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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Rödelsee
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Ab 01.01.2025 treten die Regelungen zur neuen Grundsteuer in Kraft.

Die Finanzbehörden bearbeiten derzeit die Grundsteuererklärungen und leiten die neuen Steuermessbeträge an die Gemeinden. Die Messbeträge sind Grundlage für die Steuererhebung durch die Gemeinden. Die neuen Hebesätze für die Grundsteuern A (Land- und Forstwirtschaft) und B (Grundstücke) können erst nach Kenntnis der Steuermessbeträge ermittelt und im Gemeinderat beraten werden. Ziel ist die Beratung und Beschlussfassung im Spätsommer/Herbst 2024. Die Bekanntmachung wird durch eine eigene Hebesatzsatzung erfolgen. Auf dieser Grundlage werden die neuen Grundsteuerbescheide erlassen und den Grundstückseigentümern zugestellt.