Titel Logo
Gemeinde Roggenburg - Mitteilungsblatt
Ausgabe 2/2026
Informationen der Gemeindeverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kommunalwahl 2026

Kommunalwahl am 8. März 2026

Rückgabe der ausgefüllten Briefwahlunterlagen:

Um sicherzustellen, dass der Rücklauf Ihrer Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei der Gemeinde ankommt, raten wir zu einem frühzeitigen Rückversand der ausgefüllten und gemäß Anleitung verpackten Unterlagen. Je näher der Wahltermin rückt, desto mehr sind beim Rückversand die Postlaufzeiten (bis zu 4 Tage) zu berücksichtigen.

Der Wahlbrief kann aber auch persönlich im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung abgegeben werden bzw. in den Briefkasten links der Treppe zur Eingangstüre der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden.

Als weitere Alternative gibt es bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen in der Gemeindeverwaltung auch die Möglichkeit der Briefwahl an Ort und Stelle. Bitte bringen Sie die auf der Rückseite ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigungskarte mit, (dies gilt auch wenn Sie die Unterlagen für andere Wahlberechtigte mitnehmen möchten). Rechnen Sie aber mit gewissen Wartezeiten, da das Wahlgeheimnis dennoch strikt zu beachten ist und dafür nur begrenzt Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.

Bitte geben Sie keine roten Wahlbriefe in einem unserer Urnenwahllokale ab, es ist nicht gewährleistet, dass der Wahlbrief dann rechtzeitig beim Briefwahlvorstand in der Gemeindeverwaltung bzw. der Grundschule ankommt.

Bitte beachten Sie - es liegt in der Verantwortung der wählenden Person, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der zuständigen Kommune eingeht!

Erweiterte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:
  • Freitag, 6. März 2026 von 12.30 bis 15 Uhr
  • Samstag, 7. März 2026 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Sonntag, 8. März 2026 von 07.30 Uhr bis Ende der Wahlhandlung

Zu den erweiterten Öffnungszeiten werden ausschließlich Wahlscheine für die Kommunalwahl ausgeben.

Regulär endet die Ausgabe der Wahlscheine für die Briefwahl am Freitag, 6. März 2026 um 15 Uhr.

Briefwahlunterlagen / Erteilung von Wahlscheinen in dringenden berechtigten) Fällen

Ausgabe Briefwahl am Samstag und Sonntag nur mehr möglich, wenn

Wahlschein auf dem Postweg verloren gegangen wäre § 28 Abs. 4 Satz 2 GLKrWO (nur bis Samstag, 12 Uhr)

Eine wahlberechtigte Person, die nicht in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein, wenn

1.

sie nachweist, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis oder die Frist für die Beschwerde wegen der Richtigkeit und der Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder

2.

ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der in Nr. 1 genannten Fristen entstanden ist, oder

3.

ihr Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und sie nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

(nur bis Sonntag, 15 Uhr, § 23 Abs. 3 Satz 2 GLKrWO)

Eine Person erkrankt ist und es daher unmöglich ist persönlich ins Wahllokal zu kommen (Sonntag bis 15 Uhr § 23. Abs. 3 Satz 3 GLKrWO)

Personen, die nicht selber zur Beantragung des Wahlscheins in der Gemeindeverwaltung erscheinen können, können auch einen Vertreter schicken, der dann aber eine Vollmacht benötigt. Informationen hierzu finden sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.