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Gemeinde Roggenburg - Mitteilungsblatt
Ausgabe 1/2024
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Räum- und Streupflicht zur Winterzeit

Die bevorstehende Winterszeit ist für die Gemeinde Anlass, auf die durch Verordnung den Bürgerinnen und Bürgern auferlegte Räum- und Streupflicht hinzuweisen. Nach der in der Gemeinde Roggenburg geltenden Regelung, ist insbesondere folgendes zu beachten:

Wann muss geräumt werden?

werktags zwischen 07.00 und 20.00 Uhr

sonn- u. feiertags zwischen 08.00 und 20.00 Uhr

Wie oft?

Im Rahmen der genannten Zeiten sind die Sicherungsmaßnahmen so oft zu wiederholen, wie es die Niederschläge und Temperaturen zur Vermeidung von Gefahren erfordern.

Wo?

Geräumt und gestreut werden müssen befestigte Gehwege in der gesamten Breite und falls keine Gehwege vorhanden sind, Gehbahnen am Rand der öffentlichen Straßen in einer Breite von 1,00 m von der Straßengrundstücksgrenze aus. Dies gilt auch, bei einzelnen unbebauten Grundstücken, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung.

Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

Wer?

Grundsätzlich muss der Hauseigentümer, auch wenn er das Haus nicht bewohnt, räumen und streuen. Er kann diese Pflicht jedoch auch auf den Mieter übertragen, allerdings muss er diesen regelmäßig kontrollieren, ob er dieser Pflicht nachkommt. Die Übertragung der Räum- und Streupflicht geschieht durch ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag. Hierbei sollte auch geklärt werden, wer die Haftung in einem Schadensfall übernimmt.

Was sind die Folgen bei Verletzung der Räum- und Streupflicht?

Wer nicht rechtzeitig und ausreichend räumt oder streut, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss u. U. mit einer Geldbuße rechnen.

Ereignet sich wegen Glätte ein Unfall, muss der verantwortliche Hauseigentümer oder ggf. Mieter darüber hinaus für den Schaden aufkommen und evtl. Schmerzensgeld zahlen. Dies kann im Einzelfall sehr teuer werden.

Nicht in jedem Fall, z.B. bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verletzung dieser Verkehrssicherungspflicht, tritt auch die Haftpflichtversicherung ein.

Welches Streugut?

Soweit wie möglich und vermeidbar wird gebeten, auf Salz oder andere ätzende Stoffe zu verzichten. Es sollten Sand, Splitt oder andere umweltverträgliche Streumittel verwendet werden.

Eingeschränkter Winterdienst auf den Straßen der Gemeinde

Wie in der Vergangenheit erfolgt auch dieses Jahr in der Gemeinde Roggenburg ein eingeschränkter Winterdienst.

Hierbei wurden die zu räumenden Straßen in drei Prioritäten eingeteilt. Straßen hoher Priorität, die bei jedem Einsatz geräumt werden sind vor allem die Gemeindeverbindungsstraßen und die Ortsdurchfahrten, sofern sie nicht dem Straßenbauamt zuzuordnen sind.

Straßen mittlerer Priorität sind Straßen, die durch Gefälle und Steigungen eine besondere Gefährdung aufweisen oder die durch die Lage von öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Kirchen eine besondere Wichtigkeit haben. Diese Straßen werden auch bei jedem Einsatz geräumt, allerdings erst nach den Straßen der hohen Prioriät.

Zu den Straßen normaler Priorität gehören die Anliegerstraßen. Diese Straßen werden nur bei größeren Schneefallereignissen (Neuschnee ab 8 bis 10 cm) geräumt. Um dann eine ungehinderte Straßenräumung zu ermöglichen, muss die Fahrbahn frei von parkenden Autos sein, damit neben dem Räumen auch eine Splitt und Salzstreuung möglich ist. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung § 12 ist das Halten und Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen grundsätzlich verboten. Es sollen immer mindestens 3 m Fahrbahnrestbreite bleiben, damit auch größere Fahrzeuge (Feuerwehr, Müllabfuhr, Räumdienst) durchkommen.