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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Rödelsee
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung zur Nutzung von privaten Gartenwasserzählern

Künftig erfolgt die Neuaufnahme von privaten Gartenwasserzählern nicht mehr durch die LKW Kitzingen, sondern muss vom Grundstückseigentümer direkt an die Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Sachgebiet 15, gemeldet werden. Hierfür steht im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rödelsee unter https://www.roedelsee.de/de/rathaus-service/rathaus-service/dienstleistungen und auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen unter https://vgem-iphofen.de/formulare-download/ ein entsprechendes Formular zum Ausdruck bereit.

Bitte nutzen Sie beim Neueinbau eines Gartenwasserzählers zwingend dieses Formular, da sonst die Kanalermäßigung nicht anerkannt werden kann.

Nach Ablauf der Eichzeit ist der Zähler auf Kosten des Grundstückseigentümers durch einen Fachbetrieb auszutauschen. Als Nachweis über den Austausch sind die Rechnung des Betriebs sowie der Ausbaustand des alten Zählers zu übermitteln. Die Eigentümer werden von der Verwaltung über den Ablauf der Eichzeit und dem damit erforderlichen Wechsel des Zählers schriftlich informiert.

Rödelsee, 23.06.2023
Klein
Erster Bürgermeister