Der Gemeinderat hat zum Ende des Jahres noch zwei kleine Bauleitplanungsverfahren gestartet: Für geplante Baumaßnahmen im Bereich der Weiherstraße, Biberach, und Am Wolfsberg, Unteregg, müssen kleine Bereiche, die sich baurechtlich im sogenannten Außenbereich befinden, durch Einbeziehungssatzungen in das jeweilige Dorfgebiet einbezogen werden. Architekt Gerhard Glogger hat dem Gemeinderat seine Entwürfe vorgestellt und die Fragen aus der Diskussion beantwortet. Für beide Satzungen wurde jeweils der grundsätzliche Aufstellungsbeschluss einstimmig gefasst und anschließend der Satzungsentwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Gemeinderat hat sich bereits im Februar 2024 mit dem Antrag auf Nutzungsänderung von 18 Monteurswohnungen in eine Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber für das Objekt Stoffenrieder Straße 28 in Schießen befasst und diese abgelehnt. Das Landratsamt hat die Angelegenheit nun erneut an die Gemeinde zurückverwiesen und bemängelt, dass die Versagungsgründe nicht detailliert genug benannt worden sind. Der Gemeinderat kommt auch nach erneuter Beratung zum Ergebnis, dass das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Nutzungsänderung nicht erteilt wird und hat dazu eine ausführliche Begründung beschlossen.
Der Bauantrag für die Errichtung eines Pferdeauslaufs in Ingstetten, Krumbacher Straße 7, wurde mit der Auflage gebilligt, dass durch die Nähe zum Osterbach das Wasserwirtschaftsamt am Verfahren zu beteiligen ist. Ein möglicher Konflikt der massiven Einfriedung mit den Belangen des Hochwasserschutzes sollte vor eine Entscheidung des Landratsamtes durch die Fachbehörde bewertet werden.
Weiterhin durfte sich der Gemeinderat mit einer Bauvoranfrage für ein geplantes Objekt in der Nähe des Anwesens „Am Wiesenfeld 1“ beschäftigen – die eingereichte Planung entspricht hinsichtlich des Bauortes und der Bauausführung nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes. In der Diskussion wurde betont, dass das Bauvorhaben grundsätzlich genehmigt werden kann, wenn der Bebauungsplan hinsichtlich des Bauortes geändert wird und sich das Bauvorhaben bezüglich Dachform und Firsthöhe an den bestehenden Bebauungsplan hält. Die Kosten für die erforderlichen Änderungsverfahren für Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind dabei vom Bauwerber zu tragen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich im Oktober mit der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Roggenburg befasst, Belege und ausgewählte Projekte geprüft und die gemeindliche Finanzwirtschaft unter die Lupe genommen. Fragen, die in der Sitzung nicht geklärt werden konnten wurden mittlerweile durch die Verwaltung umfassend beantwortet, so dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderat Thomas Franke, dem Gemeinderat die uneingeschränkte Entlastung empfehlen konnte, die einstimmig erfolgt ist. Das Haushaltsjahr 2024 endet im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 7.803.517, 60 € und im Vermögenshaushalt mit 7.602.544,52 €. In Summe wurden von der Gemeindeverwaltung somit 15.406.062,12 € eingenommen und ausgegeben.
Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle im Landratsamt Neu-Ulm hat die Gemeindekasse im November einer unangekündigten überörtlichen Kassenprüfung unterzogen. Dabei wurden die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte anhand der Kassenbücher, Belege und sonstige Unterlagen, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kasse und das Zusammenwirken mit der Verwaltung geprüft. Die 5-stündige Prüfung endet mit dem Prüfergebnis: Die Kassenlage war geordnet. Die Kassenprüfung hat zu keinen Feststellungen Anlass gegeben. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis zur Kenntnis und bedankt sich bei der Kassenverwaltung, Frau Kriener, für die vorbildliche Kassenführung.
Im nichtöffentlichen Teil hat der Gemeinderat die Ingenieurleistungen für die Tiefbauarbeiten, die im Zusammenhang mit der Verlegung der Sonnenstraße anfallen werden, an das Büro SWECO GmbH, Augsburg, vergeben und sich mit etlichen Personalangelegenheiten befasst.