Schleching – Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Bichlfeld“ wurde schon im Dezember eingeleitet. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates trug Melanie Glück die eingegangenen Einwände oder Hinweise vor, die im Zuge der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung eingegangen waren. Der Rat stimmte in allen Punkten den Abwägungsvorschlägen zu und das Planungsbüro des Bauherrn muss nun die Punkte in den textlichen Hinweisen aufnehmen. Zu dem Einwand eines Bürgers/Nachbarn, wo es um die Platzierung der Stellplätze ging, konnte der anwesende Bauherr direkt befragt werden. Dieser nahm dazu Stellung und konnte mitteilen, dass er die Stellplätze weiter nach Norden verschiebt, um den Nachbarn nicht zu behindern, so wie er es auch bereits mit seinem Nachbarn besprochen hatte.
In der Bauausschusssitzung des Gemeinderates wurden die Mitglieder über einen Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf einem Grundstück im Großnweg in Ettenhausen informiert.
In der aktuellen Sitzung wurden zwei Themen aus nichtöffentlichen Sitzungen von Johanna Detsch verlesen. Einmal ging es um das Grundstück Flur Nummer 24 aus der Sitzung vom 25. März 2024, hier plante die Verwaltung Wohnbauland auf der zirka 4 700 Quadratmeter großen Teilfläche für die örtliche Bevölkerung zu schaffen. Da der Ankauf der kompletten Grundstücksteilfläche für die Gemeinde nicht finanzierbar war, kam kein gemeindlicher Zwischenerwerb infrage, sondern nach Schaffung von Baurecht eine Direktveräußerung durch den Grundstückseigentümer. Wobei zwei Bauparzellen zum Marktpreis und sechs Bauparzellen zu einem hinter dem Grundstücksverkehrswert zurückbleibenden Kaufpreis veräußert werden sollten.
In der Beschlussfassung stimmte der Gemeinderat einstimmig zwar den Ausführungen der Verwaltung zu, aber ein weiteres Vorgehen durch die Gemeinde sollte nicht weiterverfolgt werden. Allerdings wurde das Projekt begrüßt und ein Bauleitplanverfahren in Aussicht gestellt, soweit belastbare Anfragen von Einheimischen Familien und der genaue Bedarf ermittelt wurde. Zu verhindern gelte es, dass zu viel Bauland ausgewiesen wird. Neue Baugrundstücke sollten zeitnah den Bedarf decken und nicht für die Zukunft schon vorab ausgewiesen werden. Auch sind die Hauptwohnsitz- und Einheimischenbindung Grundvoraussetzung für ein Bebauungsplanverfahren.
Auf eine aktuelle Nachfrage bei der Gemeinde, wurde bestätigt, dass auch schon zum damaligen Zeitpunkt eine Liste mit einheimischen Interessenten vorgelegt wurde. (Anmerkung: aktuell interessiert sich die Firma Erl für dieses Grundstück, die dort ein Bauprojekt „Betreutes Wohnen Plus“ verwirklichen will).
In der nicht öffentlichen Sitzung vom Juni 2024 ging es ebenfalls um die künftige Baulandentwicklung des sich anschließenden Grundstückes „Bichlfeld Nord“. Dem Gemeinderat wurde von Seiten der Verwaltung eine neue Planvariante 8 vorgelegt. Darin war geplant, den Bebauungsplan zu erweitern, um unter anderem Bauland für den „begünstigten Personenkreis“ zu schaffen.
Angedacht waren zehn Einfamilienhäuser mit Garagen und sechs Doppelhäuser mit Garagen. Davon sollten elf Bauparzellen frei verkäuflich sein und elf Bauparzellen sollten als vergünstigtes Bauland für den begünstigten Personenkreis zur Verfügung stehen. Dafür hätte eine Bebauungsplanerweiterung erfolgen müssen. Wie die Verwaltung den Gemeinderäten mitgeteilt hatte, stand auf der „Grundstücks-Interessierten-Liste“ (Stand Mai 2024) derzeit ein Bedarf für zwölf einheimische Familien. Fünf Gemeinderäte stimmten für diese Erweiterung und sechs Gemeinderäte dagegen, somit konnte das Projekt nicht weitergeführt werden.
Johanna Detsch trug die Fragen, Anregungen und Wünsche aus der Bürgerversammlung vor und wie diese dort beantwortet wurden. (Es wurde im Gemeindeblatt bereits ausführlich darüber berichtet im Nachgang zur Bürgerversammlung). wun