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Gemeindenachrichten Schleching
Ausgabe 11/2025
Aus dem Gemeinderat
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GRS 1. Teil vom 12.5.25

Eine gemeindliche Stellplatzpflicht wurde erörtert

Zum 1. Oktober dieses Jahres entfällt die Stellplatzpflicht nach Artikel 47 der Bayerischen Bauordnung. Es empfiehlt sich eine gemeindliche Stellplatzpflicht vor dem Auslaufen der staatlichen Regelung in Kraft zu setzen, erklärte Melanie Glück auf der letzten Gemeinderatssitzung. Der Vorschlag der Verwaltung hierzu lautete, für ein Einfamilienhaus drei Stellplätze, für ein Mehrfamilienhaus ein Platz je Wohnung unter 50 Quadratmeter und zwei Plätze je Wohnung über 50 Quadratmeter. Die Gemeinderäte hatten dazu verschiedene Meinungen, Timo Kleinschroth (UBS) fand für Einfamilienhäuser zwei Plätze ausreichend, Andi Hell (UBS) berichtete von einer „Ablöse“ des Bauherrn an die Gemeinde, wenn es in einem Fall keine Möglichkeit gibt die vorgeschriebene Zahl zu erfüllen, es wurde von einer Höhe von 25 000 Euro je Platz gesprochen. Bürgermeister Josef Loferer (CSU) meinte, er sei kein Freund von der Ablösemöglichkeit, Andi Hafner (CSU) schlug vor, eventuell die Quadratmeterzahl je Wohnung für die Berechnung zu erhöhen. Geschäftsleiter Martin Plenk wies auf die Gefahren des Parkens auf den schmalen Ortsstraßen hin. Bei der Abstimmung blieben die Gemeinderäte bei der oben vorgeschlagenen Anzahl, mit einer Gegenstimme.

Es wurde allerdings nur über den Entwurf zu dem Thema abgestimmt, dieser geht nun zur Prüfung an das Landratsamt Traunstein.

Es sind in Schleching 141 Menschen in der Statistik des Zensus verlorengegangen!

Einstimmig angenommen wurde die Bestellung zur Kassenverwalterin für Katharina Huber (Nachfolgerin von Maria Mix) und ihrer Vertreterin Brigitte Loferer.

Ein weiteres Thema trug Martin Plenk vor, es ging um die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl – Zensus 2022. Der Zensus ist eine Volkszählung, bei der die Bevölkerung eines Landes oder einer Region statistisch erfasst wird, um mit diesen Daten die Planung von politischen, wirtschaftlichen und sozialen Maßnahmen zu koordinieren. Im Juni 2024 wurden die Zensusergebnisse veröffentlicht, nach diesem Ergebnis wurden in Schleching 1 668 Personen mit Hauptwohnsitz festgestellt. Aber laut dem Melderegister waren zum Stichtag 15. Mai 2022 in Schleching 1 938 Personen gemeldet. Die Frage nach der Differenz von 270 Menschen stand im Raum.

Die Einwohnerzahl dient künftig als maßgebliche Grundlage für die Berechnung von Schlüsselzuweisungen, der Fortschreibung der Haushaltsplanung sowie für statistische und planungsrelevante Zwecke. Da sich nicht nur in Schleching die tatsächlichen Einwohnerzahlen sehr stark von den Ergebnissen des Zensus unterschieden haben, wurde von vielen Kommunen, so auch von Schleching, im November Einspruch erhoben.

Nach Prüfung der Ergebnisse wurde der Gemeinde Schleching mit dem Bescheid vom 25. April eine neue amtliche Einwohnerzahl in Höhe von 1 797 Personen durch das Bayerische Landesamt für Statistik zugesprochen. Damit fehlen aber immer noch 141 Menschen in der Berechnung! Martin Plenk meinte, die Gemeinde könnte dagegen klagen, hätte aber wenig Aussicht auf Erfolg und nur Kosten, wie an anderen Orten zu beobachten war. Die Gemeinderatsmitglieder beschlossen, die neue amtliche Einwohnerzahl zur Kenntnis zu nehmen.

Schaubienenhaus und Naschgarten

Der Bienenzuchtverein und der Gartenbauverein Schleching beabsichtigen in Zusammenarbeit mit der Gemeinde (Bauherr) die Errichtung eines Schaubienenhauses und die Schaffung eines Naschgartens. Beides soll der Umweltbildung dienen, wird den Bürgern zugänglich sein und es werden auch Führungen angeboten werden. Bereits in der Bauausschusssitzung im Juli wurde dem Vorbescheid-Antrag zugestimmt, auch das Landratsamt Traunstein fand das Vorhaben zustimmungsfähig. Die Gemeinderäte gaben wieder grünes Licht für die weiteren Schritte. Bürgermeister Josef Loferer dankte den Initiatoren des Projektes und den als Gäste Anwesenden des Bienenzuchtvereins.

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Hier soll der Naschgarten und das Schaubienenhaus an der B 307 gegenüber dem Sportplatz entstehen