Die Gemeinde Roggenburg weist darauf hin, dass das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet steuerpflichtig ist.
Alle Hunde, die älter als vier Monate sind, müssen vom Halter gemäß der Satzung unverzüglich bei der Gemeinde angemeldet werden. Zur Kennzeichnung eines jeden Hundes gibt die Gemeinde eine Hundemarke aus, welche am Halsband des Hundes zu befestigen ist.
Verstirbt der Hund, wird er verkauft, verschenkt oder kommt er auf andere Weise abhanden, muss ihn der Hundehalter unverzüglich bei der Gemeinde abmelden. Gleiches gilt, wenn der Halter des Hundes aus dem Gemeindegebiet wegzieht.
Die Anmeldung bzw. Abmeldung muss schriftlich erfolgen, entsprechende Formulare gibt es in der Gemeindeverwaltung. Über „Rathaus Digital“ auf unserer Homepage www.roggenburg.de können Sie das selbstverständlich auch online einfach, rasch und zuverlässig erledigen.
Wir bitten alle Hundehalter um Beachtung. Herzlichen Dank!