Die Gemeinde Roggenburg hat zum 01.01.2025 die sog. gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Künftig werden neben der Schmutzwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab auch Niederschlagswassergebühren für versiegelte, an die öffentliche Kanalisation angeschlossene Flächen erhoben.
Hierzu haben alle Grundstückseigentümer im Oktober 2023 Selbstauskunftsbögen erhalten, um diese versiegelten Flächen an die Gemeinde Roggenburg zu melden.
Das Büro Fassnacht Ingenieure GmbH hat die Flächen aufgrund der Rückmeldungen für uns erfasst, ggf. korrigiert und auch geschätzt, sofern bis Sommer 2024 keine Antwort erfolgt war.
Zur Information erhalten in den nächsten Tagen alle betroffenen Grundstückseigentümer ein Schreiben, dass die erfassten, gebührenpflichtigen Versiegelungsflächen auflistet, welche ab 01.01.2025 für die Niederschlagswassergebühr herangezogen werden.
Weitere Informationen und Flyer zur Flächenermittlung finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.roggenburg.de/rathaus-buerger/gebuehren-und-abgaben
Mit der Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren Ende Januar 2025 wird dann bereits eine Vorauszahlung auf diese neue Niederschlagswassergebühr für Ihr Grundstück festgesetzt.
Gemäß § 10a Abs. 5 der Beitrags- und Gebührensatzung BGS-EWS gilt die ermittelte Fläche jeweils für ein gesamtes Kalenderjahr. Änderungen werden erst im darauffolgenden Jahr berücksichtigt.
Sollten die im Schreiben aufgeführten Flächen nicht korrekt sein, so bitten wir um Rückmeldung.
Ansprechpartner für die Flächenfestsetzung ist Frau Annette Istl, Tel. 07300/9696-13, E-Mail: annette.istl@roggenburg.de