

Die Umleitung darf nur für Personen mit Sondergenehmigung genutzt werden.

Insgesamt wurden bisher ca. 80 Sondergenehmigungen erteilt, vorrangig für Kindergarten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, besondere berufliche Aufgaben, Seelsorge sowie medizinisch indizierte Fälle. Der Bgm. selbst hat keine solche Sondergenehmigung.

Im Übrigen darf die eigentliche Baustellenumleitung selbst nur vom Linienverkehr, den bewohnten Aussiedlerhöfen und dem Anlieger jeweils mit Sondergenehmigung, der Blaulichtfamilie und dem Fußgänger- und Fahrradverkehr genutzt werden.

Von Rödelsee und Iphofen kommend wird die Vollsperrung mit vorheriger Anzeige vorgezogen.

Im Termin wurde klargestellt, dass das Verhalten eines Anliegers aus der Jahnstraße nicht geduldet werden kann. Dies stellt einen strafbaren Eingriff in den Straßenverkehr dar bis hin zur Amtsanmaßung und zur Behinderung der Behörden. Die Polizei und das Landratsamt möchten keine Anrufe oder E-Mails mehr erhalten, in denen Verkehrssituationen beschrieben oder Fahrzeughalter angezeigt werden.

Im Übrigen kommt das Durcheinander im Bereich der Einmündung zur Jahnstraße auch dadurch zustande, dass das Verkehrsschild "Durchfahrt verboten" gilt für Baustellenfahrzeuge - dreimal von Unbekannten aus der Jahnstraße weg- und hin vor die hall gestellt wurde.

Insgesamt wurden bisher ca. 80 Sondergenehmigungen erteilt mit der Begründung, Zufahrt zum Wald-/Kindergarten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, besondere berufliche Aufgaben, Seelsorge sowie medizinisch indizierte Fälle. Mindestens genauso viele Anfragen wurden nicht genehmigt. Bgm. Klein selbst hat keine Sondergenehmigung.

Bürgermeister Klein bedankt sich bei den Anwohnern der Alten Iphöfer Straße für deren Geduld während der Umleitungssituation.

- ohne Abstimmung -

77.3

"Schloss Crailsheim"; Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sowie Nutzungsänderung, Auftragsvergabe Honorarverträge

a) Im Zuge der Sanierungsplanungen ist für die Nutzungsänderung der bisherigen Weinannahme zur Festküche ein Bauantrag erforderlich. Dies enthält auch die Nutzung des Schlosskellers.

Für die Erstellung eines Bauantrags für diese Maßnahme liegt aufgrund der Vorgaben von der Architekten Arbeitsgemeinschaft Norbert Hufnagel und Thomas Buchholz ein Honorarangebot mit einer Gesamtsumme in Höhe von 5.950,- € brutto vor.

b) Des Weiteren besteht die Möglichkeit, aus dem LEADER-Topf eine Förderung über das Landratsamt zu beantragen und zu erhalten.

Für die Mithilfe bei der Beantragung der LEADER-Förderungen liegt ebenfalls von der Architekten Arbeitsgemeinschaft Norbert Hufnagel und Thomas Buchholz ein Honorarangebot mit einer Gesamtsumme in Höhe von 4.760,- € brutto vor.

Die Mithilfe beinhaltet Entwickeln eines Konzeptes, Maßnahmenbeschreibung, Kostenermittlung und Angebotseinholung.

Die Architekten Arbeitsgemeinschaft Norbert Hufnagel und Thomas Buchholz ist schon seit Jahren mit dem Projekt vertraut. Das Sanierungskonzept wurde von Ihnen erstellt. Angebote weiterer Architekten einzuholen, macht daher keinen Sinn.

Im Übrigen sind die Honorarangebote im Hinblick auf den Umfang der Tätigkeiten auch angemessen.

Beschluss:

a) Das Honorarangebot für die Erstellung eines Bauantrages zur Nutzungsänderung Weinannahme zur Festküche samt Schlosskeller der Architekten Arbeitsgemeinschaft Norbert Hufnagel und Thomas Buchholz vom 12.04.2025 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 5.950,- € brutto wird beauftragt.

b) Das Honorarangebot für die Mithilfe bei der Erstellung des LEADER-Antrags der Architekten Arbeitsgemeinschaft Norbert Hufnagel und Thomas Buchholz vom 12.04.2025 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 4.760,- € brutto wird beauftragt.

Herr Bürgermeister Klein wird bevollmächtigt, die Honorarverträge zu unterzeichnen.

Einstimmig

78

Rechnungen

Folgende Rechnungen wurden zur Zahlung angewiesen:

LKW Kitzingen, Rep. Rohrbruch in der Jahnstraße

1.381,10 €

KT Kanal Türpe Gerolzhofen

Reinigung und Überprüfung Fußgängerweg Mainbernheimer Str. 3, Rödelsee

1.021,62 €

Tobias Grubert (Erd-, Oberflächenentwässerung und Drainage in der Gasse zwischen Dehner/Bumm an der Mainbernheimer Straße, Angebote der Firmen Schardt bzw. Rank waren mehr als doppelt so teuer)

9.026,45 €

Vinzenz Serviceleistungen, Arbeiten im Friedhof Fröhstockheim

9.144,92 €

IB Viebahn

Schlussrechnung Honorar Rödelsee Kindergarten, (Gesamt: 38.894,16 €)

1.389,08 €

Schlussrechnung Rödelsee BG Am Schwanberg, Aufenthaltsplatz

8.187,43 €

(Gesamt: 15.187,53 €)

Rödelsee, Kleinaufträge, Bodenhülse Maibaum/Weihnachtsbaum

2.530,24 €

Rödelsee, TSV Sportanlage, Vorentwurfskonzept mit 3 Versionen

5.862,42 €

Weber Betonwerk, Bodentausch vor Festküche, Schloss Crailsheim

2.023,00 €

Architekten Arbeitsgemeinschaft Hufnagel/Buchholz

Umbau- und Sanierungsmaßnahmen Schloss Crailshaim, BA Keller

24.527,97 €

(Gesamthonorar 78.233,89 € inkl. vereinbarter Nachlass von 10.000 € enthalten)

- ohne Abstimmung -

79

Bauangelegenheiten

79.1

Vollzug Baugesetzbuch; Bebauungsplan Nr. 111 "Kleingartenanlage In der Leisten", Stadt Kitzingen und 52. Änderung FNP; Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 111 „Kleingartenanlage. In der Leisten“ ist die Absicht der Stadt Kitzingen, als Ersatz für die im Zuge der Umgestaltung des Bahnhofsumfelds entfallenden Kleingärten sowie aufgrund der vorhandenen hohen Nachfrage von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Kitzingen als Ergänzung des bestehenden Angebots eine neue Kleingartenanlage anzulegen.

In der Sitzung des Gemeinderates im Oktober 2024 wurde bereits über die Beteiligung zur Bauleitplanung informiert.

Nach wie vor sind gemeindliche Belange nicht betroffen.

Entsprechend § 11 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe e der Geschäftsordnung hat Bürgermeister Klein dies der Stadt Kitzingen mitgeteilt.

- ohne Abstimmung -

79.2

Bauantrag zum Neubau eines Wirtschaftsgebäudes, Fl.Nr. 1920/3, Schwanberg 3, Gemarkung Rödelsee

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes, dort festgesetzt als Sondergebiet Kloster und Einkehr.

Das Vorhaben fügt sich in die Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Die Nachbarunterschrift der Stadt Iphofen wird eingeholt.

Es kann somit als sonstiges Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 BauGB behandelt werden.

Beschluss:

Gegen nachstehend aufgeführten Bauantrag bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.

Neubau eines Wirtschaftsgebäudes, Fl.Nr. 1920/3, Schwanberg 3, Gemarkung Rödelsee

Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.

Einstimmig

79.3

Bauantrag zum Umbau und Sanierung Gebäude, Fl.Nr. 1920/6, Schwanberg 3 a, Gemarkung Rödelsee

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes, dort festgesetzt als Sondergebiet Kloster und Einkehr.

Das Vorhaben fügt sich in die Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Die Nachbarunterschrift der Stadt Iphofen wird eingeholt.

Es kann somit als sonstiges Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 BauGB behandelt werden.

Beschluss:

Gegen nachstehend aufgeführten Bauantrag bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.

Umbau und Sanierung Haus Raphael, Fl.Nr. 1920/6, Schwanberg 3 a, Gemarkung Rödelsee

Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.

Einstimmig

79.4

Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 431/36, Am Schwanberg 36, Gemarkung Rödelsee

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „1. Änderung Am Schwanberg“, OT Rödelsee.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Fl.Nr. 431/36, Am Schwanberg 36, Gemarkung Rödelsee

Das Vorhaben kann somit als Genehmigungsfreistellung behandelt werden.

- ohne Abstimmung -

79.5

Bauantrag zur Nutzungsänderung des best. Schweinestalls zu einem Verpackungsbetrieb, Fl.Nr. 1, Hauptstr. 4a, Gemarkung Fröhstockheim

Das Vorhaben befindet sich im Innerortsbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.

Es werden vier Stellplätze angegeben. Nach der Stellplatzsatzung ist für Gewerbeanlagen ein Stellplatz je 80 qm Nutzfläche nachzuweisen. Bei 210 qm Nutzfläche ist die Anzahl der Stellplätze auskömmlich.

Beschluss:

Gegen nachstehend aufgeführten Bauantrag bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.

Nutzungsänderung des best. Schweinestalls zu einem Verpackungsbetrieb, Fl.Nr. 1, Hauptstr. 4a, Gemarkung Fröhstockheim

Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.

Einstimmig

80

Freiwillige Leistungen

80.1

Zuschussantrag der Weinfestgesellschaft Rödelsee G.b.R. für die Anschaffung eines Pizzaofen

Die Weinfest Rödelsee GbR stellt mit Schreiben vom 05.05.2025 Antrag auf einen Zuschuss für die Anschaffung eines Pizzaofens mit Untergestell.

Das vorhandene Gerät ist aufgrund eines irreparablen Defektes nicht mehr funktionsfähig. Eine Reparatur ist nicht mehr möglich bzw. wirtschaftlich. Da der Pizzaofen ein zentrales Element in der Festküche darstellt und nicht nur von der Weinfestgesellschaft, sondern auch von anderen ortsansässigen Vereinen genutzt wird, wird ein neues leistungsfähiges Gerät benötigt.

Die Kosten für einen neuen Pizzaofen inklusive Untergestell belaufen sich auf ca. 3.392 €.

Für den Pizzaofen mit Untergestell bewilligt die Gemeinde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten, max. 1.700 €.

Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Gemeinde, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnung.

Beschluss:

Für den Pizzaofen mit Untergestell bewilligt die Gemeinde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten, max. 1.700 €.

Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Gemeinde, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnung.

Einstimmig

80.2

Zuschussantrag auf Förderung des Umbaus der Küchenzeile im Vereinsheim, Männergesangsverein Fröhstockheim 1923 e.V.

Der Männergesangsverein Fröhstockheim 1923 e.V. stellt mit Schreiben vom 06.05.2025 Antrag auf Zuschuss für den Umbau der Küchenzeile im Vereinsheim.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

  • Einrichtung eines Handwaschbeckens
  • Einbau eines Topfspülbeckens
  • Ersatz der beschädigten Arbeitsplatte

Diese Maßnahmen sind aufgrund von Hygienevorschriften dringend erforderlich. Außerdem sollen dadurch Arbeitsabläufe effizienter gestaltet werden.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 3.575 € und setzen sich wie folgt zusammen:

Umbau Küche und Arbeitsplatte

1.906,31 €

Topfspülbecken

389,99 €

Handwaschbecken mit Ausguss

284,99 €

Ersatz altes Spülbecken

150,00 €

Kleinmaterial und Rohre

350,00 €

Wasserinstallation (Fa. Vielweber)

500,00 €

Für die Gemeinde Rödelsee ist die Vereinsarbeit des Männergesangsvereins ein wichtiger Bestandteil im Bereich Kulturpflege und die Unterstützung ein starkes Zeichen.

Beschluss:

Für den Umbau und die Erneuerung der Küchenzeile im Vereinsheim des Männergesangsverein Fröhstockheim, bewilligt die Gemeinde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 %, max. 1.800,00 €.

Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung der Gemeinde, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen.

Einstimmig

80.3

Antrag auf Solarförderung Solarstrom, Alte Iphöfer Str. 9, Rödelsee

Der Eigentümer des Anwesens Alte Iphöfer Str. 9, 97348 Rödelsee stellt Antrag auf Förderung nach der Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee zu Nr. 2.1 (Solarstromanlage auf dem Dach in gleichzeitiger Kombination mit einem neuen Batteriespeicher und Inselbetriebsfähigkeit).

Die Antragsunterlagen samt geforderten Nachweisen sind vollständig eingereicht worden. Die Anlage ist seit 12.03.2025 in Betrieb. Es wurde keine weitere Förderung beantragt.

Die Installation erfolgte durch die Fa. Reichhard, die die Ausführung sowie die Inselfähigkeit im Sinne dieser Richtlinie als eine Ersatzstrom-/Notstromfähige Anlage bestätigt hat.

Die Anlage hat eine Gesamtleistung von 10,01 kWp (10 kWp) und eine nutzbare Batteriespeicherkapazität von 11 kWh (11 kWh).

Hieraus errechnet sich folgende Förderung: Höchstfördersatz von 10 % aus den Nettogesamtbaukosten von 15.850 €, max. jedoch 2.250 €, somit 1.580 € (abgerundet auf volle 10 €).

Da die Speicherkapazität höher ist, als die Gesamtleistung, beträgt die Förderung 1580 €.

Beschluss:

Der Eigentümer des Anwesens Alte Iphöfer Str. 9 erhält aus dem Förderprogramm „Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee“ den Betrag von 1.580 € nach Maßgabe der Förderrichtlinie.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde; ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.

Einstimmig

80.4

Antrag auf Solarförderung Solarstrom, Alte Iphöfer Str. 12, Rödelsee

Der Eigentümer des Anwesens Alte Iphöfer Str. 12, 97348 Rödelsee stellt Antrag auf Förderung nach der Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee zu Nr. 2.1 (Solarstromanlage auf dem Dach in gleichzeitiger Kombination mit einem neuen Batteriespeicher und Inselbetriebsfähigkeit). Es handelt sich um die Erweiterung um einen Batteriespeicher der bestehenden Anlage (seit 27.02.2020).

Die Antragsunterlagen samt geforderten Nachweisen sind vollständig eingereicht worden. Die Anlage ist seit März/2025 in Betrieb. Es wurde keine weitere Förderung beantragt.

Die Installation erfolgte durch die Fa. Seynstahl, die die Ausführung sowie die Inselfähigkeit im Sinne dieser Richtlinie als eine Ersatzstrom-/Notstromfähige Anlage bestätigt hat.

Die Anlage hat eine Gesamtleistung von 24,8 kWp (25 kWp) und eine nutzbare Batteriespeicherkapazität von 8,25 kWh (8 kWh).

Hieraus errechnet sich folgende Förderung: Höchstfördersatz von 10 % aus den Nettogesamtbaukosten von 6.971 €, somit 697 €, wegen Erweiterung jedoch nur 50 % = 348 €.

Da nur 32 % Batteriespeicherkapazität vorgehalten wird, beträgt die Förderung nur 32 % des berechneten Betrages, somit 110 € (abgerundet auf voll 10 €).

Beschluss:

Der Eigentümer des Anwesens Alte Iphöfer Str. 12 erhält aus dem Förderprogramm „Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee“ den Betrag von 110 € nach Maßgabe der Förderrichtlinie.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde; ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.

Einstimmig

80.5

Antrag auf Solarförderung Solarstrom, Alte Iphöfer Str. 17, Rödelsee

Der Eigentümer des Anwesens Alte Iphöfer Str. 17, 97348 Rödelsee stellt Antrag auf Förderung nach der Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee zu Nr. 2.1 (Solarstromanlage auf dem Dach in gleichzeitiger Kombination mit einem neuen Batteriespeicher und Inselbetriebsfähigkeit).

Die Antragsunterlagen samt geforderten Nachweisen sind vollständig eingereicht worden. Die Anlage ist seit 10.04.2025 in Betrieb. Es wurde keine weitere Förderung beantragt.

Die Installation erfolgte durch die Fa. JL Electronic Solutions UG, die die Ausführung sowie die Inselfähigkeit im Sinne dieser Richtlinie als eine Ersatzstrom-/Notstromfähige Anlage bestätigt hat.

Die Anlage hat eine Gesamtleistung von 23,66 kWp (24 kWp) und eine nutzbare Batteriespeicherkapazität von 5,12 kWh (5 kWh).

Hieraus errechnet sich folgende Förderung: Höchstfördersatz von 10 % aus den Nettogesamtbaukosten von 12.671,08 €, max. jedoch 2.250 €, somit 1.260 € (abgerundet auf volle 10 €).

Da nur 21 % Batteriespeicherkapazität vorgehalten wird, beträgt die Förderung nur 21 % des berechneten Betrages, somit 260 € (abgerundet auf voll 10 €).

Beschluss:

Der Eigentümer des Anwesens Alte Iphöfer Str- 17 Demel erhält aus dem Förderprogramm „Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee“ den Betrag von 260 € nach Maßgabe der Förderrichtlinie

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde; ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.

Gemeinderat Tobias Hemberger ist gem. Art. 49 Gemeindeordnung persönlich beteiligt und somit von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Einstimmig

80.6

Antrag auf Stellplatzprämie, Mönchshöflein 21, 21a und 23, Rödelsee

In der Sitzung am 05.11.2024 wurde über den Antrag auf Stellplatzprämie vom 10.06.2024 betr. der beiden Grundstücke Fl.Nr. 322 und 323, Gemarkung Rödelsee beraten und Beschluss gefasst. Der Antrag auf Stellplatzprämie für die beiden Grundstücke Fl.Nrn. 322 und 323, Gemarkung Rödelsee, zur Errichtung von 6 weiteren Stellplätzen wurde zur Kenntnis genommen. Beide Grundstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit.

Zur Umsetzung der Maßnahme ist die Einreichung eines Antrags von der max. zulässigen Grundflächenzahl GRZ) nach § 17 BauNVO zu stellen. Eine Befürwortung wird in Aussicht gestellt.

Nach baurechtlicher Betrachtung und unter Berücksichtigung der objektiven Vorteile der Maßnahme stellt die Gemeinde eine Fördersumme von max. 50 % der sog. Stellplatzprämie für die zusätzlich zu schaffenden und beantragten Stellplätze in Aussicht.

Nach § 17 BauNVO wird im Maximalfall eine Grundflächenzahl von 0,6 als Obergrenze festgesetzt. Wenn man diese Zahl annimmt und die bereits bestehende Versiegelung auf dem Grundstück davon abzieht, dann dürfen nur noch max. 4 Stellplätze (4 x 2,5m x 5m) errichtet werden.

Nun hat der Eigentümer mit Antrag vom 04.04.2025 die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO mit folgender Begründung beantragt:

Durch die dringend notwendige Stellplatzschaffung auf den Fl.Nrn. 322/323 wird die max. zulässige Grundflächenzahl (GRZ) überschritten. Der Bedarf an Stellplätzen stellt sich aus der Praxis heraus wesentlich höher als angenommen bzw. in der BayBO geregelt dar.

Deshalb ist die Erweiterung und Schaffung von 12 weiteren Stellplätzen für beide Flurnummern (eine Wirtschaftseinheit) geplant. Insbesondere die Sozialstation hat einen enormen Mehrbedarf, der, wenn nicht anders geregelt, auf den Gehwegen bzw. der Fahrbahn im Siedlungsgebiet abgewickelt wird.

Durch die Stellplatzschaffung wird eine spürbare Entschärfung der verkehrlichen Situation angestrebt. Was passiert, wenn man einem sinnvollen Antrag nicht zustimmt, sieht man z. B. in der Gartenstraße, wo die Autos nun eben auf der Straße parken.

Beschluss:

Dem Antrag auf Gewährung einer Herstellungsprämie für die Schaffung von 12 weiteren Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 322 und 323, Mönchshöflein, Gemarkung Rödelsee, wird zugestimmt mit einer Stellplatzprämie für max. 4 Stellplätze (baurechtliche Betrachtung: max zul. GRZ, zu versiegelnde Fläche).

Das Baugebiet „Mönchshöflein“ wird in diesem Bereich als problematischer Straßenzug aufgrund der beengten Straßensituation anerkannt.

Einer weiteren Versiegelung über die Grundflächenzahl von 0,6 als Obergrenze hinaus nach § 17 BauNVO wird zugestimmt.

Bürgermeister Klein wird bevollmächtigt, eine entsprechende Vereinbarung auszufertigen.

Abstimmungsergebnis: 11:2

80.7

Revitalisierung im Altort, Gartenstraße 14, Fröhstockheim

Die Antragsteller, Gartenstraße 14 Fröhstockheim, 97348 Rödelsee stellen einen Antrag auf Förderung nach der derzeit geltenden Förderrichtlinie. Die Antragsunterlagen sind vollständig eingereicht worden.

Das Grundstück Fl.Nr. 155 Gem. Fröhstockheim, Gartenstraße 14 mit einer Grundstücksfläche von 533 m² wurde erworben. Auf dem Grundstück befindet sich ein Wohnhaus (Ursprungsbaujahr 1964). Das Gebäude wurde im Februar 2024 erworben. Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sind vorgesehen bzw. wurden bereits begonnen. Das Anwesen soll selbst genutzt und nicht vermietet werden. Das Gebäude ist über 40 Jahre alt und erfüllt damit die Fördervoraussetzungen dem Grunde nach.

Aus den vorgelegten Zahlen ergibt sich die Höchstförderung von 10.000 €

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde; ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Der Förderbetrag unterliegt einer Bindungsfrist von fünf Jahren ab der Auszahlung. Wird das Grundstück ganz oder teilweise vor Ablauf der jeweiligen Bindungsfrist veräußert oder nicht mehr überwiegend von Familie Welther wohngenutzt, so ist für jedes auf den Zeitraum von fünf Jahren fehlende volle Jahr ein Fünftel -1/5tel- des Förderbetrages an die Gemeinde zurück zu erstatten.

Rödelsee ist eine familienfreundliche Gemeinde; im Haushalt sind für besondere Leistungen entsprechende Haushaltsansätze vorhanden bzw. im jeweiligen Haushaltsjahr neu zu begründen.

Beschluss:

Die Antragsteller erhalten aus dem Förderprogramm „Revitalisierung der Altorte und Nutzung älterer Bausubstanz“ eine Zuwendung von 10.000 €.

Einstimmig

81

Grundsatzbeschluss, Beschaffung Kastenwagen

Für den Bauhof der Gemeinde wird die Anschaffung eines zusätzlichen Fahrzeugs notwendig, das möglichst geschlossen sein sollte. Dieser soll für den Transport größerer Sachen, Bauwerkzeuge, Absperrungen udgl. dienen. Solche Dinge müssen derzeit mühevoll mit dem Traktor oder dem Stapler befördert werden. Das kostet viel Zeit und ist auch mit Risiken behaftet wegen der notwendigen Verkehrssicherung. Der kleine Pritschen-Transporter kann dies nicht leisten, auch die Plane lässt nur kleine Mengen an Werkzeug oder zu transportierenden Sachen zu. Auch im Bereich der Vinfothek z. B. für Gästeführungen oder Trauungen im Außenbereich und für andere öffentliche Zwecke (unter anderem Vereine) wird immer wieder ein solches Fahrzeug benötigt.

Die beiden Gemeindebusse werden sehr häufig vermietet und genutzt, so dass sie just dann, wenn sie benötigt würden, oft nicht zur Hand sind. Darüber hinaus ist auch der Umbau der Busse zeitaufwändig und eher schwierig, wenn z. B. die Rücksitzbänke ausgebaut werden müssen, um größere Teile zu transportieren.

Zudem wurden in der Vergangenheit auch private PKW’s zum Transport genutzt, wobei es auch zu Beschädigungen kam. Diese zu regulieren stellt einen großen Aufwand dar und ist den Mitarbeitenden im Bauhof oder in der Vinfothek und damit den Eigentümern der Fahrzeuge nicht zuzumuten.

Insoweit besteht dringender Bedarf für ein weiteres Fahrzeug auch für den Tagesbetrieb des Bauhofs und für weitere Zwecke der Gemeinde.

GR Ostwald stimmt dagegen, weil der Haushalt noch nicht verabschiedet ist.

Beschluss:

Die Notwendigkeit der Beschaffung eines Kastenwagens wird bestätigt. 1. Bgm. Klein wird ermächtigt, die Anschaffung eines Kastenwagens für bis zu 20.000 € brutto zu tätigen.

Abstimmungsergebnis: 12:1

82

ILE Südost 7/22 - Interkommunaler Familienstützpunkt; Abrechnung für das Jahr 2023

Die Stadt Iphofen hat mit Schreiben vom 01.04.2025 die Abrechnung der Interkommunalen Familienstützpunktes für das Jahr 2024 in Höhe von 3.965,44 € (2023: 3.263,56 €) übersandt.

Bei Ausgaben von 40.351,90 € (2023: 29.611,57 €) und Einnahmen durch Projektförderung und Vortragsbudget in Höhe von 19.500 € (2023: 12.400 €) ist ein Betrag von 20.851,90 € (2023: 17.211,57 €) auf die beteiligten Kommunen Iphofen, Markt Einersheim, Rödelsee, Seinsheim und Willanzheim umzulegen. Die Verrechnung erfolgt nach dem Mischsatz 50 % Anzahl der Gemeinden und 50 % nach Einwohnern.

Der Familienstützpunkt ist eine gute Einrichtung.

- ohne Abstimmung -

83

Sonstiges, Wünsche und Anträge

83.1

Themen vom Schwanberg

Frau Priorin Buske informiert kurz über die geplanten Baumaßnahmen am Schwanberg.

- ohne Abstimmung -

83.2

Anonyme Schreiben, Anzeigen und Umläufe

Der Gemeinde liegen zwei anonyme Schreiben vor.

Tierkrematorium

Ein Schreiben befasst sich mit der Presseberichterstattung zur Voranfrage auf Errichtung eines Tierkrematoriums. Der Briefschreiber möchte von der Zulassung einer solchen Einrichtung Abstand nehmen.

Bürgermeister Klein erläutert, dass es nach der Vorstellung im Rat bisher keinen weiteren Kontakt gab.

Die weiteren Entwicklungen bleiben also abzuwarten. Wer nicht unterschreibt, kann nicht ernst genommen werden.

Nutzung der Parkplätze am Friedhof Fröhstockheim

Das andere Schreiben befasst sich mit der Parkplatzsituation am Friedhof Fröhstockheim. Dieser würden durch Anwohner der Gartenstraße dauerhaft genutzt und stünden deshalb beispielhaft Angehörigen zur Grabpflege nicht zur Verfügung.

Bürgermeister Klein erklärt, dass die Parkfläche als öffentlicher Parkplatz gilt, welcher der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Mit Nutzern besteht immer wieder Kontakt; so wurde auch vereinbart, dass insbesondere bei Beerdigungen die Parkplätze für die Trauergesellschaft zur Verfügung stehen.

Beschwerde über Rödelsee-App

Das Wassergeräusch der Fontäne des Rödel-Sees belästigt eine Anwohnerin.

Eine Abschaltung der Anlage ist nicht zielführend, da die Fontäne durch die stattfindende Umwälzung die Wasserqualität verbessert, den Algenwuchs verringert und den Sauerstoffgehalt für die Fische erhöht, so der Seepächter, Herr Rohde.

Lt. Bgm. Klein wird mit Rücksicht auf die Anwohner künftig zwischen 12-14 Uhr die Fontäne abgeschaltet.

Maria Himmelfahrt

Der Zensus 2022 hat nach seiner Erhebung mit Stichtag 15.05.2022 ergeben, dass auch weiterhin in Rödelsee kein Feiertag ist, da es mehr evangelische als katholische Christen gibt.

- ohne Abstimmung -

83.3

Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen

Bürgermeister Klein bittet die Gemeinderäte bei offiziellen Veranstaltungen wieder geschlossener Aufzutreten. Leider waren beim Ehrenamtsempfang und beim Benefizkonzert für „Rödelsee hilft“ mit Hermann Eickhoff und Volker Heß nur zwei Gemeinderäte anwesend. Für die Betroffenen ist das ein ganz schlechtes Zeichen; die Ehrenamtlichen und Ihr Engagement wird mit dieser sehr geringen Wertschätzung gar mit Füßen getreten. Beim Weinfestempfang fällt hingegen die nahezu Vollzähligkeit des Gemeinderates besonders auf.

- ohne Abstimmung -

83.4

ehem. Jugendcontainer Rödelsee

Gemeinderat Dr. Kelle erkundigt sich nach dem weiteren Verbleib des ehem. Jugendcontainers Rödelsee. Bürgermeister Klein teilt mit, dass diesen die Firma Stolz für 10.000 € erwirbt und gegen Bauleistungen verrechnet.

- ohne Abstimmung -

84

Termine

03.06. Gemeinderat