Von links: Obmann Anton Dotzauer, Johann Weithmann, Bürgermeister Mathias Stölzle
Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden voraussichtlich wie folgt im Bildungszentrum in Roggenburg statt:
Dienstag 11.11.2025 Bildungssaal
Dienstag 10.12.2025 Bildungssaal
Seit 01.01.2025 sind durch eine Gesetzesänderung Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Neu-Ulm) einzureichen. Die Gemeinde wird danach über das Landratsamt an Ihrem Genehmigungsverfahren beteiligt.
Nicht betroffen hiervon sind Bauanträge im Freistellungsverfahren. Diese sind weiterhin bei der Gemeinde einzureichen.
Unabhängig davon bitten wir darum, uns die Unterlagen auch digital zur Verfügung zu stellen, bitte per Mail an bauamt@roggenburg.de
Wir bitten um Beachtung und Verständnis! Herzlichen Dank!
Das Amt des Feldgeschworenen hat in Bayern eine lange Tradition, die sich teilweise über Jahrhunderte zurückverfolgen lässt. Die Mitwirkung angesehener Gemeindebürger bei der Sicherung der Grundstücksgrenzen stellt auch heute noch einen Modellfall bürgernaher Verwaltung dar. Mit Tatkraft und Ortskenntnis unterstützen diese gewählten Freiwilligen die Vermessungsbeamten bei der Arbeit vor Ort, seien es z.B. bei der Vermessung neuer Grundstücke, die Abmarkung von Straßenbaumaßnahmen oder Grenzwiederherstellungen.
Es freut uns sehr, dass nun Herr Johann Weithmann als neuer Feldgeschworener für die Gemarkung Meßhofen seinen Amtseid abgelegt hat. Die Gemeinde wünscht Herrn Weithmann in Ausübung seines verantwortungsvollen Ehrenamtes eine stets glückliche Hand.
Die Gemeinde Roggenburg weist auf die bestehende Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Gemeinde Roggenburg hin. Die Verordnung ist auf der Homepage der Gemeinde Roggenburg veröffentlicht oder kann in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Nach dieser Verordnung haben die Eigentümer oder die zur Nutzung dinglich Berechtigten (Mieter, Pächter) von Grundstücken die Geh- und Radwege und die innerhalb der Reinigungsfläche befindlichen Fahrbahnen vor ihren Grundstücken von Unrat, Staub und Schmutz freizuhalten. Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall bei Bedarf durchzuführen.
Im Interesse eines sauberen Gemeindebildes wird gebeten, der regelmäßigen Kehr- und Reinigungspflicht nachzukommen.
Ferner werden die Grundstückseigentümer oder die zur Nutzung dinglich Berechtigten gebeten regelmäßig die Anpflanzungen zu überprüfen und wenn notwendig die überhängenden Äste und Sträucher an den Straßen und Geh- und Radwegen zurückzuschneiden. Sollten Verkehrsteilnehmer durch die Anpflanzungen gefährdet sein, dann ist ein Rückschnitt zwingend notwendig. Die Sicht auf Verkehrszeichen darf nicht beeinträchtigt sein. Ferner ist regelmäßig auf die Freihaltung des Lichtraumprofils (4,50 m über der Fahrbahn, 2,50 m bei Geh- und Radwegen) zu achten.
Bei der Gemeinde laufen immer wieder Klagen auf, dass auf Gehwegen, und maßgeblich auch an Weg- und Wiesenrändern und auf Wiesen Hundekot liegt. Grasschnitt, der mit Hundekot belastet ist, eignet sich nicht mehr als Tierfutter. Zudem ist es für die Betroffenen Grundstücksbesitzer mehr als unangenehm, wenn die Mähwerkzeuge mit Kot verschmiert sind. Wir bitten daher alle Hundebesitzer hierauf Rücksicht zu nehmen und die Hinterlassenschaften Ihrer Tiere auch zu beseitigen.
Auch werden Hunde von manchen Hundebesitzern ohne Aufsicht vor die Türe gelassen, und erledigen ihr Geschäft dann in Nachbars Garten oder in öffentlichen Anlagen wie Spielplätze, Sportplätze oder dergleichen. Eine derartige Verhaltensweise ist nicht akzeptabel. Wir bitten die betroffenen Hundebesitzer dies unbedingt zu unterlassen.
In der Zeit um Allerheiligen und insbesondere in der „dunklen Jahreszeit“ fällt auf unseren Friedhöfen verstärkt Restmüll an. Dieser Müll darf nicht über die Sammelcontainer für Grüngut auf den Friedhöfen entsorgt werden. Diese Abfälle, wie z. B. ausgebrannte Grabkerzen, sind weder biologisch abbaubar, noch fördern sie die Umwelt, wenn sie in den Kompostierungsanlagen der Entsorger eingebracht werden. Kränze und Gestecke müssen aufgebunden (Entfernung des Drahtes) und in kompostierbare Abfälle und Restmüll sortiert werden. Sämtliche Fehleinwürfe müssen vom Entsorgungsunternehmen mühsam von Hand aus den Containern entfernt werden. Insbesondere wenn die Abfälle bereits länger im Container lagen ist dies eine mehr als unangenehme Angelegenheit. Ein erhöhter personeller Aufwand führt unweigerlich auch zu einer weiteren Steigerung der Friedhofsgebühren, weil die Mehrkosten durch die Gemeinde in der Kalkulation zu berücksichtigen sind. Sollten die Behältnisse für den Restmüll am Friedhof bereits überfüllt sein, bitten wir sie herzlich darum ihre Grabkerzen, Blumentöpfe, Pflanzschalen, etc. mitzunehmen und diese privat einer geregelten Entsorgung zukommen zu lassen.
In Schießen beim Wertstoffcontainer wurde ein Ring (silber) mit weißem Stein gefunden.
Ein Funkautoschlüssel der Marke „BYD“ wurde in Meßhofen auf dem Spielplatz gefunden.
Auf dem Radweg zwischen Roggenburger Weiher und Kreisverkehr Richtung Meßhofen wurde eine kleine beige Umhängetasche mit Inhalt gefunden..
In Biberach an der Bushaltestelle in der Weißenhorner Straße wurde eine Ladeschale für „medion“-In-Ear-Kopfhörer gefunden.
Eine schwarze ärmellose Steppjacke und ein rotes Langarmsportshirt wurden im Vereinsheim Biberach gefunden.
Die Verlierer können die Fundgegenstände bei der Gemeinde Roggenburg abholen.
Der nächste Rentensprechtag der Deutschen Rentenversicherung Schwaben findet am Donnerstag, den 11. Dezember 2025 von 08:00 – 16:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Roggenburg statt. An diesem Tag wird Ihnen für alle Fragen rund um Renten- und Rehabilitationsangelegenheiten ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die kostenlose Rentenberatung steht allen Interessenten offen - nicht nur den Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Schwaben.
Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit einer ortsnahen Beratung recht zahlreich. Im Rentenrecht waren in den letzten Jahren zahlreiche Änderungen zu verzeichnen. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt jedem, der in den nächsten Jahren eine Rente beantragen möchte, sich vorab beraten zu lassen.
Achtung Terminvergabe! Auf Wunsch der Deutschen Rentenversicherung Schwaben werden für diesen Sprechtag Termine vergeben. Dies verkürzt Ihre Wartezeiten und ermöglicht den Beratern, den aktuellen Stand der Rentenkonten zum Sprechtag mitzubringen. Eine Terminvereinbarung ist unter der Telefonnummer 07300/9696-0 möglich. Bitte geben Sie bei der Terminvereinbarung Ihre Versicherungsnummer an.
Benötigte Unterlagen: Zum Sprechtag selbst bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und Ihre kompletten Versicherungsunterlagen mit.