Im Rahmen des Solarpaket I hat die Bundesregierung auch Neuerungen bei den Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon verabschiedet.
Balkonsolaranlagen können künftig leistungsfähiger sein. Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung.
PV-Kleinstanlagen, auch PV-Balkonanlagen genannt, können nicht nur auf dem Dach, sondern auch am Balkon oder an der Fassade in Abstimmung mit dem Hausbesitzer installiert werden. Selbst eine Aufstellung auf Dachterrassen, Flachdächern, in Gärten und auf Geräteschuppen ist möglich. Dadurch sind sie auch für Personen in Mietwohnungen geeignet.
Die VNEW Weißenhorn unterstützt zusammen mit der Gemeinde Roggenburg seit April 2022 die Anschaffung von PV-Kleinstanlagen.
In der Hausinstallation muss diese Anlage entweder fest oder über eine spezielle Energiesteckdose angeschlossen werden. Somit ist der Aufwand überschaubar.
Die Anlagen müssen vom Betreiber bei der VNEW angemeldet werden. Anschließend wird geprüft, ob eventuell schon ein Zweirichtungszähler verbaut ist. Ist dies nicht der Fall, wird die VNEW die Messeinrichtung kostenlos tauschen.
Das Förderprogramm wurde bisher sehr gut angenommen. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, im Jahr 2024 weitere 30 Anlagen mit 100 € zu fördern und stellt hierfür ein weiteres Budget von 3.000 € bereit.
Ablauf:
Weitere Hinweise zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Roggenburg unter
https://www.roggenburg.de/bauen-gewerbe/energiekonzept/2023-foerderprogramm-fuer-pv-kleinstanlagen
Auskünfte zum Förderprogramm erteilt Herr Werner Schneider von der VNEW, Tel.: 07309/4014414, E-Mail: info@vnew-weissenhorn.de)