Schleching – Schon im Juli hat der Gemeinderat das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Sport und Freizeitanlage“ für den Wohnmobilstellplatz eingeleitet. Im Zuge der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung meldete sich unter anderem ein von dieser Änderung betroffener Bürger, da er als Grundstückseigentümer nicht über die Planung der Stellplätze auf seinem Grundstück informiert und beteiligt wurde.
Die Verwaltung schlug hierfür eine Lösung vor:
Vier der acht geplanten Stellplätze werden auf das gemeindliche Grundstück verschoben, damit wäre das Grundstück des Bürgers nicht mehr von der Planung des Wohnmobilstellplatzes betroffen. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Traunstein hat das Verschieben der Stellplätze keine Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des aktuellen Verfahrens. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu und das Planungsbüro soll mit der Umplanung der Stellplätze beauftragt werden.
In einem weiteren Punkt der Gemeinderatssitzung ging es um die Änderung des Bebauungsplanes „Bichlfeld“. Der Veranlasser beabsichtigt auf dem Grundstück in der Schulstraße ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten zu errichten. Das Grundstück soll in zwei Grundstücke „a + b“ aufgeteilt werden. Auf dem Grundstück „a“ befindet sich ein Bestandsgebäude mit Parkplätzen und auf dem Grundstück „b“ soll der Neubau entstehen mit einer Wohnung für Einheimische und eine Ferienwohnung. Der Bürgermeister und die Gemeinderäte sahen das Vorhaben positiv und stimmten einstimmig dafür.
Auf der Sitzung des Bauausschusses ging es um eine Bauvoranfrage. Die Firma Auto Aigner beabsichtigt die Bestandsgarage in der Kampenwandstraße abzutragen und an gleicher Stelle ein Gebäude für Ausstellungszwecke zu errichten. Die Gemeinderäte standen dem Vorhaben positiv gegenüber. Felix Laubhuber (SPD) fand es gut, dass die Firma in Schleching investieren will, auch Claus Rathje (UBS) befürwortete das Vorgehen für einen Betrieb, der immer ein sauberes und ordentliches Bild in der Außenwirkung abgibt. Einstimmig stellte der Gemeinderat eine Befreiung von den Festsetzungen in Aussicht.
Der Bauausschuss beschäftigte sich weiter mit einem Antrag für die Mühlenstraße in Mühlau. Der Antragsteller beabsichtigt die Erweiterung des Bestandbalkons im Westen um 2,90 Meter, die Aufteilung im Bauernhaus von einer Wohneinheit in zwei Wohneinheiten und den Ausbau der ehemaligen Stallungen in drei Wohneinheiten. Von den fünf Wohnungen sind zwei als Ferienwohnungen angedacht. Bürgermeister Loferer (CSU) begrüßte die Schaffung von weiterem Wohnraum im Bestandsgebäude. Martina Hammerl-Tiefenböck (UBS) wollte ein Nutzungskonzept für die Ferienwohnungen haben, worauf Andi Hell (UBS) und Michael Bachmann (CSU) auf den Passus der „Dienstbarkeit“ verwiesen, wo die Regelungen aufgeführt sind. Einstimmig erteilten die Gemeinderatsmitglieder das Einvernehmen mit dem Antrag mit dem Zusatz der Verpflichtung zum Hauptwohnsitz und der Dienstbarkeit für die Ferienwohnungen.
Für die nächste Anfrage wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht hergestellt. Die Antragsteller beabsichtigen eine Wohnung im Schmugglerweg in Schleching-Ettenhausen käuflich zu erwerben, um sie in zirka fünfzehn Jahren als Wohnung für ihre Kinder zu nutzen. Bis dahin möchten die Antragsteller die Wohnung als Ferienwohnung für die Kurzzeitvermietung anbieten. Seit November 2022 wird die Wohnung als Hauptwohnung genutzt. Die Anfrage auf Nutzungsänderung wurde abgelehnt.
Am Schluss der öffentlichen Gemeinderatssitzung stellte Bürgermeister Josef Loferer (CSU) einen Punkt für die Langlauf-Loipe in Mettenham klar. Er begrüßte die Entwicklung, dass ein junger Landwirt investiert hat, um dort wieder Viehhaltung zu betreiben (mit Hochlandrindern) und dafür eine Fläche privilegiert eingezäunt hat. Nun hat er auf eigene Kosten zwei Toröffnungen eingebaut, damit die Loipenspurgeräte ungehindert durchfahren können. wun