Titel Logo
Gemeinde Roggenburg - Mitteilungsblatt
Ausgabe 11/2023
Informationen der Gemeindeverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr

Abgabefrist Selbstauskunftsunterlagen

Seit vielen Jahren sind Sie es gewohnt, dass mit der jährlichen Verbrauchsabrechnung die Wasser- und Abwassergebühren einheitlich nach dem Frischwassermaßstab erhoben werden. Dies bedeutet, dass das im Haushalt verbrauchte Trinkwasser Grundlage für die Berechnung der Abwassergebühr ist.

Bei der Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2023 bis 2024 wurde festgestellt, dass die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung nun die Erheblichkeitschwelle von 12 % überschritten hat. Die Gemeinde Roggenburg ist daher angehalten, die Abwassergebühr ab 2025 nicht mehr nur nach dem Frischwassermaßstab zu erheben. Ab 2025 wird es daher eine Schmutzwassergrundgebühr, eine Schmutzwassereinleitungsgebühr nach dem Frischwassermaßstab und eine Niederschlagswassergebühr für versiegelte an die öffentliche Kanalisation angeschlossene Flächen geben.

Die Niederschlagswassergebühr stellt keine zusätzliche Gebühr dar. Vielmehr werden künftig die Gesamtkosten der kostenrechnenden Einrichtung Abwasserbeseitigung entsprechend dem Verursacherprinzip differenziert nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser umverteilt.

Eine Aussage zu den künftigen Gebühren ist erst nach Ermittlung der versiegelten an die öffentliche Kanalisation angeschlossene Fläche möglich. Mit der Flächenermittlung ist das Büro Fassnacht Ingenieure GmbH beauftragt worden. Aber auch Ihre Mithilfe wird benötigt.

Alle betroffenen Eigentümer haben hierzu bereits Post erhalten.

Für alle Grundstückseigentümer bietet das Büro Fassnacht Ingenieure eine Telefonhotline an. Die Hotline ist unter der Telefonnummer 07564/930625 erreichbar. Die Telefonhotline ist nach wie vor erreichbar von Montag bis Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr. Freitag, 09.00 – 13.00 Uhr

Für private Haushalte besteht auch die Möglichkeit über die Telefonhotline das Büro Fassnacht Ingenieure mit dem Einmessen und Ausfüllen der Bögen zu beauftragen (pauschal 83,30 € je Grundstück).

Die ausgefüllten Selbstauskunftsunterlagen waren bis spätestens Montag, 13.11.2023 im Briefkasten der Gemeinde Roggenburg einzuwerfen oder in der Gemeindeverwaltung abzugeben.

Nähere Informationen können Sie aus der Post entnehmen. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fassnacht Ingenieure GmbH gerne zur Verfügung.

Die Gemeindeverwaltung Roggenburg bedankt sich für Ihre Mitarbeit und rechtzeitige Rückgabe der Unterlagen.