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Gemeinde Roggenburg - Mitteilungsblatt
Ausgabe 2/2026
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Nachrichten anderer Stellen und Behörden

Die Betreuungsstelle des Landratsamts Neu-Ulm sucht Personen, die sich beruflich oder ehrenamtlich als Betreuerin bzw. Betreuer für Erwachsene engagieren möchten.

Was ist eine Betreuung?

Wenn ein Mensch aufgrund von Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten rechtlich nicht mehr selbst regeln kann, benötigt er Unterstützung. Ein Betreuer handelt als rechtlicher Vertreter der betreuten Person mit dem Ziel, der Person ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Der Betreuer ist dabei dem Wohl und den Wünschen der betreuten Person verpflichtet.

Das Betreuungsgericht legt im Betreuungsverfahren fest, für welche Aufgabenbereiche der Betroffene rechtliche Unterstützung benötigt. Innerhalb dieser Aufgabenbereiche hat der Betreuer dann die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und wird vom Betreuungsgericht bestellt. Im Vorfeld kommt die Betreuungsstelle des Landratsamts Neu-Ulm auf den möglichen Betreuer zu, ob die Betreuung übernommen werden kann. Stimmt der Betreuer zu, schlägt ihn die Betreuungsstelle dem Betreuungsgericht vor.

Was sind die Aufgaben des Betreuers?

In der Betreuung tätig zu sein bedeutet, persönlichen Kontakt zur betreuten Person zu halten. Des Weiteren organisiert und unterstützt der Betreuer unter anderem:

bei Behördenangelegenheiten (Antragstellungen)

bei der Vermögenssorge (Kontoverwaltung, Zahlungsverkehr)

Gesundheitssorge (Arztgespräche)

Aufenthaltsbestimmung (Heim- oder Krankenhauseinweisung)

Welche Voraussetzungen muss der Betreuer erfüllen?

Für einen Berufsbetreuer: eine abgeschlossene

Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium

Eine ehrenamtliche Betreuung kann grundsätzlich jeder übernehmen, der volljährig, persönlich geeignet und zuverlässig ist. Zum Nachweis der persönlichen Eignung hat der ehrenamtliche Betreuer ein behördliches Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorzulegen.

Wie werden Betreuer unterstützt?

Als rechtlicher Betreuer übernehmen Sie eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe, bei der Sie jedoch nicht auf sich alleine gestellt sind.

Ansprechpartner sind

das Betreuungsgericht

die Betreuungsbehörde

bei ehrenamtlichen Betreuern insbesondere der Betreuungsverein, der Sie in der Betreuungsarbeit berät und begleitet und Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch bietet.

Sollten Sie Interesse an der abwechslungsreichen und anspruchsvollen Aufgabe eines rechtlichen Betreuers haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Team der Betreuungsstelle für Erwachsene im Landratsamt Neu-Ulm auf.

Landratsamt Neu-Ulm

Betreuungsstelle

Kantstr. 8

89231 Neu-Ulm

Telefon: 0731 7040-52750

www.landkreis-nu.de/Betreuungsstelle