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Gemeinde Roggenburg - Mitteilungsblatt
Ausgabe 3/2024
Energiespartipps
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Energiespartipps

Zum Jahreswechsel gab es zahlreiche neue Regelungen.

Neues GEG trat in Kraft

Zum 1. Januar 2024 ist die Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Gebäude in Neubaugebieten müssen künftig Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien produzieren. Als erneuerbare Energiequelle zählen dabei:

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Elektrisch angetriebene Wärmepumpen und Biomasseheizungen

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Fernwärme, wenn der Wärmenetzbetreiber garantiert, dass die Wärme aus erneuerbaren Energien stammt oder darauf umgestellt wird

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Hybridheizungen – dies sind Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen, die mit einer Gas-, Öl-, oder Biomasseheizung kombiniert sind

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Wasserstoffheizungen – dies sind Gasheizungen, die zu 65 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können. Aktuell sind jedoch keine Wasserstoffheizungen erhältlich.

Je nachdem ob es sich um Häuser in Außenbereichen, in kleineren Kommunen oder in Großstädten handelt, gelten unterschiedliche Fristen und Ausnahmen.

Unterschiedliche Zeiträume gelten auch für den Austausch bestehender Öl- oder Gasheizungen. Ab 2029 müssen sie jedoch einen stetig steigenden Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen. „Es ist nicht abzusehen, ob Wasserstoff oder Biomasse bis dahin zum Heizen von Wohngebäuden flächendeckend zur Verfügung stehen wird“, sagt die Energieberatung der Verbraucherzentrale. „Wir raten daher aktuell dringend von einem solchen Tausch ab.“

Die Regionale Energieagentur hilft Ihnen beim Energiesparen. Nutzen Sie unser kostenloses und unabhängiges Erstberatungsangebot.

Kontakt:

Regionale Energieagentur Ulm gGmbH

Hafenbad 25, 89073 Ulm

Tel. 0731-79033080

info@regionale-energieagentur-ulm.de

www.regionale-energieagentur-ulm.de