Wenn außerhalb von Silvester ein Feuerwerk für einen privaten Anlass, beispielsweise zu einer Hochzeit oder Geburtstag abgebrannt werden soll, dann wird hierfür eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Diese wird auf Antrag durch die Gemeindeverwaltung Roggenburg erteilt. Der Antrag ist mindestens 14 Tage vorher zu stellen.
Die Genehmigung wird nur aus einem begründeten besonderen Anlass erteilt. Beispielsweise bei einer öffentlichen Brauchtumsveranstaltung, Hochzeiten oder runden Geburtstagen. Andere öffentliche schutzwürdige Interessen wie beispielsweise Immissionsschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Verkehrssicherheit, Öffentliche Sicherung und Ordnung dürfen nicht erheblich beeinträchtigt werden.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen und besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen eines Feuerwerks verboten.
Die kostenpflichtige Genehmigung wird mit Auflagen versehen, die dem Schutz der Allgemeinheit bzw. der öffentlichen Sicherheit dienen und daher zwingend beachtet und eingehalten werden müssen. Ein genehmigtes Feuerwerk muss zu folgenden Uhrzeiten beendet sein:
| • | Mai, Juni und Juli: bis 23:00 Uhr |
| • | andere Monate: bis 22:30 Uhr |
Das Verbrennen eines Feuerwerks ohne Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird zur Anzeige gebracht.