Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Beschwerden über Verunreinigungen öffentlicher Plätze und Wege sowie an Weg- und Wiesenrändern durch Hunde- und Pferdekot ein.
Die tierischen Hinterlassenschaften stellen für Anwohner und auch für Erholung suchende Wanderer ein großes Ärgernis dar.
Grasschnitt, der mit Kot belastet ist, eignet sich nicht mehr als Tierfutter.
Reiter haben in Bezug auf die tierischen Hinterlassenschaften dieselben Pflichten wie ein Hundehalter.
Wer auf öffentlichen Verkehrsflächen unterwegs ist und sein Tier verunreinigt diese, ist nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Gemeinde Roggenburg verpflichtet, die tierische Hinterlassenschaft unverzüglich zu beseitigen.
Auch werden Hunde von manchen Hundebesitzern ohne Aufsicht vor die Türe gelassen, und erledigen ihr Geschäft dann in Nachbars Garten oder in öffentlichen Anlagen wie Spielplätze, Sportplätze oder dergleichen. Eine derartige Verhaltensweise ist nicht akzeptabel.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit der Festsetzung eines Bußgeldes geahndet werden. Festgestellte Verschmutzungen sind der Polizeiinspektion Weißenhorn mitzuteilen, damit ein Ermittlungsverfahren zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit durchgeführt werden kann.
Wir bitten daher alle Tierhalter die geltenden Vorschriften zu beachten und um Rücksichtnahme den anderen Bürgern gegenüber.