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Gemeinde Roggenburg - Mitteilungsblatt
Ausgabe 7/2023
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Informationen der Gemeindeverwaltung

Sammlung von stoffgleichen Nichtverpackungen auf dem Wertstoffhof in Biberach

Stoffgleiche Nichtverpackungen sind Produkte, die aus den gleichen Materialien wie Verpackungen bestehen, aber keine Verpackungen sind. Die stoffgleiche Nichtverpackungen sind in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Recycling-Möglichkeit über die Restmülltonne oder über Sperrmüllsammlung entsorgt worden. Nun gibt es wieder einen Markt für die Wiederverwertung der Bestandteile von stoffgleichen Nichtverpackungen.

-> Ab sofort können auf dem Wertstoffhof in Biberach wieder stoffgleichen Nichtverpackungen zur Verwertung abgegeben werden.

Die Anlieferung von stoffgleichen Nichtverpackungen wird auf dem Wertstoffhof Biberach kontrolliert, da bei Fehlbefüllung des Containers die Gemeinde Roggenburg die Kosten einer Nachsortierung tragen muss.

In haushaltsüblichen Mengen dürfen folgende Kunststoffe aus PE / PP in den Container für stoffgleiche Nichtverpackungen gegeben werden:

Kanister, keine Schadstoffbehälter

Kisten, Boxen, Wäschekörbe, Eimer, Schüsseln, Wannen, Pflanzschalen, Blumentöpfe

Kunststoffspielzeug ohne Metallanhaftungen und ohne Elektrik, Sandkastenspielzeug

Gießkannen, Komposter, Drainagegitter

Vesper- und Vorratsdosen, Kunststoffdosen, Kunststoffflaschen

CD- und DVD-Hüllen (ohne Inhalt)

Kinderbadewannen, Haushaltsartikel, Plastikkleiderbügel

Eimer mit Bügel und wichtig: ohne Inhalt wie Farbreste etc.

Regentonne, Mülltonnen

PE/PP-Rohre

Pumpzerstäuber, Gartenspritze, etc.

Getränkekisten, Stapelkisten, Faltkörbe

Gartenstühle aus PE/PP

weitere stoffgleiche Kunststoffe

Die Kunststoffe müssen restentleert und sauber sein, sie dürfen keine Fremdanhaftungen wie z.B. Mörtel oder flüssige Farben aufweisen, da sonst eine sinnvolle Verwertung nicht mehr möglich ist. Des Weiteren sollten keine geruchsbelasteten und feuergefährlichen Stoffe enthalten sein.

Nicht angenommen werden:

Styropor, Styrodur

Stoff, Teppich, Bodenbeläge, Zelte, Textilien, Kleidung

Duroplaste (Schalter, Satellitenschüssel, etc.)

verstärkte Kunststoffe, Gehäuse (z.B. Rasenmäher, Radio-Verkleidungen, etc.)

Technische Kunststoffe (Verkleidungen, Gehäuse, etc.)

Verbunde (Kunststoff-Metall-Verbund – wie Hülsen mit Metallbuchsen, etc.)

Silofolien

PVC (Rohre, Dachrinnen, Rollläden, Fenster, etc.)

Gartenstühle/Gartenmöbel aus PVC

Gummi, Schaumstoff, Weichschaum

Öl- und Benzinkanister, Heizöltanks, Benzinstanks

verschmutzte Teichfolie

Schläuche von Staubsaugern und Gartengeräten

Filmrollen, Dias

Autoteile, Fensterrahmen, Planschbecken, Schwimmbäder

generell keine Artikel aus dem Sanitär/Heizungsbereich

kein PVC, PA, ABS, GFK, PC, Stein, Metall, Flüssigkeiten

Die nicht angenommenen Kunststoffe können derzeit noch nicht recycelt werden und sind wie bisher als Abfall über die Restmülltonne oder über die Sperrmüllsammlung zu entsorgen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm, Tel. 07309/878-1314