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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Rödelsee
Ausgabe 6/2023
Aus dem Gemeinderat
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Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 06.06.2023

vom 06.06.2023

83

Vor Eintritt in die Tagesordnung

Vor Eintritt in die Tagesordnung meldet sich Gemeinderat Ostwald zu Wort:

1.

Bürgermeister Klein möge im Zuge der Sitzungsleitung dafür sorgen, dass verbale Beteiligungen von Zuhörenden unterbleiben.

2.

Die Vinfothek sei kein geeigneter Raum für Sitzungen des Gemeinderates, da sie einen Wirtshauscharakter habe.

3.

Die Tagesordnungspunkte 14 und 18.1 der nichtöffentlichen Sitzung seien öffentlich zu behandeln, da für die geheime Behandlung kein Bedürfnis bestehe.

4.

Die Festschrift zum Jubiläum 100 Jahre Männergesangsverein Fröhstockheim habe er bereits verteilt.

Bürgermeister Klein erwidert:

Zu 1: Die Einhaltung der Sitzungsordnung ist gewährleistet.

Zu 2: Die Vinfothek ist eine öffentliche Einrichtung, die grundsätzlich für Sitzungen geeignet sei, gerade wenn es um diesbezügliche Themen geht. Hier wurden bereits mehrfach Sitzungen gehalten. Der Löwenhof oder das Vereinsheim seien auch Gastronomiebetriebe.

Zu 3: Der Bauwerber zu TOP 14 habe ausdrücklich um nichtöffentliche Behandlung gebeten, da persönliche schutzwürdige Belange vorlägen. Bei TOP 18.1 wäre eine öffentliche Behandlung möglich, da der Inhalt mittlerweile auch bekannt ist.

Gemeinderat Ostwald sieht bei TOP 14 die baurechtlichen Belange im Vordergrund, die auch ohne Namensnennung erörtert und entschieden werden könnten. Sollte Bgm. Klein der Änderung der Tagesordnung nicht folgen, werde Gemeinderat Ostwald die Kommunalaufsicht einschalten.

Lt. Bgm. Klein hat der Gemeinderat über die Anträge abzustimmen:

TOP 14 wird öffentlich behandelt: Abstimmung: 4:8, abgelehnt

TOP 18.1 wird öffentlich behandelt: 12:0

Gemeinderat Ostwald sieht die Verantwortung für die Änderung der Tagesordnung weiterhin beim 1. Bürgermeister.

84

Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.05.2023

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.05.2023, die in das Ratsinformationssystem eingestellt wurde, wird anerkannt.

einstimmig

85

Öffentlichmachung von nicht öffentlichen Beschlüssen

Folgende TOPs aus der Gemeinderatssitzung vom 09.05.2023 werden öffentlich gemacht:

TOP 72 – Löwenhof – Austausch der Lichtkuppel im Auszugsanbau, Auftragsvergabe

Der wenigstnehmende Bieter, die Fa. Thilo Hammer aus Arnstein, erhält den Auftrag zum Austausch der Lichtkuppel zu einem Preis vom 7.964,99 € incl. 19% MWSt.

TOP 73 – BRK-Kinderhaus Rödelsee, Auftragsvergabe Schlosserarbeiten

Die wirtschaftlichste Firma Kanler & Seitz, Geiselwind erhält den Auftrag zur Ausführung der Schlosserarbeiten zum Angebotspreis von 13.443,43 €.

TOP 75 – Bauhof Rödelsee – Ergänzung des Fuhrparks

In Ergänzung des bereits gefassten Beschlusses unter TOP 37 vom 07.03.2023 (Bauhof Rödelsee – Ergänzung des Fuhrparks) wird neben der schon getätigten Beschaffung des Linde-Gabelstaplers der Beschaffung des „Goupil Elektro Plattformwagen G 4 LITHIUM“ zum Preis von 36.890 brutto zugestimmt.

TOP 76 - Grünpflege

Seit 2017 hat die Gemeinde für Landschafts- und Grabenpflege Kosten von insgesamt 230.721,40 € aufgewendet. Im Bereich der Graben- und Heckenpflege werden die Maßnahmen stets mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Neben den offensichtlich und dauerhaft zu erledigenden Pflegemaßnahmen wurden auch die Wünsche der Landwirte und Winzer möglichst umgehend erledigt.

Die Untere Naturschutzbehörde und der Landschaftspflegeverband haben die Bemühungen der Gemeinde positiv bewertet. Einige Hecken und Gräben wurden und werden parallel auch vom Bauhof bzw. vom Landschaftspflegeverband bewirtschaftet.

78 – Antrag auf Stellplatzprämie

Es wurde ein weiterer Antrag auf Stellplatzprämie in Höhe von 2.000 genehmigt. Der Antragsteller hat nun insgesamt 3 neue Stellplätze geschaffen.

79 - Anträge auf Förderung nach der Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee

Die ersten 4 Anträge mit einer Gesamtzuschusssumme von 4.928 € wurden genehmigt.

Insgesamt liegen bisher 28 Anträge vor.

- Ohne Abstimmung -

86

Nachlese/Informationen/Erledigungen aus vorherigen Sitzungen

a)

Die Bauangelegenheiten sind abgearbeitet.

b)

Der Zuschuss anlässlich des 100- jährigen Bestehens des Männergesangvereins Fröhstockheim wurde ausbezahlt.

c)

Für die Sanierung der Rathaustreppe Rödelsee stellt die Unterfränkische Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken eine Zuwendung in Höhe von bis zu 900 Euro für den denkmalpflegerischen Mehraufwand in Aussicht.

- Ohne Abstimmung -

87

Eigene Baustellen

87.1

Schloss Crailsheim, Be- und Entlüftung, Heizung und Akkustik im Schlosskeller & Vinfothek, Aufzug und Verbindungsbau u.a.

Unter Bezugnahme auf folgende Tagesordnungspunkte aus vorherigen Sitzungen:

TOP 225 vom 12.10.2021 – Aktuelle Infos

TOP 281 vom 21.12.2021 – Infos, Entwicklungen und Beschaffungen

TOP 76 vom 21.04.2022 – Aktuelle Informationen

TOP 124 vom 19.07.2022 – Vorstellung Nutzungs- und Umbaukonzept

TOP 36.1 vom 07.03.2023 - Nutzungskonzept

Die grundsätzlich vom Gemeinderat beschlossene Agenda ist, das Schloss Crailsheim in einzelnen Schritten weiter zu entwickeln.

In der Kostenaufstellung der Architekten Buchholz & Hufnagel sind die vorrangig im Bereich des Schlosses, des Schlosskellers bzw. der Vinfothek in der nahen Zukunft umzusetzenden Maßnahmen beschrieben und mit Kostenansätzen versehen, nämlich:

1.

Akustik Schlosskeller und Vinfothek 2023

2.

Heizung, Be- und Entlüftung Schlosskeller 2023

3.

Strom- und Lichtkonzept Schlosskeller 2024

4.

Aufzugsanlage 2025 ff

5.

Verbindungsbau 2025 ff.

Nicht aufgeführt ist die notwendige Sanierung der Außenmauern, die ebenso wie alle anderen Maßnahmen bereits mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt ist und auf Grund der aktuellen Schadensbilder spätestens im Jahr 2024 durchgeführt werden sollte.

Aktuell halten die Planer die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach der ehem. Kelterhalle aus technischen Gründen nicht für zielführend. Zum einen wegen der Beschattung durch die große Linde; auf der Rückseite wegen der fehlenden Sonneneinstrahlung.

Das Heizkonzept für das gesamte Anwesen ist einer späteren Betrachtung überlassen. Aktuell funktioniert die Ölheizung; ob und wie Maßnahmen zur „Wärmewende“ bzgl. der gemeindlichen Objekte umzusetzen sind, muss sich zeigen.

Vorrangig im Jahr 2023 müssen die Punkte 1. und 2. umgesetzt werden, auch um den Schlosskeller künftig besser nutzen zu können. Dies gilt für die klassischen Veranstaltungen beim Weinfest, Kirchweih genauso wie für die Märkte oder Veranstaltungen, die die Vinfothek Schloss Crailsheim durchführt. Die Veranstaltung mit Martin Frank am 15.12. ist nahezu ausverkauft; erfolgreich kann diese und auch andere solche Veranstaltungen aber nur werden, wenn die Raumbedingungen geschaffen sind. Weitere Veranstaltungen im Schlosskeller mit namhaften Künstlern, aber auch weinbezogene hochwertige Veranstaltungen sind bereits in Planung.

Mit dem Akustikbüro Wolf, Würzburg, wurden verschiedene Varianten der akustischen Verbesserung vor Ort besprochen und aufgezeigt.

Neben der im Gemeinderat bereits vorgestellten großflächigen Lösung mit einer durchgängigen Lochplattendecke, bewirkt die im Bild dargestellte Auflockerung gepaart mit anderen Elementen eher noch eine bessere Wirkung. Auf die beiden Gutachten des Akustikbüros Wolf in der Anlage wird verwiesen.

Durch die neue Akustikkonzeption der Decke ergibt sich aus der Kostenberechnung eine Summe von 39.984,00 € brutto gegenüber dem bisher günstigsten Angebot von 55.053,45 € brutto gelegen. Hinzu kommt noch die Lochplattendecke in den Verkaufsräumen der Vinfothek mit ca. 15.000 €.

Bzgl. der Heizung, sowie Be- und Entlüftung hat das Büro „Hoh Ingenieure und Partner mbB“ in Biebelried die aktuellsten Erkenntnisse für die Bedarfsermittlung zu Grunde gelegt.

Erneuerung Trinkwasseranlage und Abwasseranlagen mit Hebeanlagen

Ausstattung der WC-Anlagen

Wärmeversorgungsanlage über Wärmepumpe

Installation von Heizkörpern im Gewölbekeller

Lüftungsanlage für Gewölbekeller mit Wärmerückgewinnung, Luftauslässen und Volumenstromreglern

Abluftanlage für WC-Anlagen

Notwendige Isolierarbeiten

Umbau Zähleranlage

Erneuerung Unterverteilung in Technikraum

Anpassung und Erneuerung der bestehenden Elektroinstallationsanlage

Austausch Beleuchtungsanlage auf LED

Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung im Gewölbekeller

Installation von Sicherheitsleuchten in der WC-Anlage

Installation von Rauchmeldern im Gewölbekeller

Einbau datentechnische Anlage

Das Büro Hoh ordnet die technischen Maßnahmen zu den einzelnen Projekten passgenau zu.

Wegen möglicher Förderungen bzw. Zuschüssen folgende Aussagen:

Landkreis Kitzingen

gewährt derzeit für denkmalpflegerische Maßnahmen (z. B. Außen- und Innenrenovierungen, Fassaden-, Bildstock- und Hoftor-Sanierungen etc.) Zuschüsse bis zu max. 5.000 €. Zuschusssatz: 15 % des denkmalpflegerischen Mehraufwands. Der Landkreis fördert lediglich Maßnahmen von Privatpersonen; für kirchliche bzw. kommunale Projekte werden keine Zuwendungen gewährt.

Bezirk Unterfranken

Fördert aktuell die Kommunen bei solchen Projekten nicht

Städtebauförderung

Keine Förderung da keine reine Innenentwicklung stattfindet.

Amt für ländliche Entwicklung

fördert in Rödelsee nicht mehr, sondern würde lediglich bei anderen Förderprogrammen unterstützen.

Leader

Hier werden gerade die neuen Förderrichtlinien erstellt. Es ist nicht davon ausugehen, dass die Maßnahmen im Schlosskeller heuer noch beginnen können, wenn man hier gefördert werden möchte. Bisherige Förderhöchstsumme 200.000.- €.

KFW Förderbank

Kredit für Aufzug und flankierende Maßnahmen. 100% Kredit möglich aber seit kurzem nur noch gegen tagesaktuelle Zinsen.

Zuschüsse Bundesamt für Wirschaft und Außenkontrolle

30% für Heizung/Fachplanung einschließlich Umfeldmaßnahmen (Einrichtung Technikraum, Durchbrüche, Überdachung, …)  —  ca. 94.200,- € Förderung

15% für Lüftung/Fachplanung  —  ca. 33.800,- € Förderung

Es erfolgt eine Ortseinsicht im Gewölbekeller und in den Räumen der ehemaligen Kelterstation.

Bgm. Klein betont, dass bereits vielschichtig und intensiv über die verschiedenen Maßnahmen diskutiert wurde; nun müsste auch die Umsetzung erfolgen. Der Schlosskeller selbst kann jedenfalls auch rentierlich genutzt werden; die Investitionen der Gemeinde für die Vereine und örtlichen Organisationen sind erheblich und kommen diesen direkt zu Gute.

Neben den bereits genannten Kosten sind folgende weitere Investitionen noch notwendig, auch wegen der Forderungen der Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Kitzingen:

Küche ca. 40.000 EUR, Ertüchtigung Treppe ca. 20.000 EUR, für Sicht- und Funktionsfenster in der ehemaligen Traubenannahme ca. 15.000 EUR, Mängelbeseitigung am Stromnetz als „Altlasten“ ca. 10.000 EUR, Decke Lagerraum Mängelbeseitigung ca. 10.000 EUR.

Die Architekten Buchholz & Hufnagel haben eine aktuelle Übersicht für die in den nächsten Jahren möglichen Maßnahmen erstellt.

Um größere Veranstaltungen mit bis zu 500 Besucherinnen und Besuchern durchführen zu können und dabei auch die Nachbarn möglichst wenig zu belasten, sind in dem rund 40 Meter langen Gewölbe einige Investitionen nötig. Wie Architekt Norbert Hufnagel erklärt, sollten in diesem Jahr noch die Akustik, sowie Heizung und Be- und Entlüftung in dem Keller umgesetzt werden. In den kommenden Jahren könnten das Strom- und Lichtkonzept umgesetzt sowie die Aufzuganlage gebaut werden; ebenso die Querverbindung, der neue Rettungsweg und die Einfriedung.

Für den Schlosskeller ist mit Gesamtkosten von ca. 700.000 EUR zu rechnen; bei einer Förderung von ca. 130.000 EUR, wenn alle Maßnahmen umgesetzt werden.

Diskutiert wird die Gestaltung der Lüftungsrohre. Gemeinderat Ostwald nennt Beispiele von Lösungen, bei denen die Rohre nicht sichtbar sind. Gemeinderat Dr. Kelle kann sich sichtbare Technik vorstellen. Gemeinderat Lindner hält bei diesen Lösungen eine leichtere Wartung für möglich. Es wird noch einmal eine fachliche Beurteilung vom Ing.-Büro Hoh eingeholt und der Gemeinderat informiert. Wenn sich die Kosten im Rahmen halten (20 - 25 %), könnte noch einmal beraten und beschlossen werden; sonst soll es bei der vorgestellten Lösung bleiben. Auch die Statik gälte es bei der "Bodenlösung" zu beachten.

Beschluss:

Die weitere Entwicklung von Schloss Crailsheim wird zunächst im Jahr 2023 mit den akustischen Maßnahmen im Schlosskeller und den Verkaufsräumen der Vinfothek sowie der Heizung samt Be- und Entlüftung sowie dem Einbau der WC-Anlage im Schlosskeller ausgeführt.

Bzgl. der Verkaufsräume der Vinfothek Schloss Crailsheim wird die Firma Maler Wandler gemäß Angebot vom 23.01.2023 mit der Ausführung zum Gesamtpreis von 15.440,85 EUR beauftragt.

Bzgl. des Schlosskellers erfolgt die Ausführung gemäß dem überarbeiteten Konzept (weniger Deckenfläche, Vorhänge, Absorber, Frontflächen ausbilden), das günstiger und optisch ansehnlicher ist. Die farbliche Gestaltung soll zu den Be- und Entlüftungsrohren passen und insgesamt in einem Braunton angepasst an das Steingewölbe ausgeführt werden.

Entsprechende Zuschussanträge sind zu stellen; eine mögliche LEADER-Förderung oder das KfW-Darlehen wird aktuell nicht in Anspruch genommen. Hierzu gibt es mit den weiteren Maßnahmen in Zukunft noch weitere förderfähige Ansätze.

Die öffentlichen Ausschreibungen sind durchzuführen und die erforderlichen Vergaben durch den Gemeinderat zu beschließen. Eine Überprüfung von Alternativen und eine Information an den Gemeinderat erfolgt, allerdings bleibt bei erheblichem Mehraufwand die ausgewählte Alternative.

Die Bassabsorber werden direkt bei der Fa. Thomann bestellt, nachdem es hierzu keine vergleichbaren Angebote gibt, lt. Akustiker Wolf.

Entsprechende Haushaltsmittel werden eingestellt.

einstimmig

87.2

Installation von Wasserstandsmesseinrichtungen am Regenüberlaufbecken Fröhstockheim

Das Wasserwirtschaftsamt fordert eine Wasserstandsmengenmessung am Regenüberlaufbecken Fröhstockheim mit Fristsetzung bis Ende 2023.

Herr Biere vom Ingenieurbüro Röschert ist mit der Angebotseinholung beauftragt. Zur Sitzungseinladung liegt jedoch lediglich das Angebot der Firma NIVUS GmbH vor.

Die Firma NIVUS GmbH hat zwei Angebote mit zwei unterschiedlichen Lösungsvarianten vorgelegt.

Das 1. Angebot ist für eine einfache Füllstandsmessung mit relativ ungenauer Überfallwassermengenmessung.

Das 2. Angebot ist für eine umfassende Füllstandsmessung mit Abflussmengenmessung im Kanal zum Rödelbach. Ob der angebotene Schaltschrank in seiner Ausführung nochmal etwas angepasst werden kann/muss, hängt schlussendlich von der Wahl der Lösungsvariante ab.

Die Art und Weise der Wasserstandsmessungen ist noch mit dem Wasserwirtschaftsamt abzustimmen. Bevorzugt wird aber wohl die umfassende Füllstandsmessung mit Abflussmengenmessung.

Ein weiteres Angebot für beide Varianten wird eingeholt. Es ist mit Kosten von ca. 25.000 € zu rechnen.

Beschluss:

Bgm. Klein wird ermächtigt, das dann wirtschaftlichste Angebot anzunehmen und nach Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt die Wasserstandsmessung für das Regenüberlaufbecken Fröhstockheim zu beauftragen. Der Gemeinderat ist über die Entscheidung zu informieren.

einstimmig

Bgm. Klein informiert hierzu: Für die Sanierung des Regenüberlaufbeckens ist mit Gesamtkosten von ca. 1.500.000 € zu rechnen. Eine Einstellung in den Haushalt erfolgt. Die Refinanzierung erfolgt über Beiträge und Gebühren. Das Büro Röschert wird die Details noch vorstellen.

87.3

BRK Kinderhaus Rödelsee

87.3.1

Nachtragsangebot Fa. Schardt - Pflaster- und Betonarbeiten

Im Wege der Eilentscheidung wurden die Pflaster- und Betonarbeiten im Bereich des Anbaus und die Bodenplatte für den Kinderwagenraum an die Firma Schardt in Höhe von 11.330,45 € vergeben.

- Ohne Abstimmung -

87.3.2

Aktueller Stand der Baumaßnahme und Wasserschaden

Nach erfolgtem massiven Wassereinbruch in das Gebäude aufgrund der heftigen Regenfälle vom Abend des 11.04.2023 kann auf Grundlage der bisherigen Untersuchungsergebnisse der Fa. „Bautrocknung Förth“ folgender Sachstand festgestellt werden:

-

Starke Durchfeuchtung mit stehendem Wasser in den Fußbodenaufbauten des Erdgeschosses (Anbau Bestand) und des Obergeschosses (Aufstockung Neubau).

-

Wandflächen des Anbaus sind ebenfalls betroffen. Die Eingrenzung des Schadensbereichs erfolgt mittels sukzessiv vorzunehmender Bauteilöffnungen.

-

Bereits erstellte Bauteilöffnungen an den Außen- und Zwischenwänden sowie den Decken des Anbaus zeigten mäßige bis starke Durchfeuchtungen und beginnende Schimmelpilzbildung an den Oberflächen der Gipskartonwände. Damit wird ein partieller Rück- und Neuaufbau dieser Bauteile erforderlich.

-

Die Überprüfung auf mögliche Durchfeuchtungen der Flachdachdämmung steht noch an.

-

Erstmaßnahmen (Estrich- und Raumlufttrocknung) zur Schadenminimierung wurden zwei Tage nach dem Wassereinbruch eingeleitet.

-

Beprobungen der Bodenaufbauten im Obergeschoss zeigten, mit Ausnahme des WC´s, keine Besiedelung mit Schimmelpilzen. Ein Rückbau des Estrichs im WC ist aktuell nicht angezeigt, es wird, nach erfolgter Trocknung, zur Keimreduzierung jedoch eine Desinfektion mit Wasserstoffperoxid empfohlen.

-

Raumluftproben aus dem Ruheraum und den beiden Gruppenräumen zeigen bereits leichte bis deutliche Belastungen mit Schimmelpilzsporen. Die Ursachen hierfür müssen festgestellt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

-

Die Eingangshalle, welche vorsichtshalber ebenfalls beprobt wurde, zeigte keine auffällige Luftbelastung.

Fazit:

-

Die erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung des entstandenen Schadens sind unmittelbar nach dem Wassereinbruch angelaufen und werden, unter ständiger Kontrolle der jeweiligen Feuchte- und potentiellen Sporenbelastung, sukzessive sorgfältig weitergeführt.

-

Aus Gründen der Vorsorge wird dringend empfohlen, den erdgeschossigen Bestands-Gruppenraum zeitnah aus dem Betrieb zu nehmen.

-

Dies wurde heute, nach Rücksprache mit Bürgermeister Burkhard Klein, an die Kindergartenleitung weitergegeben.

-

Hier wird noch Absprache innerhalb des Kindergartenteams hinsichtlich des möglichen Ausweichraums erfolgen. Die Leiterin Frau Schneider würde die Auslagerung einer Kindergartengruppe in das benachbarte Feuerwehrhaus favorisieren. Die frei werdenden Räumlichkeiten im Kindergarten können dann von der Krippengruppe genutzt werden.

-

Stand heute können die Räumlichkeiten (Gruppenraum) in ca. fünf bis sechs Wochen wieder in Betrieb gehen.

-

Der Abschluss der Sanierungsmaßnahmen und der Baumaßnahme insgesamt ist aus heutiger Sicht kaum vorherzusehen. Es muss aber mit einer mindestens dreimonatigen späteren Fertigstellung gerechnet werden.

Ergänzung:

Am Donnerstag, 25.05.2023, fand eine Begehung mit Frau Kern vom HSP-Sachverständige aus Würzburg statt.

Anlass für den Ortstermin war die Beweissicherung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hinsichtlich der Schadensursache sowie des bis dahin ersichtlichen Schadenumfangs.

Architekt Hufnagel gibt weitere Informationen. Die juristischen Klärungen bezüglich Verantwortlichkeiten und Haftungen sind angelaufen. Der Rückbau der feuchten Wände wird ca. 135.000 € als Schaden kosten. Die Fertigstellung wird sich um ca. 3 Monate verzögern.

- Ohne Abstimmung -

87.3.3

Förderung kindbezogener Betreuung nach Bay KiBiG

Die Gemeinde Rödelsee übernimmt seit Jahren die Betreuungskosten aller Kinder mit Aufenthaltsort in Rödelsee, Fröhstockheim oder Schwanberg.

Förderung kindbezogene Betreuung nach BayKiBiG:

*Abschläge; noch nicht endabgerechnet

Erklärende Hinweise:

Die Zahlen für 2022 sind noch vorläufige Zahlen, da die Endabrechnung noch aussteht. Die Kosten werden kontinuierlich steigen, da der Basiswert stets erhöht wird. Der staatliche Zuschuss ist immer etwas höher, da hier Anteile enthalten sind, welche nur der Staat finanziert (100 € Elternbeitragszuschuss, Qualitätsbonus etc.).

Im Jahr 2022 wurden folgende Einrichtungen außerhalb besucht:

Im Jahr 2022 haben Kinder aus folgenden Ortschaften den Kindergarten Rödelsee besucht:

- Ohne Abstimmung -

87.4

Betriebsgebäude Bauhof - Auftragserteilung Tragwerksplanung

Das Ingenieurbüro Kopping wurde gemäß dem Angebot vom 15.05.2023 in Höhe von 2.469,25 € für die Tragwerksplanung für das neue Betriebsgebäude des Bauhofes beauftragt.

- Ohne Abstimmung -

87.5

Weitere Ergebnisse der Elektronikprüfung in der Gemeinde

Die Firma Elektro Löther hat in Rödelsee und Fröhstockheim an verschiedenen Standorten die Elektroprüfung mit folgenden Ergebnissen durchgeführt:

Elfleinshäusla – ortsfest

Gefriertruhe Fröhstockheim – ortfest

Steckdosenverteilerschrank Kirchplatz Rödelsee

Vereinshalle Fröhstockheim – ortsfest

Vereinsheim Alte Schule Fröhstockheim – ortsfest

Rathaus Rödelsee – ortsveränderliche Betriebsmittel

Rathaus Rödelsee – ortsfest

Feuerwehr Rödelsee – ortsveränderliche Betriebsmittel

Feuerwehrgerätehaus Rödelsee – ortsfest

Feuerwehr Fröhstockheim – ortsveränderliche Betriebsmittel

Schloss Crailsheim – ortsveränderliche Betriebsmittel

Schloss Crailsheim – ortsfest

Bis auf die Bereiche Vinfothek, Schloßkeller (geringe Mängel) weisen die einzelnen Bereiche zum Teil erhebliche Mängel auf und entsprechen nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik.

Die Fa. Elektro Reichhard wurde beauftragt, die einzelnen aufgezeigten Mängel in absehbarer Zeit zu beseitigen. Die Mitarbeiter der Vinfothek Schloss Crailsheim erledigen ebenfalls etliche Arbeiten.

Die Elektroprüfung in der Gemeinde Rödelsee ist vollständig abgeschlossen. Die Verteilersäule Mai- bzw. Weihnachtsbaum befindet sich im Eigentum der N- Ergie und kann nicht von Gemeindeseite aus geprüft werden. Insgesamt wurden 18 Positionen von der Firma Löther überprüft. Die finale Abrechnung steht noch aus. Der Gemeinderat wird informiert, sobald alle Rechnungen vorliegen.

- Ohne Abstimmung-

87.6

Dorferneuerung Fröhstockheim

87.6.1

Nachtragsangebot Fa. Reichhard

Die Firma Elektro Reichhard hat im Zuge der Ausführung der Maßnahme „Dorferneuerung Fröhstockheim“ Arbeiten im Rathaus für den Elektroanschluss von Teich bzw. Wasserlauf sowie die zusätzliche Zähleranschlusssäule am Sportplatz „Fit for Fun“, der Teilnehmergemeinschaft Fröhstockheim 4 das Nachtragsangebot vom 17.05.2023 vorgelegt.

Das Nachtragsangebot beläuft sich in Summe auf 9.451,93 € Netto (11.247,80 € Brutto). Davon entfallen 4.268,72 € Netto (Positionen 2.0001 bis 2.0004) auf die Arbeiten für die zusätzliche Zähleranschlusssäule am Sportplatz „Fit for Fun“. Lt. N-Ergie AG kann am Sportplatz nicht dieselbe Zähleranschlusssäule wie am „Junghansplatz“ aufgestellt werden, da in diese kein Zähler montiert werden kann. Im Nachtragsangebot auf der ersten Seite befindet sich eine Zeichnung der Zählersäule, die als Alternative vorgeschlagen wird.

Die restliche Summe von 5.183,21 € Netto sind für die zusätzlichen Umbauarbeiten am Stromkasten im Rathaus, damit die Stromversorgung der Pollersäule erfolgen kann.

Das ib Röschert hat das Nachtragangebot geprüft und bestätigt die Angemessenheit. Die Anschlüsse am Sportplatz „Fit for Fun“ sind Sache der Gemeinde.

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt das Nachtragsangebot der Firma Elektro Reichhard vom 17.05.2023 zum Preis von 11.247,80 € brutto.

Die Kosten werden zu 60 % von der Teilnehmergemeinschaft getragen.

Einstimmig

87.6.2

Aktuelle Informationen (Straßenbau, Waaghäusle, Info)

Der Bauumfang am „Mainbernheimer Weg“ wurde noch einmal erheblich erweitert, auch werden tlw. Teerschäden im Altortbereich Fröhstockheims noch erledigt. Dadurch ergeben sich weitere Mehrkosten.

Beim „Waaghäusle“ sind die wesentlichen Arbeiten umgesetzt, auch Dank des ehrenamtlichen Einsatzes einiger Mitglieder des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft. Damit können die Kosten im vorgesehenen Rahmen gehalten werden. Restarbeiten im Innen- und Außenbereich (Fugen, Information, Waage) erfolgen noch.

- Ohne Abstimmung -

87.7

Rechnungen

Folgende Rechnungen wurden zur Zahlung angewiesen:

Tobias Grubert, Rödelsee,

Sanierung der Parkplätze Schulstraße Rödelsee  —  10.141,90 €

(Der Angebotspreis lag bei 13.275,72 €. Das eingebaute Schwabengitter, das bereits letztes Jahr bestellt wurde, hat Kosten von 2.667,98 € verursacht.)

Metzler Feuerschutz, Waldbüttelbrunn

Dienstuniform und Schutzausrüstung allgemein/Frauengruppe FF Rödelsee  —  3.796,91 €

Zwiesel Kristallglas

2.926 Stück Rotwein-Taste Gläser, Bedarf für Vinfothek & Veranstaltungen  —  7.729,91 €

(50 % bezahlt Weinfestgesellschaft)

Ampel 24, Outdoor Trampolin für Vinfothek  —  199,00 €

Crossvertise GmbH, Großplakat-Außenwerbung Konzert Michl Müller  —  472,56 €

Amtsgericht Kitzingen, Notarkosten Kauf Erweiterungsfläche KiTa  —  309,70 €

Hr. Appold, Fröhstockheim

Umbruch Acker- und Wiesenfläche Ausgleichsfläche Bau-/Gewerbegebiet  —  2.243 €

BayWa AG, Dettelbach

Saatgut udgl. Ausgleichsfläche Bau-/Gewerbegebiet  —  307,09 €

LKW Kitzingen

Wasseranschluss- und Zählerschächte für Gemeindescheune, Fröhstockheim  —  3.084,54 €

Tausch zweier Ventilanbohrbrücken in Gartenstraße Fröhstockheim  —  1.574,68 €

Hoch- und Tiefbau Müller GmbH, Gerolzhofen

1. AZ Neubau Regenwasserkanal Brückenweg und Mainbernheimer Weg  —  73.834,78 €

Röschert Ingenieure, Würzburg

1. AZ Honorar Kreisverkehr Baugebiet „Am Schwanberg“  —  46.900,00 €

Geotechnik Badel. Gochsheim

Baugrunduntersuchungen Kreisverkehr Baugebiet „Am Schwanberg“  —  3.737,79 €

BST, Bad Schönborn

Straßenunterhalt  —  4.343,50 €

(Ausgießen von Rissen im Gemeindegebiet und in der Flur)

Holzbau Wittek, Fröhstockheim

Zimmerer- und Terrassenarbeiten Waaghäusla Fröhstockheim  —  10.031,25 €

Maler Wandler, Rödelsee

Schutzanstich Rödelseer Markt  —  3.355,74 €

BayWa AG, Kitzingen

Beton für Fundamente für Rankgitter Friedhofsmauer Fröhstockheim  —  104,83 €

Practica GmbH, Lörrach

5 Stück Hundetoiletten und Kotbeutel  —  2.997,85 €

Notariat Ochsenfurt

Kosten Beurkundungen Baugebiet „Am Schwanberg“  —  5.420,31 €

 —  2.705,50 €

Lappset, Gronau

Ersatzteile Fitnessgerät im Schlosspark  —  2.760,80 €

Ganomia Gastrobedarf, Festküche Vereine, Ausstattung  —  2.395,79 €

W. Markgraf, Bayreuth, Erschließung BG Am Schwanberg, 4. AZ  —  319.068,75 €

- Ohne Abstimmung -

87.8

Informationen zum neuen Grüngutplatz

Der neue Platz für das Ablagern von Grüngut, in Verlängerung des ehem. Häckselplatzes, quasi eine Ackerlänge Richtung Iphofen, ist Dank der tatkräftigen und fachlichen Unterstützung der Firma Markgraf GmbH & Co. KG nach vorheriger Absprache hergestellt und die beiden Grüngut-Container sind vor Ort.

Vor Ort werden zwei Tafeln mit deutlichen Hinweisen zur Anlieferung von Grüngut angebracht.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Anlage pfleglich umgegangen werden muss. Sollte wiederholt Material abgelagert werden, das kein Grüngut ist, muss darüber nachgedacht werden, diesen Service für die Mitbürgerinnen und Mitbürger einzustellen.

Ergänzend wird vor Ort eine Hinweistafel aufgestellt. Die Einrichtung ist Aufgabe der Gemeinde, während der Betrieb beim Landkreis angesiedelt werden sollte.

- Ohne Abstimmung -

88

Bauangelegenheiten

88.1

Grundsatzfrage bzgl. der Errichtung von "Tiny-Häusern" im Baugebiet "Am Schwanberg"

Auf Grund einer Anfrage könnte das Grundstück Fl.Nr. 431/56 ggfls. für die Errichtung sog. „Tiny-Häuser“ genutzt werden. Die beiden vormaligen Bauwerber haben Ihr Vorhaben, ein Mehrgenerationenhaus bzw. ein Wohnobjekt mit 8 Wohneinheiten aufgegeben.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des bestandskräftigen Bebauungsplanes „Am Schwanberg“. Auf dem Grundstück könnten neun Parzellen mit Tiny-Häusern entstehen. Jedes Tiny-Haus soll mit maximal zwei Wohneinheiten errichtet werden.

Für das Grundstück sind folgende Festsetzungen getroffen:

Max. Anzahl an Vollgeschossen: 2

Offene Bauweise

Grundflächenzahl 0,35

Geschossflächenzahl 0,7

Hausgruppe

Durch die Errichtung einzelner Tiny-Häuser ist die Festsetzung Hausgruppe (mind. 3 Häuser als Reihenhäuser) nicht erfüllt. Hier ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes auszusprechen.

Weitere Festsetzungen des Bebauungsplanes sind vom Bauvorhaben betroffen:

-

Dachform

Es sollen Flachdächer ausgebildet werden. Der Bebauungsplan lässt diese aber nur für Nebengebäude wie Garagen oder Carports zu.

-

Anzahl der Wohneinheiten

Max. 8 Wohneinheiten sind für Hausgruppen zugelassen.

Berechnung Geschossflächenzahl

Grundstücksgröße 1.956 qm x 0,7 = 1.369,2 qm

Geschossfläche ca. 75 qm x 9 = 675 qm

Berechnung Grundflächenzahl:

Grundstücksgröße 1.956 qm x 0,35 = 684,6 qm

Grundfläche Tiny-Haus ca. 45 qm x 9 = 405 qm

Bei der Grundflächenzahl sind noch die geplanten Zufahrtsstraßen, die Terrassen- und Wegflächen sowie die Flächen für Stellplätze mit zu berücksichtigen. Hierfür kann allerdings die zulässige Grundflächenzahl um bis zu 50% erhöht werden (vgl. § 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung). Daraus ergibt sich eine max. Fläche die versiegelt werden kann von 1.956 qm x 0,525 = 1.026,9 qm.

Die Garagen- und Stellplatzsatzung sowie der Bebauungsplan regeln, dass pro Wohneinheit 2 Stellplätze auf dem Grundstück zu errichten sind. Dies ist beim geplanten Zuschnitt der Einzelgrundstücke aus Sicht der Verwaltung nicht umsetzbar. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine Ablöse der Stellplätze nicht möglich.

Nähere Details müssen mit den Bauwerbern bzw. Investoren entsprechend abgestimmt werden. Dies könnte auch dazu führen, dass ggfls. Wohnungseigentum begründet wird, weil dann das Grundstück entsprechend durch Sondernutzungsrechte bzw. Sondereigentum auch in den Freiflächen und PKW-Stellplätzen geregelt werden könnte.

Auch ist die Frage der Erschließung im allgemeinen zu klären. Sollte eine Teilung des Grundstücks in einzelne Parzellen gewünscht sein, ist durch Dienstbarkeiten die Erschließung der einzelnen Parzellen zu sichern. Auch ist darüber zu beschließen, dass die Zufahrten zu den Parzellen nicht in den Eigentum der Gemeinde übergehen, da sonst sämtliche Straßenbaulasten und Verkehrssicherungspflichten auf diese übergehen würden.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob der Gemeinderat die Errichtung von Tiny-Häusern zulässt. (Hinweis aus der Verwaltung: Gebäude mit einem Volumen bis zu 75 m³ sind nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei, hierrunter können auch Tiny-Häuser fallen, wenn alle Festsetzungen des B-Planes eingehalten werden.) Seitens der Bauverwaltung wird bei Umsetzung empfohlen, keine Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen, sondern jeweils eine Einzelgenehmigung.

Gemeinderat Ostwald ist grundsätzlich für Tiny Häuser, aber nicht in diesem Baugebiet sondern eher in einem neuen Baugebiet mit ausgewiesenen Flächen (Durchmischung). Egal welche Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden, sind Nachbarschaftsklagen zu befürchten. Auch wenn dies eher gegen die Erhöhung der zulässigen Wohneinheiten auf den Grundstücken als gegen Tiny-Häuser zu erwarten ist.

Gemeinderat Warm befürchtet bei einer gesamten Nutzung des großen Grundstücks für Tiny Häuser eher eine Anmutung als Kleingartensiedlung.

Beschluss:

In der Diskussion ist man überwiegend dafür, solche Objekte zuzulassen. Allerdings ist eine Durchmischung sinnvoll, was durch die Unterteilung des Grundstücks in 2 Flächen für klassische Wohnbebauung und 1 Fläche für Tiny Häuser vorstellbar ist. Ein planerisches Konzept ist sinnvoll, ggf. mit Änderung des Bebauungsplanes.

einstimmig

88.2

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses, Gem. Rödelsee

Entgegen des mehrheitlichen Beschlusses des Gemeinderates diesen Tagesordnungspunkt aus der nicht öffentlichen Sitzung doch öffentlich zu behandeln, bringt Bgm. Klein diesen Tagesordnungspunkt nun als allgemeine Anfrage in den öffentlichen Teil der Sitzung ein.

Es wurde eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit insgesamt 3 Wohneinheiten eingereicht.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Schwanberg“, OT Rödelsee.

Errichtet werden sollen insgesamt 3 Wohnungen. Laut dem Bebauungsplan ist auf den Grundstücken nur eine Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäuser mit je 2 Wohneinheiten pro Grundstück bzw. Wohnhaus zulässig.

Grundsätzlich ist eine bessere Ausnutzung der Grundstücke durch eine Erhöhung der Wohnflächen gewünscht, auch wenn das dazu führt, dass eine Befreiung bzgl. der zulässigen Wohneinheiten erforderlich ist.

Der Gebäudekomplex wirkt modern und gefällig, die erforderlichen Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Gemeinderat Ostwald wiederholt erneut seine persönliche Auffassung „Befreiung seien der Tod des Bebauungsplanes“. Er habe hierzu schon detaillierte Ausführungen im Gemeinderat vorgetragen und wiederholt seine Bedenken wegen Bezugsfällen. Ein Änderungsverfahren des Bebauungsplans sei die einzig richtige Lösung, weil auch die Öffentlichkeit beteiligt werde. Seines Erachtens wären sonst auch hier Nachbarschaftsklagen zu erwarten, wenn stetig Befreiungen von den Festsetzungen erteilt werden.

Beschluss:

Das vorbeschriebene Vorhaben wird zur Kenntnis genommen und das Einverständnis in Aussicht gestellt. Die Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich der zu errichtenden Wohneinheiten wird in Aussicht gestellt, da die bessere Ausnutzung des Grundstücks durchaus siedlungs- und bauordnungstechnisch begrüßenswert ist.

Da bereits mehrere Befreiungstatbestände von den Bauwerbern vorgetragen wurden, die sich zum einen auf die zulässigen Wohneinheiten und zum anderen auf die Höheneinstellung oder Dachformen beziehen, soll eine Änderung des Bebauungsplanes betrieben werden.

Abstimmung : 11 zu 1

Gemeinderat Ostwald erklärt seine Gegenstimme damit, dass er gegen die generelle Befreiung gestimmt hat, jedoch die angestrebte Änderung des Bebauungsplanes befürwortet.

88.3

Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren; Anbau eines Wintergartens an das besteh. Einfamilienwohnhaus; Fl.Nr.788/3, Am Schlossberg 5, Gemarkung Rödelsee

Die Bauherrn beabsichtigen, einen Wintergarten an das bestehende Einfamilienhaus „Am Schlossberg 5“ zu errichten.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Spieß Ost“, Gemarkung Rödelsee; die Festsetzungen werden eingehalten. Alle betroffenen Nachbarn wurden beteiligt und haben ihre Unterschriften geleistet.

Die Genehmigungsfreistellung wird ausgefertigt.

- Ohne Abstimmung -

88.4

Rückläufe Bauanträge und Erlaubnisanträge

Folgende Bauvorhaben wurden genehmigt:

Neubau eines Heizhauses für Hackschnitzelheizung mit einem Hackschnitzelbunker, Fröhstockheim, Kirchplatz 6

Das Bauvorhaben wird nach Maßgabe der nachfolgenden Auflagen genehmigt.

Die im Ortstermin mit dem Landesamt für Denkmalpflege getroffenen Vereinbarungen sind einzuhalten. Für die Dacheindeckung ist eine matte Oberfläche zu wählen. Eingriffe in die historische Bausubstanz des Nebengebäudes (Schloss) sind auf ein Minimum zu beschränken. Auf dem Grundstück sind drei Nistkästen zu installieren.

Errichtung einer Gartenhütte, Rödelsee, Im Schlossgrund 27

Dem Antrag auf Abweichung von den erforderlichen Abstandsflächen zum Grundstück Fl.Nr. 800/14 und 800/38 wird aufgrund Art. 6 Abs. 7 BayBO) zugestimmt.

Ausbau Schwanberg zwischen ST 2420 und Pkw-Parkplatz, Rödelsee, Fl.Nr. 1871

Der Erlaubnisantrag nach Art. 7 DSChG (Bodendenkmalschutz) wird unter den üblichen Auflagen erteilt. Bodeneingriffe außerhalb des bestehenden STra0enkörpers sind zwischen Baukm 2+178 und 2+200 archäologisch zu begleiten.

- Ohne Abstimmung -

89

Grundstücksteilung Fl.Nr. 119, Hauptstraße 22, Gemarkung Fröhstockheim; Benennung des Straßennamens und Hausnummerierung

Das Grundstück, Hauptstraße 22, Fröhstockheim, Fl.Nr. 119 wurde geteilt. Die neu in Richtung Rödelsee durch die Vermessung entstandenen Grundstücke Fl.Nrn. 119/1, 119/2 und 119/3 liegen an dem Weg Fl.Nr. 86/1 (Anlage). Dieser Weg wurde als Erschließungsstraße gewidmet, eine Straßenbezeichnung gibt es noch nicht.

Um für die neuen Grundstücke Hausnummern vergeben zu können ist es erforderlich, einen Straßennamen zu vergeben.

Die Bezeichnung „Am Rathaus“ ist nicht zweckmäßig, da dort alle Hausnummern fortlaufend schon vergeben sind. Es ist auch verwirrend, die Straßenbezeichnung „Hauptstraße“ zu verwenden.

Die Grundstücke Fl.Nrn. 109, 113, 115 und 117 könnten zu einem späteren Zeitpunkt auch noch geteilt und bebaut werden, was die Erschließung über die vorhandene Straße möglich macht. Zudem könnte bei einer Entwicklung eines möglichen Baugebiets in diesem Bereich eine direkte Verbindung der Erschließungsstraßen erfolgen.

Es wird daher vorgeschlagen, diese Straße neu zu benennen:

Alternative 1:

Am Bergweg (historische Bezeichnung der Gewanne gem. beigefügtem Plan)

Alternative 2:

Hinter der Hauptstraße

Alternative 3:

Obere Dorfstraße

Beschluss:

Die Straßenbezeichnung für Fl.Nr. 86/1, Gem. Fröhstockheim wird wie folgt aus den Alternativen 1-3 festgelegt: „Bergweg“; die betroffenen Grundstücke führen die entsprechenden Hausnummern 1, 2 und 3 nach dem neuen Straßennamen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eintragung des Straßennamens zu vollziehen und die Hausnummern zu vergeben. Die öffentliche Widmung ist bereits erfolgt.

Einstimmig

90

ILE Südost 7/22

90.1

Kernwegenetzkonzept für Weinlagen

In den Allianzen Südost 7/22, A7 Franken West und Dorfschätze wurden bereits ländliche Kernwegenetzkonzepte für die landwirtschaftlich genutzte Flur erstellt. In diesen Kernwegenetzkonzepten wurden teilweise ländliche Kernwege durch Weinbergslagen geführt. Aufgrund geänderter Förderbedingungen sind neben dem Ausbau von ländlichen Kernwegen auch Kernwege innerhalb von Weinbergslagen förderfähig, die abweichend vom Standardaufbau eines ländlichen Kernweges hergestellt werden können (hier insbesondere die Entwässerung und Ausbaubreite).

Die Kommunen der Allianzen A7 Franken West, Südost 7/22 und Dorfschätze haben beschlossen, für die Weinlagen Frankenberg (Ippesheim, Weigenheim, Markt Nordheim und Ergersheim), Weinparadies (Seinsheim, Bullenheim, Hüttenheim, Breitenbachtal), Schwanberg (Iphofen, Rödelsee, Großlangheim, Wiesenbronn, Markt Einersheim) und Dorfschätze (Castell, Abtswind, Prichsenstadt) sowie darin eingeschlossen und zerstreut liegende Weinberge abseits des Steigerwaldtraufes ein gemeinsames Hauptwegenetz für die Weinberge durch das Büro Team 4 erstellen zu lassen.

Der Entwurf wurde mit den Trägern öffentlicher Belange, dem Amt für Ländliche Entwicklung und den Kommunen final am 29. März 2023 abgestimmt.

Der Bauernverband und der Weinbauverband wurden über die ILE direkt beteiligt. Von dort gab es keine Änderungswünsche.

Das daraus resultierende Konzept vom 17. April 2023 liegt als Anlage bei. Weitere Änderungen an den Wegen bedürfen einer erneuten Abstimmung mit den TÖBs und sind zum jetzigen Zeitpunkt daher nicht mehr möglich!

Bis spätestens 30. Juni 2023 ist von den beteiligten ILEs ein zustimmender Beschluss erforderlich, denn der Bewilligungszeitraum endet am 31. Juli 2023. d. h., bis dahin ist das Verfahren abzuschließen, damit die Abschlussrechnung fristgerecht eingereicht werden kann.

Beschluss:

Die Gemeinde Rödelsee stimmt dem Entwurf des Kernwegenetzkonzeptes für Weinlagen in den Weinbaugemeinden der ILE Allianzen Südost 7/22, A7 Franken West und Dorfschätze zu.

einstimmig

90.2

Ergebnisse der Bürgerbefragung auf Ortsebene

Zur Fortschreibung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes des ILE Südost 7/22 (ILEK) wurde vom Büro FUTOUR eine Bürgerbefragung durchgeführt.

Die Auswertung der Bürgerbefragung auf Ortsebene liegt nun vor.

Aus der Gemeinde Rödelsee haben insgesamt 20 Personen an der Befragung teilgenommen und zumindest die persönliche Priorität der Handlungsfelder angegeben. 16 Personen haben bei den offen gestalteten Fragen auch eigene Ideen zur Entwicklung der ILE eingetragen. Diese 16 Personen hatten insgesamt 36 Ideen.

Bgm. Klein hinterfragt die Sinnhaftigkeit bei dem großen verwaltungstechnischen Aufwand mit gerade 1 % Rücklauf aus der Bevölkerung.

Die aufgeführten Ideen, wie z. B. Förderung von PV-Anlagen oder Ausbau/Verbesserung des Internetausbaus, wurden zum Teil bereits abgearbeitet oder befinden sich bereits in Planung.

Die Fraktionen werden gebeten, sich bis Jahresende Gedanken zu machen, ob und welche Themen aufgegriffen werden sollen.

- Ohne Abstimmung -

90.3

Ergebnis des Digitalen Ideenworkshops vom 24.05.2023

Die Ergebnisse des Digitalen Ideenworkshops vom 24.05.2023 werden zur Kenntnis genommen,

- Ohne Abstimmung -

90.4

Impulsbauberatungen 2023

Die Impulsbauberatungen in der ILE Südost 7/22 wurden vom Amt für ländliche Entwicklung (AlE) für ein Jahr gefördert. Die weitere Förderung ist bereits beim AlE beantragt.

Im Förderjahr 2022 wurden in der Gemeinde Rödelsee 5 Impulsbauberatungen durch Architekt Thomas Buchholz, Architekturbüro: Meyer-Erlach, Architekt: Tobias Thum und Architekturbüro: AK-Plus durchgeführt.

Dies betraf allesamt Anwesen, die sich im Ortskern von Rödelsee befinden (Sanierungsgebiet).

Die Impulsbauberatungen sind für die Grundstückseigentümer kostenlos.

- Ohne Abstimmung -

91

Errichtung der "Energieagentur Kitzinger Land GmbH"

91.1

Genehmigung einer Urkunde

Am 02. Mai 2023 fand die Beurkundung für die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung für die „Energieagentur Kitzinger Land GmbH“ statt. Alle Gemeinden, Städte, Märkte sowie der Landkreis Kitzingen, die N-Ergie Effizienz Gmbh, die LKW Kitzingen GmbH und die ÜZ Natur Verwaltungs GmbH Schweinfurt haben unterschrieben.

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von dem Inhalt der Urkunde des Notars Dr. Münch in Kitzingen vom 02.05.2023 – UVZ Nr.624/2023– und genehmigt diese Urkunde vorbehaltlos in allen Teilen.

einstimmig

91.2

Freiflächen PV-Anlagen; Behandlung entsprechender Anträge

Bzgl. der beiden bisher vorliegenden Anfragen für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen wird die neu gegründete „Energieagentur‘“ mit der Beurteilung und Stellungnahme zu einer möglichen Umsetzung beauftragt. Zielt muss es sein, dass Freiflächenanlagen nicht abgeregelt werden müssen, sondern direkt einspeisen können.

- Ohne Abstimmung -

92

Sonstiges, Wünsche und Anträge

92.1

Baustellenfest "Baugebiet Am Schwanberg"

Das Baustellenfest war gut besucht.

92.2

Zuschussantrag des TSV 1923 Rödelsee e.V. anlässlich des 100-jährigen Bestehens

Der TSV Rödelsee stellt mit Schreiben vom 09.05.2023 Antrag auf einen Zuschuss anlässlich seines 100-jährigen Bestehens.

Das Jubiläum soll vom 21. Bis 23.07.2023 begangen werden. Für Vorbereitung und Durchführung des Festwochenendes wird mit Kosten von mehreren Tausend Euro gerechnet. Es wird eine Förderung beantragt, wie sie auch bereits anderen Vereinen bewilligt wurde.

Bei den letzten Vereinsjubiläen wurden 50 € je aktivem Vereinsmitglied als Basiswert angenommen. Der TSV hat derzeit 251 aktive Mitglieder, daraus errechnet sich ein Zuschusswert bei Beibehaltung der bisherigen Zuschusshöhe von 12.550 €.

Anmerkung:

Posaunenchor Fröhstockheim 2021, 50jähriges Jubiläum

Zuschuss 1.500 € und Zuschuss Kauf neue Tuba 2.480 €

Männergesangverein Fröhstockheim 2023, 100jähriges Jubiläum

Zuschuss 1.200 € und Zuschuss je Mitglied 50 €, gesamt 1.050 € zzgl. Unterstützung mit Leistungen durch Bauhof

Angeraten wird seitens der Verwaltung eine Deckelung auf einen Maximalbetrag.

Beschluss:

Der Gemeinderat bewilligt dem TSV Rödelsee zu seinem 100jährigen Jubiläum einen Zuschuss in Höhe von 50 € je aktivem Mitglied, maximal 12.550 €. Der Zuschuss wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht als freiwillige einmalige Leistung gewährt. Sie dient dem ideellen Bereich.

Gemeinderat Dr. Kelle bedankt sich im Namen des Vereins für die Unterstützung.

einstimmig

92.3

Nachrüstung der Defibrillatoren mit sog. "Kinderelektroden"

Die Grundschule Rödelsee fragte beim BRK Kreisverband Kitzingen, Bereitschaft Rödelsee, nach, ob die Defibrillatoren, die in der Gemeinde installiert sind, auch für Kinder geeignet sind.

Generell sind die AEDs dafür geeignet, sie müssen lediglich mit den entsprechenden Kinderelektroden ausgestattet werden. Im Ernstfall eines Kindes ( die Erwachsenen-Elektroden durch die Kinderelektroden einfach ausgetauscht/umgesteckt werden. Der Satz für Kinder kostet 132,90 EUR (exkl. MwSt)

Aufgrund der Nähe zum Kindergarten Rödelsee als auch zur Grundschule Rödelsee wäre die Ausrüstung des AED an der Bushaltestelle mit einem Satz Kinderelektroden sehr sinnvoll.

Auf dem Schwanberg wird aktuell keine Notwendigkeit gesehen, da im Jugendhof das Kinderalter über 8 Jahre sein sollte. In Fröhstockheim sind die Kinder tagsüber im KIGA oder Schule, so dass gemäß Einschätzung von Bereitschaftsleiter Sven Hildebrand primär Rödelsee nachgerüstet werden sollte.

Beschluss:

Die Gemeinde Rödelsee beschafft Kinderelektroden, um den Defibrillator an der Bushaltestelle in Rödelsee auch für einen Ernstfall eines Kindes unter 8 Jahren auszurüsten. Die BRK Bereitschaft Rödelsee kümmert sich um den Einbau und die regelmäßige Wartung an allen 3 Standorten.

einstimmig

92.4

Niederschlagsarmut und Trockenheit im Landkreis Kitzingen

Die Landrätin Tamara Bischof informierte per Schreiben an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Landkreis Kitzingen über die herrschende Niederschlagsarmut und Trockenheit.

Im März dieses Jahres hat die Bundesregierung eine Nationale Wasserstrategie mit rund 80 Maßnahmen zur Sicherung der Wasserverfügbarkeit in Deutschland beschlossen. Die Folgen der Klimakrise, steigende Temperaturen, ausbleibende Niederschläge und Extremwetterereignisse, zwingen zum Handeln.

Auch in diesem Jahr müssen wir uns auf einen trockenen Sommer einstellen. Damit wachsen die Begehrlichkeiten auf unser kostbares Wasser. Wasser ist keine Selbstverständlichkeit mehr. Der Verbrauch steigt und belastet unsere Gewässer bei niedrigen Wasserständen enorm.

Deshalb sind Wasserentnahmen, sei es Grundwasser oder aus oberirdischen Gewässern genehmigungspflichtig (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nrn. 1 und 5 WHG).

Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind lediglich Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Rahmen des Gemeingebrauchs (Art. 18 Abs. 1 BayWG), d.h. im Wesentlichen

Schöpfen mit Handgefäßen ohne Pumpen

Entnahme geringer Mengen für das Tränken von Vieh und für den häuslichen Bedarf der Landwirtschaft sowie

Im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs (§ 26 Abs. 1, 2 WHG), wenn dadurch keine wesentliche Verminderung der Wasserführung zu erwarten ist.

In den Sommermonaten wird es u.a. durch das Wasserwirtschaftsamt verstärkt Kontrollen geben. Ungenehmigte Wasserentnahmen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Der Gemeinderat nimmt die Information des Landratsamtes zur Kenntnis. Die Bürgerinnen und Bürger werden über das Schreiben außerdem im nächsten Amtlichen Mitteilungsblatt und dem Internetauftritt der Gemeinde Rödelsee informiert.

- Ohne Abstimmung -

92.5

Zusammenarbeit mit atelier zudem und Kosten

Die Fa. Zudem stellt folgendes in Rechnung (Bruttobeträge):

Gestaltung Ortseingangsschilder, auch für Veranstaltungen  —  1.439,90 €

Schoppenfetzer 2022  —  4.629,10 €

Wegweisersystem Gestaltung  —  3.284,40 €

Es wurde besprochen, das Projekt „Neues Wegweiser- bzw. Schildersystem“ vorerst abzuschließen und noch nicht umzusetzen. Es gibt aktuell keinen „Druck“, ca. 30.000 EUR im Schildersystem zu investieren, weil das System selbst in tadellosem Zustand ist. Es erfolgt immer wieder eine Überprüfung, ob Hinweisschilder noch aktuell sind.

Die Daten für das neue Wegweiser- bzw. Schildersystem sind final ausgearbeitet und jederzeit abruf-, druck- und umsetzbar. Das Projekt hat sich über 4 Jahre hingezogen; somit ist einiges an nicht im vorhinein kalkulierbarer Arbeitszeit in das Projekt geflossen.

Aufgrund der guten Zusammenarbeit berechnet das atelier zudem keine Mehrkosten hierfür und stellt nur die damals angebotene Summe (2.400 € netto) in Rechnung.

Ebenso wird die Rechnung für die Ortseingangsschilder (gemäß Angebot) sowie die Rechnung für den letztjährigen Schoppenfetzer (ebenfalls gemäß Angebot) gestellt.

Herr Poser bedankt sich herzlich für die faire und angenehme Zusammenarbeit. Zitat: „Es ist schön zu sehen, wie qualitativ hochwertig sich die touristische Kommunikation in Rödelsee entwickelt und ich hoffe, Sie spüren dies auch an den Reaktionen von Gästen und Einheimischen.“

Dem ist nichts hinzuzufügen!

- Ohne Abstimmung -

92.6

Regionalplan Würzburg, Information zum Stand der Fortschreibung des regionsweiten Windenergiesteuerungskonzeptes

Die Region Würzburg hat es sich zum Ziel gesetzt mindestens 1,8 % der Regionsfläche als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie im Regionalplan auszuweisen. Gegenwärtig sind bereits 1,2 % als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete verbindlich festgelegt.

Einige offene Fragen für die Ausweisung von Windenergiegebieten bestehen jedoch noch fort. Diese betreffen insbesondere artenschutzfachliche und militärische Belange, die noch auf Bundes- bzw. Landesebene geregelt werden müssen.

Die aktuell ermittelten Suchräume für die Ermittlung potentiell geeigneter Windenergiebetriebe sind in blau dargestellt. In den Fachkarten sind die Suchräume sowie die zu überprüfenden Restriktionsflächen verortet.

Beschluss:

Die Ausarbeitungen werden zur Kenntnis genommen.

einstimmig

92.7

Normenkontrollverfahren Bebauungsplan "Im Schloßgrund"

Bürgermeister Klein informiert über die mündliche Verhandlung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan „Im Schloßgrund“. Der Plan werde aus formellen und materiellen Gründen aufgehoben. Positiv ist nach Aussagen des Gerichts, dass das Weingut Weltner nicht in seiner Existenz gefährdet sei, der Schallschutz ausreichend dimensioniert wurde und ein Abstandspuffer von 4 Parzellen zur Mischnutzung freigehalten wurde. Die Anlieger werden ausführlich informiert. Ein neuer Bebauungsplan wird aufgestellt, um Rechtssicherheit zu erlangen.

- Ohne Abstimmung -

92.8

Baugebiet "Am Schwanberg"; VIP Vorteile bei Novoline für Bauherrn

Ein Bauwerber im Baugebiet „Am Schwanberg“ hat eine eigene Firma „Novoline“ und bietet für die neuen Bauherren eine VIP Aktion an. Die Gemeinde Rödelsee hat keinerlei Vorteile von dieser Aktion. Der Flyer mit dem Angebot wurde an die Bauwerber, ohne eigene Wertung, weitergegeben.

Er bietet mit dem Gutschein 5 % Sonderrabatt auf Inneneinrichtung sowie kostenlose Lichtplanung an.

- Ohne Abstimmung -