Vor Eintritt in die Tagesordnung gratulierte Bürgermeister Mathias Stölzle dem Leiter des gemeindlichen Bauamtes, Herrn Dipl. Ing. Dieter Kohlmann, zu seinem 20-jährigen Dienstjubiläum bei der Gemeinde Roggenburg. In einer kurzen Laudatio erinnert Stölzle an die Meilensteine aus der Arbeit von Herrn Kohlmann in diesen beiden Jahrzehnten und spricht ihm den Dank und die Anerkennung der Gemeinde Roggenburg für sein weit überdurchschnittliches Engagement und seinen unermüdlichen Einsatz zum Wohle der Gemeinde Roggenburg aus.
Herr Ekkehart Steger, fachlicher Berater der Nutzungsberechtigten Meßhofen, informiert den Gemeinderat ausführlich über die in diesem Jahr geplanten Arbeiten in den rund 151 ha großen Waldgebieten, die von der Rechtlergemeinschaft betreut werden. Die Planungen umfassen nicht nur die Holzernte, sondern insbesondere auch die notwendigen Waldpflegemaßnahmen. Der Umbau des Waldbestandes zur Anpassung an sich ändernde Klimabedingungen geht stetig voran und wird von den Nutzungsberechtigten konsequent verfolgt. Bürgermeister Mathias Stölzle dankt allen, die Wald Verantwortung übernommen haben und insbesondere Herrn Steger für die fachliche Betreuung durch die Forstbetriebsgemeinschaft Neu-Ulm. Der Gemeinderat hat die Jahresbetriebsplanung einstimmig gebilligt. Auch die Planungen für die Rechtlerwälder Schleebuch (24 ha Waldfläche) und Schießen (4 ha) sowie für den Gemeindewald (11 ha) – die alle von Försterin Stefanie Süß, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, betreut werden – fanden die Zustimmung des Gremiums. Die Rechtlergemeinschaften sowie die Forstbetriebsleitungen werden mit der jeweiligen Umsetzung beauftragt. Auch die Waldkassen sind durch die Gemeinschaften jeweils eigenverantwortlich zu führen, wobei die Endsummen über den gemeindlichen Haushalt verbucht werden. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen sind von den Nutzungsberechtigten eigenverantwortlich zu klären.
In der Sitzung wurden vom Gemeinderat zwei Baugesuche genehmigt:
• Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport in Roggenburg, Beethovenstraße 11. Die Bauwerberin beantragt Befreiungen von der Farbe der Dacheindeckung, der Kniestockhöhe und der Wandhöhe. Von all diesen Festsetzungen ist im Baugebiet schon bei anderen Baugesuchen befreit worden, so dass auch hier die Zustimmung erteilt worden ist.
• Änderungsantrag zur nachträglichen Genehmigung auf Einbau einer Dachgaube und Erhöhung des Kniestockes in Schießen, Jägerweg 5. Diese Baumaßnahmen wurden bereits vor Jahrzehnten ausgeführt, wurden baurechtlich allerdings nie behandelt. Im Rahmen eines Eigentümerwechsels soll dieses Versäumnis bereinigt werden.
Der Bereich „Abfallwirtschaft“ wird zum 1. Januar 2026 auf den Landkreis Neu-Ulm übertragen, die Gemeinde Roggenburg ist dann für alle Themen der Abfallentsorgung nicht mehr zuständig. Trotz eines Antrages der Gemeinde Roggenburg wird der Abfallwirtschaftsbetrieb allerdings keinen Windelsack anbieten oder einen „Windelzuschuss“ auszahlen. Bislang hat die Gemeinde Roggenburg für Wickelkinder und inkontinente Personen einen Müllsack zum vergünstigten Preis abgegeben und die Differenz aus allgemeinen Haushaltsmitteln kofinanziert. Dieses Angebot wird mit der Rückübertragung entfallen – so die mehrheitliche Entscheidung des Gemeinderates.
Seit 2018 betreiben die Gemeinden Holzheim, Pfaffenhofen, Roggenburg und Weißenhorn gemeinsam einen Familienstützpunkt. Der Freistaat Bayern hat seine Förderrichtlinien geändert, dadurch ist eine Anpassung der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Neu-Ulm erforderlich geworden. Der Gemeinderat hat – wie bereits der Stadtrat in Weißenhorn – die neue Vereinbarung gebilligt und stellt damit die Finanzierung des Familienstützpunktes für die nächsten Jahre sicher. Der Familienstützpunkt bietet u.a. eine Lotsenfunktion für Familien an – Familien die Unterstützung oder Beratung bzw. eine Begleitung durch schwierige Lebensphasen benötigen, werden betreut und an die fachlich zuständigen Stellen vermittelt.
Die gemeindliche Wasserversorgung unterliegt der Körperschaftssteuer. Sollten hier Gebührenüberschüsse entstehen, so werden diese steuerrechtlich als Gewinn behandelt, obwohl sie einer Sonderrücklage zugeführt und im nächsten Kalkulationszeitraum wieder dem Gebührenzahler zu Gute kommen. Auf Empfehlung des Steuerberaters hat der Gemeinderat deshalb beschlossen, dass der „Gewinn“ nicht an die Gemeinde ausgeschüttet, sondern steuerrechtlich zur Stärkung des Eigenkapitals der Wasserversorgung stehen gelassen und in zulässige Rücklagen eingestellt wird.
Die Diözese Augsburg hat die Jahresrechnung 2023 für die Kindertageseinrichtung „St. Marien“ in Schießen fertiggestellt. Der Gemeinderat konnte somit folgende Rechnungsergebnisse zur Kenntnis nehmen: Die Einnahmen der Einrichtung belaufen sich auf rund 550.000 €, die Ausgaben auf 655.000 €, dadurch ergibt sich ein Defizit von rund 105.000 €. Diese Ergebnisse liegen damit über den Ansätzen des Haushaltsplanes, die Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar.
Auch im Jahr 2024 sind an die Gemeinde Roggenburg Anträge der örtlichen Vereine auf eine Förderung nach den aktuellen Richtlinien (keine Investitionsförderung für bauliche Maßnahmen) eingegangen. Neue Fördertatbestände sind hierbei die Zuwendungen für Vereinsjubiläen und für die Altmetallsammelnden Vereine. Kämmerer Johannes Stötter informiert den Gemeinderat über die Zuwendungsempfänger: Veteranen-, Soldaten- und Kameradschaftsverein Roggenburg e.V., Schützenverein Biberach/Asch e.V.; Jugendfußballverein Roggenburg e.V.; Männergesangverein Liederkranz 1874 Roggenburg e.V.; Trachtenkapelle Schießen und Förderverein des Musikvereins Meßhofen e.V. Insgesamt wurden Mittel in Höhe von 2.208,17 € ausgeschüttet. Auch in diesem Jahr wird die Gemeinde ein Förderbudget in Höhe von 1.000 € in den Haushalt aufnehmen.
Im nichtöffentlichen Teil hat sich der Gemeinderat mit der Anpassung des Betriebskosten- und Mietzuschusses für die „Bildungszentrum für Familie, Umwelt und Kultur beim Kloster Roggenburg gGmbH“ und dem Wirtschaftsplan für die Jahre 2025 und 2026 befasst. Ferner hat sich der Gemeinderat mit Fragen des Netzanschlusses für ein mögliches Bürgerwindprojekt und Grundstücksthemen beschäftigt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachten die Mitglieder des Gemeinderates Herrn Johann Hopp, der am 27.01.2025 verstorben ist. Herr Hopp gehörte dem Gemeinderat von 1978 bis 1990 an und hat sich in diesen beiden Wahlperioden engagiert und segensreich für seine Mitbürgerinnen und Mitbürger eingesetzt.
Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schießen Süd-Ost“ abschließend beraten und die Anregungen der Träger öffentlicher Belange abgewogen und eingearbeitet. Mit dem Satzungsbeschluss kann der Bebauungsplan nun bekannt gemacht und veröffentlicht werden. Damit sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Landkäserei Herzog geschaffen worden.
Die Schaffung von Bauland in Schießen ist schon länger Thema im Gemeinderat. Ein Bebauungsplan „Bollentenne West“ ist dazu in Vorbereitung. Der Gemeinderat hat die Entwurfsskizze des Büros Glogger Architekten diskutiert und Anregungen für die weitere Planung ausgesprochen. So sollen neben Bauplätzen für Einzelhäuser auch einige kleine Plätze für Modulhäuser und ein zentraler Platz für einen Geschosswohnungsbau entstehen. Der Aufstellungsbeschluss soll baldmöglichst erfolgen.
Nach intensiver Diskussion wurde der Bauantrag zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses in Biberach, Am Priel 3, abgelehnt, da die Zahl der vorgesehenen Wohnungen im Gewerbegebiet den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht.
Einstimmig genehmigt wurde dagegen der Bauantrag zum Umbau mit Nutzungsänderung des Gebäudes Weißenhorner Straße 38 in Biberach. Im Bestandsgebäude entstehen hier zwei Wohneinheiten, in einem daran angebauten neuen Mehrfamilienhaus werden weitere 6 Wohneinheiten entstehen. Zudem sind auf dem Gelände 7 Fertiggaragen mit Abstellräumen vorgesehen.
Seit mehreren Jahren haben sich die Verantwortlichen im Bereich der Kindertagesstätten darauf verständigt, dass die Elternbeiträge mindesten 20 % der laufenden Betriebskosten decken sollen. Nachdem dieser Deckungsgrad nicht mehr erreicht wird, war eine Anpassung der Beträge notwendig, die einvernehmlich mit den betroffenen Kirchenverwaltungen erarbeitet worden ist. Die tatsächliche Belastung für die Eltern ist deutlich geringer, da der Freistaat Bayern einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 € gewährt. Für Krippenkinder ist dieser allerdings einkommensabhängig, bzw. wird künftig nicht mehr gewährt. Die Kosten der Gebäude (Investition, Abschreibung, Unterhalt) belasten die Eltern nicht – diese sind immer in voller Höhe von der Gemeinde zu tragen.
Die beiden Kindergärten im Gemeindegebiet Roggenburg stehen jeweils unter kirchlicher Betriebsträgerschaft: Die Katholische Kirchenstiftung St. Sebastian, Biberach, betreibt die KiTa in Biberach, die Katholische Kirchenstiftung St. Mariä Geburt, Schießen, die Kita in Schießen. Grundlage für die Zusammenarbeit mit der Gemeinde sind jeweils abgeschlossene Betriebsträgervereinbarungen. Die bisherigen Vereinbarungen entsprachen zuletzt nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand und mussten daher überarbeitet werden. Der Gemeinderat hat die nun aktualisierten Betriebsträgervereinbarungen einstimmig gebilligt und dankt den engagierten Kirchenverwaltungen für den vorbildlichen Betrieb der Einrichtungen.
Seit nunmehr fünf Jahren verantwortet Quartiersmanagerin Sandra Anders-Hochenbleicher den gemeindlichen Strategieprozess „Gut alt werden können in Roggenburg“. In einem ausführlichen Rechenschaftsbericht informiert Sie die Mitglieder des Gemeinderates über ihre Arbeit im vergangenen Jahr und gibt einen Ausblick auf das – wiederum beachtliche – Jahresprogramm 2025. Bürgermeister Mathias Stölzle führt als besondere Meilensteine der letzten Jahre insbesondere die vielen persönlichen Beratungen, die Etablierung der erfolgreichen Nachbarschaftshilfe und die vielen öffentlichen Programmpunkte auf. Bürgermeister und Gemeinderat danken Frau Anders-Hochenbleicher für ihren steten Einsatz zum Wohle der älteren Generation.
Die Gemeinde Roggenburg hat 2018 in Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern ein neues Konzept für die Ausgleichszahlungen für landwirtschaftliche Flächen in den gemeindlichen Wasserschutzgebieten (Schutzzone II) erarbeitet und mit den Bewirtschaftern freiwillige Vereinbarungen abgeschlossen. Grundlage für die Entschädigung sind die bei Bodenproben gemessenen Stickstoffwerte. Die Verwaltung informierte über die Ergebnisse der Bodenproben. Die durchschnittlichen Ergebnisse des Nitrat-Stickstoffgehaltes (Nmin) liegen in diesem Jahr im Wasserschutzgebiet Schießen bei 29,65 kg/ha (Vorjahr: 22,85 kg/ha), im Wasserschutzgebiet in Roggenburg bei 71,88 kg/ha (Vorjahr 42,00 kg/ha) und im Wasserschutzgebiet Biberach bei 74,27 kg/ha (Vorjahr 33,82 kg/ha). Die Höchstgrenze beträgt jeweils 70,0 Nmin kg/ha. Der Gemeinderat hat die Informationen zur Kenntnis genommen. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde die Besorgnis über die teilweise sehr stark gestiegenen Nitrat-Werte geäußert. Derzeit ist nicht nachvollziehbar, warum die Werte in diesem Jahr so stark über den Vorjahres-Durchschnitten liegen. Sollten auch die Werte im kommenden Jahr so hoch ausfallen, müssen Maßnahmen zur Reduzierung überlegt werden. In diesem Jahr wurden Entschädigungen in Höhe von 8.510 € ausgezahlt. Die Kosten der Bodenuntersuchungen liegen bei 2.652 €.
In einer umfangreichen Sitzungsvorlage berichtete die Verwaltung über die Entwicklung der Müllmengen und die Annahme der Öffnungszeiten im Wertstoffhof. Im Jahr 2024 haben insgesamt 12.367 Personen (Vorjahr 11.336 Personen) den Wertstoffhof in Biberach besucht: Davon waren 2.215 Personen (VJ 2.049 Personen) an Mittwochabenden, 3.116 Personen (VJ 3.005 Personen) an Freitagnachmittagen und 7.036 Personen (VJ 6.282 Personen) an Samstagen auf dem Wertstoffhof. Die kostenpflichtige Annahme von Bauschutt auf dem Wertstoffhof war 2024 mit 29,33 to unter dem Niveau des Vorjahres (33,33 to), die kostenlose Annahme von Grüngut mit 2.471,02 m³ ist deutlich gestiegen (VJ 2.075,52 m³). Die Restmüllmenge (Hausmüllabfuhr) belief sich im Jahr 2024 auf 430,42 to. Das Restmüllaufkommen lag jedoch auch 2023 mit 160 kg/Einwohner deutlich über dem Landkreisdurchschnitt. Bei der jährlichen Sperrmüllsammlung wurde im Gemeindegebiet lediglich 0,38 to Sperrmüll (Vorjahr 0,89 to) zu Hause abgeholt.
Ab dem Jahr 2026 werden die Aufgaben der Abfallwirtschaft vom Landkreis wahrgenommen, über den Ablauf der Umstellung werden die Betroffenen frühzeitig informiert.
Die Bürgerversammlung 2025 ist für Donnerstag, 16.10.2025, 19:30 Uhr, im Festsaal des Klostergasthofes in Roggenburg vorgesehen. Um Beachtung des Termins wird bereits jetzt gebeten.
Im nichtöffentlichen Teil hat der Gemeinderat Tiefbauarbeiten für die Umlegung einer Wasserleitung in Biberach vergeben, eine Vereinbarung zur Einleitung von Abwasser aus der Landkäserei final gebilligt und Grundstücksangelegenheiten behandelt.