| 96 | Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.05.2024 |
Zweiter Bürgermeister Lussert leitet die Sitzung in Vertretung von Ersten Bürgermeister Klein, der sich in Urlaub befindet.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 07.05.2024, die in das Ratsinformationssystem eingestellt wurde, wird anerkannt.
Einstimmig
| 97 | Öffentlichmachung von nicht öffentlichen Beschlüssen |
Folgende Tagesordnungspunkte aus der Sitzung des Gemeinderates vom 07.05.2024 werden öffentlich gemacht:
TOP 91.1 Genehmigung weiterer Grundstückskaufverträge im Baugebiet „Am Schwanberg“
Es wurden weitere 2 Grundstückskaufverträge im Baugebiet „Am Schwanberg“ beurkundet. Damit sind bis zum 07.05.2024 insgesamt 69 Bauplätze mit einer Verkaufssumme von 9.330.502 € verkauft.
TOP 92.1 und.2 Anträge auf finanzielle Zuwendung im Rahmen der Sonderförderung von Solarstrom in der Gemeinde Rödelsee
Es wurden 2 weitere Anträge auf finanzielle Zuwendung im Rahmen der Sonderförderung von Solarstrom genehmigt. Inzwischen wurden 37 Anträge mit einer Gesamtfördersumme von 48.349,50 € genehmigt.
| 98 | Nachlese / Informationen / Erledigungen aus vorherigen Sitzungen |
| a) | Die Bauangelegenheiten sind abgearbeitet. |
| b) | Zu TOP 86.1 Fledermäuse vom 07.05.2024 |
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| Auf Nachfrage zur Gestaltung der Nistkästen für die Fledermäuse haben wir folgende Antwort von Herrn Söder, Naturgeflatter bekommen, die die Gestaltung der Nistkästen erklärt: |
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| "form follows function" |
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| Funktion: |
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| Fledermausersatzquartiere haben eine Funktion, eine Eigenschaft zu erfüllen. Fledermäuse müssen reinkommen können, im Sinne von anlanden und nach innen durchkrabbeln. Das Mikroklima muss innen stimmen, es darf nicht zugig sein. Es muss dunkel sein und nicht zuletzt entscheidet u.a. auch die Auswahl des Montageplatzes über die ökologische Funktionalität. Manchmal sind solche Quartiere die einzige Möglichkeit, um einfach und unkompliziert Ersatz zu schaffen, bspw. wenn durch Gebäudesanierungen Spalten wegfallen. Es gibt eine begrenzte Anzahl von Herstellern, von denen wir wissen, dass deren Produkte funktionieren (grob überrissen gibt es ca. 100 versch. Modelle bzw. Ausführungen am Markt). Im Prinzip bilden Fassadenquartiere Spalten an Gebäuden nach. Sie bilden also immer mehr oder weniger tiefe, breite, hohe Hohlräume aus. Dünne Spalte für kleine Fledermäuse, dicke Spalte für große Fledermäuse. Wir haben an die 20 versch. Fledermausarten bei uns, klein, mittel, groß. Die Bemaßung des auszustalteten Hohlraums ist wichtig und hierdurch ergibt sich zwangsweise ein gewisser Rahmen für die zu bildende Form. |
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| Form: |
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| Die Form kommuniziert für den Betrachter die Eigenschaft des Objekts. Spaltenquartiere sehen so aus weil sie Spalten nachbilden. Der Grund für die Gestaltung ist z.T. oben schon erklärt, aber hier kommt, in etwas weiterer Betrachtung des Begriffes Form (der oben angeführte Satz kommt aus der Architektur), die Ästhetik dazu. Diese ist subjektiv der individuellen Wahrnehmung geschuldet, löst also Emotionen aus. Wenn die Form also auch über die Akzeptanz entscheidet, muss man sich ihr aufmerksam widmen und hier gebe ich manchen Einwänden recht. Moderne Fassadenquartiere an historischen Gebäuden sehen unpassend aus. Moderne Fassadenquartiere an modernen Gebäuden sehen stimmiger aus. Idealerweise verbaut man Fassadenquartiere (ich mag den Begriff Kästen nicht so gern) in der Bauphase, Unterputz. Dann sind sie für unser Auge verschwunden, leisten aber ihre volle Funktionalität. Will man nachträglich etwas anbieten, eine Aufputzlösung, kann versucht werden, einen Kompromiss aus Funktion und Form zu finden. Oder besser, man nutzt am Gebäude vorhandene Spalte an Traufe, Ortgang, Windbrett o.ä. und arbeitet damit. Das ist allerdings wesentlich aufwändiger. |
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| Bei eventuellen Neuanschaffungen wird die Optik verglichen und mit Herrn Söder die passenden „Nistkästen“ ausgewählt. Die vorhandenen Nistkästen wurden teilweise vom Naturpark Steigerwald gefördert und waren deshalb so vorgegeben. |
| c) | Baugebiet „Am Schwanberg“, Übertragung Befugnis Umlegung |
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| Die Übertragungsvereinbarung wird ausgefertigt. |
| d) | Ersatzbeschaffung Weinfässer für das Weinfassrennen |
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| Die Sponsoringaktion ist über das Internet und das Mitteilungsblatt bekannt gemacht. Die Resonanz ist abzuwarten. |
- Ohne Abstimmung -
| 99 | Information über die Wirkungsweise und den Erfolg des beschafften Nagerabwehrsystems durch Bauhofleiter André Stadtel |
Die Nachweise der Ratten sind stark zurückgegangen. Dies ist auch auf den Einsatz der Giftköder zurückzuführen. Es findet eine effektive und hygienische Bekämpfung des Ungeziefers statt.
- Ohne Abstimmung -
| 100 | Information über die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung bei Fröhstockheim durch Bauhofleiter André Stadtel |
Die Auswertung der punktuellen Messung vom 30.04.2024, 14.30 Uhr ergibt:
6% der Fahrzeuge bis 59 km/h
28% der Fahrzeuge bis 69 km/h
48% der Fahrzeuge bis 79 km/h
13% der Fahrzeuge bis 89 km/h
5% der Fahrzeuge über 90 km/h
Nach allgemeinem Empfinden kann nicht von einer Raserstrecke gesprochen werden.
- Ohne Abstimmung -
| 101 | Eigene Baustellen |
| 101.1 | Maßnahmen zum Hochwasserschutz Rödelbach im Bereich Mainbernheimer Straße |
Bürgermeister Klein hat in den letzten 3 Jahren bestimmt 15 mal bei den Rö Ingenieuren nach dem Stand gefragt und nun kam die Einschätzung und Vorschläge zu dieser Maßnahme.
Die Rö Ingenieure haben zu den einzelnen möglichen Maßnahmen die Kosten ermittelt und schätzen diese wie folgt ein:
Maßnahme Verlängerte Verrohrung: à ca. 120.000 € Brutto
Maßnahme Einbau von Gittern: à ca. 15.000 € Brutto
Maßnahme Schaffung von zusätzlichem Retentionsraum: à ca. 16 €/m² Brutto für Oberbodenarbeiten + ca. 50 €/m³ Brutto für Beckenaushub + 11.500 €/Becken Brutto für die Drosseleinrichtung
Die Größe des herzustellenden Retentionsraumes und die damit verbundene Anzahl der Retentionsräume muss gesondert ermittelt werden.
Eine pauschale Priorisierung der einzelnen Maßnahmen kann nicht getroffen werden.
Die Priorisierung hängt zum einen davon ab, wie viel die Gemeinde in den Mühlbach investieren kann und will. Zum anderen muss erörtert werden, auf welchem Effekt der Fokus liegen soll.
Durch die Verlängerung der Verrohrungsstrecke wird der Unterhalt bzw. die Zugänglichkeit zur Verrohrungsstrecke deutlich verbessert.
Durch den Einbau von Gittern wird Treibgut abgehalten und die Gefahr der Verklausung der Verrohrungsstrecke verringert.
Mit der Herstellung von Retentionsbecken wird das anfallende Oberflächenwasser gesammelt und gedrosselt weiter gegeben.
Um die Fokussetzung und damit verbunden die entsprechende Maßnahme festlegen zu können, muss nach Ansicht der Rö Ingenieure der betroffene Abschnitt des Mühlbaches bei einem Starkregenereignis und den damit verbundenen Defiziten/ Gefahrenpotentialen beobachtet werden.
Die Rö Ingenieure teilen weiterhin mit, dass davon ausgegangen werden kann, dass die Belastung im Mühlbach, durch den Rückhalt im Regenrückhaltebecken im neuen Baugebiet und dessen gedrosselte Einleitung mit 6 l/s in den Mühlbach, gegenüber dem Bestand verringert wird.
Somit wären eigentlich keine Maßnahmen notwendig.
Jedoch macht es erst Sinn, hierüber zu beraten und beschlusszufassen, wenn die Ergebnisse des Sturzflut Risikomanagements vorliegen.
Im Juli findet der nächste Termin mit Herrn Dipl.-Ing.Univ. Norbert Schneider, Hochwasser Auditor und der beauftragten Fa. Spekter zum Sturzflut Risikomanagement statt.
Herr Schneider lobte telefonisch die vorbildliche Umsetzung des Gitters in der Schulstraße und würde nach Vorliegen des Sturzflutrisikomanagements auch in diesem Fall zum Einbau eines Gitters raten. Grob würde er hier die Kosten nur für das Gitter ohne Einbau auf 8.000 – 10.000 € schätzen.
Der Gemeinderat spricht sich für das ca. 10 m lange Abdeckgitter als Vorbau aus, das waagrecht eingebaut wird. Die Umsetzungsentscheidung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
- Ohne Abstimmung -
| 101.2 | Umzug und Neueinrichtung Bauhof |
Gemäß den Haushaltsansätzen waren 85.000 EUR für Maschinen und Geräte sowie die sonstige Ausstattung und 130.000 EUR für den neuen Standort im Haushalt für 2023 und 2024 vorgesehen. Sämtliche erforderlichen Anschaffungen sind getätigt und die gewünschten baulichen Maßnahmen (Heizung, Streichen Türen, Elektroinstallation, Anbringung von Milchglas in den Sozialräumen) sind umgesetzt.
Ausstattung und Einrichtung, bauliche Maßnahmen
| - | Flügeltürschränke udgl. 3.525,42 EUR |
| - | Holzschrauben, Elektroheizer, Arbeitsplatztisch udgl. 2.626,96 EUR |
| - | Bürodrehstühle 1.181,02 EUR |
| - | Palettenregal,Regal f. Schilder 5.363,35 EUR |
| - | Schrank, Schubladenschrank 6.233,34 EUR |
| - | Regale 118,76 EUR |
| - | Client PC und Monitore 1.182,86 EUR |
| - | Schweißtisch, Werkbank udgl. 30.824,42 EUR |
| - | Konstruktionsholz udgl. 1.091,49 EUR |
| - | Übernahme Betriebseinrichtung udgl. 11.900 EUR |
| - | VU-Download 8,33 EUR |
| - | bauliche Maßnahmen Fa. Reichhard 31.489,23 EUR |
| - | Lithium-Akku-Schrank 4.839,73 EUR |
| - | Doppelknaufzylinder 4.139,77 EUR |
Summe 104.524,68 EUR
Maschinen
- Diesel-Gabelstapler 40.817 EUR
- Elektro-Nutzfahrzeug Goupil 36.890 EUR
- Warnreflektorsatz 119,93 EUR
- Winterdienststreuer 7.497 EUR
Summe 85.323,93 EUR
abzügl. Zuschuss der N-Ergie Aktiengesellschaft für Elektrofahrzeug 2.856,00 €
abzüglich Zuschuss der LKW Kitzingen GmbH für Elektrofahrzeug 3.570 €
= -Summe: 78.897,39 €
(Die Zahlung der Treibhausgasminderungsquote, die jährlich ausbezahlt wird, steht für 2023 noch aus; die Zahlung wird im Juni 2024 erwartet).
Ergänzend ist anzumerken, dass seit 2019 mit dem Streusalzsilo damit knapp 300.000 EUR in den Bauhof investiert wurde.
Die Vorgaben sind somit umgesetzt und die Maßnahme konnte insgesamt 30.000 € unter den Schätzkosten erfolgreich erledigt werden.
Der neue Bauhofstandort ist die ideale Lösung und in Verbindung mit dem alten Standort gut für die künftige Entwicklung eingestellt.
- Ohne Abstimmung -
| 101.3 | Sanierung Kriegerdenkmal in Fröhstockheim |
Die Sanierung des Kriegerdenkmals in Fröhstockheim ist nun abgeschlossen.
Die Kosten in Höhe von 6.365,07 € sowie die Dokumentation werden zur Kenntnis genommen. Der Angebotspreis lag bei 5.336,56 €. Abgerechnet wird jedoch nach dem tatsächlichen Aufwand.
Die Förderanträge beim Bezirk, Landkreis und beim Landesamt für Denkmalpflege sind zu stellen.
- Ohne Abstimmung -
| 101.4 | Rechnungen |
Folgende Rechnungen wurden zur Zahlung angewiesen:
| HN Gebäudereinigung, Kitzingen, Bauendreinigung BRK-Kinderhaus | 1.487,50 € |
| Schardt Bau GmbH, Zufahrt Holzlagerplatz | 7.640,50 € |
| Pumpentechnik Theisinger, Pumpe für Rödel-See | 1.368,50 € |
| Rank Bauunternehmen GmbH | |
| Tiefbauarbeiten für Erneuerung Schiebe und Hydranten, Johannisbrunnenweg 1 | 6.544,12 € |
| Tiefbauarbeiten für Erneuerung Schiebe und Kopfloch, Gartenstr. 10 | 3.764,61 € |
| Fahnen Kössinger, 150 Jahre FFW Rö, Festabzeichen und Erinnerungsbänder | 656,08 € |
| Verlag- und Medienhaus Harald Schlecht, Schulungen für Bauhof | 2.366,91 € |
| Kühnel 17, Hinweisschilder zum Jüdischen Friedhof | 945,34 € |
| LKW Kitzingen, Rohrbruch rep. und Hydrant rep. Johannisbrunnenweg 1 | 3.712,47 € |
| Weber & Leichtlein, Arbeitsmaterialien Siebener Fröhstockheim | 646,17 € |
| Bildhauer Sascha Fidyka, Sockel für Schmucksein Jüd. Friedhof | 487,90 € |
| PK Abbruch, Tragwerksplanung Wanddurchbruch Lagerhalle Schloss Crailsheim | 1.226,30 € |
- Ohne Abstimmung-
| 102 | Bauangelegenheiten |
| 102.1 | Rückläufe Bauanträge und Erlaubnisanträge |
Folgende Bauvorhaben wurden genehmigt:
Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Geräteraum, Fl.Nr. 431/9, Gem. Rödelsee
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“ wird gem. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen eine Befreiung der Dachform für den Anbau und des Carports erteilt.
Für das Bauvorhaben sind auf dem Baugrundstück 2 Stellplätze nachzuweisen bzw. herzustellen, die straßenseitig nicht eingefriedet werden dürfen. Sie sind als solche auf Dauer zu erhalten und zu unterhalten.
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garten, Fl.Nr. 431/27, Gem. Rödelsee
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“ wird gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen eine Befreiung von Dachneigung, Wandhöhe und Höhenbezugspunkte erteilt.
Für das Bauvorhaben sind auf dem Baugrundstück 4 Stellplätze nachzuweisen bzw. herzustellen, die straßenseitig nicht eingefriedet werden dürfen. Sie sind als solche auf Dauer zu erhalten und zu unterhalten.
- Ohne Abstimmung-
| 102.2 | Bauvorhaben auf Fl.Nr.175, Gartenstraße 13, Gem. Fröhstockheim |
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des BPlans „An der Umgehungsstraße“ in Fröhstockheim.
Die Gebäudlichkeiten sollen auf der Grenze errichtet werden. Da die Bebauung auf der Grundstücksgrenze bereits 8,60 m erfolgt ist überschreitet der Neubau die max. zulässige Grenzbebauung auf einer Grundstücksseite um 8,35 m. Ebenfalls wir die max. zulässige Gesamtgrenzbebauung von 15 m überschritten.
Daher ist die Abweichung von Art. 6 Abs. 7 BayBO zu beantragen gewesen.
Weiter sind gem. Festsetzung des BPlans untergeordnete Nebenanlagen unzulässig. Sie können jedoch ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie dem Nutzungszweck der im allgemeinen Wohngebiet liegenden Grundstücke liegen.
In vorliegenden Fall soll eine Möglichkeit zur Schaffung von Unterstellmöglichkeiten von Mülltonnen und Gartengeräten geschaffen werden. Dies ist in einem allgemeinen Wohngebiet üblich. Daher wird die Befreiung von der Festsetzung beantragt.
Beschluss:
Gegen nachstehend aufgeführten Bauantrag bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.
Bauvorhaben Fl.Nr. 175, Gartenstr. 13, Gem. Fröhstockheim
Anbau einer Gerätehalle an die bestehende Garage
Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.
Die Zustimmung zur Abweichung von der Grenzbebauung und die Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans hinsichtlich untergeordneter Nebengebäude wird erteilt.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Einstimmig
| 102.3 | Bauvorhaben auf Fl.Nr.142/9, Johannisbrunnenweg 4 a, Gem. Fröhstockheim |
Das Vorhaben befindet sich im Innerortsbereich in Fröhstockheim.
Die bestehende Garage soll aufgestockt und mit der aktuellen Wohneinheit im Obergeschoss verbunden werden.
Dies ist notwendig, um mehr Wohnraum für die Familie zu schaffen. Die sich dadurch neu ergebenen Abstandsflächen werden von den Nachbarn übernommen, Somit kann der beantragten Abweichung von den Abstandsflächen zugestimmt werden.
Die Aufstockung richtet sich in der Höhe an dem Haupthaus aus, so dass sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt.
Die notwenigen Stellplätze sind bereits im Bestand vorhanden (2 je Wohneinheit).
Beschluss:
Gegen nachstehend aufgeführten Bauantrag bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.
Bauvorhaben Fl.Nr. 142/9, Johannisbrunnenweg 4 a, Gem. Fröhstockheim
Aufstockung der Garage zur Wohneinheit
Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.
Die Zustimmung zur Abweichung von den Abstandsflächen wird erteilt.
Einstimmig
| 102.4 | Bauvorhaben Fl.Nr. 431/55, Am Schwanberg 55, Gem. Rödelsee |
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“, Rödelsee.
Die Festsetzungen werden bis auf die max. Wandhöhe eingehalten.
Laut dem noch geltenden BPlan muss eine Wandhöhe von 4,50 eingehalten werden. Um das Dachgeschoss besser als Wohnraum nutzen zu können wurde ein Kniestock mit 1,66 m eingeplant. Daher kommt es zu einer Überschreitung der Wandhöhe um 67 cm.
Mit der 1. Änderung des BPlans wird die Wandhöhe von 5 m ab der neu festgesetzten Bezugshöhe (NN) für das Grundstück eingehalten.
Das Vorhaben fügt sich somit, obwohl eine Befreiung von den Festsetzungen der Wandhöhe notwendig ist, in die max. zulässigen Festsetzungen des Bebauungsplanes ein.
Die Änderung der Wandhöhe ist in der Änderung des Bebauungsplanes bereits vorgesehen, das dann das Vorhaben später genehmigungsfrei wäre. Jetzt allerdings ist noch eine Befreiung einzureichen gewesen, da die Änderung noch nicht rechtskräftig ist.
Neubau eines EFH mit Doppelgarage, Fl.Nr. 431/55, Gemarkung Rödelsee
Beschluss:
Gegen das vorstehend aufgeführte Bauvorhaben bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.
Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.
Die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der max. zulässigen Wandhöhe wird erteilt.
Einstimmig
| 102.5 | Bauvorhaben auf Fl.Nr. 431/53, Am Schwanberg 53 und 53 a, Gem. Rödelsee |
Das Bauvorhaben hält alle Festsetzungen ein.
Daher kann das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt und die Gemeinde vom Bauvorhaben unterrichtet werden.
Im Kaufvertrag ist geregelt, dass mit der Bebauung erst nach Herstellung der Erschließung begonnen werden darf. Dies wird dem Bauherrn nochmals mitgeteilt.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“, Rödelsee. Die Festsetzungen werden eingehalten. Die Genehmigungsfreistellung wird ausgefertigt.
Bauvorhaben: Neubau von zwei Einfamilienhäusern und zwei Garagen, Fl.Nr. 431/53, Am Schwanberg 53 und 53 a, Gem. Rödelsee
- Ohne Abstimmung -
| 102.6 | Bauvorhaben auf Fl.Nr. 431/42, Am Schwanberg 42, Gem. Rödelsee |
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Schwanberg“, Rödelsee.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden allesamt eingehalten; lediglich der Bezugspunkt zur öffentlichen Straße hin wurde offensichtlich durch die Rö Ingenieure falsch festgelegt. Entgegen der Vorgabe, wonach der Bezugspunkt für das Baugrundstück bei 245,70 m liegt ist für dieses Grundstück als NN eine Höhe von 247,30 m heranzuziehen, wie das auch für das Grundstück Fl.Nr. 431/23 vorgegeben ist.
Dies ist damit begründet, dass das Grundstück nicht entlang der Erschließungsanlage liegt, sondern eine längere Zufahrt hat, die zudem eine Steigung von ca. 5 % aufweist. Die Vorgaben des Bebauungsplanes wären im Hinblick auf den Bezugspunkt nur einhaltbar wenn das Gebäude 1,17 m tiefer gebaut werden würde, was unwirtschaftlich (Gebäude müsste 1 m eingegraben werden), technisch (Rückstausicherung, Geländesprung zum Nachbargrundstück) kompliziert und nach den Festsetzungen des Bebauungsplans auch nicht zulässig wäre.
Die Änderung des Bezugspunkts für das Grundstück Fl.Nr. 431/42 ist somit als offensichtliche Unrichtigkeit festzustellen und im Rahmen des Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes zu korrigieren
Neubau eines EFH mit Carport, Fl.Nr. 431/42, Gemarkung Rödelsee
- Ohne Abstimmung -
| 102.7 | Bauvorhaben auf Fl.Nr. 317/7, Am Wald 33 a, Gem. Fröhstockheim |
Das Bauvorhaben hält alle Festsetzungen ein.
Daher kann das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt und die Gemeinde vom Bauvorhaben unterrichtet werden.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Fröhstockheim II“, Fröhstockheim. Die Festsetzungen werden eingehalten. Die Genehmigungsfreistellung wird ausgefertigt.
Bauvorhaben: Neubau einer Lagerhalle mit Büros und Betriebswohnung, Fl.Nr. 317/7,
Am Wald 33 a, Fröhstockheim
- Ohne Abstimmung -
| 102.8 | Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 DSchG; Sanierung Fassade und Dach, Fl.Nr. 68 und 71, Kirchplatz 7 und Nebengebäude, Gemarkung Fröhstockheim |
Es ist beabsichtigt, Fassade und das Dach am Schloss Fröhstockheim und die Fassade am Nebengebäude zu sanieren.
Ein erstes Kostenangebot beträgt ca. 23.819,52 € für die Fassade und 36.850,14 € für die Dachsanierung.
Das Anwesen steht unter Einzeldenkmalschutz. Für Sanierungsmaßnahmen ist es daher notwendig, entsprechende Erlaubnisanträge zu stellen.
Beschluss:
Mit dem Vorhaben zur Sanierung Fassade und Dach am Fröhstockheimer Schloss, Fl.Nr. 68 und 71, Kirchplatz 7/6, Gemarkung Fröhstockheim besteht grundsätzlich Einverständnis. Details sind mit dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Landratsamt Kitzingen abzustimmen.
Der durch das Landratsamt Kitzingen errechnete denkmalpflegerische Mehraufwand wird mit 5 %, max. 5.000 € (siehe TOP 38 vom 02.03.2020), durch die Gemeinde Rödelsee bezuschusst.
Einstimmig
| 103 | Neuerlass der Satzung über die Straßenbenennung und Hausnummerierung |
Die Satzung über die Straßenbenennung und Hausnummerierung aus dem Jahr 1975 ist noch immer gültig und notwendig.
Die Satzung insgesamt wurde auf deren zeitlich aktuellen Stand durch die Verwaltung überprüft. Entsprechend der IMBek vom 8.9.1987 (MABl S. 658), geändert am 3.12.1997 (AllMBl S. 901) ist die Satzung insgesamt zu überarbeiten.
Die Satzung ist im amtlichen Teil dieses Mitteilungsblattes veröffentlicht.
Einstimmig
| 104 | Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsvordnung) |
Aufgrund der Fertigstellung der Verkehrsanlagen im Baugebiet „Am Schwanberg“ ist die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) zu ändern.
Da die Verordnung eine gesetzlich festgesetzte Geltungsdauer von 20 Jahren hat, schlägt die Verwaltung vor die Verordnung neu zu erlassen.
Die Verordnung ist im amtlichen Teil dieses Mitteilungsblattes abgedruckt.
Einstimmig
| 105 | Sonstiges, Wünsche und Anträge |
| 105.1 | Mietangelegenheit |
Der Mieter ist aus der Wohnung über der Vinfothek ausgezogen. Nach einem Ortstermin mit dem Landratsamt Kitzingen ist eine Folgenutzung durch eine Familie aus der Ukraine denkbar. Der Zeitpunkt ist noch offen, ebenso der Sanierungsaufwand.
- Ohne Abstimmung -
| 105.2 | Parken |
Gemeinderat Lindner berichtet von Beschwerden der Anlieger in der Alten Iphöfer Straße.
Bisher wurde auf dem ca. 50 cm breiten „Gehsteig“ geparkt. Nach Ermahnungen durch die Verkehrsüberwachung stehen die Fahrzeuge auf der Straße mit der Folge einer Verengung. Es ist zu prüfen, ob hier nicht ein „Schrammbord“ vorliegt, das beparkt werden darf. Gegebenenfalls erfolgt eine Ortseinsicht bzw. eine Befreiung für die Anlieger.
- Ohne Abstimmung -