In der Gemeindeverwaltung Roggenburg gehen immer wieder Rückfragen ein bezüglich der Verkehrssicherungspflicht der Betonplatten am Friedhof im Ortsteil Schießen. Die Bestattungssatzung der Gemeinde Roggenburg legt hierzu fest: …“ Auf dem gemeindlichen Friedhof in Schießen sind die Grabstätten einheitlich mit Betonplatten eingefasst. Die Gemeinde überträgt die Verkehrssicherungspflicht für die Instandhaltung dieser Umrandungen auf die jeweiligen Nutzungsberechtigten.“…
Die Betonplatten welche das Grab einfassen dienen der jeweils darüber bzw. darunter gelegenen Reihe als Gehwegplatte. Es sind daher alle Grabnutzungsberechtigten dazu aufgerufen die Platten wo nötig durch Unterfütterung mit Splitt (dieser ist auf dem Friedhof vorhanden) stets in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, sodass keine Verletzungsgefahr für Friedhofsbesucher besteht.