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Gemeinde Roggenburg - Mitteilungsblatt
Ausgabe 5/2025
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Mariä Himmelfahrt

In bayerischen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ist „Mariä Himmelfahrt" (15. August) ein gesetzlicher Feiertag. Auf welche Kommunen dies zutrifft, stellt gemäß Art. 1 Abs. 3 Feiertagsgesetz das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung fest. In der Gemeinde Roggenburg haben mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz. Damit ergibt sich keine Änderung. Mariä Himmelfahrt bleibt ein gesetzlicher Feiertag in der Gemeinde Roggenburg.