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Gemeinde Roggenburg - Mitteilungsblatt
Ausgabe 9/2025
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Informationen der Gemeindeverwaltung

Gesplittete Abwassergebühr;

Fortführung der Daten „überbaute und befestigte Flächen“ – Änderungsmitteilung

Seit dem 01.01.2025 werden die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung über eine Niederschlagswassergebühr abgerechnet. Als Basis für diese Kostenermittlung dient die versiegelte und einleitende Fläche auf dem Grundstück. Diese erfassten Flächen wurden Ende 2024 allen betroffenen Grundstückseigentümern mitgeteilt und so in der Gebührenvorauszahlung berücksichtigt.

Wenn sich diese Grundlage verändert, so ist dies der Gemeinde zu melden (Anzeigepflicht). Solche Änderungen ergeben sich z. B. durch Überbauung, Versiegelung, Entsiegelung von Flächen oder durch den Bau einer Zisterne. Bitte teilen Sie uns innerhalb eines Monats nach Fertigstellung die baulichen Veränderungen mit.

Veränderte Flächen gelten gemäß der Satzung für das Folgejahr und werden bei der Gebührenberechnung bzw. neuen Vorauszahlung entsprechend berücksichtigt.

Wir weisen alle Grundstückseigentümer auf diese Meldepflicht hin und bitten, Flächenänderungen zuverlässig der Gemeinde, Bauamt, Frau Istl (Tel. 07300/9696-13 oder per Mail annette.istl@roggenburg.de) zu melden.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass anfallendes Niederschlagswasser grundsätzlich nicht von privaten Flächen (Grundstückszufahrten etc) auf öffentliche Straßen abgeleitet werden darf. Alles Oberflächenwasser muss auf dem eigenen Grundstück versickert oder über die Regenwasserkanalisation entsorgt werden. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, das Niederschlagswasser ordnungsgemäß auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen, um Nachbargrundstücke und die öffentliche Straße nicht zu beeinträchtigen.