Leider haben uns einige rote Wahlbriefe erst am Montag, 15. Januar 2024 erreicht, somit konnten diese bei der Ergebnisauswertung der Briefwahl nicht mehr berücksichtigt werden und mussten vernichtet werden. Es sollte daher bei der Stichwahl darauf Augenmerk gelegt werden, dass die roten Wahlbriefe entweder rechtzeitig in einen Briefkasten der Deutschen Post eingesteckt werden, oder aber diese persönlich in den Briefkasten der Gemeinde Roggenburg eingeworfen werden. Wahlbriefe, welche bis Donnerstag, 25. Januar 2024 um 20 Uhr daher nicht in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen wurden, sollten besser persönlich in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Ansonsten muss davon ausgegangen werden, dass Briefe, die zu spät in den Postversand gegeben worden sind, bei der Auszählung der Stichwahl am 28. Januar 2024 nicht mehr für die Ermittlung des Briefwahlergebnisses berücksichtigt werden können.
Eine Teilnahme an der Stichwahl ist auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich – falls Sie diese nicht mehr zu Hand haben. Bitte weisen Sie sich in diesem Fall im Wahllokal mit Ihrem Personalausweis aus. Auch Briefwahlunterlagen können ohne Wahlbenachrichtigungskarte neu beantragt werden. Briefwähler, welche beim ersten Briefwahlantrag angekreuzt haben, dass der Antrag auch für die Stichwahl gilt, erhalten automatisch Briefwahlunterlagen durch die Gemeinde Roggenburg übersandt.