Gemeinde Roggenburg - Mitteilungsblatt
Ausgabe 6/2024
Radeln in Roggenburg
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Abt-Lienhardt-Weg ist Fahrradstraße
Roggenburg hat einen weiteren Schritt in Richtung Fahrradfreundlichkeit unternommen. Dazu wurde Ende letzten Jahres die Verbindung vom Abt-Lienhardt-Weg entlang des Klosterweihers bis zur Einmündung in die Weiherstraße als Fahrradstraße ausgewiesen und zusätzlich der unbefestigte Abschnitt mit einer Tränkdecke versehen, um ihn für den Radverkehr sicherer und attraktiver zu machen. Ergänzend wurden kürzlich Fahrbahnmarkierungen aufgebracht.
Bildrecht: „Green City“
Die Vorteile für Radfahrende
Radfahrende dürfen nebeneinander fahren und damit steigen die Kommunikationsmöglichkeiten. Durch das angepasste Tempo (max. 30 km/h) wird Radfahren zudem sicherer und stressfreier. Auch für Anwohner bedeuten die niedrigeren Geschwindigkeiten mehr Sicherheit und weniger Verkehrslärm.
Welche Regeln gelten in einer Fahrradstraße?
- In einer Fahrradstraße dürfen nur Fahrräder und E-Scooter fahren.
- Zusatzschilder können Kraftfahrzeugverkehr in einer Fahrradstraße zulassen.
- Es gilt eine maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
- Auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden.
- Radfahrer dürfen nebeneinander fahren.
- Falls Kraftfahrzeugverkehr mit Zusatzschilder zugelassen ist, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Drängeln ist nicht erlaubt, auch wenn Radfahrer nebeneinander fahren.
- Es gilt für alle Verkehrsteilnehmer rechts vor links.
- Kraftfahrzeugverkehr darf in einer Fahrradstraße parken, falls keine Beschilderung dies verbietet oder einschränkt.
- Fußgänger müssen sofern vorhanden die Gehwege nutzen, ansonsten auf der Fahrbahn am rechten oder linken Fahrbahnrand.