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Gemeindenachrichten Schleching
Ausgabe 1/2024
Informationen zu Amtlichen Bekanntmachungen
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Information über die erneute Auslegung des Planentwurfes für die Aufstellung einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Achberg“ in Verfahren nach § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Schleching hat am 16.01.2023 beschlossen, für den Ortsteil Achberg nach § 34 Abs. 4 BauGB eine Klarstellungs-und Einbeziehungssatzung aufzustellen.

Mit Aufstellung der Satzung kann die Gemeinde gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB die Grenzen für im Zusammenhang bebauten Ortsteile festlegen. (Klarstellungssatzung)

Durch den Erlass einer Einbeziehungssatzung sollen einzelne Außenbereichsflächen (Fl.Nr. 912 und 913 Gem. Oberwössen) in die im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden.

Die Klarstellungssatzung und Einziehungssatzung kann gemäß § 34 Abs. 4 Satz 2 BauGB zusammen erlassen werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schleching hat am 18.12.2023 beschlossen, die Entwurfsplanung, Begründung und Anlage 1 (Bestandserfassung und -bewertung Wiesenflächen, Fl.Nr. 912 und 913) sowie Anlage 2 (Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung) nochmals der Öffentlichkeit vorzulegen und zu beteiligen. Es handelt sich um eine verkürzte Auslegungsfrist. Richten Sie Ihre Stellungnahme ausschließlich auf den geänderten Planteil, textlichen Festsetzungen (C. textliche Festsetzungen, Punkt 4) sowie in der Begründung (Punkt 8 - Ausgleichflächen)

Der Entwurf liegt in der Zeit vom 21.12.2023 bis 18.01.2024 im Rathaus, Kirchplatz 1, 83259 Schleching öffentlich aus. Ebenso ist der Planauszug, Begründung und Anlagen mit Bekanntmachung im Internet unter www.schleching.de/Bekanntmachungen einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

Die Anlage 1 (Bestandserfassung und –bewertung Wiesenflächen v. 19.06.2023 die Fl.Nr. 912, 913 Gemarkung Oberwössen betreffend, und Anlage 2 (Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung v. 12.09.2023) liegen ebenfalls in der oben genannten Zeit im Rathaus Schleching öffentlich aus.

Die Unterlagen sind im Internet unter www.schleching.de/Bekanntmachungen einsehbar.

Bauverwaltung der Gemeinde Schleching, den 20.12.2023